Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

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Einbindung des IAB in die Bundesagentur für Arbeit und in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesagentur für Arbeit

In den ersten Jahren nach seiner Gründung war das IAB eine selbstständige Einheit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und unmittelbar dem jeweiligen Präsidenten zugeordnet. Weil man in den 70er Jahren seitens der damaligen Institutsleitung stärker in die Entscheidungs- und Informationsprozesse der Bundesanstalt eingebunden werden wollte, wurde das IAB dann eine Abteilung der Hauptstelle der BA und sein Institutsdirektor Mitglied ihres obersten Leitungsgremiums.

Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ setzte eine weitreichende Reform der Bundesanstalt für Arbeit in Gang. Im Zuge der Umstrukturierung der Bundesanstalt in die Bundesagentur für Arbeit wurde das IAB 2004 eine sogenannte „besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Institutionalisierung als besondere Dienststelle wurde eine klare organisatorische Trennung zwischen dem IAB und der Zentrale der Bundesagentur vollzogen. Gleichzeitig wurde das IAB beim Vorstand der Bundesagentur verankert. Diese organisatorische Zuordnung unterstreicht die Bedeutung des IAB als zentrale Einrichtung der wissenschaftlichen Politikberatung in Arbeitsmarktfragen.

Die Vernetzung mit der Bundesagentur für Arbeit wird in der täglichen Arbeit auf unterschiedliche Weise mit Leben gefüllt. Zum einen entfaltet das IAB Beratungsaktivitäten zu vielfältigen Themen, zum anderen arbeiten IAB-Kolleginnen und Kollegen in temporären Projektgruppen der BA an unterschiedlichen Themen maßgeblich mit. Beispiele sind die Erstellung von Controllingindikatoren, die Konzeption alternativer Beschäftigungsformen oder die Analyse von Bewegungen auf den regionalen Arbeitsmärkten. Schließlich findet auch eine institutionalisierte, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen statt. Dazu gehören u. a. die Mitarbeit an der Vorbereitung der monatlichen Pressekonferenzen der BA und der mit 50 Prozent festgelegte Beratungsanteil des regionalen Forschungsnetzes.

Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das IAB erarbeitet seinen Forschungsrahmen nach den gesetzlichen Aufträgen des SGB III und des SGB II in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses vertritt auch die Belange des Bundesministeriums für Gesundheit, soweit sie sich auf die berufliche Integration behinderter Menschen beziehen. Die Abstimmung geschieht auf der Ebene des zuständigen Fachreferats „Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik“ des BMAS.

Im Bereich des SGB III gewährleisten die jährlichen Treffen mit Vertretern des Referats eine enge Abstimmung. Darüber hinaus legt das IAB sein jährliches Forschungs- und Arbeitsprogramm dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vor, dem auch das Ministerium angehört.

Für die Forschung zum SGB II ist der gesetzliche Auftrag in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie einer Zielvereinbarung näher spezifiziert, die gegenwärtig bis zum Jahr 2012 reicht. Die genauere Abstimmung erfolgt bei Treffen mit den Vertretern des Ministeriums, die derzeit in halbjährlichem Turnus stattfinden. In ebenfalls halbjährlichen Berichten fasst das IAB den Stand seiner Arbeiten zusammen. Bei der inhaltlichen Gestaltung der Projekte, der Auswahl der Forschungsmethoden und der Veröffentlichung seiner Ergebnisse ist das IAB unabhängig.

Darüber hinaus stimmt das IAB sein Forschungsprogramm mit dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit ab. Laufend werden inhaltliche Impulse von der Fachebene der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Dies erfolgt durch vielfältige Schnittstellen. Die IAB- Forschungsergebnisse werden aber auch hier unabhängig und zeitnah veröffentlicht, sobald die Ergebnisse aus den Projekten vorliegen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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