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Dossier

Zumutbare Arbeit

Wird eine Tätigkeit abgelehnt, obwohl sie "zumutbar" ist, müssen die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen oder Sperrzeiten rechnen. Was aber heißt "zumutbar"? Wie hoch ist die Konzessionsbereitschaft? Was muten sich Arbeitslose zu?
Die Infoplattform zeichnet mit einer Literaturauswahl, Hinweisen auf Forschungsprojekte und Links zu Internetquellen die Rechtsentwicklung, die Auslegungen des Zumutbarkeitsbegriffs und die kontroverse wissenschaftliche und arbeitsmarktpolitische Debatte seit Ende der 70-er Jahre nach.

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  • Literaturhinweis

    Woran orientieren sich Einschätzungen zur Zumutbarkeit einer Beschäftigung?: Befunde aus einer Vignettenbefragung (2020)

    Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Monika Senghaas (2020): Woran orientieren sich Einschätzungen zur Zumutbarkeit einer Beschäftigung? Befunde aus einer Vignettenbefragung. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 66, H. 1, S. 3-34., 2019-05-22. DOI:10.1515/zsr-2020-0002

    Abstract

    "Dieser Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Bedingungen die Ablehnung von Stellenangeboten durch Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld als (un-)zumutbar gilt. Wir untersuchen dies anhand einer Vignettenstudie, in deren Rahmen wir Teilnehmenden an einer Online-Befragung mehrere Beschreibungen fiktiver Arbeitsloser vorlegen, die Stellenangebote erhalten und ablehnen. Empirisch zeigt sich, dass Abschläge im Vergleich zum früheren Einkommen dazu führen, dass Befragte eine Stelle als weniger zumutbar einschätzen. Dasselbe gilt, wenn das Anforderungsniveau niedriger ist. Außerdem wird Älteren eher zugestanden, ein Stellenangebot abzulehnen als Jüngeren; umgekehrt ist es bei Personen, die bereits in der Vergangenheit arbeitslos waren. Die Zahl der verfügbaren Stellen und die Art der angebotenen Tätigkeit (Zeitarbeit, Befristung) beeinflussen das Urteil hingegen nicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ;
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  • Literaturhinweis

    Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit und Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - aus juristischer Sicht (2019)

    Stotz, Christian;

    Zitatform

    Stotz, Christian (2019): Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit und Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - aus juristischer Sicht. In: Der medizinische Sachverständige : MedSach, Jg. 104, H. 3, S. 116-122.

    Abstract

    "In zwei Entscheidungen aus den Jahren 1967 und 1976 entwickelte der Große Senat des Bundessozialgerichts Fallgestaltungen, nach denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden muss, obwohl der Versicherte noch drei Stunden oder mehr täglich arbeiten kann, weil der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt insoweit als verschlossen angesehen werden müsse. Der seinerzeit lediglich als Nischenmarkt existierende Teilzeitarbeitsmarkt (84.000 Beschäftigte 1967) hat sich jedoch mittlerweile zu einem Massenmarkt (8,94 Millionen Beschäftigte 2017) entwickelt, so dass es naheliegend erscheint, diese Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu hinterfragen. Die allgemeine Akzeptanz, die diese Rechtsprechung gefunden und die zu Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in diesem Bereich geführt hat und die vom Gesetzgeber inzwischen in mehreren Normen kodifiziert worden ist, spricht allerdings dafür, zurückhaltend bei einer Forderung nach Überprüfung der Rechtsprechung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes zu sein. Teilweise erwerbsgeminderte Personen unterfallen auch bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes dem SGB II. Über die Zumutbarkeitsvorschrift des § 10 SGB II ist ein ausreichender Schutz der teilweise erwerbsgeminderten Personen davor gewährleistet, Tätigkeiten aufnehmen oder an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen zu müssen, die ihrer physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit nicht entsprechen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    How demanding are activation requirements for jobseekers (2018)

    Immervoll, Herwig; Knotz, Carlo ;

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    Immervoll, Herwig & Carlo Knotz (2018): How demanding are activation requirements for jobseekers. (OECD social, employment and migration working papers 215), Paris, 53 S. DOI:10.1787/2bdfecca-en

    Abstract

    "This paper presents new information on activity-related eligibility criteria for unemployment and related benefits in OECD- and EU-countries in 2017, comparing the strictness of 'demanding' elements built into unemployment benefits across countries and over time. Eligibility criteria for unemployment benefits determine what claimants need to do to successfully claim benefits initially or to continue receiving them. Benefit systems feature specific rules that define the type of job offers that claimants need to accept, requirements for papering on the outcomes of independent job-search efforts, obligations to participate in active labour market programmes, as well as sanctions for failing to meet these requirements. Such rules aim to strengthen incentives to look for, prepare for, and accept employment. They may also be used as a targeting device to reduce demands on benefit systems, and on associated employment services. While this may serve to limit support to genuine jobseekers, strict requirements can also exclude some intended recipients from financial and re-employment support, e.g., by discouraging them from applying. This paper presents detailed information on policy rules in 2017, summarises them into an overall policy indicator of eligibility strictness, and gauges recent policy trends by documenting changes in the strictness measures. A novelty is the inclusion of lower-tier unemployment or social assistance benefits in the compilation of policy rules. Results document a large number of reforms enacted after the Great Recession and suggest a slight convergence of policy rules across countries even though overall measures of the strictness of activity-related eligibility criteria have remained broadly unchanged during the recent past. In countries with multiple layers of support for the unemployed, availability requirements tend to be more demanding for lower-tier assistance benefits, while sanction rules tend to be more stringent for first-tier programmes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Disobedient workers, the law and the making of unemployment markets (2017)

    Adkins, Lisa;

    Zitatform

    Adkins, Lisa (2017): Disobedient workers, the law and the making of unemployment markets. In: Sociology, Jg. 51, H. 2, S. 290-305. DOI:10.1177/0038038515598276

    Abstract

    "This article concerns workfare and especially mandatory work activities for the unemployed. It focuses on the UK government's Work Programme and recent challenges regarding its lawfulness. Drawing on the resources of actor network theory, and especially the economization approach to the study of markets, it outlines how the Work Programme is configuring a market for the labour of the unemployed, including a space of calculation in regard to that labour. The argument advanced is that the law and its instruments are part of the process of market making, contributing to both its design and calibration. This article therefore locates the law as an actor involved in the assembly of a market for the labour of the unemployed. It also foregrounds what is missing from recent debates on workfare, namely, an account of how the activities of the unemployed are configured and framed as labouring activities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im aktivierenden Arbeitsmarktregime und soziale Exklusion: eine quantitative Analyse (2016)

    Grüttner, Michael ; Moczall, Andreas; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Grüttner, Michael, Andreas Moczall & Joachim Wolff (2016): Sanktionen im aktivierenden Arbeitsmarktregime und soziale Exklusion. Eine quantitative Analyse. In: Soziale Welt, Jg. 67, H. 1, S. 67-90., 2016-03-17. DOI:10.5771/0038-6073-2016-1-67

    Abstract

    "Im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelte Pflichten und Sanktionen wegen Pflichtverletzungen sollen das aktive Bemühen um die Überwindung des Leistungsbezuges und die Kooperation der Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit den Jobcentern sicherstellen. Während einer sanktionsbedingten Leistungskürzung leben die Betroffenen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums wenn es ihnen nicht gelingt, die Leistungskürzung auszugleichen. Damit bewegen sich Sanktionen in einem Spannungsfeld zwischen Erwerbsintegration als Strategie der Förderung von sozialer Inklusion und einer möglichen Rolle als 'trigger' im Prozess sozialer Exklusion. Theoretisch orientiert am Prekaritäten-Ressourcen-Modell schätzen wir mit Daten des 'Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung' (PASS), ergänzt um administrative Daten, Effekte der Sanktionierung auf das Teilhabeempfinden und präsentieren damit erste quantitative Erkenntnisse zu diesem Thema. Während Sanktionen deskriptiv und auf Basis einfacher OLS-Regressionen mit erhöhtem Exklusionsempfinden verknüpft sind, zeigt sich kein Effekt in der Längsschnittbetrachtung mit fixen Effekten. Dies deutet darauf hin, dass Sanktionen kein eigenständiger Mechanismus im Prozess der sozialen Exklusion von Arbeitslosengeld-II-Beziehern sind; vielmehr weisen Personen, deren Lebenslage und Teilhabeempfinden schon zuvor beeinträchtigt war, ein stärkeres Risiko der Sanktionierung auf. Womöglich entfaltet auch bereits die allgegenwärtige Androhung von Sanktionen als Bestandteil des aktivierenden Arbeitsmarktregimes eine Ex-ante-Wirkung auf das Teilhabeempfinden der Leistungsberechtigten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Moczall, Andreas; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Do geographical mobility requirements for the unemployed affect their exit rate to work?: evidence from a policy change (2015)

    Hofmann, Barbara;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara (2015): Do geographical mobility requirements for the unemployed affect their exit rate to work? Evidence from a policy change. In: ILR review, Jg. 68, H. 5, S. 1195-1219., 2014-11-05. DOI:10.1177/0019793915592376

    Abstract

    "A policy change tightened job search requirements regarding geographical mobility for unemployment insurance - benefit recipients in Germany. Those affected by the policy change were individuals without family ties and whose reemployment prospects were low in their home labor market region. The author finds that the policy change increased employment after one year by 4.6 percentage points among women without children who lived in regions with relatively high unemployment. Women responded by taking up jobs in the home labor market region as well as outside the home labor market region. The author does not find any effects of the tightened mobility requirements for men." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (17/4502) (2011)

    Zitatform

    Bundesregierung (2011): Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (17/4502). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/4655 (08.02.2011)), 20 S.

    Abstract

    In ihrer Kleinen Anfrage kritisiert die Fraktion Die Linke, dass sich die Vermittlungsvorschläge in der Arbeitsvermittlung nicht an der Qualifikation oder bisherigen Tätigkeit des Erwerbslosen orientierten. 'Die Zumutbarkeit hat sich so zu einem Steuerungsinstrument entwickelt, mit dem Druck auf Erwerbslose, aber auch auf das Lohnniveau insgesamt ausgeübt, prekärer Beschäftigung Vorschub geleistet und ein Prozess der Dequalifizierung vorangetrieben wird, da berufliche Abschlüsse und Erfahrungen der Kunden (Erwerbslose) in der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsverwaltung kein verbindliches Kriterium darstellen.' In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit darauf abzielt, 'Arbeitgebern die für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit notwendigen Arbeitskräfte und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz zu vermitteln'. Ziel ist es dabei, 'die richtige Person auf den richtigen Arbeitsplatz' zu bringen. Die Regelungen zur Zumutbarkeit und zu Sperrzeiten bzw. Sanktionen dienen dazu, die Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen und Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden bzw. zu verringern. Sie werden in dem Fall relevant, wenn keine Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die den Neigungen, Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen entsprechen. Die Bundesregierung verweist auf das Versicherungsprinzip (SGB III) und auf das Solidaritätsprinzip (SGB III und SGB II) als Grundlage der Zumutbarkeitsregelungen. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die Zumutbarkeitsregelungen auch im Interesse der Arbeitslosen sind, da ein dauerhafter Berufsschutz Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit verfestigen könne, wenn sich die Betroffenen trotz fehlender Eingliederungsaussichten auf ein bestimmtes Berufsfeld einschränken. Die historische Entwicklung der Zumutbarkeitsregelung wird nachgezeichnet, und der der Bestand an sanktionierten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die dazugehörigen Sanktionsquoten und ihre Entwicklung werden dokumentiert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1837 (26.05.2010)), 8 S.

    Abstract

    Auf die Fragen der Bundestagsfraktion Die Linke zu Sanktionen im SGB II antwortet die Bundesregierung und stellt Tabellen zur Verfügung zu: Bestand an sanktionierten Hilfebedürftigen, neu festgestellte Sanktionen nach Gründen und Altersgruppen, Widersprüche und Klagen SGB II im Bereich Sanktionen (§§ 31, 32 SGB II), Sperrzeiten nach Dauer und Gründen, Widersprüche und Klagen zu Sperrzeiten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    How effective are unemployment benefit sanctions?: looking beyond unemployment exit (2009)

    Arni, Patrick; Lalive, Rafael; Ours, Jan C. van;

    Zitatform

    Arni, Patrick, Rafael Lalive & Jan C. van Ours (2009): How effective are unemployment benefit sanctions? Looking beyond unemployment exit. (IZA discussion paper 4509), Bonn, 52 S.

    Abstract

    "This paper provides a comprehensive evaluation of benefit sanctions, i.e. temporary reductions in unemployment benefits as punishment for noncompliance with eligibility requirements. In addition to the effects on unemployment durations, we evaluate the effects on post-unemployment employment stability, on exits from the labor market and on earnings. In our analysis we use a rich set of Swiss register data which allow us to distinguish between ex ante effects, the effects of warnings and the effects of enforcement of benefit sanctions. Adopting a multivariate mixed proportional hazard approach to address selectivity, we find that both warnings and enforcement increase the job finding rate and the exit rate out of the labor force. Warnings do not affect subsequent employment stability but do reduce postunemployment earnings. Actual benefit reductions lower the quality of post-unemployment jobs both in terms of job duration as well as in terms of earnings. The net effect of a benefit sanction on post-unemployment income is negative. Over a period of two years after leaving unemployment workers who got a benefit sanction imposed face a net income loss equivalent to 30 days of full pay due to the ex post effect. In addition to that, stricter monitoring may reduce net earnings by up to 4 days of pay for every unemployed worker due to the ex ante effect." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? (2009)

    Kumpmann, Ingmar;

    Zitatform

    Kumpmann, Ingmar (2009): Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 15, H. 6, S. 236-239.

    Abstract

    Die im Jahr 2007 verschärften Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger führten zu einer leicht steigenden Sanktionsquote bei arbeitslosen Empfängern von Grundsicherung (etwa bei 2,6 Prozent). Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der betreffenden Person liegen. Der Autor bezweifelt überdies, dass ein treffgenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht wohl darin, dass eine allgemeine Atmosphäre des Drucks erzeugt wird, um die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen zu erhöhen. Angesichts der besonderen Härte von Sanktionen wird empfohlen, auf diese zu verzichten und statt dessen andere Arbeitsanreize (z.B. bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten) zu bevorzugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340) (2009)

    Zitatform

    Bundesregierung (2009): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13577 (30.06.2009)), 8 S.

    Abstract

    In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung nach den Sanktionen auf bestimmten Sanktionsstufen. In zehn Einzelfragen geht es dabei um die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen, den Kreis der davon Betroffenen (Zahl, Alter, Geschlecht, Familienstand), die Zahl der eingelegten Widersprüche sowie die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf Lebensunterhalt und Mietzahlungen der Betroffenen. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass 2007 und 2008 insgesamt 806.000 beziehungsweise 789.000 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen wurden, davon 275.000 beziehungsweise 256.000 an unter 25-Jährige und 531.000 beziehungsweise 533.000 an 25-Jährige und Ältere. Eine Unterteilung dieser Ergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Leistungskürzungen oder nach der Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 Prozent ist nicht möglich. Die Regierung betont, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass hilfebedürftige Personen immer ein Mindestmaß an Hilfe erhalten: Sollte wegen ruhenden Arbeitslosengeldes Hilfebedürftigkeit eintreten, kann der Arbeitslose einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Sanktionensystem des SGB II (2008)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2008): Das Sanktionensystem des SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 47, H. 1, S. 3-20.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das Sanktionensystem des SGB II. Das Sanktionensystem geht von einer Selbstverantwortung des Einzelnen auch für die negativen Folgen seines eigenen Handelns aus. Mit den zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind zusätzliche Elemente von Verhaltenssteuerung eingefügt worden, die darauf abzielen, ein obliegenheitskonformes Verhalten der Hilfebedürftigen herbeizuführen. Nach Meinung des Autors dient das Sanktionensystem nicht allein der Abwehr missbräuchlicher Inanspruchnahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sondern enthält auch erzieherische Elemente. Der Beitrag ist wie folgt gegliedert: I. Grundsatzfragen ( Sanktionsziele, Verfassungsrechtliches, Systematik, Personaler Anwendungsbereich), II. Allgemeine Sanktionsvoraussetzungen des Abs. 1 (Weigerung, 'Wichtiger Grund', Rechtsfolgenbelehrung), III. Die Sanktionstatbestände des Abs. 1 (Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung, Nichterfüllung von Pflichten, Nichtannahme/Abbruch Arbeit etc., Nichtannahme/Abbruch einer Arbeitsgelegenheit, Maßnahmenabbruch), IV. Rechtsfolgen von Verstößen nach Abs. 1 (Überblick über das Sanktionssystem ab 1.1.2007, 'Wiederholte Pflichtverletzung', Sanktionsverschärfung, Sachleistungen nach Abs. 3 Satz 6 und 7, Abs. 5 Satz 5), V. Weitere Sanktionstatbestände (Verstoß gegen Meldepflichten nach Abs. 2, Kürzungstatbestände des Abs. 4), VI. Sonderregelungen für junge Erwachsene nach Abs. 5 (Verfassungskonformität, Anwendungs-/Einzelprobleme), VII. Verfahrensrechtliches (Sanktionszeitraum und -verfahren; Absenkungsbescheid, Sozialgerichtliches Verfahren, Anordnungsstufe bei einer Leistungsabsenkung in der 1. Stufe). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Nach Hartz IV: Erwerbsorientierung von Arbeitslosen (2008)

    Bescherer, Peter; Röbenack, Silke; Schierhorn, Karen;

    Zitatform

    Bescherer, Peter, Silke Röbenack & Karen Schierhorn (2008): Nach Hartz IV: Erwerbsorientierung von Arbeitslosen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 33/34, S. 19-24.

    Abstract

    "Die apathische 'Unterschicht' gibt es nicht. Gemeinsam ist den verschiedenen Gruppen nur die Orientierung auf reguläre Erwerbsarbeit. Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik reflektiert das nicht zureichend und stellt durch die Homogenisierung der Leistungsbezieher spannungsgeladene soziale Nachbarschaften her." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eigensinnige 'Kunden': Der Einfluss strenger Zumutbarkeit auf die Erwerbsorientierung Arbeitsloser und prekär Beschäftigter (2008)

    Dörre, Klaus; Bescherer, Peter; Seiwert, Tina; Röbenack, Silke; Schierhorn, Karen; Behr, Michael; Kuhirt, Katrin;

    Zitatform

    Dörre, Klaus, Michael Behr, Peter Bescherer, Silke Röbenack, Tina Seiwert, Katrin Kuhirt & Karen Schierhorn (2008): Eigensinnige 'Kunden': Der Einfluss strenger Zumutbarkeit auf die Erwerbsorientierung Arbeitsloser und prekär Beschäftigter. (Mitteilungen des Sonderforschungsbereichs Gesellschaftliche Entwicklungen nach dem Systemumbruch - Diskontinuität, Tradition und Strukturbildung 26), Jena, 101 S.

    Abstract

    "In den Beiträgen wird die Transformation subjektiver Erwerbsorientierungen in den unteren Segmenten der Arbeitsgesellschaft im Zuge einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik untersucht. Im Mittelpunkt stehen die Wechselbeziehungen zwischen solchen Orientierungen bzw. Handlungsstrategien der betroffenen Personen und den Aktivierungsdiskursen sowie Instrumenten und Maßnahmen des Forderns und Förderns. Der Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie setzen sich die Adressaten einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik mit den veränderten, strengeren Anforderungen auseinander? Führt diese Auseinandersetzung zu Veränderungen von vorhandenen Erwerbsorientierungen? Warum orientieren sich bestimmte Gruppen weiter am ersten Arbeitsmarkt, während andere sich in Prekarität und Ausgrenzung einzurichten beginnen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Sanktionensystem im SGB II (2008)

    Lauterbach, Klaus;

    Zitatform

    Lauterbach, Klaus (2008): Das Sanktionensystem im SGB II. In: Neue Justiz. Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in den neuen Bundesländern, Jg. 62, H. 6, S. 241-288.

    Abstract

    "Die von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgesprochenen Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen haben deutlich zugenommen (siehe die Angaben auf S. 260, in diesem Heft). § 31 SGB II benennt die Voraussetzungen für Leistungskürzungen, die bis hin zum zeitlich begrenzten vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II (ALG II) reichen. Der Autor erläutert die einzelnen Sanktionstatbestände und zeigt auf, dass unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes strenge Anforderungen an die Feststellung der Vorraussetzungen von Sanktionen bzw. den Ausschluss von wichtigen Gründen für das Verhalten der Hilfebedürftigen zu stellen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (2008)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/8284 (26.02.2008)), 12 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung antwortet auf die Frage der Fraktion DIE LINKE nach einem Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzungen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren seien die Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern verschärft worden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was muten sich Arbeitslose zu?: Lohnkonzessionen von ALG-II-Empfängern (2007)

    Bender, Stefan; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne; Meßmann, Susanne;

    Zitatform

    Bender, Stefan, Susanne Koch, Susanne Meßmann & Ulrich Walwei (2007): Was muten sich Arbeitslose zu? Lohnkonzessionen von ALG-II-Empfängern. (IAB-Discussion Paper 23/2007), Nürnberg, 40 S.

    Abstract

    "Der Beitrag beschäftigt sich mit den Lohnansprüchen von Empfängern des ALG II und knüpft dabei an frühere Arbeiten (u. a. von Christensen) an, die die Lohnansprüche von Arbeitslosen untersucht haben. Dabei stützt er sich auf Angaben der Querschnittserhebung des IAB 'Lebenssituation und soziale Sicherung', die ALG-II-Empfänger in der frühen Phase nach der Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den Fokus nimmt. Die Frage ist dabei, ob sich die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen hinsichtlich ihrer Lohnerwartungen nach Einführung des SGB II gegenüber früheren Schätzungen merklich erhöht hat. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Relation zwischen dem letzten Lohn vor Arbeitslosigkeit und dem Reservationslohn, der Abhängigkeit dieser Relation von der Dauer der Arbeitslosigkeit und den Bestimmungsfaktoren des Reservationslohns. Die auf der jüngsten IAB-Befragung von ALG-II-Empfänger basierenden Auswertungen und Analysen belegen, dass sich deren Lohnkonzessionsbereitschaft mit der Einführung des SGB II (noch) nicht wesentlich geändert hat. Die deskriptiven Ergebnisse zeigen, dass die Höhe des Reservationslohnes weitgehend unabhängig vom aktuellen Erwerbsstatus des Hilfeempfängers ist. Wichtiger für die Lohnansprüche ist jedoch, ob der Hilfeempfänger alleine oder in einem Haushalt mit anderen Personen lebt. Je mehr Kinder sich im Haushalt befinden, desto höher die Angaben zum Reservationslohn. Wird als Maßstab für die Konzessionsbereitschaft der Reservation Wage Ratio (RWR) zugrunde gelegt, ergibt sich, dass die Befragten im Durchschnitt erst bei einem um 13% höheren Nettostundenlohn im Vergleich zu dem vor Arbeitslosigkeit angeben, eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Zudem sinkt der RWR nicht mit steigender Arbeitslosigkeitsdauer. Auch in den multivariaten Schätzmodellen dominieren persönliche Merkmale des Hilfeempfängers als Erklärungsgröße für den Reservationslohn. Dem letzten Lohn vor Arbeitslosigkeit kommt dabei die größte Bedeutung zu. Die Ergebnisse sind in zweierlei Hinsicht als vorläufig zu betrachten. Zum einen können die multivariaten Analysen noch weiter vertieft werden. Zum anderen war wegen der an vielen Stellen beobachtbaren Anlaufschwierigkeiten der Bedarfsträger des SGB II möglicher Weise noch gar nicht zu erwarten, dass sich das neue Regime bereits ganz schnell in den Daten und hier insbesondere in den Angaben zu den Reservationslöhnen wieder findet. Mehr Klarheit über die Lohnkonzessionsbereitschaft von ALG-IIEmpfängern wird man aber letztendlich erst dann haben, wenn - wie vom IAB vorgesehen - für mehrere Jahre Daten zu den hier untersuchten Fragestellungen vorliegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (2007)

    Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Grimm, Christopher (2007): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nürnberg, 31 S.

    Abstract

    "Mit dem Bericht werden differenziertere Auswertungen der ausgesprochenen Sanktionen und der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgelegt. Die Analyse bezieht sich auf den Berichtsmonat Oktober 2006 und stützt sich auf Auswertungen der Daten im Fachverfahren A2LL und Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT). Insgesamt waren 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktion belegt. Die Hälfte der im Oktober wirksamen Sanktionen entfiel dabei auf Verletzungen von Meldepflichten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktreformen in Deutschland: zwischen Pfadabhängigkeit und Paradigmenwechsel (2007)

    Oschmiansky, Frank; Schulze Buschoff, Karin; Mauer, Andreas;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank, Andreas Mauer & Karin Schulze Buschoff (2007): Arbeitsmarktreformen in Deutschland. Zwischen Pfadabhängigkeit und Paradigmenwechsel. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 6, S. 291-297. DOI:10.5771/0342-300X-2007-6-291

    Abstract

    "Der Beitrag zeigt, in welcher Weise die Reformen der letzten Jahre die generelle Stoßrichtung der deutschen Arbeitsmarktpolitik verändert haben. Dazu werden zunächst zentrale Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre nachgezeichnet. Daran anknüpfend lautet die zentrale These, dass eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Änderungen und damit einhergehende bzw. parallel dazu verlaufende Entwicklungen in der Vermittlungs- und Förderungspraxis in der Summe zu einem Paradigmenwechsel von der aktiven zu einer autoritär aktivierenden Arbeitsmarktpolitik geführt haben. Bedeutsam für diese Neuausrichtung ist die Förderung des Niedriglohnsektors. Dargelegt wird, warum die Niedriglohnstrategie in sozial-, aber auch arbeitsmarktpolitischer Hinsicht eine Sackgasse ist. Der Beitrag schließt mit einem Plädoyer für die Reaktivierung einer fördernden aktiven Arbeitsmarktpolitik, die durch die heutige Überbetonung des Aspekts des Forderns und des Vorrangs einer möglichst schnellen Vermittlung in Beschäftigung - auch in prekäre und/oder nicht existenzsichernde Arbeitsverhältnisse - aus den Augen verloren wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum?: was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (2007)

    Schneider, Julia;

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    Schneider, Julia (2007): Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum? Was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (Efas Newsletter 10), Berlin, S. 1-4.

    Abstract

    Die ökonomische Forschung über die optimale Gestaltung von Arbeitslosigkeitsversicherungen hat in den letzten Jahren in wachsendem Maße vorgeschlagen, Anreizprobleme in Sozialleistungssystemen mit strikten Sanktionen zu begegnen. Die deutsche Regierung hat, wie viele andere OECD Länder auch, den ökonomischen Rat befolgt, ihre Sozialsysteme mit härteren Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Besonders mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde die Möglichkeit und Intensität einer Sanktion im deutschen Fürsorgesystem deutlich erhöht. Auf der Basis von Daten der repräsentativen Erhebung des IAB zu den unmittelbaren Folgen der Einführung des SGB II auf Betroffene ('Lebenssituation und Soziale Sicherung 2005') wird das Sanktionsgeschehen im ersten Jahr der Gültigkeit des SGB II beschrieben und analysiert. Die Analyse bezieht sich auf Personen im Alter von 15 bis 57 Jahren, die mindestens im ersten Quartal 2005 ALG II bezogen haben. Von den 12.140 Personen wurden zwischen Anfang 2005 und ihrem Befragungstermin zum Jahreswechsel 2005/2006 5,7 Prozent sanktioniert, wobei sich der Sanktionsprozess in den Daten weniger stringent abbildet, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Dauer und Intensität der Sanktionen variieren abhängig vom Grund, allerdings erscheint der Zusammenhang eher unsystematisch. Es zeigt sich, dass sowohl individuelle Merkmale der Sanktionierten als auch der Kontext der Sanktionierenden eine Rolle spielen für die Wahrscheinlichkeit, eine Sanktion zu erhalten. (IAB)

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