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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Politische Stellungnahmen"
  • Literaturhinweis

    Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)

    Beckmann, Fabian;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes (2023)

    Diermeier, Matthias; Schäfer, Holger; Engler, Jan Felix;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias, Jan Felix Engler & Holger Schäfer (2023): Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes. In: IW-Trends, Jg. 50, H. 1, S. 101-124. DOI:10.2373/1864-810X.23-01-06

    Abstract

    "Das Bürgergeld sollte die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue Grundlage stellen und das politische Versprechen erfüllen, Hartz IV zu „überwinden“. Der Reformansatz rief indes diverse Konfliktlinien innerhalb Gesellschaft, Regierung und sogar einzelner Parteianhängerschaften hervor: die Höhe der Regelsätze, die Ausgestaltung der Sanktionen, die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens sowie die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Der politische Kompromiss am Ende des Vorhabens ließ wenig vom eigentlichen Reformversprechen übrig. Anhand der IW-Personenbefragung kann sowohl die Enttäuschung über die mangelnde Tragweite der Reform innerhalb von Grünen- und SPD-Anhängerschaft als auch die Unzufriedenheit über die ausgehandelten Lockerungen unter den FDP-Unterstützern nachvollzogen werden. In zentralen Fragen werden die Liberalen nur von den AfD-Anhängern in ihrer Zu-viel-Reform-Kritik übertroffen. Lediglich in der Grünen- und SPD-Anhängerschaft ließen sich Mehrheiten für das Bürgergeld organisieren. Insgesamt bleibt die Reformzustimmung mit rund einem Drittel Befürwortern äußerst überschaubar. Eine Analyse von Beiträgen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeichnet die aufgeregte Bürgergeld-Kritik zudem im digitalen Raum nach. Am intensivsten diskutiert wurde, inwiefern sich die Erhöhung der Regelsätze negativ auf die Arbeitsanreize auswirkt. Während die FDP-Politiker sehr zurückhaltend agierten, zeigten sich die wohlfahrtschauvinistischen Tweets aus den Reihen der AfD als besonders resonanzstark – auch wenn die Partei in der Breite keine Diskussion über Migration lostreten konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Anreize zur Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt richtig setzen und differenzierte Regelungen beibehalten: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/8344) sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 20/7642) und der Fraktion der AfD (BT-Drs. 20/6275) (2023)

    Abstract

    "Das Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs einen verbesserten Anreiz zur Rückkehr erwerbsgeminderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu setzen, ist richtig. Dieser Anreiz sollte jedoch viel früher gesetzt werden, um eine Rückkehr wahrscheinlicher zu machen. Denn oftmals wird eine Erwerbsminderungsrente erst mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Dann aber sind die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt bereits deutlich gemindert. Notwendig ist daher eine Neuordnung der Entgeltersatzleistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Erwerbsminderung, um die Chancen auf Wiedereingliederung gesundheitlich Eingeschränkter in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist richtig, im Nachgang zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz eine Anpassung der Berücksichtigung von Einkommen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorzunehmen. Eine weitere Anpassung zur Herstellung eines Gleichlaufs zwischen den Leistungssystemen im SGB XII und SGB II hingegen ist nicht geboten. An den differenzierten Regelungen ist aufgrund der konzeptionellen Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme SGB II und SGB XII festzuhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes": Antrag des Freistaates Bayern (2023)

    Zitatform

    Bayern (2023): Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes". Antrag des Freistaates Bayern. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 649/23 (13.12.2023)), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Kritik an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Stärkung der Jobcenter durch ausreichende Budgets, Differenzierung nach Leistung, Aussetzung der Erhöhung des Regelbedarfs, Kostenreduzierung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung, Vermögensanrechnung, Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig?: Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 (2019)

    Schwarz, Rahel;

    Zitatform

    Schwarz, Rahel (2019): Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig? Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 3, S. 97-101.

    Abstract

    "Durch die zahlreichen Verfahrensbeteiligten wurden die aktuelle Rechtslage, die tatsächliche Umsetzung der Sanktionsregelungen durch die Jobcenter, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wirkungen von Sanktionen sowie die tatsächliche Lebenssituation der Leistungsberechtigten beleuchtet. Hieraus ergaben sich zwei sehr unterschiedliche Bilder der aktuellen Sanktionspraxis und ihren Auswirkungen: zum einen Sanktionen als notwendiges, restriktiv eingesetztes Mittel verbunden mit einem verantwortungsvollen Verwaltungshandeln, das vor dem Eintritt schwerwiegender Folgen ausreichend schützt. Zum anderen überforderte Leistungsberechtigte, die nicht ausreichend beraten und gefördert werden und aufgrund von Sanktion schlecht bezahlte Jobs annehmen oder gar obdachlos werden.
    Die aktuelle öffentliche Diskussion über 'Hartz IV' wird weder die Entscheidung des BVerfG noch eine alleinige Reform der Sanktionsregelungen beenden können. Hierzu muss sich die Politik grundsätzliche Fragen zu bedarfsgerechten Grundsicherungssystemen in einem sich durch die Digitalisierung rasant verändernden Arbeitsmarkt stellen und dabei die vielfältigen Lebenslagen von Leistungsberechtigten und ihren Kindern sowie Langzeitarbeitslosen genau in den Blick nehmen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verweildauer im Regelleistungsbezug - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14809) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Verweildauer im Regelleistungsbezug - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14809). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/15733 (06.12.2019)), 22 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Dauer und Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs im SGB II. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt" (2019)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2019): Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt". (Arbeitsmarkt aktuell 2019,06), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten. In dieser Ausgabe analysieren wir, wie die neuen Förderinstrumente im ersten Halbjahr 2019 angelaufen sind und gehen der Frage nach, ob es Hinweise auf Nachbesserungsbedarf gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The end of social security as we know it: the erosion of status protection in German labour market policy (2018)

    Bothfeld, Silke; Rosenthal, Peer;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke & Peer Rosenthal (2018): The end of social security as we know it. The erosion of status protection in German labour market policy. In: Journal of social policy, Jg. 47, H. 2, S. 275-294. DOI:10.1017/S0047279417000332

    Abstract

    "The German labour market policy regime constitutes a reliable supporting pillar of the highly productive German employment system. Due to the most recent reforms, its core principle of status protection - a basic norm of the German middle-class-related model of social protection for the population of working age - is losing its formative character. Our analysis focuses on three separate policy principles that form the guiding logic of status centredness, namely the equivalence in security provision, the mechanisms that protect the socio-economic status in the event of unemployment, and the tripartite mode of funding. We argue that the 'Hartz Reforms' have reinforced the logic of the legal modifications since the mid-1990s, cumulating now in a shift away from the middle-class-oriented status-centred approach of social security provision." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Alternativen zu Hartz IV: Wohngeld und Kinderzuschlag verbessern (2018)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2018): Alternativen zu Hartz IV. Wohngeld und Kinderzuschlag verbessern. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 10, S. 355-360.

    Abstract

    "Soll Hartz IV überwunden werden, dann benötigen wir Alternativen in zweifacher Hinsicht: Notwendig ist einerseits die grundlegende Umgestaltung des Hartz-IV-Systems zu einer bedarfsdeckenden, bürgerfreundlichen und den Arbeitsmarkt stabilisierenden Grundsicherung. Andererseits ist es erforderlich, für Personengruppen, deren Einkommensarmut gar nicht auf einem fehlenden Arbeitsplatz beruht, Perspektiven jenseits des Hartz-IV-Bezugs zu eröffnen. Der nachfolgende Artikel präsentiert Vorschläge, wie Geringverdienende mit einer Reform des Kinderzuschlags und des Wohngeldes materiell bessergestellt und aus dem Hartz-IV-Bezug herausgeholt werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV (2018)

    Weber, Elena;

    Zitatform

    Weber, Elena (2018): Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 10, S. 366-370.

    Abstract

    "Die systematische und institutionelle Kopplung von Existenzsicherung und Pflicht zur Mitwirkung bzw. zur Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Prämisse des SGB II. Ausgehend von der inzwischen 13-jährigen Erfahrung mit dem SGB II stellt sich die Frage, ob diese normative Grundlage sinnvoll und zielführend ist und welche Alternativen in der systematischen Gestaltung und praktischen Umsetzung denkbar sind. Hier wird zur Diskussion gestellt, die Gewährung (1.) einer soziokulturellen Mindestsicherung, (2.) arbeitsmarktbezogener Hilfen und (3.) sozialer Beratung institutionell zu trennen. So würde ein Hilfesystem mit drei Säulen entstehen. Ziel der Überlegungen: Die Lebens- und Arbeitssituation von Hilfesuchenden nachhaltig zu verbessern, ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihre soziale Handlungsfähigkeit zu stärken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)42 v. 01. Juni 2018, S. 1-57.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2018)

    Zitatform

    Bundesregierung (2018): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/4948 (12.10.2018)), 33 S.

    Abstract

    "Der Gesetzentwurf zum Qualifizierungschancengesetz sieht folgende Lösungen vor:
    - Die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht und damit weiter geöffnet, um denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben; auch für Beschäftigte im (aufstockenden) Leistungsbezug nach dem SGB II. Die Übernahme der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.
    - Stärkung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der BA; auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II.
    - Erweiterter Schutz in der Arbeitslosenversicherung: die Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückzulegen ist, wird auf 30 Monate erweitert.
    - Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern: der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird von 3,0 Prozent auf 2,6 Prozent gesenkt und die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und weiterer Leistungen nach dem SGB III maßgebliche Sozialversicherungspauschale wird von 21 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
    - Entlastung von Betrieben, für die Saisonarbeit einen besonders hohen Stellenwert hat: die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen werden dauerhaft beibehalten." (Textauszug, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Simulation der Umlegung der Hartz-IV Reform auf Österreich (2017)

    Fuchs, Michael ; Hollan, Katarina; Gasior, Katrin ;

    Zitatform

    Fuchs, Michael, Katarina Hollan & Katrin Gasior (2017): Simulation der Umlegung der Hartz-IV Reform auf Österreich. (Euro Cenre publication), Wien, 76 S.

    Abstract

    "The report 'Simulation of an application of the Hartz-IV reform in Austria' presents the fiscal implications together with the distributional effects and the impact on risk of poverty of a similar reform in Austria. Specifically, this would imply: after expiration of unemployment benefit (Arbeitslosengeld), minimum income benefit (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) as social assistance type benefit would replace the means-tested insurance benefit unemployment assistance (Notstandshilfe) as follow-up benefit. Three different main scenarios are calculated using the tax-/benefit microsimulation models EUROMOD and SORESI based on latest national EU-SILC data from 2015." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Jugendarbeitslosigkeit und Hartz IV (2016)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2016): Jugendarbeitslosigkeit und Hartz IV. (Arbeitsmarkt aktuell 2016,04), Berlin, 15 S.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere im Rechtskreis des SGB II, Möglichkeiten zu deren Überwindung und schlägt Maßnahmen zur besseren Integration junger Hartz-IV-Empfänger vor. Es wird festgestellt, dass 800.000 Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren Hartz-IV-Bezieher und/oder arbeitslos sind. 300.000 junge Menschen sind schon seit vier Jahren auf Hartz IV angewiesen. Die Zahl dieser Langzeitbezieher ist deutlich höher als die der Arbeitslosen im Alter von 15 bis 24 Jahren insgesamt. Erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren haben sechs Mal häufiger keinen Schulabschluss als Gleichaltrige in der Bevölkerung insgesamt. Das Armutsrisiko junger Menschen steigt wieder, doch die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung junger Hartz-IV-Bezieher haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Soweit arbeitsmarktpolitische Integration gelingt, ist diese oftmals instabil und viele fallen nach kurzer Zeit wieder auf Hartz IV zurück. Trotz steigendem Förderbedarf sinkt die Zahl der jungen Menschen, die im Hartz-IV-System gefördert werden. Nur selten werden Vorschaltmaßnahmen für abschlussorientierte Weiterbildung eingesetzt. Neben einer besseren Finanzausstattung sollten neue Ansätze zur Integration junger Hilfebezieher ausgebaut werden, wie die assistierte Ausbildung und zweite Chance für benachteiligte junge Erwachsene. In der aktuell im Bundestag beratenen Gesetzesinitiative sollten die Sanktionen für junge Hilfebezieher entschärft werden und Vermittlungskräfte die Möglichkeit erhalten, auch positive und stabilisierende Anreize setzen zu können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Langzeitarbeitslose: warum ihre Zahl seit fünf Jahren stagniert: von der Arbeitsmarktpolitik vernachlässigt (2015)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2015): Langzeitarbeitslose: warum ihre Zahl seit fünf Jahren stagniert. Von der Arbeitsmarktpolitik vernachlässigt. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 12, S. 446-451.

    Abstract

    "Die Konjunktur in Deutschland läuft (noch) relativ gut. Doch Langzeitarbeitslose - also diejenigen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind - haben davon kaum profitiert. Ihre Zahl stagniert seit 2011 bei etwas über einer Million Menschen. Die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen auf dem regulären Arbeitsmarkt sind immer noch sehr gering und haben sich im Hartz-IV-System in den letzten Jahren sogar verschlechtert. Das Versprechen des Hartz-IV-Systems, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen, konnte zuletzt nicht eingelöst werden. Wer hierzulande arbeitslos und hilfebedürftig ist, bleibt es oftmals für lange Zeit. Warum ist das so? Was müsste getan werden, um die Situation von Langzeitarbeitslosen zu verbessern?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was braucht der Mensch zum Leben? Der ewige Streit um die Höhe des Existenzminimums (2015)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (Red.) (2015): Was braucht der Mensch zum Leben? Der ewige Streit um die Höhe des Existenzminimums. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 133-134.

    Abstract

    "Was braucht der Mensch zum Leben? Diese Frage beschäftigt die Sozialpolitik seit Jahrzehnten. Die Höhe des Existenzminimums, das in der Bundesrepublik Deutschland ja nicht bloß die physische Existenz, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abdecken muss, ist seit Langem strittig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befähigen statt aktivieren: aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II (2015)

    Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt;

    Zitatform

    Reis, Claus & Benedikt Siebenhaar (2015): Befähigen statt aktivieren. Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II. (WISO Diskurs), Bonn, 99 S.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach den weitreichenden Arbeitsmarktreformen hält die Debatte über ihre Ziele und Wirkungen an. Die Einschätzungen sind nach wie vor kontrovers. Unstrittig ist, dass die Arbeitslosigkeit seit 2005 deutlich zurückgegangen ist - strittig bleibt, welcher Anteil dabei den Reformen zugeschrieben werden kann. Gleichwohl steht die Arbeitsmarktpolitik weiterhin vor vielen Herausforderungen. Allen voran: die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die auf hohem Niveau verharrt, und die Marginalisierungs- und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
    Die Autoren legen eine umfassende sozialwissenschaftliche und rechtliche Analyse des SGB II vor und benennen Reformbedarf sowie Handlungsoptionen. Im Zentrum der Studie steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Aktivierungsparadigma, dem Leitbild der Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahrzehnts. Die damit verbundenen Annahmen und Praktiken prägen nicht allein das institutionelle Setting, die Ausgestaltung der materiellen Leistungen und den Einsatz der Instrumente, sondern auch die 'Haltung' gegenüber Leistungsempfänger_innen und die Erbringung der Arbeitsmarktdienstleistungen. 'Moderne Arbeitsmarktdienstleistungen' - Kernbereich der Reformen, sollten die Eingliederung in Beschäftigung fördern und gesellschaftliche Teilhabechancen verbessern. Zwar werden die Leistungsempfänger_ innen heute als 'Kund_innen' bezeichnet, entsprechend weitgehende Rechte und Mitsprachemöglichkeiten z. B. beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch beim Fallmanagement, das die Einzelnen in den Mittelpunkt rücken muss und sich an deren individueller Lebenssituation und den jeweiligen Bedarfen auszurichten hat, bleibt die Praxis hinter den formulierten Ansprüchen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)372 v. 13.05.2015, S. 1-92.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18.05.2015 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit und Anträgen der Oppositionsfraktionen zu öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Sachverständigen nehmen Stellung zur Frage der Sanktionen im SGB II.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände/Institutionen:
    Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen; BAG Katholische Jugendsozialarbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland; AWO Bundesverband e.V.;
    Einzelsachverständiger: Prof. Dr. Gerhard Bosch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4733) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4733). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4946 (20.05.2015)), 25 S.

    Abstract

    In der Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Reformbedarfen in der Arbeitsförderung und den Jobcentern geht die Bundesregierung zunächst auf Fragen der politischen Steuer- und Kontrollierbarkeit der Umsetzung der 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' angesichts der organisatorischen Aufteilung in gemeinsame Einrichtungen (gE) aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune sowie zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und auf verbindliche und trägerübergreifende Mindeststandards in der Verwaltung des SGB II (Bearbeitungsdauer, Erstberatung Ü25, Angebot U25) und die Controlling-Systematik der BA ein. Weitere Themen sind der geplante Stellenabbau in den Arbeitsagenturen, die Sicherstellung, dass Menschen mit größerem Unterstützungs- und Förderbedarf in der Arbeit der Agenturen nicht vernachlässigt werden, die personelle Situation in den Jobcentern (Anteil des Personals, das sich um die Auszahlung der Leistung kümmert, und desjenigen, das mit Integration befasst ist) ; die soziale und gesundheitliche Situation der Mitarbeiter (Gesundheitsmanagement in einzelnen Jobcentern), die Ergebnisse des Personalbemessungsprojektes aus Sicht des BMAS sowie der BA und die Zuordnung der Gemeinsamen Einrichtungen künftig in bundesweit 14 Cluster aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-System nicht verbessert (2015)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2015): Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-System nicht verbessert. (Arbeitsmarkt aktuell 2015,02), Berlin, 16 S.

    Abstract

    "Mit Hartz IV sollten insbesondere die Eingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen verbessert werden. Doch auch 10 Jahre nach Errichtung dieses neuen Fürsorgesystems ist der Anteil der Arbeitslosen, die länger als ein Jahr ohne Job sind, höher als im Schnitt aller OECD-Industrieländer. Wer hierzulande arbeitslos und hilfebedürftig ist, bleibt es oftmals auch für lange Zeit. Zwar hat sich die absolute Zahl der Langzeitarbeitslosen verringert, doch sind die Beschäftigungschancen immer noch sehr gering. In den letzten Jahren haben sich ihre Eingliederungschancen keinesfalls verbessert, sondern sind eher rückläufig. Die steigende Zahl sozialversicherter Jobs geht weitgehend an ihnen vorbei." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4379 (20.03.2015)), 6 S.

    Abstract

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Fraktion DIE LINKE zu möglichen Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz IV-System: Beratung "aus einer Hand" erfolgt meist nicht (2014)

    Adamy, Wilhelm; Zavlaris, Elena;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm & Elena Zavlaris (2014): Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz IV-System. Beratung "aus einer Hand" erfolgt meist nicht. Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit Hartz IV wurde die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt. Eine zentrale Idee war die Bündelung der kommunalen Erfahrungen aus der ehemaligen Sozialhilfe mit den arbeitsmarktlichen Kompetenzen der Arbeitsagenturen. Sozialintegrative Hilfen sollten mit beruflichen Integrationsleistungen verzahnt werden, die Gewährung aller individuellen Hilfen aus einer Hand war beabsichtigt. Den Hartz-IV-Empfängern und -Empfängerinnen sollte mit einer umfassenden Beratung und Unterstützung geholfen werden. Doch die Praxis sieht ganz anders aus. Von einer ganzheitlichen Betreuung kann meist nicht gesprochen werden. Dies zeigen nicht nur die - völlig unzureichenden - Daten, die der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden, sondern auch neue Forschungsberichte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Verwaltungspraxis - Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/1444) (2014)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Hartz-IV-Verwaltungspraxis - Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/1444). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/1628 (04.06.2014)), 15 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zum Verfahrensstand bei der Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die aufgrund eines Beschlusses der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) vom November 2012 eingerichtet worden ist. Die Konsolidierung von konsentierten Ergebnissen und die Arbeiten an einem Abschlussbericht sollen noch vor der 91. AMSK abgeschlossen sein. Des Weiteren antwortet sie auf die Fragen zu Alleinerziehenden im SGB-II-Leistungsbezug mit Zeitreihen (2007-2013) aus der Grundsicherungsstatistik. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Elend: zehn Jahre Hartz-Reformen (2013)

    Dörre, Klaus;

    Zitatform

    Dörre, Klaus (2013): Das neue Elend. Zehn Jahre Hartz-Reformen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 58, H. 3, S. 99-107.

    Abstract

    Der Autor zieht eine kritische Bilanz über die vermeintlichen Erfolge der 'größten Arbeitsmarkt- und Sozialreform der Nachkriegszeit'. Die Hartz-Reformen haben die Bundesrepublik massiv verändert. Zehn Jahre nach ihrer Einführung zeigt der Autor, dass eine Wende vom Status erhaltenden zum bloß Existenz sichernden Wohlfahrtsstaat vollzogen wurde. Der Beschäftigungserfolg fußt einzig auf der Ausweitung niedrig entlohnter, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse. Doch nicht nur die neuen Prekarisierten sind durch die Hartz-Gesetze in ihrer Existenz bedroht: Auch die Sozialdemokratie stürzten sie in eine tiefe Existenzkrise. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2013)

    Zitatform

    (2013): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)1112 v. 12.04.2013, S. 1-57.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum Thema Sozialer Arbeitsmarkt.
    Sachverständigenliste:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Industrie- und Handelskammertag; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.; Einzelsachverständige: Prof. Stefan Sell, Remagen; Hermann Genz, Mannheim; Dr. Alexandra Wagner, Berlin; Markus Keller, Berlin (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Achillesferse der Arbeits- und Sozialhilfepolitik (2012)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2012): Hartz IV - Achillesferse der Arbeits- und Sozialhilfepolitik. In: R. Bispinck, G. Bosch, K. Hofemann & G. Naegele (Hrsg.) (2012): Sozialpolitik und Sozialstaat : Festschrift für Gerhard Bäcker, S. 257-291. DOI:10.1007/978-3-531-19024-2_16

    Abstract

    "Mit den Hartz-Gesetzen wurde die größte 'Sozialreform' der Nachkriegsgeschichte und mit Hartz IV ein grundlegender Systemwechsel eingeleitet. Das bis 1927 zurückreichende dreigliedrige Sicherungssystem für Erwerbslose wurde durch ein zweigliedriges abgelöst, mit weitreichenden arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen. Vieles sollte besser werden; doch längst nicht alle Versprechen wurden eingelöst. Hartz IV ist und bleibt Achillesferse bundesdeutscher Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Bedürftigkeit von Erwerbstätigen (2012)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2012): Hartz IV - Bedürftigkeit von Erwerbstätigen. Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Gut zwei Milliarden Euro pro Jahr muss der Bund ausgeben, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren. Zusammen mit den Zuschüssen für Teilzeitbeschäftigte sind es sogar vier Milliarden Euro, die der Staat über Hartz IV beisteuerte. Das zeigt eine aktuelle Studie des DGB. Niedriglöhne sind nicht nur Zündstoff für den Bund, sondern auch für die Kommunen. Denn Städte und Gemeinden müssen den Großteil der Wohnungskosten auch für jene übernehmen, die trotz eines Arbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV-Bedürftigkeit Erwerbstätiger nach Bundesländern und Regionen (2012)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2012): Hartz IV-Bedürftigkeit Erwerbstätiger nach Bundesländern und Regionen. Berlin, 14 S.

    Abstract

    "Trotz des Aufschwungs können immer weniger ArbeitnehmerInnen von ihrer Arbeit leben und benötigen deshalb einen Zuschuss vom Staat. Wie eine aktuelle DGB-Studie belegt, stieg die Zahl der Haushalte mit mindestens einem erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher von 2007 bis 2010 in den ostdeutschen Ländern um elf und in den westdeutschen Ländern um 14 Prozent." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zehn Jahre Hartz-Reformen aus Unternehmenssicht (2012)

    Plenk, Johanna; Wohlrabe, Klaus ;

    Zitatform

    Plenk, Johanna & Klaus Wohlrabe (2012): Zehn Jahre Hartz-Reformen aus Unternehmenssicht. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 65, H. 18, S. 27-34.

    Abstract

    "Vor zehn Jahren legte die Hartz-Kommission um den damaligen VW-Manager Peter Hartz der Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket zum Arbeitsmarkt vor, das die hohe Arbeitslosigkeit in der Republik entscheidend senken und Deutschland konkurrenzfähiger machen sollte. Im August dieses Jahres führte das ifo Institut im Auftrag der WirtschaftsWoche eine Umfrage unter mehr als 600 Managern aus den Wirtschaftsbereichen Industrie, Bau, Handel und Dienstleistungen durch. Diese untersuchte retrospektiv den Einsatz der neu eingeführten Arbeitsmarktinstrumente bei den befragten Firmen. Darüber hinaus wurde die aktuelle Personalpolitik, auch vor dem Hintergrund der nachlassenden Konjunkturdynamik in Deutschland, beleuchtet. Der vorliegende Artikel stellt einige ausgewählte Ergebnisse vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/11455) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/11455). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11789 (07.12.2012)), 9 S.

    Abstract

    Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewirken die derzeit geltenden Regelungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, dass viele Kinder ihren verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Bildung und Teilhabe nicht bzw. nur unzureichend wahrnehmen können. Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der Fraktion zum geschätzten Verwaltungsaufwand des Pakets und zu von verschiedenen Seiten geforderten Verfahrensänderungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Langzeitarbeitslosigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/10905) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Langzeitarbeitslosigkeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/10905). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11278 (01.11.2012)), 17 S.

    Abstract

    Die Fragesteller, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stellen fest: "Um auch dem sogenannten harten Kern der Langzeitarbeitslosen neue berufliche Optionen zu eröffnen, bedarf es einer Intensivierung der individuellen Unterstützung, der Ausweitung von Weiterbildungsangeboten und eines sozialen Arbeitsmarktes. Die Bundesregierung hat aber die Mittel für die Arbeitsförderung, also für die Unterstützung und Qualifizierung Arbeitsloser, in den vergangenen Jahren erheblich reduziert. Im Haushaltsplanentwurf 2013 sind zudem weitere Kürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit und bei den Jobcentern vorgesehen." Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage zum Stand der Langzeitarbeitslosigkeit 2009-2011, zu Maßnahmen wie geförderte berufliche Weiterbildung, Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld, Gründungszuschuss, Arbeitsgelegenheiten, berufliche Rehabilitation, Beschäftigungszuschuss und Bürgerarbeit und zu den Perspektiven Langzeitarbeitsloser angesichts zunehmenden Fachkräftebedarfs unter Heranziehung der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)893neu v. 21.05.2012, S. 1-87.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Politik muss prekäre Beschäftigung und Armut verhindern: Sozialverband VdK kritisiert geplante Arbeitsmarktreform (2011)

    Zitatform

    (2011): Politik muss prekäre Beschäftigung und Armut verhindern. Sozialverband VdK kritisiert geplante Arbeitsmarktreform. In: Sozialrecht + Praxis : Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter, Jg. 21, H. 11, S. 683-699.

    Abstract

    "Der Sozialverband VdK Deutschland nimmt Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung 'Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt'. Er begrüßt mehr Übersichtlichkeit bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Allerdings wird der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung in weiten Teilen nicht gerecht. Exemplarisch für eine aus unserer Sicht falsche Ausrichtung der geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente seien hier folgende Aspekte genannt:
    -Verengung des geschäftspolitischen Ziels der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf rasche Vermittlung
    -Notwendigkeit weitergehender Instrumente im Rechtskreis SGB II
    -drohende Leistungsverschlechterung durch Abbau von Pflichtleistungen
    -fehlende Durchlässigkeit der Instrumente." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des Haushalts-Kürzungspakets: Hartz IV wird quasi zur Sozialhilfe (2010)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2010): Auswirkungen des Haushalts-Kürzungspakets: Hartz IV wird quasi zur Sozialhilfe. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 10, S. 325-331.

    Abstract

    "Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 und im Zuge ihrer Finanzplanung bis 2014 plant die Bundesregierung massive Kürzungen bei den Leistungen für Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Förderleistungen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen gekürzt, Rentenversicherungszahlungen, Elterngeld und befristete Zuschläge für Hartz-IV-Empfänger gestrichen werden. Welche Auswirkungen das für die Betroffenen und die sozialen Sicherungssysteme - insbesondere das Hartz-IV-System - hat, wird im Folgenden beleuchtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: es geht um mehr als nur 5 EURO (2010)

    Buntenbach, Annelie;

    Zitatform

    Buntenbach, Annelie (2010): Hartz IV: es geht um mehr als nur 5 EURO. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 12, S. 650-651. DOI:10.5771/0342-300X-2010-12-650

    Abstract

    "Bei der Hartz-IV-Debatte geht es um weit mehr als nur 5 EURO. Dahinter steht die Frage, was Menschen in Deutschland für ein Leben in Würde benötigen - und dies gilt nicht nur für Hartz-IV-Bezieher, sondern ebenso für Geringverdienende sowie - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der drohenden Altersarmut - für Rentnerinnen und Rentner. Es gilt, Bedürftigkeit zu vermeiden, die sozialen Sicherungssysteme auszubauen und den Arbeitsmarkt in Ordnung zu bringen. Das sind Herausforderungen, auf die die Bundesregierung bislang keine Antworten gegeben hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? (2010)

    Leyen, Ursula von der; Plünnecke, Axel; Landsberg, Gerd; Bonin, Holger; Haderthauer, Christine;

    Zitatform

    Leyen, Ursula von der, Christine Haderthauer, Gerd Landsberg, Axel Plünnecke & Holger Bonin (2010): Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 18, S. 3-17.

    Abstract

    "In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nicht mehr von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden, und Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: 'Ein elektronisches Zahlungs- und Verrechnungssystem erteilt keine Lernförderung, gibt nicht das warme Mittagessen in der Schule aus und macht aus keinem Einzelgänger einen Teamplayer im Sportverein. Aber die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.' Und die Bildungskarte lässt sich flexibel an kommunale Strukturen anpassen. Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, widerspricht dieser Auffassung. Für sie bringt ein Gutscheinsystem 'unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien in unserem Land führen kann. Es könnte einen Graben ziehen, und zwar zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als 'schwarze Schafe', die nicht mit Geld umgehen können, gebrandmarkt sind.' Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete ähnlich der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen Bildungskarte umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte sich auf die Aufgabe konzentrieren, die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu bewerten und sicherzustellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: 'Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig. Die Bildungs-Card ergänzt diesen Infrastrukturausbau und sorgt dafür, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.' Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Mit dem Ziel der Förderung der kognitiven und nicht-kognitiven Entwicklung von Kindern aus benachteiligten, vielfach bildungsfernen Elternhäusern erscheine sie als ein Element eines sich abzeichnenden sozialpolitischen Paradigmenwechsels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nach der neuen EVS: Der neue Regelsatz müsste weit über 400 Euro liegen: wie der Satz durch statistische Tricks heruntergerechnet wurde (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Nach der neuen EVS: Der neue Regelsatz müsste weit über 400 Euro liegen. Wie der Satz durch statistische Tricks heruntergerechnet wurde. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 10, S. 331-336.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat am 22. Oktober den Gesetzentwurf zur neuen Ermittlung der Regelsätze für Hartz-IVund Sozialhilfeempfänger vorgelegt.' Danach sollen die Sätze für Kinder unverändert -- je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro - bleiben. Der Regelsatz für Erwachsene soll ab Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro erhöht werden. Doch eigentlich müsste er erheblich höher sein. Denn durch statistische Tricks wurde der Satz herunter-gerechnet. Außerdem wurden längst nicht alle Vorgaben berücksichtigt, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der neuen Regelsatzberechnung auferlegt hatte, wie der folgende Beitrag zeigt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung: neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten (2010)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (2010): Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung. Neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 5, S. 165-173.

    Abstract

    "Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuorganisation des Hartz-IV-Systems ist endlich auf dem Weg: Am 31. März 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen. Dabei kann auch auf die Zustimmung der SPD gezählt werden. Der neue Artikel 91e GG soll die für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und Arbeitsagenturen legitimieren. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln. Am 21. April 2010 hat das Kabinett den Entwurf eines solchen Gesetzes 'zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende' sowie die 'Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende'1 beschlossen. Die erste Lesung der Gesetzentwürfe fand am 6. Mai im Bundestag statt. Die zweite und dritte Lesung soll im Juni oder Juli folgen.2 Vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Damit hätten sich die Parteien nach zweieinhalb Jahren des politischen Streits auf eine gemeinsame Lösung für die Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung geeinigt. Was bringt sie? Was folgt daraus für die sieben Millionen Hilfebedürftigen und die weit über 75.000 Beschäftigten bei den Grundsicherungs-Trägern?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen Sozialen Arbeitsmarkt schaffen: Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2010): Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen Sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1205 (24.03.2010)), 4 S.

    Abstract

    "Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung u.a. auf, im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) langfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Sozialen Arbeitsmarkt und in Integrationsfirmen als Förderleistung für Menschen ohne absehbare Chancen auf dem ersten Arbeitmarkt zu verankern und zur Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse die Umwandlung passiver Leistungen (Regelsatz Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Sozialversicherungsbeiträge, Maßnahmekosten) in ein Arbeitsentgelt zu ermöglichen (Passiv-Aktiv-Transfer)." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1658) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1658). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1838 (26.05.2010)), 12 S.

    Abstract

    Anläßlich des Internationalen Kindertages zielt die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE auf die Beeinflussung von Lebenschancen der Kinder durch das Elternhaus, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungssituation der Eltern. Gefragt wird nach Unterschieden in der Arbeitsmarktlage von Familien mit Kindern (Paare und Alleinerziehende) sowie sonstigen Haushalten bezüglich Verdienst, Umfang der Erwerbstätigkeit, Beschäftigungsform und Anzahl der Beschäftigungen, Arbeitslosigkeit, Gründen für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie des Qualifikationsniveaus. Die Bundesregierung zieht bei der Beantwortung der Fragen Daten des Mikrozensus 2008 heran. Weiter befassen sich die Fragen mit den Gründen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III, Wohngeld und Kindergeld bei Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden sowie der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik. Ferner werden die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden und Pilotprojekte, die die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollen, thematisiert. Die Bundesregierung verweist hier auf das Programm "Gute Arbeit für Alleinerziehende" mit 79 Projektideen sowie den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende an zwölf ausgewählten Standorten durch das BMFSFJ. (IAB)

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    16 Mrd. Euro Kürzung bei der Arbeitsförderung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drucksache 17/2563) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): 16 Mrd. Euro Kürzung bei der Arbeitsförderung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drucksache 17/2563). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/2665 (28.07.2010)), 8 S.

    Abstract

    In ihrer Anfrage thematisieren die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die Sparbeschlüsse der Bundesregierung, die bei der Arbeitsförderung in den Jahren 2011 bis 2014 beim Bund und bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) 16 Mrd. Euro an Einsparungen vorsehen. Um die Einsparziele zu erreichen, hat die Bundesregierung angekündigt, die Pflichtleistungen der Arbeitsförderung in Ermessensleistungen umwandeln zu wollen. Weiterhin geht es um die für 2011 geplante Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. In ihrer Antwort auf insgesamt 13 Einzelfragen betont die Bundesregierung, dass die Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sozial und wirtschaftlich gerechtfertigt sind. 'Im Bereich der Arbeitsförderung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III) wird sich der von der Bundesagentur für Arbeit erwartete Darlehensbedarf aufgrund der mit der Instrumentenreform im kommenden Jahr optimierten und flexibilisierten Arbeitsmarktpolitik und günstigerer Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung deutlich verringern.' (IAB)

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    Durchführung von Modellprojekten "Bürgerarbeit": Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/2574) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Durchführung von Modellprojekten "Bürgerarbeit". Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/2574). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/2666 (28.07.2010)), 12 S.

    Abstract

    "Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Durchführung von Modellprojekten 'Bürgerarbeit' konnten alle Grundsicherungsstellen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II (Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung, zugelassene kommunale Träger) bis zum 27. Mai 2010 Konzepte erarbeiten und einreichen. Nach den Planungen des BMAS begann am 1. Juli 2010 die sogenannte Aktivierungsphase; ab 1. Januar 2011 soll die dreijährige Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit starten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet die Fragen der Fraktion Die Linke zu Umsetzung und Fortgang des Modellprojektes 'Bürgerarbeit'." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2010)

    Zitatform

    (2010): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)309 v. 16.11.2010, S. 1-347.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 22.11.10 zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II.
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., Der Paritätische Gesamtverband, Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutscher Richterbund, Norbert Struck, Dr. Irene Becker, Dr. Jürgen Borchert, Dr. Christine Fuchsloch, Prof. Dr. Anne Lenze, Martina Schmiedhofer Rüdiger Böker, Guido Grüner, Marina Schmiedhofer.
    Stellungnahmen nicht eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Margot Münnich, Netzwerk Grundeinkommen, dbb beamtenbund und tarifunion Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Sozialverband Deutschland (SoVD). (IAB)

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    Kosten und Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1254) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Kosten und Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1254). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1725 (18.05.2010)), 251 S.

    Abstract

    "Qualifizierung und Bildung sind wichtige Bestandteile für eine nachhaltige arbeitsmarktpolitische Strategie, arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Dabei kommt es vor allem auf die Qualität der Bildungsmaßnahme an, diese zum gewünschten Erfolg führen zu können. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach einer analytischen Evaluation. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet die Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Kosten und zum Wirkungen von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jobcenter föderal: in wessen Händen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen? Tagungsbericht (2008)

    Eilfort, Michael; Scholz, Olaf; Strotmann, Harald; Becker, Raimund; Henneke, Hans-Günter;

    Zitatform

    Eilfort, Michael, Harald Strotmann, Olaf Scholz, Raimund Becker & Hans-Günter Henneke (2008): Jobcenter föderal. In wessen Händen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen? Tagungsbericht. Berlin, 12 S.

    Abstract

    Zum 1. Januar 2005 erfolgte die Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Grundsicherungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende. Von Anfang an umstritten war die konkrete organisatorische Ausgestaltung und insbesondere die Frage, wer, d.h. insbesondere auch welche föderale Ebene für die Betreuung der Arbeitssuchenden vor Ort zuständig sein soll. Als Regelfall einigte man sich schließlich auf das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die gemeinsam von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit gebildet werden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 wurde jedoch das Ende der Arbeitsgemeinschaften in der bisherigen Form eingeleitet und dem Gesetzgeber eine Frist bis spätestens Ende 2010 vorgegeben, um eine verfassungskonforme Neuregelung für die Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu finden. Die Stiftung Marktwirtschaft hat am 22. April 2008 mit Experten, Politikern und Vertretern der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende diskutiert, wie die Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu modifizieren ist, damit erwerbslose Hilfebedürftige gut betreut und möglichst schnell wieder in Beschäftigung gebracht werden und wie sich Fehlanreize bei der Aufgabenerfüllung und Reibungsverluste zwischen staatlichen Ebenen wirksam vermeiden lassen.

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  • Literaturhinweis

    Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Für den Erfolg der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher Bedeutung, um individuell und passgenau auf die höchst unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitslosengeld II-Empfänger eingehen zu können. Die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II sind als originär kommunale Leistungen ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Hierzu zählen Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Die vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 16./17.6.2008 verabschiedeten Leitlinien sollen eine Hilfestellung für die Organisation der Leistungsgewährung vor Ort liefern und dazu beitragen, dass die im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen abgegrenzt und dargestellt werden können. Sie wurden durch eine Projektgruppe des Deutschen Landkreistages aus Fachkräften von Optionskommunen, ARGEn und Trägern in getrennter Aufgabenwahrnehmung vorbereitet. Ziel ist es, über alle Trägermodelle hinweg wichtige Anforderungen an die Leistungsgewährung zu beschreiben und Empfehlungen für die Umsetzung zu geben. Die Leitlinien umfassen folgende Themenbereiche: Einordnung und Begriffsbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2211) (2007)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007): Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2211). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/4210 (01.02.2007)), 76 S.

    Abstract

    Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass die Gesetze über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu den tiefsten sozialen Einschnitten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland zählen mit negativen Folgen in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Aus der Sicht der Fraktion verschärfen sie den Widerspruch zwischen Arm und Reich und haben ihre eigentliche Zielstellung völlig verfehlt, wie das Ansteigen sowie die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zeigt. Besonders hart und überproportional treffe Hartz IV die ostdeutsche Bevölkerung. Unter diesen Prämissen fragt die Fraktion nach Resultaten und gesellschaftlichen Auswirkungen der Gesetze, insbesondere denen von Hartz IV. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht teilt und den Eindruck hat, dass in ihr eine systematische Voreingenommenheit gegen die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Ausdruck kommt. Sie betont, dass die Arbeitsmarktreformen nur im Kontext mit anderen Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik und Beschäftigung schaffenden Investitionen ihre volle Wirkung entfalten können und dass der konjunkturelle Aufschwung inzwischen eine Dynamik erreicht hat, die auch zur Besetzung neuer Arbeitsplätze mit Arbeitslosen führt. Außerdem weisen Ergebnisse der Evaluation der Arbeitsmarktreformen darauf hin, dass sich Effektivität, Effizienz und Transparenz des Handelns der BA infolge ihres organisatorischen Umbaus und der Vereinfachung des Leistungsrechts deutlich erhöht haben. Auch ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Zusammenlegung der beiden früheren Leistungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zur einheitlichen bedarfsabhängigen Fürsorgeleistung 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' die richtige Entscheidung war. Die grundsätzlich positive Bewertung der Bundesregierung wird im Detail in 125 Antworten auf Einzelfragen begründet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Schaffensdrang in Arbeit (2006)

    Bünnagel, Vera; Eekhoff, Johann; Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Bünnagel, Vera, Johann Eekhoff & Steffen J. Roth (2006): Mit Schaffensdrang in Arbeit. München, 49 S.

    Abstract

    Die Vereinigung der bayrischen Wirtschaft (vbw) hat in Zusammenarbeit mit dem iwp - Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln - das Projekt 'Mit Schaffensdrang zur Arbeit' zur Erschließung einfacher Tätigkeiten ohne zusätzliche staatliche Subventionen entwickelt. Schaffensdrang will einen Weg aufzeigen, einem großen Teil der Arbeitslosen zumindest wieder Möglichkeiten einzuräumen, sinnvollen Tätigkeiten nachzugehen, die ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen entsprechen. Schaffensdrang soll die regulär beschäftigten Steuer- und Beitragszahler unmittelbar entlasten, da die Wertschöpfung der Teilnehmer die Transfererfordernis verringert. Gleichzeitig soll durch die Umsetzung des Konzeptes einer gestärkten und wechselseitigen Solidarität mittel- und langfristig die Akzeptanz des Sozialstaates erhöht werden. Das Projekt Schaffensdrang versteht sich als ein Angebot, Kenntnisse und Fähigkeiten in eine produktive Tätigkeit einzubringen. Das Projekt soll die Solidargemeinschaft entlasten, da auf zusätzliche Subventionen des Arbeitens verzichtet wird. Es verfolgt die Zielsetzung, allen arbeitswilligen Transferempfängern eine Sinn stiftende produktive Beschäftigung zu vermitteln und erhält das Sozialrechtsverhältnis, so dass die Teilnehmer unverändert Arbeitslosengeld II empfangen. Es ermöglicht zudem marktnahe Beschäftigung zu produktivitätsgerechten Kosten und gliedert sich in die bestehende Struktur der Arbeitsvermittlung ein. Die Broschüre beschreibt Ziele und Zielgruppe von Schaffensdrang, erläutert die konkrete Ausgestaltung des Projektes und definiert Abgrenzung zu und Kompatibilität mit anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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    Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)

    Abstract

    "Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam (2004)

    Bohrke-Petrovic, Siglinde;

    Zitatform

    Bohrke-Petrovic, Siglinde (2004): Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam. In: dvb-forum H. 2, S. 26-34.

    Abstract

    "Ausgangspunkt für die Verankerung von Fallmanagement/Case Management in der Beschäftigungsförderung, nicht zuletzt auch aktuell im SGB II (Persönlicher Ansprechpartner), war eine mehrjährige Diskussion, angestoßen und immer wieder vorangetrieben von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh. Es ging darum, innovative Konzepte für die Integration von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Bei der Suche nach diesen Ansätzen entdeckte man im europäischen Ausland sowie in den USA bereits Verfahren und Strategien, die in das Hartz-Gutachten Eingang gefunden haben. Gerade die Jobcenter-plus in Großbritannien, eine Zusammenführung von Arbeits- und Sozialamt, sollten modellhaft als Orientierungsrahmen dienen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Leben zu wenig...: für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Expertise (2004)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2004): Zum Leben zu wenig... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Expertise. Berlin, 51 S.

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