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Wissenschaft trifft Praxis
Podiumsdiskussion zur Konferenz "Betriebliche Weiterbildung" am 21. und 22. Juni 2010
Podiumsdiskussion zur Konferenz "Betriebliche Weiterbildung" am 21. u. 22. Juni 2010 in Nürnberg

Abschließend wurden die auf der Tagung präsentierten Befunde im Rahmen einer Podiumsveranstaltung diskutiert. Diskutanten waren Dr. Klaus Heimann, im Vorstand der IG Metall zuständig für den Bereich „Jugend, Bildungs- und Qualifizierungspolitik“, Dr. Elisabeth Neifer-Porsch, Leiterin der Abteilung "Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Christian Rauch, Geschäftsführer des Bereichs „Spezifische Produkte und Programme SGB III“ der BA, Dr. Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB sowie Dr. Jürgen Wuttke, Leiter der Abteilung „Arbeitsmarkt“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Mitglied im Verwaltungsrat der BA. Sven Astheimer, Redakteur bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, moderierte die Diskussion.

 


Das Bewusstsein muss geschärft werden

Alle Diskutanten wussten sich darin einig, dass Weiterbildung nicht zuletzt aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ein ganz selbstverständlicher Bestandteil betrieblicher Personalpolitik werden muss. Auch bei den Beschäftigten müsse das Bewusstsein für die Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung geschärft werden – insbesondere bei solchen Gruppen, die bislang eher weiterbildungsabstinent sind, etwa Geringqualifizierte und Ältere. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, wie die Weiterbildungskosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verteilt sein sollten und welche Rolle die BA bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung spielen solle. Nach Ansicht von Wuttke sollten Arbeitnehmer bereit sein, sich auch in ihrer Freizeit weiterzubilden und ggf. einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Der Staat solle sich auf bestimmte Zielgruppen und Anschubfinanzierungen konzentrieren, denn es bestehe immer die Gefahr, dass Beitragsgelder auch für unwirksame Maßnahmen ausgegeben würden. Ähnlich argumentierte Neifer-Porsch, die sich für eine Konzentration der Fördermittel auf Berufsrückkehrerinnen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose aussprach. Nach Ansicht von Walwei müssten vorrangig Personen in instabilen Beschäftigungsverhältnissen in den Genuss staatlicher Fördermittel kommen. Rauch betonte, dass für die BA die Vermittlung in reguläre Beschäftigung Vorrang vor der aktiven Arbeitsförderung habe. Er wies zudem darauf hin, dass die Evaluierung von Fördermaßnahmen für Beschäftigte schwierig sei, weil es dort naturgemäß nicht darum gehe, Personen wieder in Beschäftigung zu bringen. Anders bei den Maßnahmen für Arbeitslose: Deren Effektivität bemesse sich primär daran, ob durch die Maßnahme mehr Arbeitslose in Beschäftigung finden. Heimann merkte an, dass es auch in der Gruppe der KMU durchaus weiterbildungsintensive Betriebe gebe, etwa im KFZ-Gewerbe. Das Weiterbildungsengagement von Betrieben hänge weniger von deren Größe ab, sondern eher von der jeweiligen Branche. Wuttke machte darauf aufmerksam, dass auch informelles Lernen im Arbeitsalltag in erheblichem Maße zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten beitrage, auch wenn diese Art des Lernens nicht systematisch als betriebliche Weiterbildung ausgewiesen werde. Bei der Frage, wie intensiv ein Betrieb seine Beschäftigten tatsächlich weiterbilde oder nicht, müsse also berücksichtigt werden, welche Rolle informelles Lernen im jeweiligen betrieblichen Kontext spielt.


Fazit: „Nicht alles ist schlecht, aber es reicht nicht“

In einem Schlusswort resümierte Kolja Rudzio von der ZEIT: „Nicht alles scheint schlecht zu sein, aber es reicht noch nicht“. Denn der bereits heute punktuell festzustellende Fachkräftemangel werde sich künftig deutlich verschärfen, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegebereich. Zudem scheine es für die angesprochenen Problemgruppen, um deren berufliche Weiterbildung es vielfach schlecht bestellt ist, keine wirkliche Lösung zu geben. Mit Blick auf die Politik warf Rudzio die Frage auf, ob die Bundesregierung das Ziel, den jährlichen Anteil der Beschäftigten, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wahrnehmen, bis 2015 von 43 auf 50 Prozent zu erhöhen, tatsächlich erreichen könne, wenn gleichzeitig die Mittel der BA für Arbeitsförderung deutlich gekürzt würden. Aus Gründen der Transparenz und der Effizienz sei aber die Vielzahl der Förderinstrumente der BA und die häufige Änderung der entsprechenden Regelungen problematisch. 

 

 

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