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Projekt

Coaching (§16k SGB II): Selektion und Beschäftigungswirkungen

Projektlaufzeit: 31.12.2023 bis 30.12.2028

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Bürgergeldreform wird eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) für Leistungsberechtigte im SGB II als Regelinstrument (§16 k SGB II) eingeführt. Damit können prinzipiell alle Leistungsberechtigten, die Bedarf haben, ihre Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen, eine solche Betreuung erhalten. Vor der Bürgergeldreform stand ein Coachingangebot ausschließlich als beschäftigungsbegleitende Betreuung im Rahmen der Förderung ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ nach §16e SGB II (EvL) sowie ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nach §16i SGB II (TaAM) zur Verfügung. Ergebnisse einer Befragung der Geförderten dieser beiden Maßnahmen zeigten eine hohe Inanspruchnahme des Angebots sowie hohe Zufriedenheit mit unterschiedlichen Aspekten des Coachings (Coban et al. 2023). Die Ergebnisse sprechen dafür, dass das Coaching eine wichtige Unterstützung darstellen kann, die zumindest aus Sicht eines Teils der Leistungsberechtigten auch zu einer Verbesserung ihrer persönlichen Situation führt. Insofern ist es gut möglich, dass mit der Einführung des §16 k SGB II auch weitere (arbeitsmarktferne) Personen ohne EvL- oder TaAM-Förderung von einem Coaching profitieren können, wenn eine bedarfsgerechte ganzheitliche Betreuung organisiert wird. Dazu gehören beispielsweise junge Menschen mit besonderen Problemen beim Übergang zwischen Schule und Beruf. Vor diesem Hintergrund ist die erste Forschungsfrage dieses Projekts, welche Leistungsberechtigten genau das Coaching in Anspruch nehmen. Denkbar wäre, dass insbesondere arbeitsmarktfernere Personen einen höheren Coachingbedarf haben und dieses daher auch verstärkt in Anspruch nehmen. Andererseits wäre auch möglich, dass arbeitsmarktnähere Personen eher Kenntnis des Coachingangebots haben und daher stärker unter den Teilnehmenden vertreten sind. Welche Gruppen höhere Teilnahmewahrscheinlichkeiten haben hängt sicherlich von der konkreten Umsetzung des Coachingangebots ab, das bislang noch nicht klar festgelegt ist, sowie der Vermittlungsstrategie der Jobcentermitarbeitenden. Zudem sollte untersucht werden, inwieweit Coaching durch externe Coaches und Jobcenter-Coaches durchgeführt wird und inwieweit der zeitliche Umfang des Coachings für unterschiedlichen Personengruppen variiert (vorausgesetzt solche Angaben werden in den Prozessdaten wie bei der ganzheitlich beschäftigungsbegleitenden Betreuung erhoben und sind von ausreichender Qualität). Eine zweite Forschungsfrage bezieht sich auf die kurz- bis mittelfristigen Wirkungen des Coachings auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Teilnehmenden. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund des Ziels des Coachings, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden aufzubauen, was sich idealerweise mittel- bis langfristig positiv auf die tatsächlichen Erwerbschancen auswirken sollte. Analysen der heterogener Wirkungen nach Art des Coaching und für unterschiedliche Personengruppen sind denkbar. Dabei ist allerdings noch abzuwarten, in welchem Umfang das Coaching implementiert wird, um zu entscheiden, welche Ausdifferenzierung der Wirkungsanalysen sinnvoll umgesetzt werden kann.

Ziel

Das Projekt soll Erkenntnisse zu Umfang und Form der Inanspruchnahme des Coachings nach §16k SGB II liefern. Darüber hinaus soll festgestellt werden, welche Personengruppen das Coaching verstärkt in Anspruch nehmen. Schließlich sollen Erkenntnisse zur kurz- bis mittelfristigen Wirkung des Coachings auf die Integration in Arbeit und Ausbildung gewonnen werden.

Methoden

Als Datengrundlage werden Prozessdaten, insbesondere die Integrierten Erwerbsbiographien (IEB), die Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) sowie Rohdaten – insbesondere zum §16 k SGB II – verwendet. Für die Selektionsanalysen verwenden wir als Analysemethode Probit- oder Logitmodell. Für die Wirkungsanalysen verwenden wir Matchingmodelle.

Leitung

31.12.2023 - 30.12.2028

Mitarbeiter

31.12.2023 - 30.12.2028
31.12.2023 - 30.12.2028
31.12.2023 - 30.12.2028