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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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  • Literaturhinweis

    Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients (2023)

    Abraham, Martin ; Rottmann, Miriam; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Abraham, Martin, Miriam Rottmann & Gesine Stephan (2023): Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients. In: Social science research, Jg. 110, 2022-12-02. DOI:10.1016/j.ssresearch.2022.102839

    Abstract

    "Institutions of the welfare state are supposed to function in accordance with normative principles of redistributive justice, which should guide not only the allocation but also the withdrawal of resources. Our study examines justice assessments of sanctions for unemployed individuals receiving welfare benefits, a much-discussed variant of benefit withdrawal. We present results from a factorial survey that asked German citizens to indicate which sanction they would perceive as just under different scenarios. In particular, we look at different kinds of deviant behavior on the part of the unemployed job seeker, which allows for a broad picture concerning potential sanction-triggering events. The findings show that the extent of sanctions perceived as just varies considerably across scenarios. Respondents would impose more sanctions on men, repeaters, and young people. Moreover, they have a clear picture of the severity of the deviant behavior." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;
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  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? (2023)

    Löwe, Paul Severin ; Unger, Stefanie;

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    Löwe, Paul Severin & Stefanie Unger (2023): Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? In: Journal of Social Policy, Jg. 52, H. 4, S. 821-839., 2022-01-13. DOI:10.1017/S0047279421000994

    Abstract

    "In Germany, as in many other European countries, vast changes in the welfare regime - towards workfare - have taken place. As a central activating element of workfare, sanctions were introduced to take effect by temporarily increasing deprivation through benefit cuts. This paper provides first quantitative insights on the effect of first sanctions on deprivation and contributes to the recent debate on the (un)constitutionality of sanctions, which re-emerged after a verdict of the Federal Constitutional Court, criticizing the lack of knowledge about the effects of sanctions on those affected. We implement a difference-in-differences propensity score matching approach that addresses selection on observables and individual time constant unobserved differences. High data accuracy is ensured by combining the “Panel Labour Market and Social Security” (PASS) with administrative data from the Federal Employment Agency. The results illustrate a slightly higher yet statistically insignificant level of deprivation for first-sanctioned unemployment/basic income recipients compared to non-sanctioned recipients. The results hint in the direction that higher levels of deprivation are not what activates the sanctioned beneficiaries to reintegrate into the labour market. We discuss whether the results imply a significant deviation from the socio-cultural subsistence minimum of sanctioned recipients and a failure of the welfare state." (Author's abstract, © Cambridge University Press) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential (2023)

    Schmidtke, Julia ;

    Zitatform

    Schmidtke, Julia (2023): Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential. In: Journal for labour market research, Jg. 57, 2023-06-21. DOI:10.1186/s12651-023-00347-6

    Abstract

    "Most studies on benefit sanctions within the German welfare system rely on established datasets about welfare receipt. This paper analyzes how using a dataset from the operational system of the German Federal Employment Agency for processing welfare claims can contribute to further research on benefit sanctions. For this purpose, I use a random sample of welfare recipients with at least one sanction between 2016 and 2018. First, this allows the detailed analysis of time lags between different steps in the sanction process. Second, linking this dataset with established datasets allows the identification of imposed sanctions for which sanction periods could not be (fully) implemented. This is largely explained by individuals leaving the welfare system between sanction events and sanction periods, e.g., by taking up employment. Third, the paper shows differences in benefit cuts across subgroups. This opens up paths for future research." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schmidtke, Julia ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out (2022)

    Berg, Gerard J. van den; Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2022): The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out. In: Economica, Jg. 89, H. 353, S. 1-28., 2021-02-16. DOI:10.1111/ecca.12392

    Abstract

    "The reintegration of young welfare recipients into the labour market is a major policy objective in many European countries. In this context, monitoring and sanctions are commonly used policy tools. We analyse the impact of strict sanctions for young welfare recipients whose institutional setting features sanctions for non-compliance with job-search requirements that effectively cancel benefits for a period of 3 months after detection. We consider effects on job-search outcomes and on dropping out of the labour force, using administrative data on a large inflow sample. We estimate multivariate duration models taking selection on unobservables into account. Our results indicate an increased job entry rate at the expense of an increased withdrawal from the labour force and lower entry wages. Combining quantitative with qualitative evidence reveals that the latter side-effects of sanctions can have dramatic consequences for the quality of life of the youths involved." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert: Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? (2022)

    Greiser, Johannes; Menke, Patricia;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & Patricia Menke (2022): Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert. Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? In: ZFSH/SGB, Jg. 61, H. 9, S. 490-501.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist eine Analyse von Sanktionen und Sperrzeiten anhand der Wirkungen der geltenden - zum Teil allerdings gerade ausgesetzten - Regelungen, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Anreize diese bieten. Es stellt sich also die Frage, wie das Verhalten von Arbeitssuchenden einerseits und Menschen, die über eine Kündigung nachdenken, andererseits von den genannten Regelungen beeinflusst wird und welche Implikationen dies für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt hat. Gleichzeitig wird beantwortet, ob angesichts des Sanktionsmoratoriums Gründe für eine Fortsetzung der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten mittels Sanktionen bestehen. Zu diesem Zweck wird die Prinzipal-Agent-Theorie zugrunde gelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 04/2022), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2204

    Abstract

    "Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System (2022)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2022): What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System. In: Social Politics, Jg. 29, H. 4, S. 1286-1313., 2021-09-20. DOI:10.1093/sp/jxab037

    Abstract

    "Women are half as likely to be sanctioned as men in Germany’s means-tested welfare system, despite sanctions not explicitly being a gendered activation measure. I investigate the reasons underlying the “gender sanction gap” with a decomposition analysis on a sample from registry data. Findings show differences between women and men in their distributions on family-related and human-capital-related variables explain much of the gap. Results further suggest gender differences in behavior and treatment by public employment services also contribute to the gap, with women more frequently being exempted from sanctions due to childcare responsibilities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit. (IAB-Forschungsbericht 17/2022), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2217

    Abstract

    "Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Soweit erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ohnehin ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen, sollen Sanktionen sie zur Mitwirkung bewegen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen bzw. fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Diese belief sich im Zeitraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019 bis vor dem Eintreten des Sanktionsmoratoriums im Juli 2022 auf grundsätzlich 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate; allerdings konnte nach dem Urteil die Dauer bei nachträglicher Erfüllung der Pflichten verkürzt werden. Vor November 2019 waren hingegen für unter 25-Jährige schon bei einer ersten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres und für ab 25-Jährige bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sehr viel höhere Minderungsbeträge vorgesehen. Dieser Bericht geht anfangs auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein. Sodann werden zentrale Erkenntnisse der Forschung zu Sanktionswirkungen zusammengefasst. Zudem wird diskutiert, welche Personengruppen häufiger und welche weniger häufig sanktioniert werden. Zuletzt werden noch Möglichkeiten einer Reform der Sanktionsregeln vorgestellt. Die Studien, die hier zusammengefasst werden, untersuchen dabei nahezu alle Zeiträume vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019. Eine Reihe von Kausalanalysen nutzte Befragungen und/oder Prozessdaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die am IAB für Forschungszwecke aufbereitet werden. Die Befunde dieser Analysen auf Basis von Individualdaten zu Wirkungen der Sanktionierung weisen einen beschleunigten Übergang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung aufgrund verhängter Sanktion nach. Eine Studie kommt aber zu dem Schluss, dass Sanktionen, die wegen anderer Pflichtverletzungen als Meldeversäumnissen verhängt wurden, längerfristig nachteilige Beschäftigungswirkungen für die Betroffenen haben. Für diese Sanktionen wurden in zwei Studien auch nachteilige Wirkungen auf die Qualität der Beschäftigung der Betroffenen nachgewiesen. Neben diesen Kausalanalysen ergeben sich auch einige wichtige Hinweise auf Sanktionswirkungen und weitere Erkenntnisse zu Sanktionen im SGB II aus qualitativen und quantitativen Befragungen. Dabei werden vor allem einige Nebenwirkungen deutlich. So schränkt die Sanktionierung die materiell begründete Lebensqualität und die finanziellen Spielräume ein – und zwar tendenziell umso stärker, je höher die Leistungsminderung ausfällt. Angaben von Sanktionierten zufolge führen Sanktionen zum Teil zu einer Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung. Sie können auch arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Folgen haben. So geben Leistungsberechtigte teils an, dass sie den Kontakt zum Jobcenter aufgrund einer Sanktion abbrechen oder Sanktionen zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Beratungskräften im Jobcenter führen. Einige Studien haben untersucht, welche Personengruppen häufiger oder weniger häufig von Sanktionen betroffen sind. Dabei wird deutlich, dass Frauen weit seltener sanktioniert werden als Männer. Unter 25-Jährige sind zudem häufiger betroffen als Ältere. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden seltener sanktioniert als deutsche Staatsbürger und weniger Gebildete häufiger als höher Gebildete. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig; so führen beispielsweise unter Umständen Kinderbetreuungspflichten dazu, dass bestimmte gesetzlich geregelte Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen werden können, was zum Teil für die Unterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich ist. Auf Basis dieser empirischen Befunde wird abschließend diskutiert, wie die Sanktionsregeln und damit auch die gesetzlich definierten Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte reformiert werden können, um allzu starke Einschnitte in die Lebensbedingungen der Betroffenen aufgrund von Sanktionen zu vermeiden, und zugleich einen Anreiz für das Befolgen von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Pflichten zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.

    Abstract

    "Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Impacts of Benefit Sanctions: A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence (2022)

    Pattaro, Serena ; Williams, Evan ; Gibson, Marcia; Dibben, Chris; Bailey, Nick ; Tranmer, Mark; Wells, Valerie;

    Zitatform

    Pattaro, Serena, Nick Bailey, Evan Williams, Marcia Gibson, Valerie Wells, Mark Tranmer & Chris Dibben (2022): The Impacts of Benefit Sanctions. A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence. In: Journal of Social Policy, Jg. 51, H. 3, S. 611-653. DOI:10.1017/S0047279421001069

    Abstract

    "In recent decades, the use of conditionality backed by benefit sanctions for those claiming unemployment and related benefits has become widespread in the social security systems of high-income countries. Critics argue that sanctions may be ineffective in bringing people back to employment or indeed harmful in a range of ways. Existing reviews largely assess the labour market impacts of sanctions but our understanding of the wider impacts is more limited. We report results from a scoping review of the international quantitative research evidence on both labour market and wider impacts of benefit sanctions. Following systematic search and screening, we extract data for 94 studies reporting on 253 outcome measures. We provide a narrative summary, paying attention to the ability of the studies to support causal inference. Despite variation in the evidence base and study designs, we found that labour market studies, covering two thirds of our sample, consistently reported positive impacts for employment but negative impacts for job quality and stability in the longer term, along with increased transitions to non-employment or economic inactivity. Although largely relying on non-experimental designs, wider-outcome studies reported significant associations with increased material hardship and health problems. There was also some evidence that sanctions were associated with increased child maltreatment and poorer child well-being. Lastly, the review highlights the generally poor quality of the evidence base in this area, with few studies employing research methods designed to identify the causal impact of sanctions, especially in relation to wider impacts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen: Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. (2022)

    Tobsch, Verena; Holtmann, Doris; Schmidt, Tanja; Brandt, Claudia;

    Zitatform

    Tobsch, Verena, Doris Holtmann, Tanja Schmidt & Claudia Brandt (2022): Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen. Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. Berlin, 111 S.

    Abstract

    "Die Studie Hartz Plus ist eine in Deutschland einmalige, repräsentative Studie zur Wirkung von Hartz IV-Sanktionen unter Anwendung eines Mixed-Methods-Ansatzes. Sie startete im Januar 2019 und endete im Januar 2022. Die Besonderheit des Designs besteht im Vergleich zweier Gruppen (Experimentaldesign) über den Verlauf von drei Jahren. Aus rund 4.500 Bewerber*innen wurden 585 Teilnehmende zufällig ausgewählt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Gruppe erhielt quasi eine Versicherung gegen Sanktionen. Im Falle von finanziellen Kürzungen hat Sanktionsfrei e.V. diese bedingungslos ersetzt (Interventionsgruppe). Die andere Gruppe (Kontrollgruppe) hat keinen Sanktionsausgleich bekommen. Mit allen Teilnehmenden wurden insgesamt sieben Online-Befragungen durchgeführt. Schwerpunkte der Befragungen waren das psychosoziale Wohlbefinden, die finanzielle Situation, Erwerbsneigung und Erwerbstätigkeit, Wünsche, Sorgen und Ängste. Darüber hinaus wurden 16 Einzelinterviews mit Teilnehmenden aus beiden Gruppen durchgeführt. Zentrale Fragen waren: 1. Wie wirken sich Sanktionen und deren Androhung auf die psychosoziale Gesundheit und auf die sozio-ökonomische Lage von Menschen in Hartz IV aus? 2. Welche Ressourcen benötigen Menschen in Hartz IV, um im Sinne des Capability-Ansatzes von Amartya Sen ihre Wünsche gesellschaftlicher Teilhabe realisieren zu können? Zentrale Ergebnisse: Menschen, die aktuell auf Hartz IV angewiesen sind, fühlen sich weniger sozial integriert und schätzen ihre psychischen Ressourcen schlechter ein als Personen, die aktuell nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Bezogen auf Renitenz, Erwerbstätigkeit und -neigung zeigen sich zwischen den beiden Gruppen keine statistisch signifikanten Unterschiede. Ob Sanktionen finanziell ausgeglichen werden oder nicht, ist irrelevant. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sanktionen nicht als Motivator wirken. Sanktionen und ihre Androhung können schwerwiegende psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Für einen Teil der Hartz IV Beziehenden dieser Studie ist eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt als (zeitnah) nicht realisierbar einzustufen. Das hängt mit der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, ihrer bisherigen Erwerbs- und Berufsbiografie, ihrer im Zeitverlauf entwerteten Qualifikation oder ihrer Gesundheit zusammen. Die Befunde der qualitativen Studie zeigen, dass eine auf die Problemlage der Betroffenen orientierte Beratung und Öffnung von Qualifizierungsangeboten zu einer Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    zugehöriges Policy Paper
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)

    Wolff, Joachim; Bernhard, Sarah ; Röhrer, Stefan; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213

    Abstract

    "Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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