Anspruchsvoraussetzungen beim Arbeitslosengeld: Längere Rahmenfrist hat überschaubare Auswirkungen
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Kurzbeschreibung
"Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sollte, wird immer wieder kontrovers debattiert. Menschen haben einen solchen Anspruch, wenn sie sich arbeitslos melden und innerhalb einer gesetzlich festgelegten Rahmenfrist mindestens zwölf Monate als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig waren (Anwartschaftszeit). Die Rahmenfrist umfasst aktuell die letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung. Ab dem Jahr 2020 verlängert sie sich auf 30 Monate. Für Personen mit kurzen Beschäftigungsverhältnissen kann es schwierig sein, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Autorin beschreibt in diesem Beitrag, wie viele Personen einen zusätzlichen Anspruch gehabt hätten, wenn im Jahr 2017 die Zugangsbedingungen zum Arbeitslosengeld?gelockert geworden wären - also die Rahmenfrist länger und die Anwartschaftszeit kürzer gewesen wären." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Autorin / Autor
Bibliografische Daten
Stephan, Gesine (2019): Anspruchsvoraussetzungen beim Arbeitslosengeld: Längere Rahmenfrist hat überschaubare Auswirkungen. (IAB-Kurzbericht, 09/2019), Nürnberg, 8 S.
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