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Datenschutz

Bereich

Wissenschaftsmanagement-Rechtsangelegenheiten

Aufgaben

Ansprechpartnerinnen für Datenschutzangelegenheiten haben die Aufgabe, die Institutsleitung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beraten und fungieren als sachkundige und sensibilisierte Kontaktpersonen für die Kundinnen und Kunden sowie die Beschäftigten des IAB.

Datenschutz in der wissenschaftlichen Forschung des IAB

Welche gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung und Nutzung von Daten gibt es im IAB?

  • Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) I
  • SGB II
  • SGB III
  • SGB X
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mit welchen Daten darf das IAB forschen?

  • Geschäftsdaten der BA (§ 282 V SGB III)
  • Beschäftigtendaten aus den Meldeverfahren (§ 282 VI SGB III)
  • Daten aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 51 b SGB II)
  • Daten aus eigenen Erhebungen (§ 282 V SGB III)

Was darf das IAB mit den Daten machen?

  • Für Zwecke der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nutzen
  • Übermitteln an Dritte nur unter sehr strengen Voraussetzungen

Welche Pflichten hat das IAB zur Wahrung des Datenschutzes?

  • Zweckbindung: Nutzung der zur Verfügung stehenden Daten ausschließlich für Forschungsprojekte des IAB
  • Datensparsamkeit: Beschränkung der Daten auf das zum Erreichen des Forschungszwecks erforderliche Minimum. Dimensionen: Menge der Fälle, Umfang der Merkmale und Tiefe der Ausprägungen
  • Erforderlichkeitsgrundsatz: Verwendung nur der unbedingt zum Erreichen des Forschungszwecks notwendigen Daten, sofern diese vorhanden sind und die Forschungsfrage auf deren Basis beantwortet werden kann
  • Pflicht zur Pseudonymisierung, sobald der Forschungszweck es erlaubt
  • Informationspflicht (Art. 13, 14 DSGVO)

Wie sind die Verantwortlichkeiten zur Einhaltung des Datenschutzes im IAB aufgeteilt?

  • Eigenverantwortliche Einhaltung des Datenschutzes durch die Forscherinnen und Forscher sowie ihrer Vorgesetzten
  • Eigenverantwortliche Gestaltung von Strukturen und Prozessen durch den Bereich zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Der Datenschutzbeauftragte für die gesamte Bundesagentur für Arbeit (BA)

Sie haben Fragen zum Datenschutz in der BA? Unseren Datenschutzbeauftragten Marc Rompf können Sie wie folgt kontaktieren:

Bundesagentur für Arbeit
Stabstelle Datenschutz
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

oder über das Kontaktformular.

www.arbeitsagentur.de/datenschutz

Mitarbeiterinnen

Justiziarin
Vertreterin