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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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im Aspekt "weitere Publikationen und Informationen aus Arbeitsmarktforschung und -politik"
  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert: Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? (2022)

    Greiser, Johannes; Menke, Patricia;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & Patricia Menke (2022): Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert. Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? In: ZFSH/SGB, Jg. 61, H. 9, S. 490-501.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist eine Analyse von Sanktionen und Sperrzeiten anhand der Wirkungen der geltenden - zum Teil allerdings gerade ausgesetzten - Regelungen, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Anreize diese bieten. Es stellt sich also die Frage, wie das Verhalten von Arbeitssuchenden einerseits und Menschen, die über eine Kündigung nachdenken, andererseits von den genannten Regelungen beeinflusst wird und welche Implikationen dies für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt hat. Gleichzeitig wird beantwortet, ob angesichts des Sanktionsmoratoriums Gründe für eine Fortsetzung der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten mittels Sanktionen bestehen. Zu diesem Zweck wird die Prinzipal-Agent-Theorie zugrunde gelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System (2022)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2022): What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System. In: Social Politics, Jg. 29, H. 4, S. 1286-1313., 2021-09-20. DOI:10.1093/sp/jxab037

    Abstract

    "Women are half as likely to be sanctioned as men in Germany’s means-tested welfare system, despite sanctions not explicitly being a gendered activation measure. I investigate the reasons underlying the “gender sanction gap” with a decomposition analysis on a sample from registry data. Findings show differences between women and men in their distributions on family-related and human-capital-related variables explain much of the gap. Results further suggest gender differences in behavior and treatment by public employment services also contribute to the gap, with women more frequently being exempted from sanctions due to childcare responsibilities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.

    Abstract

    "Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Impacts of Benefit Sanctions: A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence (2022)

    Pattaro, Serena ; Williams, Evan ; Gibson, Marcia; Dibben, Chris; Bailey, Nick ; Tranmer, Mark; Wells, Valerie;

    Zitatform

    Pattaro, Serena, Nick Bailey, Evan Williams, Marcia Gibson, Valerie Wells, Mark Tranmer & Chris Dibben (2022): The Impacts of Benefit Sanctions. A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence. In: Journal of Social Policy, Jg. 51, H. 3, S. 611-653. DOI:10.1017/S0047279421001069

    Abstract

    "In recent decades, the use of conditionality backed by benefit sanctions for those claiming unemployment and related benefits has become widespread in the social security systems of high-income countries. Critics argue that sanctions may be ineffective in bringing people back to employment or indeed harmful in a range of ways. Existing reviews largely assess the labour market impacts of sanctions but our understanding of the wider impacts is more limited. We report results from a scoping review of the international quantitative research evidence on both labour market and wider impacts of benefit sanctions. Following systematic search and screening, we extract data for 94 studies reporting on 253 outcome measures. We provide a narrative summary, paying attention to the ability of the studies to support causal inference. Despite variation in the evidence base and study designs, we found that labour market studies, covering two thirds of our sample, consistently reported positive impacts for employment but negative impacts for job quality and stability in the longer term, along with increased transitions to non-employment or economic inactivity. Although largely relying on non-experimental designs, wider-outcome studies reported significant associations with increased material hardship and health problems. There was also some evidence that sanctions were associated with increased child maltreatment and poorer child well-being. Lastly, the review highlights the generally poor quality of the evidence base in this area, with few studies employing research methods designed to identify the causal impact of sanctions, especially in relation to wider impacts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen: Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. (2022)

    Tobsch, Verena; Holtmann, Doris; Schmidt, Tanja; Brandt, Claudia;

    Zitatform

    Tobsch, Verena, Doris Holtmann, Tanja Schmidt & Claudia Brandt (2022): Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen. Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. Berlin, 111 S.

    Abstract

    "Die Studie Hartz Plus ist eine in Deutschland einmalige, repräsentative Studie zur Wirkung von Hartz IV-Sanktionen unter Anwendung eines Mixed-Methods-Ansatzes. Sie startete im Januar 2019 und endete im Januar 2022. Die Besonderheit des Designs besteht im Vergleich zweier Gruppen (Experimentaldesign) über den Verlauf von drei Jahren. Aus rund 4.500 Bewerber*innen wurden 585 Teilnehmende zufällig ausgewählt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Gruppe erhielt quasi eine Versicherung gegen Sanktionen. Im Falle von finanziellen Kürzungen hat Sanktionsfrei e.V. diese bedingungslos ersetzt (Interventionsgruppe). Die andere Gruppe (Kontrollgruppe) hat keinen Sanktionsausgleich bekommen. Mit allen Teilnehmenden wurden insgesamt sieben Online-Befragungen durchgeführt. Schwerpunkte der Befragungen waren das psychosoziale Wohlbefinden, die finanzielle Situation, Erwerbsneigung und Erwerbstätigkeit, Wünsche, Sorgen und Ängste. Darüber hinaus wurden 16 Einzelinterviews mit Teilnehmenden aus beiden Gruppen durchgeführt. Zentrale Fragen waren: 1. Wie wirken sich Sanktionen und deren Androhung auf die psychosoziale Gesundheit und auf die sozio-ökonomische Lage von Menschen in Hartz IV aus? 2. Welche Ressourcen benötigen Menschen in Hartz IV, um im Sinne des Capability-Ansatzes von Amartya Sen ihre Wünsche gesellschaftlicher Teilhabe realisieren zu können? Zentrale Ergebnisse: Menschen, die aktuell auf Hartz IV angewiesen sind, fühlen sich weniger sozial integriert und schätzen ihre psychischen Ressourcen schlechter ein als Personen, die aktuell nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Bezogen auf Renitenz, Erwerbstätigkeit und -neigung zeigen sich zwischen den beiden Gruppen keine statistisch signifikanten Unterschiede. Ob Sanktionen finanziell ausgeglichen werden oder nicht, ist irrelevant. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sanktionen nicht als Motivator wirken. Sanktionen und ihre Androhung können schwerwiegende psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Für einen Teil der Hartz IV Beziehenden dieser Studie ist eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt als (zeitnah) nicht realisierbar einzustufen. Das hängt mit der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, ihrer bisherigen Erwerbs- und Berufsbiografie, ihrer im Zeitverlauf entwerteten Qualifikation oder ihrer Gesundheit zusammen. Die Befunde der qualitativen Studie zeigen, dass eine auf die Problemlage der Betroffenen orientierte Beratung und Öffnung von Qualifizierungsangeboten zu einer Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    zugehöriges Policy Paper
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2021): Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II (2021)

    Linden, Philipp ;

    Zitatform

    Linden, Philipp (2021): Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 454-462. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-454

    Abstract

    "Seit den Reformen des SGB II 2004 /05 gelten Sanktionen in der Grundsicherung als zentrale Säule im aktivierenden Sozialstaat. Sozialpolitisch wird dabei häufig diskutiert, ob Sanktionen generell zulässig sind bzw. dazu führen dürfen, dass Betroffene (temporär) unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben. Zudem stufte das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 % der Grundsicherungsleistung als verfassungswidrig ein und mahnte einen Reformprozess an. Eine breite öffentliche Akzeptanz der veränderten Sanktionspraxis könnte erreicht werden, wenn empirische Evidenz zur Wahrnehmung solcher Sanktionen den Reformprozess begleitet. Der Beitrag untersucht mittels einer Vignettenanalyse, welche Sanktionen in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn hypothetische Sozialleistungsbeziehende ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Eine Mehrheit der repräsentativen deutschen Stichprobe (N = 2621) befürwortet eine als Sanktion verhängte Leistungskürzung bis 30 % der Grundsicherungsleistung. Eine geringe Motivation zur Arbeitssuche, Terminversäumnisse mit den Fachberater*innen und ein ausländischer Name erhöhen für sich genommen, aber vor allem in Kombination miteinander, die Akzeptanz von Sanktionen signifikant. Das Alter der hypothetischen Sozialleistungsbezieher*innen spielt dagegen nur eine marginale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 (2021)

    Schweitzer, Tobias;

    Zitatform

    Schweitzer, Tobias (2021): Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019. In: ZFSH/SGB, Jg. 60, H. 5, S. 259-262.

    Abstract

    "Besondere Zeiten erfordern besondere Formate. Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. sein alljährliches Kontaktseminar dieses Mal im Rahmen einer "Spezialausgabe" als reines Online-Format durch und widmete sich dabei einem hoch aktuellen Thema, den Sanktionen des SGB II. Dabei wurde die Entwicklung der Sanktionen, also das "Wo kommen wir her und wo stehen wir heute?" nach der Entscheidung des BVerfG genauso wie das "Wo gehen wir hin?" nach dem aktuellen Referentenentwuf des BMAS sowohl aus juristischer als auch aus empirischer Sicht beleuchtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II (2021)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2021): Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II. In: Sozialrecht aktuell, Jg. 25, H. Sonderheft, S. 184-187., 2021-08-03.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll das soziokulturelle Existenzminimum der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten absichern und sie unterstützen, damit sie künftig ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Dafür müssen sie beim Beratungs- und Vermittlungsprozess mitwirken und zumutbare Stellen- und Förderangebote akzeptieren, sonst drohen Sanktionen. Welche Wirkungen Sanktionen in der Grundsicherung tatsächlich entfalten, wurde bereits vor dem Urteil des BVerfG vom 5. November 2019 untersucht. Wichtige bereits vorliegende Befunde dazu werden in diesem Artikel diskutiert. Zudem wird erläutert, welche Studien bereits begonnen wurden und geplant sind und mit welchen weitergehenden Erkenntnissen zu rechnen ist. Zunächst werden aber potenzielle Wirkungen von Sanktionen diskutiert." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Side Effects of Labor Market Policies (2020)

    Caliendo, Marco ; Mahlstedt, Robert; Berg, Gerard J. van den; Vikström, Johan;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Robert Mahlstedt, Gerard J. van den Berg & Johan Vikström (2020): Side Effects of Labor Market Policies. (CEPA discussion papers 22), Potsdam, 33 S.

    Abstract

    "Labor market policy tools such as training and sanctions are commonly used to help bring workers back to work. By analogy to medical treatments, the individual exposure to these tools may have side effects. We study effects on health using individual-level population registers on labor market events outcomes, drug prescriptions and sickness absence, comparing outcomes before and after exposure to training and sanctions. We find that training improves cardiovascular and mental health and lowers sickness absence. The results suggest that this is not due to improved employment prospects but rather to instantaneous features of participation such as, perhaps, the adoption of a more rigorous daily routine. Unemployment benefits sanctions cause a short-run deterioration of mental health, possibly due higher stress levels, but this tapers out quickly." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage (2020)

    Gantchev, Valery ;

    Zitatform

    Gantchev, Valery (2020): Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage. In: European Journal of Social Security, Jg. 22, H. 3, S. 257-272. DOI:10.1177/1388262720940328

    Abstract

    "Can welfare sanctions and the right to a subsistence minimum coexist? The present article sheds light on this question by examining recent developments in German social assistance law and placing them in the broader international legal context. In November 2019, the German Constitutional Court declared a large portion of the applicable regime unconstitutional because it violated the basic right to a guaranteed subsistence minimum. The first part of the article examines this German basic right and the way its normative requirements are applied by the Constitutional Court to welfare sanctions. Two important points of reference which are discussed relate to the effectiveness of the measures and the availability of sanction mitigation instruments that safeguard the constitutionally guaranteed subsistence minimum. The second part of the article carries out a similar examination into the international human right to social assistance and the respective case law of the international supervisory bodies. A comparative legal analysis is carried out in the third part, which highlights the similarities between the German and the international legal approach to minimum social protection and welfare sanctions. The article concludes with the observation that welfare sanctions and the right to a subsistence minimum can only coexist under the condition that states respect the absolute nature of minimum social protection and reconcile the adopted measures with the primary objective of social assistance: reintegration and social inclusion." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates: Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term (2020)

    McVicar, Duncan ;

    Zitatform

    McVicar, Duncan (2020): The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates. Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term. (IZA world of labor 49), Bonn, 11 S. DOI:10.15185/izawol.49.v2

    Abstract

    "Wenn die Aktivitäten der Arbeitssuche kontrolliert oder Sanktionen verhängt werden, ist das mit Kosten für die Betroffenen verbunden. Die Forschung zeigt jedoch, dass sich durch die Überwachung der Arbeitssuche und Sanktionen bei der Leistungsgewährung die Dauer der Arbeitssuche verkürzen und die Wiederbeschäftigungsquote steigern lässt – was beides zu naheliegenden Politikoptionen macht. Es gibt jedoch auch einige Hinweise darauf, dass solche Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt führen und die Qualität der erzielbaren Beschäftigungsverhältnisse reduzieren können. Wissenslücken bestehen vor allem noch mit Blick auf die längerfristige Wirkung von Monitoring und Sanktionen auf die Qualität der angenommenen Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Public support for sanctioning older unemployed: a survey experiment in 21 European countries (2020)

    Naumann, Elias ; Naegele, Laura; De Tavernier, Wouter ; Hess, Moritz ;

    Zitatform

    Naumann, Elias, Wouter De Tavernier, Laura Naegele & Moritz Hess (2020): Public support for sanctioning older unemployed. A survey experiment in 21 European countries. In: European Societies, Jg. 22, H. 1, S. 77-100. DOI:10.1080/14616696.2019.1660394

    Abstract

    "The public opinion literature has found that the age of the benefit recipient is an important determinant in the formation of welfare state attitudes. Older people are perceived as more deserving of help and also punished less for not accepting a job. We argue that such a preferential treatment of older people depends on the social and economic context. In this article, we examine public support for demanding active labour market policies in 21 European countries. Relying on a survey experiment varying the age of the unemployed person, our analysis confirms that older unemployed are punished less than younger unemployed for not accepting a job offer. However, this effect varies between countries and our evidence suggests that support for exempting older individuals from demanding active labour market policies disappears as societies age. Moreover, support for stricter sanctions in general is higher in countries with a higher unemployment rate and in countries that already have rather strict active labour market policies. These findings question the public's role as a veto player in the reform process as it seems unlikely that public opinion will block attempts to further strengthen demanding active labour market policies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsurteil des BVerfG: Befriedung eines erbitterten Konflikts?: Besprechung des Urteils des BVerfG vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16 (2020)

    Schifferdecker, Stefan; Brehm, Björn;

    Zitatform

    Schifferdecker, Stefan & Björn Brehm (2020): Sanktionsurteil des BVerfG: Befriedung eines erbitterten Konflikts? Besprechung des Urteils des BVerfG vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 29, H. 1, S. 1-5.

    Abstract

    Der Beitrag skizziert die Grundlagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II, die Entscheidungsfolgen für die Praxis und die Herausforderungen für den Gesetzgeber. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen (2020)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2020): Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 35-52.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Grundsicherung nach SGB II stellt der Autor fest, dass es bisher keiner Seite gelungen ist, 'eine wirklich tragfähige Alternative zum insgesamt ja recht erfolgreichen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch nur in groben Zügen zu entwickeln. Er plädiert stattdessen dafür, die Umsetzung und Wirkung des Rechts in vielen Einzelaspekten zu verbessern. Im Folgenden stellt er zunächst die Einführung des SGB II im Jahr 2005 als eine soziale Innovation dar. Weiterhin thematisiert er das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2019 und aktuelle gesetzliche Neuerungen. Abschließend zeigt er Themen für die fachliche Entwicklung in den Jobcentern auf: 1. Koproduktion von Kunden und Professionellen im Dienstleistungsprozess; 2. Rechtskreisübergreifende Kooperation und 3. Stärkung der sozialräumlichen Perspektive in der Praxis des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2020)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2020): Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 3, S. 111-114.

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung sind die Sanktionen, die das SGB II vorsieht, hochumstritten. Im Herbst 2019 hat das Bundesverfassungsgericht diese zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Im Folgenden werden Vorschläge unterbreitet, wie zum einen die vom Gericht bemängelte bisher nur lückenhafte Informationslage zu den Wirkungen der Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht verbessert werden kann, und zum anderen wie eine Verhältnismäßigkeit von Sanktionen erreicht werden könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)628 v. 30. April 2020, S. 1-110.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (2020)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2020): Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Sie müssen sich aktiv darum bemühen, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen ihnen zumutbaren Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen leistungsberechtigte Personen ihren Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund nicht nach, mindert sich der Leistungsanspruch bis hin zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Sanktion). Die Anzahl der im Jahr 2019 neu ausgesprochenen Sanktionen ist im Vergleich zum Vorjahr um 97.000 auf rund 807.000 gesunken. Nach wie vor ist der mit Abstand häufigste Sanktionsgrund das Meldeversäumnis (78 Prozent). Die durchschnittliche Leistungsminderung pro ELB mit mindestens einer Sanktion lag im Dezember 2019 bei 85 Euro. Der starke Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert dabei aus den geänderten Sanktionsgrundlagen, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 zurückgehen. Die Sanktionsquote drückt den Anteil der ELB in einem Berichtsmonat mit mindestens einer Sanktion an allen ELB aus. Im Dezember 2019 lag die Sanktionsquote bei 2,7 Prozent. Die jährliche Sanktionsverlaufsquote bezeichnet dagegen den Anteil der ELB, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten. Im Jahr 2019 waren das 8,3 Prozent der ELB, die in mindestens einem Monat Leistungen erhalten haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Work motivation and welfare sanctions: Evidence from German survey and administrative data (2019)

    Hohenleitner, Ingrid; Hillmann, Katja; Tolciu, Andreia;

    Zitatform

    Hohenleitner, Ingrid, Katja Hillmann & Andreia Tolciu (2019): Work motivation and welfare sanctions. Evidence from German survey and administrative data. Hamburg, 254 S.

    Abstract

    "In this dissertation, two main research topics are addressed: Firstly, the two articles about work motivation and work values in Germany contribute to the question 'How important are non-monetary work incentives for a positive labor supply decision of the individuals?' Although both articles basically refer to the whole group of employable people, the second article (on work values) focuses mainly on (employable) welfare recipients. In Germany this concretely means recipients of unemployment benefits II (UB II).
    Secondly, the three articles about welfare sanctions contribute to the question of whether existential economic pressure leads to the expected positive effects on labor supply, and which adverse side effects on the labor supply are entailed by that. As current welfare payments are defined to cover just the minimum subsistence level, welfare sanctions in the form of benefit cuts reduce the available income, by definition, to a level below the (socially defined) minimum subsistence level; hence, it is self-evident that welfare sanctions do have detrimental effects, at least on the sanctioned individuals. We restrict our analysis to economic aspects with a focus on the individuals' labor market outcomes.
    The results of the five articles in this thesis provide strong evidence for two central findings, contributing to the superordinate research questions. First, the impact of non-monetary work motivation on individual's labor supply decision is generally underestimated. And work values are one of the central aspects that enhance non-pecuniary work incentives. Furthermore, the pessimistic expectations of a disastrous decrease in labor supply if monetary work incentives decrease are not verified by our findings. To the contrary, especially concerning the non-pecuniary work motivations of poorer people, of people with lower occupational level, and of people receiving welfare benefits, which by the majority are expected to be below-average, we find the opposite to be true: the majority of those people reveal non-pecuniary work incentives which are above the average. And strong work values are one of the factors that drive these findings.
    In addition, we find that the existential economic pressure caused by welfare sanctions on the one hand, for part of the affected, indeed enhances their individual labor supply. But this tends to hold for people with already better chances on the labor market. For disadvantaged people, detrimental effects, even on their labor supply, exceeds possible positive effects. On the other hand, even the at times positive effect on labor supply, on average has strong adverse effects on the quality of employment, even in the long run." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Impact of welfare sanctions on employment and benefit receipt - considering top-up benefits and indirect sanctions (2019)

    Hohenleitner, Ingrid; Hillmann, Katja;

    Zitatform

    Hohenleitner, Ingrid & Katja Hillmann (2019): Impact of welfare sanctions on employment and benefit receipt - considering top-up benefits and indirect sanctions. (HWWI research paper 189), Hamburg, 138 S.

    Abstract

    "This comprehensive study on UB-II-sanctions in Germany, applying PSM, presents the ex-post effects of welfare sanctions on several employment states for diverse (sub-)groups of employable welfare recipients. Besides unemployed, we also regard employed, and indirectly affected household members. The monthly updated ATT show the development of the sanction effect over two years. We find sanction effects as highly volatile over time and strongly dependent on individual factors and on circumstances like the timing of the sanction. In total, we suppose tendentially positive effects on the probabilities to enter employment and to exit welfare, at least in the short run. The positive effects tend to work stronger in the short run, and the negative effects tend to work stronger in the medium and long run. Hence, the shorter the time horizons of studies on welfare sanctions are, the more the positive effects are overrated systematically. Especially the frequently occurring cases with strongly negative slopes of cumulated ATT indicate that the early positive effects, mainly driven by people with good labor market perspectives, are at the cost of people with strongly detrimental sanction effects, even in the long run." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Impact of welfare sanctions on the quality of subsequent employment - Wages, incomes, and employment stability (2019)

    Hohenleitner, Ingrid; Hillmann, Katja;

    Zitatform

    Hohenleitner, Ingrid & Katja Hillmann (2019): Impact of welfare sanctions on the quality of subsequent employment - Wages, incomes, and employment stability. (HWWI research paper 190), Hamburg, 19 S.

    Abstract

    "This study provides the first comprehensive analysis of sanction effects on post-welfare employment quality in Europe using the outcome variables daily wage, yearly income, and covering job stability with the durations of three employment states: employed, unemployed, and supplementary benefit receipt. Applying PSM, we estimate the treatment effects (ATT) of UB-II-sanctions in Germany based on a rich administrative data set. Novelties of this study are the analysis of postwelfare sanction effects also for employed welfare recipients ('Aufstocker') and for indirectly affected employable household members. Our analyses reveal highly significant and strongly negative effects of benefit sanctions on the quality of post-welfare employment in the short and long run. In terms of income and employment stability we find a catch-up process which is by far not strong enough to compensate the loss within two years. For employed welfare recipients the negative effects on income and job stability even exceed the effects for unemployed. Particularly striking are the remarkably strong and highly significant negative effects on indirectly affected unemployed household members." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik des SGB II zu Beginn der 19. Legislaturperiode (2019)

    Lange, Joachim; Alex, Marc-Sebastian; Panidou, Rodopi; Vorholz, Irene; Schröder, Helmut; Bermig, Klaus; Schulze-Böing, Matthias; Goldmann, Gerd; Siepe, Friedhelm; Aust, Judith; Stier, Michael; Hentschke, Marc; Werner, Wolfgang; Christe, Gerhard; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Alex, Marc-Sebastian, Rodopi Panidou, Irene Vorholz, Helmut Schröder, Klaus Bermig, Matthias Schulze-Böing, Gerd Goldmann, Friedhelm Siepe, Judith Aust, Michael Stier, Marc Hentschke, Wolfgang Werner, Gerhard Christe & Ulrich Walwei (2019): Arbeitsmarktpolitik des SGB II zu Beginn der 19. Legislaturperiode. (Loccumer Protokolle 2018,74), Rehburg-Loccum: Evangelische Akademie Loccum, 184 S.

    Abstract

    "Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren waren zu Beginn der 19. Legislaturperiode Ende 2017 immer noch rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Mehr als 6 Millionen Menschen bezogen Leistungen nach dem SGB II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden Langzeitarbeitslose und andere schwer zu integrierende Personengruppen als besondere Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik genannt. Besonders prominent betont wurde in dem Vertrag die Schaffung eines 'sozialen Arbeitsmarktes' für Langzeitarbeitslose. Insbesondere sollte hierzu der sog. 'Passiv-Aktiv-Tausch', d.h. die Möglichkeit der Einbeziehung der eingesparten passiven Leistungen zum Lebensunterhalt in die Finanzierung von aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik angestrebt werden. Daneben stellt aber auch die Integration von Flüchtlingen eine Aufgabe dar, die trotz ermutigender Zwischenergebnisse anhaltender Bemühungen bedarf. Eine Aufgabe, die sich auf Umsetzungsebene ergibt, sind die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes für dessen Schnittstellen zum SGB II. Auch seitens der Judikative kommen Anstöße für die Debatte über das SGB II. Sie beziehen sich insbesondere auf die Sanktionen. Um zur Klärung der Frage beizutragen, wie die genannten Themenfelder in der 19. Legislaturperiode bearbeitet werden können, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum im Dezember 2018 eine Tagung, deren Beiträge der vorliegende Band dokumentiert. Allen, die an der Tagung und der Entstehung des vorliegenden Bandes mitgewirkt haben, sei an dieser Stelle für ihr Engagement und ihre Kooperationsbereitschaft herzlich gedankt. Dies gilt umso mehr, als viele der Beteiligten sich auch spontan auf die grundsätzliche Debatte über das SGB II, die sich im Herbst nach Abschluss der Tagungsplanungen entwickelte, bezogen." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig?: Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 (2019)

    Schwarz, Rahel;

    Zitatform

    Schwarz, Rahel (2019): Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig? Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 3, S. 97-101.

    Abstract

    "Durch die zahlreichen Verfahrensbeteiligten wurden die aktuelle Rechtslage, die tatsächliche Umsetzung der Sanktionsregelungen durch die Jobcenter, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wirkungen von Sanktionen sowie die tatsächliche Lebenssituation der Leistungsberechtigten beleuchtet. Hieraus ergaben sich zwei sehr unterschiedliche Bilder der aktuellen Sanktionspraxis und ihren Auswirkungen: zum einen Sanktionen als notwendiges, restriktiv eingesetztes Mittel verbunden mit einem verantwortungsvollen Verwaltungshandeln, das vor dem Eintritt schwerwiegender Folgen ausreichend schützt. Zum anderen überforderte Leistungsberechtigte, die nicht ausreichend beraten und gefördert werden und aufgrund von Sanktion schlecht bezahlte Jobs annehmen oder gar obdachlos werden.
    Die aktuelle öffentliche Diskussion über 'Hartz IV' wird weder die Entscheidung des BVerfG noch eine alleinige Reform der Sanktionsregelungen beenden können. Hierzu muss sich die Politik grundsätzliche Fragen zu bedarfsgerechten Grundsicherungssystemen in einem sich durch die Digitalisierung rasant verändernden Arbeitsmarkt stellen und dabei die vielfältigen Lebenslagen von Leistungsberechtigten und ihren Kindern sowie Langzeitarbeitslosen genau in den Blick nehmen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme: Zeitgespräch (2019)

    Walwei, Ulrich ; Becker, Gerhard; Rinne, Ulf; Blömer, Maximilian; Eichhorst, Werner; Fuest, Clemens; Schupp, Jürgen ; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich, Werner Eichhorst, Ulf Rinne, Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Jürgen Schupp & Gerhard Becker (2019): Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 4, S. 235-255. DOI:10.1007/s10273-019-2439-3

    Abstract

    "Seit 2005 ist Hartz IV in Kraft. Das Gesetz hat Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt. Seit seinem Inkrafttreten ist die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Ob dies nun vor allem an der Hartz-IV-Reform lag oder ob andere Ursachen für die positive Entwicklung verantwortlich waren, ist umstritten. Allerdings ist seither die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt kaum gesunken und die Erwerbsarmut (working poor) hat sich seit 2004 deutlich erhöht. Diese Entwicklung legt nahe, dass die Leistungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) zum Teil nicht dem ursprünglich angestrebten Personenkreis zugutekommen und dass einige Anrechnungen und Sanktionen bei verschiedenen Gruppen von Betroffenen nicht immer verhältnismäßig und anreizkompatibel waren, etwa mit Blick auf die erwerbstätigen Leistungsberechtigten. Deshalb werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen: das Vermögen sollte nach weniger strengen Kriterien und Hinzuverdienste sollten zu einem geringeren Prozentsatz angerechnet werden, die Erwerbsbiographie sollte berücksichtigt und damit vorher langjährig Beschäftigte bevorzugt werden, Alternativen zum SGB II sollten gestärkt werden, etwa durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und eine bessere Abstimmung mit dem gesamten Steuer-Transfersystem." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im SGB II: Teilweise verfassungswidrig - enge Ausgestaltungsgrenzen (2019)

    Wenner Ulrich, ;

    Zitatform

    (2019): Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im SGB II: Teilweise verfassungswidrig - enge Ausgestaltungsgrenzen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 11, S. 425-426.

    Abstract

    "Mit einem aufsehenerregenden Urteil vom 5. November 2019 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) das System der Sanktionen im Grundsicherungsrecht in weiten Teilen als mit dem Grundgesetz unvereinbar bezeichnet und für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil ist ab sofort zu beachten. Die Maßgaben des Gerichts zur Geltung der 'Strafparagrafen' §§ 31 ff. SGB II schränken bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die Möglichkeiten der Jobcenter zur Verhängung von Sanktionen weiter ein als auf den ersten Blick zu vermuten wäre." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Fördern und Fordern" im Diskurs: Einstellungen in der Bevölkerung zu Hartz IV und aktivierender Arbeitsmarktpolitik (2019)

    Zimmermann, Katharina ; Reiber, Lisa; Hänig, Albrecht; Heindl, Annegret; Heuer, Jan-Ocko; Kimel, Alexandra; Greve, Julia; Klein, Lisa; Ajayi, Folashade Miriam; Tiede, Robert; Zaspel, Frieder; Schulz, Andreas;

    Zitatform

    Zimmermann, Katharina & Jan-Ocko Heuer (Hrsg.) (2019): "Fördern und Fordern" im Diskurs. Einstellungen in der Bevölkerung zu Hartz IV und aktivierender Arbeitsmarktpolitik. (Soziologie Magazin. Sonderheft 05), Opladen: Budrich, 190 S. DOI:10.3224/8474230001

    Abstract

    "Wie werden die 'Hartz-Reformen' und die 'Aktivierung' von Arbeitslosen durch 'Fördern und Fordern' in der Bevölkerung aufgenommen? Die Beiträge in diesem Sonderheft behandeln diese Frage mittels einer innovativen Forschungsmethode: Bei dieser als 'Deliberative Foren' bzw. 'Mini-Publics' bezeichneten Methode werden Bürger*innen eingeladen, über ein Thema zu diskutieren und ggf. unter Bereitstellung von Informationsmaterial politische Empfehlungen zu erarbeiten oder Szenarien zu entwickeln. Auf diese Weise können Formierungen und Begründungen von Einstellungen sowie ein möglicher Wandel im Verlauf der Diskussion beobachtet werden. Das Heft schlägt Brücken zwischen Sozialpolitik-, Einstellungs- und Deliberationsforschung." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Persönliche Folgen von 100-Prozent-Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Empfänger: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14738) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2019): Persönliche Folgen von 100-Prozent-Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Empfänger. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14738). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/15697 (05.12.2019)), 6 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion.
    In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Sanktionen und sanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ausgewiesen werden. Eine Differenzierung nach Minderungssätzen von Sanktionen nach beispielsweise 30, 60 oder 100 Prozent ist jedoch nicht möglich. In der Grundsicherungsstatistik werden als vollsanktionierte ELB die Personen im monatlichen Bestand ausgewiesen, bei denen die Höhe des Minderungsbetrages die Höhe des Leistungsanspruchs aus der Grundsicherung erreicht bzw. übersteigt und die damit auch keine Leistungen für Kosten der Unterkunft erhalten. Daten zu vollsanktionierten ELB liegen ab dem Jahr 2008 vor." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/13116 (11.09.2019)), 15 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung u.a. mit Informationen über Einkommen von Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), mit Daten zur Armutsrisikoschwelle und zur Einkommenarmut sowie mit Statistiken u.a. zur Anzahl neu festgestellter Sanktionen bzw. neu sanktionierter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (2019)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2019): Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Der Bericht gibt einen aktuellen Einblick in die Rechtslage zu Sanktionen, stellt die Entwicklungen von Sanktionen und sanktionierten Erwerbstätigen Leistungsberechtigten (ELB) im Zeitverlauf dar und beschreibt Methoden der Quotenberechnung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/12555) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/12555). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/13211 (13.09.2019)), 26 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Angst im neuen Wohlfahrtsstaat: Kritische Blicke auf ein diffuses Phänomen (2018)

    Betzelt, Sigrid; Bode, Ingo; Schmidt, Dorothea ; Schöneck-Voß, Nadine; Schmitz, Andreas; Bode, Ingo; Schmidt, Tanja; Burmeister, Christine; Engel, Florian; Zahradnik, Franz ; Mau, Steffen; Thiede, Reinhold; Lüth, Ralf; Schroeder, Carsten; Loose, Brigitte; Bothfeld, Silke; Heuer, Jan-Ocko; Yollu-Tok, Aysel; Haupt, Marlene; Betzelt, Sigrid; Gurr, Thomas; Sesselmeier, Werner; Gengnagel, Vincent; Burmeister, Christoph; Freier, Carolin ;

    Zitatform

    Schmidt, Dorothea, Nadine Schöneck-Voß, Andreas Schmitz, Ingo Bode, Tanja Schmidt, Christine Burmeister, Florian Engel, Franz Zahradnik, Steffen Mau, Reinhold Thiede, Ralf Lüth, Carsten Schroeder, Brigitte Loose, Silke Bothfeld, Jan-Ocko Heuer, Aysel Yollu-Tok, Marlene Haupt, Sigrid Betzelt, Thomas Gurr, Werner Sesselmeier, Vincent Gengnagel, Christoph Burmeister & Carolin Freier, Betzelt, Sigrid & Ingo Bode (Hrsg.) Schmidt, Dorothea, Nadine Schöneck-Voß, Andreas Schmitz, Ingo Bode, Tanja Schmidt, Christine Burmeister, Florian Engel, Franz Zahradnik, Steffen Mau, Reinhold Thiede, Ralf Lüth, Carsten Schroeder, Brigitte Loose, Silke Bothfeld, Jan-Ocko Heuer, Aysel Yollu-Tok, Marlene Haupt, Sigrid Betzelt, Thomas Gurr, Werner Sesselmeier, Vincent Gengnagel, Christoph Burmeister & Carolin Freier (sonst. bet. Pers.) (2018): Angst im neuen Wohlfahrtsstaat. Kritische Blicke auf ein diffuses Phänomen. Baden-Baden: Nomos, 404 S. DOI:10.5771/9783845288079

    Abstract

    "Ängste und Verunsicherungen in der Bevölkerung waren zuletzt zwar häufig ein beliebtes Medienthema, aber in den Sozialwissenschaften werden sie erst seit Kurzem genauer unter die Lupe genommen, z.B. mit Blick auf Mittelschichtssorgen oder Einwanderungskonflikte. Doch welche Wechselwirkungen gibt es zwischen Angstdynamiken und dem Wandel von Sozialstaatlichkeit? Inwiefern hängen diese Dynamiken mit veränderten Lebenslagen und dem Umbau von Programmen und Institutionen zusammen? Haben die Reformen der Vergangenheit Ängste gefördert anstatt sie abzuwenden? Wie wurden diese subjektiv erfahren und verarbeitet, mit welchen Folgen für den sozialen Zusammenhalt?
    Der Band liefert erste Antworten auf diese Fragen. Der Blick richtet sich dabei sowohl auf übergeordnete institutionelle und politische Entwicklungen als auch auf konkrete Felder sozialer Sicherung sowie Problemstellungen in den Bereichen Migration, Arbeitslosigkeit, Familie und Jugendhilfe und Altersversorgung." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jugendliche und junge Erwachsene im Transferleistungsbezug: Fördern und Fordern im SGB II (2018)

    Figlestahler, Carmen;

    Zitatform

    Figlestahler, Carmen (2018): Jugendliche und junge Erwachsene im Transferleistungsbezug. Fördern und Fordern im SGB II. In: A. Lange, H. Reiter, S. Schutter & C. Steiner (Hrsg.) (2018): Handbuch Kindheits- und Jugendsoziologie, S. 253-262. DOI:10.1007/978-3-658-05676-6_15-2

    Abstract

    "Das mit dem Sozialgesetzbuch II eingeführte Aktivierungsparadigma hat weitreichende Folgen für junge Erwachsene im Transferleistungsbezug. Einerseits werden sie besonders gefördert, andererseits aber auch schärfer und schneller sanktioniert. Durch die Individualisierung von Gründen für den Leistungsbezug und den Fokus auf schnellstmögliche Integration in Erwerbsarbeit sind junge ALG-II-Beziehende einem besonderen Anpassungsdruck ausgesetzt, der gesellschaftliche Ausgrenzungsrisiken verschärfen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Vergeltung, Ahndung, Integrationsversprechen: Sanktionen im SGB II (2018)

    Gurr, Thomas;

    Zitatform

    Gurr, Thomas (2018): Vergeltung, Ahndung, Integrationsversprechen: Sanktionen im SGB II. In: S. Betzelt & I. Bode (Hrsg.) (2018): Angst im neuen Wohlfahrtsstaat : Kritische Blicke auf ein diffuses Phänomen (Wissenschaftliche Schriften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, 64), S. 251-273. DOI:10.5771/9783845288079-249

    Abstract

    "In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist seit einiger Zeit ein Wandel in der Akzentuierung von Wohlfahrtsstaatlichkeit zu beobachten. Zentral und wirkmächtig ist vor allem die Idee einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geworden, die die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger stärkt und die (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit fördert und fordert. Bürger und Bürgerinnen sollten - auch durch entsprechende Maßnahmen der Arbeitsvermittlung - in die Lage versetzt (aktiviert) werden, ihre Daseinsvorsorge eigenverantwortlich zu betreiben. Zu diesem Zweck wurden neue Steuerungsmöglichkeiten und Instrumente in der Vermittlungsarbeit eingeführt, die je nach Distanz der Arbeitssuchenden zum Arbeitsmarkt unterschiedliche Maßnahmen vorsehen. Eines dieser Instrumente ist die Sanktionierung von Arbeitssuchenden. Das Ziel ist es, die Arbeitssuchenden durch gezielte (punitive) Interventionen zu veranlassen, mehr Eigenverantwortung, Beschäftigungsverfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln, und sie so wieder 'markttauglich' zu machen. Doch welche angstmobilisierende Wirkung hat dieses Instrument von Bestrafung und Disziplinierung und wie nehmen die so genannten Kund*innen dieses Mittel wahr? Abgesehen von recht heterogenen empirischen Befunden, die verschiedene Bedingungen der Vermittlungsprozesse unberücksichtigt lassen, sind kritische Befunde, die sich konkret dem Sanktionspotential dieser Maßnahme widmen, die Ausnahme." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    How demanding are activation requirements for jobseekers (2018)

    Immervoll, Herwig; Knotz, Carlo ;

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    Immervoll, Herwig & Carlo Knotz (2018): How demanding are activation requirements for jobseekers. (OECD social, employment and migration working papers 215), Paris, 53 S. DOI:10.1787/2bdfecca-en

    Abstract

    "This paper presents new information on activity-related eligibility criteria for unemployment and related benefits in OECD- and EU-countries in 2017, comparing the strictness of 'demanding' elements built into unemployment benefits across countries and over time. Eligibility criteria for unemployment benefits determine what claimants need to do to successfully claim benefits initially or to continue receiving them. Benefit systems feature specific rules that define the type of job offers that claimants need to accept, requirements for papering on the outcomes of independent job-search efforts, obligations to participate in active labour market programmes, as well as sanctions for failing to meet these requirements. Such rules aim to strengthen incentives to look for, prepare for, and accept employment. They may also be used as a targeting device to reduce demands on benefit systems, and on associated employment services. While this may serve to limit support to genuine jobseekers, strict requirements can also exclude some intended recipients from financial and re-employment support, e.g., by discouraging them from applying. This paper presents detailed information on policy rules in 2017, summarises them into an overall policy indicator of eligibility strictness, and gauges recent policy trends by documenting changes in the strictness measures. A novelty is the inclusion of lower-tier unemployment or social assistance benefits in the compilation of policy rules. Results document a large number of reforms enacted after the Great Recession and suggest a slight convergence of policy rules across countries even though overall measures of the strictness of activity-related eligibility criteria have remained broadly unchanged during the recent past. In countries with multiple layers of support for the unemployed, availability requirements tend to be more demanding for lower-tier assistance benefits, while sanction rules tend to be more stringent for first-tier programmes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Was bringt mehr Druck auf Erwerbslose?: eine kritische Betrachtung der Hartz-Reformen (2018)

    Theurl, Simon;

    Zitatform

    Theurl, Simon (2018): Was bringt mehr Druck auf Erwerbslose? Eine kritische Betrachtung der Hartz-Reformen. In: WISO, Jg. 41, H. 1, S. 17-36.

    Abstract

    "In vielen Debatten wird Erwerbslosigkeit mit mangelndem Leistungswillen erklärt. Mehr Druck auf Erwerbslose wird dann als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit vorgeschlagen. Eine kritische Betrachtung der Hartz-Reformen in Deutschland zeigt jedoch, dass eine solche Politik zur Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit, zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen und sinkenden Löhnen beiträgt." (Autorenreferat, © ISW-Linz)

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  • Literaturhinweis

    Angst im Jobcenter?: Aktuelle Befunde zur Alltagspraxis der Aktivierung (2018)

    Wiedemeyer, Michael; Münch, Thomas; Hauprich, Kai;

    Zitatform

    Wiedemeyer, Michael, Kai Hauprich & Thomas Münch (2018): Angst im Jobcenter? Aktuelle Befunde zur Alltagspraxis der Aktivierung. In: S. Betzelt & I. Bode (Hrsg.) (2018): Angst im neuen Wohlfahrtsstaat : Kritische Blicke auf ein diffuses Phänomen (Wissenschaftliche Schriften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, 64), S. 319-338. DOI:10.5771/9783845288079-319

    Abstract

    "Wenn im Kontext der bundesdeutschen Sozialpolitik eine Struktur als Synonym für 'Angst-Machen' schlechthin gelten kann, dann ist dies das SGB II-Grundsicherungssystem, welches im Zuge der Agenda 2010 durch die sogenannten Hartz-Reformen installiert wurde. Im Institutionengefüge und im Verwaltungshandeln der Jobcenter konkretisiert sich das Aktivierungs- und Sanktionierungsregime zum Arbeitslosengeld II; jene Fürsorgeleistung, von der durchschnittlich 6 Mio. Menschen existenziell abhängig sind. Der Druck, der in den Jobcentern auf den beteiligten Akteuren - auf Leistungsberechtigten, aber auch auf Mitarbeiter*innen - lastet, ist systemisch gewollt sehr hoch: Befragungen von Bezieher*innen von SGB II-Leistungen haben gezeigt, dass als Folge eines sich daraus ergebenden 'unwürdigen Verwaltungshandelns' Unmut und Angst bei den Betroffenen entstehen. Im besonders sensiblen Bereich der Sanktionierungsregelungen ist es noch in jüngerer Vergangenheit zu Verschärfungen gekommen, wie sich exemplarisch an den formalen Bestimmungen zu 'sozialwidrigem Verhalten' im 9. SGB II-Änderungsgesetz studieren lässt. Empirisch belegt ist darüber hinaus die disziplinierende Ausstrahlung, die die Fördern- und Fordernprogrammatik des SGB II in zurückliegenden Jahren auf das reguläre Beschäftigungssystem und auf die dortigen (Stamm-)Belegschaften entfaltet hat. Diese erwächst aus der - nicht unbegründeten - Furcht vor sozialem Abstieg und gesellschaftlicher Ausgrenzung als Folge längerfristigen Verbleibs in diesem Grundsicherungssystem." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB-II-Leistungsbezug Alleinerziehender und Sanktionsquoten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/3118) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): SGB-II-Leistungsbezug Alleinerziehender und Sanktionsquoten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/3118). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/3463 (18.07.2018)), 50 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zum SGB-II-Leistungsbezug Alleinerziehender und Sanktionsquoten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)42 v. 01. Juni 2018, S. 1-57.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Zusammenfassung
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  • Literaturhinweis

    Sanktionspraxis im SGB II: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/2104) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Sanktionspraxis im SGB II. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/2104). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/2485 (30.05.2018)), 11 S.

    Abstract

    Im Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs - SGB II (1 BvL 7/16) wird die Bundesregierung durch die bevollmächtigte Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs vertreten. In der Stellungnahme dieser Bevollmächtigten wird die Auffassung der Bundesregierung wiedergegeben, wonach es Sinn und Zweck der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu stärken und dazu beizutragen, dass diese ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung bestreiten können. In dieser Stellungnahme werden bestimmte Annahmen hinsichtlich der Wirksamkeit von Sanktionen vorgetragen. Der fragestellenden Fraktion geht es darum, inwieweit diese Annahmen durch in der Vergangenheit gesammelte Daten bzw. Erfahrungen belegt werden (können). Sie fragt die Bundesregierung nach ihrer Stellung zur Einschätzung der Bevollmächtigten, dass die Eingliederung in den Arbeitsmarkt wesentlich von der Motivation und Konzessionsbereitschaft der Arbeitsuchenden abhängt, die nötigenfalls erzwungen werden muss, vor dem Hintergrund von wissenschaftlichen Studien, die Gegenteiliges behaupten, nach Art und Umfang der Sanktionen, differenziert nach Ursachen (Meldeversäumnis oder Pflichtverletzung) und nach Merkmalen (Qualifikation, Geschlecht etc.) der mit Sanktionen belegten Personen. Die Antworten sind, wo es möglich war, durch Zahlen der BA belegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/103): Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/1711): Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/103): Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/1711): Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/2748 (14.06.2018)), 9 S.

    Abstract

    "Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung von Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen im SGB XII, Ausschluss möglichen Unterschreitens des Existenzminimums, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes" (Textauszug, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Frontline delivery of welfare-to-work policies in Europe: activating the unemployed (2017)

    Berkel, Rik van; Kupka, Peter; Larsen, Flemming ; Caswell, Dorte;

    Zitatform

    Berkel, Rik van, Dorte Caswell, Peter Kupka & Flemming Larsen (Hrsg.) (2017): Frontline delivery of welfare-to-work policies in Europe. Activating the unemployed. (Routledge studies in governance and public policy), London: Routledge, 208 S.

    Abstract

    "Welfare-to-work or activation policies refer to programmes aimed at promoting the employability, labour-market and social participation of benefit recipients of working age. Frontline workers delivering these policies are conceived of as policy implementers, as policy makers, and as actors mediating politics in an arena where conflicting interests are at stake. Frontline work plays a crucial role in determining what welfare-to-work practically means and how it affects the lives of the people it targets. Yet few books have deliberatively focused on comparing what happens when frontline workers, some of whom are professional social workers, meet clients.
    Pioneering the provision of scholarly reflections on both theoretical and policy relevance of studying frontline practices of delivering activation, internationally renowned researchers present the first comparative analysis of how activation policies are actually delivered by frontline staff in selected EU countries and in the United States. In trying to understand and interpret frontline practices in activation, each contribution provides insights into what 'activation in practice' looks like, what services are provided and how they are enacted. This involves examining processes of client selection, monitoring, sanctioning and motivating, as well as the role of external service providers. (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II (2017)

    Hohner, Sören;

    Zitatform

    Hohner, Sören (2017): Sanktionen im SGB II. (Arbeits- und Sozialrecht 149), Baden-Baden: Nomos, 362 S.

    Abstract

    "Die Existenz des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hat das Bundesverfassungsgericht deutlich bestätigt. Spätestens seit dem Urteil vom 09.02.2010 hat die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Sanktion im SGB II neuen 'Drive' erhalten. Neben dem Sozialgericht Gotha kämpfen zahlreiche Verbände, aber auch Parteien gegen die Abschaffung oder zumindest für eine Entschärfung der Sanktionsrechtsfolgen. Der Autor analysiert in seinem Buch eingehend die Vereinbarkeit der Leistungskürzung mit dem Grundgesetz sowie die Ausgestaltung der Sanktionshöhe unter Berücksichtigung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG). Praxisrelevanten Bezug erhält die Arbeit mit der gezielten Auseinandersetzung von streitbehafteten Sanktionstatbeständen. Darüber hinaus wird Stellung bezogen, welche rechtlichen Möglichkeiten für die Jobcenter mit wiederholt terminsäumigen Leistungsbeziehern bestehen. Besonders hier plädiert der Autor - welcher selbst seit mehreren Jahren in der Bundesagentur für Arbeit tätig ist - für effiziente Ermächtigungsgrundlagen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Grundsicherung und soziale Inklusion: eine empirisch-soziologische Bestandsaufnahme (2017)

    Neu, Marc;

    Zitatform

    Neu, Marc (2017): SGB II-Grundsicherung und soziale Inklusion. Eine empirisch-soziologische Bestandsaufnahme. Wiesbaden: Springer VS, 171 S. DOI:10.1007/978-3-658-15765-4

    Abstract

    "Marc Neu untersucht das sozialstaatliche Instrument der im SGB II geregelten Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hinblick auf soziale Exklusion und Inklusion. Im Ergebnis wird deutlich, dass die SGB II-Leistungen im Sinne des 'Förderns und Forderns' in der Regel weder finanziell ausreichend sind, um soziale Teilhabe zu sichern, noch kann die eigentliche Zielsetzung der Hartz IV-Reform, die Arbeitsmarktpartizipation nachhaltig zu gewährleisten, in ausreichendem Maße sichergestellt werden. Auch unter regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen belegen die empirischen Befunde verfestigte Strukturen in den SGB II-Leistungsbezugsverläufen." (Verlagsangaben)

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  • Literaturhinweis

    Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11950) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11950). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/12193 (02.05.2017)), 11 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zu Klagen und Widersprüchen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch u.a. mit der Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016, der Anzahl zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden abgeschlossen Klagen und mit tabellarischer Aufstellungen: Zugänge Widersprüche und Klagen nach Sachgebieten, Abgänge Widersprüche nach Sachgebieten und Erledigungsart, Abgänge Klagen nach Sachgebieten und Erledigungsart, Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen, Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion sowie Sanktionsbetrag nach ausgewählten Merkmalen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    In den Greifarmen des unternehmerischen Selbst: neoliberale Gouvernementalität, Disziplinarmacht und die Inwertsetzung von Langzeitarbeitslosen (2016)

    Gfrerer, Lara;

    Zitatform

    Gfrerer, Lara (2016): In den Greifarmen des unternehmerischen Selbst. Neoliberale Gouvernementalität, Disziplinarmacht und die Inwertsetzung von Langzeitarbeitslosen. Marburg: Tectum, 241 S.

    Abstract

    "Autonomie, Kreativität und individuelle Selbstentfaltung werden in der neoliberalen Marktwirtschaft klare Grenzen gesetzt. Die vielbeschworene 'Freiheit' ist nichts anderes als die Freiheit zum ökonomisch rentablen Handeln. Wie aber bringt man Menschen dazu, zu tun, zu denken und zu wollen, was die vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse erfordern? Was bewegt sie dazu, sich bereitwillig zu einem System zu bekennen, dass das soziale und wirtschaftliche Überleben von der erfolgreichen Durchsetzung im Wettbewerb und damit von der fortwährenden Optimierung der eigenen Person abhängig macht? Basierend auf Studien zur Gouvernementalität von Michel Foucault offenbart Lara Gfrerer die zentralen und dabei höchst widersprüchlichen Anforderungen an die Menschen, die in der allumfassenden Aufforderung zum unternehmerischen Denken, Fühlen und Handeln enthalten sind. Am Beispiel von Hartz-IV zeigt Gfrerer im Besonderen, wie der Staat diejenigen zur ökonomischen Verwertbarkeit zwingt, die ihre Freiheit nicht im Sinne des Marktes nutzen wollen oder können und welcher Mittel er sich dabei bedient: disziplinärer Überwachung, Drohungen und harter Sanktionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beratung von arbeitslosen Jugendlichen: Überlegungen zur professionellen Umsetzung im Jobcenter im ländlichen Raum (2016)

    Müller, Becky; Scobel, Mareike;

    Zitatform

    Müller, Becky & Mareike Scobel (2016): Beratung von arbeitslosen Jugendlichen. Überlegungen zur professionellen Umsetzung im Jobcenter im ländlichen Raum. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 65, H. 9/10, S. 217-225. DOI:10.3790/sfo.65.9-10.217

    Abstract

    "Die Umsetzung einer professionellen Beratung stellt die Fachkräfte des kommunalen Jobcenters vor diverse Herausforderungen. Der Fokus dieses Artikels bezieht sich auf die Phasenverläufe von Beratung im Fallmanagement anhand einer abstrakten Fallkonstellation. Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Möglichkeiten sich aus der professionellen Beratung von jugendlichen Arbeitslosen im ländlichen Raum ergeben. Sie basiert zum einen auf Literaturrecherchen, zum anderen orientiert sich die Darstellung am Fallmanagement des Landkreis Oder- Spree und impliziert eigene Erfahrungen in der Rolle des persönlichen Ansprechpartners." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The short-run and long-run effects of decentralizing public employment services (2016)

    Weber, Michael;

    Zitatform

    Weber, Michael (2016): The short-run and long-run effects of decentralizing public employment services. (Ifo working paper 209), München, 48 S.

    Abstract

    "A German policy experiment from 2012 allows me to identify the short-run and long-run causal effects of decentralization on the placement efficiency of public employment services (PES). I exploit variation over time and across districts with different types of PES in a difference-in-differences framework. Decentralization had significant negative effects on placements in the short run, but not in the long run. This points to a transition process, during which caseworkers acquire relevant placement skills. Decentralization also had a persistent negative effect on sanctions on the welfare recipients, which probably indicates a reluctance of local authorities to reduce the well-being of their potential voters." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/7971) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/7971). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/8048 (07.04.2016)), 9 S.

    Abstract

    "Anzahl betroffener Antragsteller, Größenordnung einbehaltener Leistungen, Widersprüche und Klagen, Personal- und Sachkosten, Höhe des unerlässlichen Leistungsbetrags (insgesamt 27 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Junge Menschen im SGB II in Nordrhein-Westfalen: Lebenslagen, Einstellungen und Förderung. Materialien zu Monitoring und Evaluation (2015)

    Amonn, Jan; Icking, Maria;

    Zitatform

    Amonn, Jan & Maria Icking (2015): Junge Menschen im SGB II in Nordrhein-Westfalen. Lebenslagen, Einstellungen und Förderung. Materialien zu Monitoring und Evaluation. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 54), Bottrop, 36 S.

    Abstract

    "In einer neuen Studie der G.I.B. werden Lebenslagen, Einstellungen und die Förderung junger Menschen im SGB II-Leistungsbezug untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf denjenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen und sich aktuell auch nicht in Ausbildung befinden.
    Untersucht werden nicht nur die 15- bis unter 25 Jährigen, sondern auch die Altersgruppe der 25 bis unter 35-Jährigen, die sich hinsichtlich vieler Merkmale von der jüngeren Altersgruppe unterscheidet. Für beide Gruppen gilt, dass zumindest ein Teil durchaus über Potential verfügt, Berufsabschlüsse nachzuholen. Sie benötigen neben der individuellen Unterstützung vor allem passgenaue Qualifizierungsangebote, die u. a. die Lebensumstände der jungen Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie bereits Familienverantwortung tragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Do you want to negotiate with me?" - Avoiding and dealing with conflicts arising in conversations with the young unemployed (2015)

    Böhringer, Daniela; Karl, Ute;

    Zitatform

    Böhringer, Daniela & Ute Karl (2015): "Do you want to negotiate with me?" - Avoiding and dealing with conflicts arising in conversations with the young unemployed. In: Social work & society, Jg. 13, H. 1, S. 1-17.

    Abstract

    "This paper addresses conflict talk in social services. We focus on naturally occurring face-to-face conversations between claimants and personal contact persons in German job centres for young people under the age of 25. Using conversation analysis we identify conflict episodes arising in these conversations. We show how the participants display disagreement/agreement and how they escalate or terminate conflict episodes. We show that participants tend to avoid full confrontation in co-present interaction (both the 'customer' and the 'personal contact person'). They tend to maintain social continuity. On the other hand, many 'customers' file a complaint against the decisions of job centres concerning their unemployment benefits. There seems to be a lack of conflict solution potential in this social service organisation. There are not enough intermediate ways to deal with conflicts, which interactants tend to avoid but which are of course still there." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force: evidence from German survey data (2015)

    Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid;

    Zitatform

    Hillmann, Katja & Ingrid Hohenleitner (2015): Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force. Evidence from German survey data. (HWWI research paper 168), Hamburg, 32 S.

    Abstract

    "Similar to numerous other European countries, Germany's unemployment policy went through a paradigm shift in 2005, towards activation policy by tightening their monitoring and sanction regime. With our study, we aim to provide causal evidence for whether an intended positive effect of benefit sanctions on employment entry of welfare recipients has been bought at the expense of an unintended enhanced incentive to leave the labor market. Using a mixed proportional hazard model, we draw causal inference of sanction enforcements on unemployment exit hazards. Based on a novel survey sample covering the first three years after the 'Hartz IV' law came into effect, we provide evidence for a positive impact of sanctions on employment as well as on exit from labor force." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 2): Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten (2015)

    Ockenga, Edzard;

    Zitatform

    Ockenga, Edzard (2015): Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 2): Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 1, S. 26-30.

    Abstract

    "Seit zehn Jahren gibt es nun die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei gelten die Grundsätze des 'Forderns ' (§ 2 SGB II) und 'Förderns' (§ 14 SGB II). Allerdings hat der Gesetzgeber - wie im ersten Teil zu diesem Thema detailliert gezeigt wurde - nur die Elemente des 'Forderns' umfassend, zwingend und verbindlich geregelt. Dagegen gibt es im SGB II nur wesentlich weniger fördernde Elemente und diese sind nur unbestimmt und schwach ausgestaltet. Das verdeutlicht der folgende Beitrag, in dem zunächst auch die Kooperationspflichten von 'Dritten' - also etwa von Arbeitgebern der Leistungsberechtigten - beleuchtet werden. Fast zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV erscheinen Korrekturen dringend notwendig. Wo dabei angesetzt werden müsste, wird am Schluss dieses Beitrags skizziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befähigen statt aktivieren: aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II (2015)

    Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt;

    Zitatform

    Reis, Claus & Benedikt Siebenhaar (2015): Befähigen statt aktivieren. Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II. (WISO Diskurs), Bonn, 99 S.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach den weitreichenden Arbeitsmarktreformen hält die Debatte über ihre Ziele und Wirkungen an. Die Einschätzungen sind nach wie vor kontrovers. Unstrittig ist, dass die Arbeitslosigkeit seit 2005 deutlich zurückgegangen ist - strittig bleibt, welcher Anteil dabei den Reformen zugeschrieben werden kann. Gleichwohl steht die Arbeitsmarktpolitik weiterhin vor vielen Herausforderungen. Allen voran: die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die auf hohem Niveau verharrt, und die Marginalisierungs- und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
    Die Autoren legen eine umfassende sozialwissenschaftliche und rechtliche Analyse des SGB II vor und benennen Reformbedarf sowie Handlungsoptionen. Im Zentrum der Studie steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Aktivierungsparadigma, dem Leitbild der Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahrzehnts. Die damit verbundenen Annahmen und Praktiken prägen nicht allein das institutionelle Setting, die Ausgestaltung der materiellen Leistungen und den Einsatz der Instrumente, sondern auch die 'Haltung' gegenüber Leistungsempfänger_innen und die Erbringung der Arbeitsmarktdienstleistungen. 'Moderne Arbeitsmarktdienstleistungen' - Kernbereich der Reformen, sollten die Eingliederung in Beschäftigung fördern und gesellschaftliche Teilhabechancen verbessern. Zwar werden die Leistungsempfänger_ innen heute als 'Kund_innen' bezeichnet, entsprechend weitgehende Rechte und Mitsprachemöglichkeiten z. B. beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch beim Fallmanagement, das die Einzelnen in den Mittelpunkt rücken muss und sich an deren individueller Lebenssituation und den jeweiligen Bedarfen auszurichten hat, bleibt die Praxis hinter den formulierten Ansprüchen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verschränkung und Deformation als zwei Seiten einer Medaille: zu Funktion und Schicksal der "Eingliederungsvereinbarung" in der Job-Center Interaktion (2015)

    Weinbach, Christine;

    Zitatform

    Weinbach, Christine (2015): Verschränkung und Deformation als zwei Seiten einer Medaille. Zu Funktion und Schicksal der "Eingliederungsvereinbarung" in der Job-Center Interaktion. In: B. Heintz & H. Tyrell (Hrsg.) (2015): Interaktion - Organisation - Gesellschaft revisited : Anwendungen, Erweiterungen, Alternativen, S. 425-441.

    Abstract

    "Hinsichtlich Luhmanns Theorie der Ebenendifferenzierung wird vor allem auf die Autonomie der Systemebenen fokussiert. Dass sie, bei aller Bewegungsfreiheit gegeneinander, keineswegs unabhängig voneinander konzipiert sind, bleibt weitgehend unbeachtet. Aber wie kann ihre Verschränkung miteinander vorgestellt werden? Luhmann spricht von 'Strukturvorgaben' oder auch 'Ordnungsvorgaben', mit denen die umfassenden Systeme die eingeordneten Systeme konfrontieren. Für die Interaktionsebene gilt, dass solche Vorgaben als Verhaltensprämissen operativ werden müssen. Der Aufsatz untersucht am Beispiel der Eingliederungsvereinbarung als einer Strukturvorgabe des Politiksystems für die Jobcenter-Interaktion am empirischen Material, wie die Interaktion diese Aufgabe bewältigt und welche Deformationen die Strukturvorgabe Eingliederungsvereinbarung dabei erleidet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)372 v. 13.05.2015, S. 1-92.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18.05.2015 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit und Anträgen der Oppositionsfraktionen zu öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Sachverständigen nehmen Stellung zur Frage der Sanktionen im SGB II.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände/Institutionen:
    Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen; BAG Katholische Jugendsozialarbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland; AWO Bundesverband e.V.;
    Einzelsachverständiger: Prof. Dr. Gerhard Bosch. (IAB)

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    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zu den Vorlagen a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Drucksache 18/3549) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Drucksache 18/1115) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt (Drucksache 18/1963): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zu den Vorlagen a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Drucksache 18/3549) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Drucksache 18/1115) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt (Drucksache 18/1963). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)406 v. 26.06.2015, S. 1-86.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zum Thema Änderungen im SGB II und Sanktionen im SGB II. (IAB) Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.; Zentralverband des Deutschen Handwerks Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
    Einzelsachverständiger Dr. Helmut Apel

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  • Literaturhinweis

    Von Hartz IV zu Hartz V?: geplante "Rechtsvereinfachungen im SGB II" (2014)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2014): Von Hartz IV zu Hartz V? Geplante "Rechtsvereinfachungen im SGB II". In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 6, S. 233-235.

    Abstract

    "Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des SGB II vornehmen. Um dazu Vorschläge zu machen, hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'AG Rechtsvereinfachung im SGB II' ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu der AG gehören neben Bund und Ländern auch die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge und die Bundesagentur für Arbeit. Über 120 Vorschläge unter dem Titel 'Rechtsvereinfachung' wurden zusammengetragen. Doch was sich so harmlos nach 'Vereinfachung ' anhört, könnte - insbesondere nach den Erfahrungen mit früheren 'Korrekturen' zum SGB II - für die Betroffenen etliche Verschlechterungen mit sich bringen." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Sanktionen im SGB II: verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen (2014)

    Ehrentraut, Oliver; Plume, Anna-Marleen; Schmutz, Sabrina; Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Anna-Marleen Plume, Sabrina Schmutz & Reinhard Schüssler (2014): Sanktionen im SGB II. Verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen. (WISO Diskurs), Bonn, 48 S.

    Abstract

    Die Studie zielt darauf, einen Überblick über Fakten und Forschungsergebnisse zu Sanktionen im SGB II zu ermöglichen. Sie will aber auch dazu anregen, über die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und des Grundsicherungssystems erneut nachzudenken. Die Autoren stellen die gesetzlichen Regelungen dar, fassen bisherige Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigen unterschiedliche Positionen und Handlungsoptionen auf. Sie geben einen Überblick über den Umfang und die Entwicklung der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung, über unterschiedliche Positionen und Standpunkte, über die Argumente in der Debatte über die sozial- und verfassungsrechtliche Legitimität sowie über die Wirkungen von Sanktionen beziehungsweise die Schwierigkeiten bei der Interpretation der Ergebnisse. Die Analyse lässt nicht nur 'einen lückenhaften Forschungsstand zu bestimmten Fragen erkennen', sondern eine 'nicht selten zudem eine ausschließlich auf quantitative Wirkungen verengte Forschungsperspektive'. Nicht intendierte Effekte wie z. B. gesundheitliche Folgen, verschärfte Verschuldungssituationen oder ein vollständiger Rückzug aus der Erwerbsbeteiligung werden selten angesprochen. Die Analyse schließt mit weiterführenden Überlegungen und der Formulierung von alternativen Handlungsoptionen (Stichwort: positive Anreize statt Sanktionen und Trennung von Arbeitsvermittlung und Leistungsbezug). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 1): Die umfassenden Pflichten der Leistungsberechtigten im SGB II (2014)

    Ockenga, Edzard;

    Zitatform

    Ockenga, Edzard (2014): Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 1): Die umfassenden Pflichten der Leistungsberechtigten im SGB II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 12, S. 442-447.

    Abstract

    "Mit der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt ein Leistungsberechtigter in ein durchstrukturiertes - auch als Grundsicherungsverhältnis bezeichnetes - Sozialrechtsverhältnis ein. Dabei gelten die Grundsätze des 'Forderns' (§ 2 SGB II) und 'Förderns' (§ 14 SGB II). Allerdings hat der Gesetzgeber - wie im folgenden ersten Teil dieses Beitrags detailliert gezeigt wird - nur die Elemente des 'Forderns' umfassend, zwingend und verbindlich geregelt. Dagegen sind die fördernden Elemente, die im Teil 2 zu diesem Thema (demnächst in der Sozialen Sicherheit) betrachtet werden, unbestimmt und schwach ausgestaltet und es gibt von ihnen auch wesentlich weniger." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1154) (2014)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1154). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen), 12 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit Statistiken zur Anzahl der Sanktionen, auch Totalsanktionen und der Evaluation der Wirkungen der Sanktionierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB III in NRW: im Auftrag des Ministerium tür Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Endbericht (2013)

    Apel, Helmut; Engels, Dietrich;

    Zitatform

    Apel, Helmut & Dietrich Engels (2013): Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB III in NRW. Im Auftrag des Ministerium tür Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Endbericht. Köln, V, 88 S.

    Abstract

    "Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit einer Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB III in NRW beauftragt. Im Mittelpunkt der Studie standen die Auswirkungen von Leistungskürzungen im Bereich des SGB II auf die Lebenslage der Leistungsbezieher sowie die Frage, inwieweit sie bei den Sanktionierten zur Erhöhung des Eigenbemühens und zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit beitragen. Des Weiteren wurde der Frage nachgegangen, ob von der Verhängung von Sperrzeiten nach § 159 SGB III ähnliche Kooperations- und Motivationssteigerungen bzw. verhaltenslenkende Wirkungen ausgehen. Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie einer Repräsentativbefragung von sanktionierten und nicht sanktionierten Leistungsbeziehern aus den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II". (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kein Recht auf Faulheit: das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen (2013)

    Kaufmann, Matthias;

    Zitatform

    Kaufmann, Matthias (2013): Kein Recht auf Faulheit. Das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen. (Theorie und Praxis der Diskursforschung), Wiesbaden: Springer VS, 333 S. DOI:10.1007/978-3-658-02085-9

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze sind ein Wendepunkt für die SPD: In kurzer Zeit wurde ein politisches Programm durchgesetzt, das in Kontrast zu den Ansichten vieler Parteigänger stand. Matthias Kaufmann untersucht die öffentlichen Debatten der ersten Legislaturperiode der Regierung Gerhard Schröders von 1998 bis 2002, jener Zeit, die Schröders 'Agenda 2010' und auch der Verabschiedung der 'Hartz-Gesetze' voranging. Er geht der Frage nach, welches Bild von den Arbeitslosen gezeichnet wurde und welche Konsequenzen daraus folgten. In zehn Fallstudien entsteht ein präzises Bild der Strategien, mit denen die Regierungs-SPD die Erwerbslosen zu Sündenböcken machte, die Schleifung sozialer Arrangements als alternativlos darstellte und den Schlüsselbegriff der Solidarität aushöhlte - zu Lasten von Erwerbslosen wie Arbeitnehmern." (Verlagsangaben)

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  • Literaturhinweis

    Getting people into work: what (if anything) can justify mandatory activation of welfare recipients? (2013)

    Molander, Anders; Torsvik, Gaute;

    Zitatform

    Molander, Anders & Gaute Torsvik (2013): Getting people into work. What (if anything) can justify mandatory activation of welfare recipients? (CESifo working paper 4317), München, 35 S.

    Abstract

    "So-called activation policies aiming at bringing jobless people into work have been a central component of welfare reforms across OECD countries during the last decades. Such policies combine restrictive and enabling programs, but their characteristic feature is that also enabling programs are mandatory, and non-compliers are sanctioned. There are four main arguments that can be used to defend mandatory activation of benefit recipients. We label them efficiency, sustainability, paternalism, and justice. Each argument is analyzed in turn and according to a strict scheme. First we clarify which standards it invokes. Thereafter we evaluate each argument according to its own standards Finally we introduce competing normative concerns that have to be taken into account. In the conclusion we discuss possible constellations of arguments that make up the normative space for activation policies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/13232) (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/13232). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/13449 (13.05.2013)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Sanktionen und Leistungskürzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie Widersprüche und Klagen dagegen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Hartz-IV-System: Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen (2013)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2013): Sanktionen im Hartz-IV-System. Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen. (Arbeitsmarkt aktuell 2013,04), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Sanktionen sind eng mit dem 'Fordern' von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV verknüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgewicht einer der Hauptkritikpunkte an Hartz-IV-System und er fordert deshalb, die Sanktionen grundlegend zu überarbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Strukturwandel sozialpolitischer Steuerung? (2012)

    Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Globisch, Claudia (2012): Strukturwandel sozialpolitischer Steuerung? In: G. Bohmann & H.- J. Niedenzu (Hrsg.) (2012): Markt - Inklusion - Gerechtigkeit : zum Problem der sozialen Gerechtigkeit in der Marktgesellschaft (Österreichische Zeitschrift für Soziologie. Sonderheft, 11), S. 133-154. DOI:10.1007/s11614-012-0041-7

    Abstract

    "Der Beitrag nimmt die Reformen des SGBII unter einer modernisierungstheoretischen Perspektive auf Grundlage der historisch-genetischen Theorie in den Blick. Es wird argumentiert, dass mit der Reform des Sozialgesetzbuches II im Jahre 2005 ein Strukturwandel der Sozialpolitik vollzogen wurde, der mit Autonomieverlusten von Subjekten einhergeht und das in der Forschung bereits empirisch widerlegte Armutsfallentheorem reproduziert. Die neue Dimension der Sozialpolitik besteht in einem Autonomieabbau in Form von Planungshorizontverkürzungen und Entrechtlichungstendenzen sowie einer weitere Verkopplung von Arbeiten und Essen. Damit wird die Möglichkeit autonomer 'eigensinniger' Handlungen durch Sozialpolitik abgeschafft. Das bedeutet, dass die Konstitutionsbedingung von Sozialpolitik, der Selbstgestaltungsgedanke, unterlaufen wird und Sozialpolitik hinter die funktionalen Errungenschaften der Moderne zurückfällt. Dieser Argumentation liegt eine Semantikanalyse der Reformen innerhalb zweier Funktionssysteme der Gesellschaft, Recht und Politik, zugrunde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia;
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  • Literaturhinweis

    Der disziplinierende Staat: eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte (2012)

    Grießmeier, Nicolas;

    Zitatform

    Grießmeier, Nicolas (2012): Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte. Grünwald: Kleine Verlag, 108 S.

    Abstract

    Der Autor "zeigt nach Erläuterung der aktuellen Rechtslage unter Verweis auf existierende Forschungsstudien und Praxisbeispielen auf, welche fatalen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Auswirkungen diese Sanktionen bei den Betroffenen haben - bis hin zur Wohnungslosigkeit und dem Verlust des regulären Krankenversicherungsschutzes. Es wird dargestellt, in welchen Aspekten (höherprozentige) Sanktionen gegen das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechtskonventionen verstoßen und welche Handlungsspielräume und Interventionsmöglichkeiten die einzelnen Akteure - MitarbeiterInnen von Jobcentern, Betroffene und SozialarbeiterInnen- besitzen. Im zweiten Teil des Buches setzt sich der Autor mit der Profession 'Soziale Arbeit' auseinander. Ausgehend von der Feststellung, dass sich Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert zunehmend auf Individuen und somit auf monokausale Erklärungsmuster konzentriert, beschreibt er historische Traditionsbestände und auch gegenwärtig vorhandene Strömungen, die die gesellschaftliche Einbettung des Individuums berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Impact of benefit sanctions on unemployment outflow: evidence from German survey data (2012)

    Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid;

    Zitatform

    Hillmann, Katja & Ingrid Hohenleitner (2012): Impact of benefit sanctions on unemployment outflow. Evidence from German survey data. (HWWI research paper 129), Hamburg, 30 S.

    Abstract

    "Similar to many other European countries, Germany's unemployment policy made a paradigm shift towards activation policy with a tightened monitoring and sanction regime. In our analysis, we examine the impact of benefit sanctions on the probability of getting employed or leaving the labor force. Using a mixed proportional hazard model, we draw causal inference of sanction enforcement on unemployment exit hazards. Based on a survey sample, covering the first three years after implementation of the 'Hartz IV' law in 2005, we find evidence for a positive impact of sanctions on getting employed, but also on leaving the labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gekonnte Strenge im Sozialstaat: Praktiken der (Nicht-)Sanktionierung in Jobcentern (2012)

    Karl, Ute; Müller, Hermann; Wolff, Stephan;

    Zitatform

    Karl, Ute, Hermann Müller & Stephan Wolff (2012): Gekonnte Strenge im Sozialstaat. Praktiken der (Nicht-)Sanktionierung in Jobcentern. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Jg. 32, H. 1, S. 101-128.

    Abstract

    "Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nach dem Sozialgesetzbuch II durch Leistungskürzungen zu sanktionieren, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Ob Sanktionen ihr Ziel erreichen, ist aber ebenso ungeklärt, wie die Frage, wie die Sanktionierungspraxis konkret aussieht. In diesem Aufsatz wird aus einer Untersuchung über Gesprächspraktiken in Jobcentern berichtet. Wie sich zeigt, besteht die Kunst der Sanktionierung nicht in ihrer Anwendung, sondern in ihrer gekonnten Vermeidung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Measuring the 'New Balance of Rights and Responsibilities' in labor market policy: a quantitative overview of activation strategies in 20 OECD countries (2012)

    Knotz, Carlo Michael ;

    Zitatform

    Knotz, Carlo Michael (2012): Measuring the 'New Balance of Rights and Responsibilities' in labor market policy. A quantitative overview of activation strategies in 20 OECD countries. (ZeS-Arbeitspapier 2012/06), Bremen, 48 S.

    Abstract

    "Im Zuge des 'activation turn' wurden während der 1990er Jahre zahlreiche Arbeitsmarktreformen durchgeführt. Dies umfasste strengere Verhaltensregeln für Arbeitslose und Leistungsbezieher, aber auch Verbesserungen von Sachleistungen (bspw. verbesserte Arbeitsvermittlung). Kurz gesagt, die Rechte und Pflichten von Arbeitslosen sowie Personen auf dem Arbeitsmarkt wurden neu austariert. Derzeit gibt es nur wenig Möglichkeiten, dies quantitativ zu erfassen. Dieses Papier stellt einen Versuch dar, diese Lücke zu füllen. Unter Verwendung einer Reihe von quantitativen Indikatoren für 20 Kern-OECD Länder wird gezeigt, welche Instrumente von diesen Ländern in welchem Umfang verwendet werden, und in welchem Verhältnis 'fördernde' und 'fordernde' Instrumente stehen. Es wird gezeigt, dass sich die Länder bezüglich des Ausmaßes des 'Forderns' (Pflichte) generell recht ähnlich sind, jedoch deutliche Unterschiede beim Umfang des 'Förderns' erkennbar sind. Trotz Ähnlichkeiten und Unterschiede über die Grenzen der Wohlfahrtsstaats-Regime hinweg können drei Welten der Aktivierung Arbeitsloser unterschieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Situation ausgegrenzter Jugendlicher: Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis (2012)

    Tillmann, Frank; Gehne, Carsten;

    Zitatform

    Tillmann, Frank & Carsten Gehne (2012): Situation ausgegrenzter Jugendlicher. Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis. Düsseldorf, 41 S.

    Abstract

    "Aus Erfahrungen der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft nimmt der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und von Armut betroffen sind, zu. Vor allem die bisherige Datenlage, aber auch die Erkenntnisse zu den Motiven und Hintergründen ausgegrenzter Jugendlicher am Übergang Schule - Beruf, sind unbefriedigend. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) wurde daher mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Die Forscher kommen aufgrund einer explorativen Erhebung zu dem Schluss, dass mindestens 80.000 junge Menschen am Rande unserer Gesellschaft leben und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zur Vermeidung von Exklusion muss die Integrationsleistung des Bildungswesens deutlich erhöht werden. Hinsichtlich strukturell angelegter Ausgrenzungsverfahren ist die derzeitige Sanktionspraxis junger Erwerbsloser im SGB II zu überdenken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)893neu v. 21.05.2012, S. 1-87.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11459 (13.11.2012)), 12 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke stellt die Bundesregierung ihre Position zu den Regelungen von Sanktionen im SGB II dar. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II: Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (2011)

    Davilla, Sofia;

    Zitatform

    Davilla, Sofia (2011): Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II. Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit. (Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht 22), Frankfurt am Main: Lang, 421 S.

    Abstract

    "Diese Untersuchung behandelt die vielfältigen Obliegenheiten, die der Gesetzgeber Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auferlegt. Sie haben das Ziel, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Kommen Arbeitslose und erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Obliegenheiten nicht nach, können die zuständigen Behörden Sanktionen verhängen. Zentrale Untersuchungsfrage ist, wie das Recht der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Praxis umgesetzt wird und welche verfassungs- und unionsrechtlichen Probleme sich daraus ergeben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III: Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen (2011)

    Knickrehm, Sabine;

    Zitatform

    Knickrehm, Sabine (2011): Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III. Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen. In: Arbeit und Recht, Jg. 59, H. 6, S. 237-241.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktpolitik hat seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen strukturellen Wandel durchgemacht. Setzte sie mit dem frühen AFG noch in erster Linie strategisch am Objekt 'Arbeitsmarkt' an, ist sie nun im Wesentlichen auf das Individuum, den Arbeitslosen ausgerichtet. Am deutlichsten wird dies bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit ihren Mitteln keinerlei Beeinflussung des Arbeitsmarktes mehr intendiert, sondern die Arbeitslosigkeit durch Aktivierung des Einzelnen zu überwinden sucht. In der Folge hat sich auch das Sanktionensystem für den Fall der Verletzung von Obliegenheiten durch die Arbeitslosen verändert. Es ist deutlich differenzierter geworden und reagiert nunmehr in besonderem Maße auf fehlende oder nachlassende Aktivitäten des Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen, das verwirklichte Risiko zu überwinden bzw. von staatlichen Transferleistungen 'unabhängiger' zu werden. Diese Abhängigkeit zwischen normativer Ausgestaltung und herrschender Arbeitsmarktpolitik, aber auch das Verhältnis von gesetzlichen Veränderungen und Umsetzung durch die Leistungsträger sollen im Weiteren aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst die Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung vom AFG zum SGB III sowie später zum SGB II kurz dargestellt (II. Entwicklung). Alsdann folgt ein Abgleich der arbeitsmarktpolitischen Veränderungen mit der normativen Entwicklung der Sperrzeittatbestände der Arbeitslosenversicherung und des sanktionsbedingten Wegfalls bzw. der Absenkung des Alg II (III. Wandel). Schlussendlich wird zur Abrundung der Frage nachgegangen, welchen Einfluss Arbeitsmarktpolitik und die dadurch gewonnene normative Ausgestaltung auf die Umsetzungsprozesse der Verwaltung haben und ob Sanktionen die ihnen intendierte Wirkung entfalten (IV. Wirkungen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kooperation unter Zwang?: Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats" (2011)

    Koppenfels-Spies, Katharina von;

    Zitatform

    Koppenfels-Spies, Katharina von (2011): Kooperation unter Zwang? Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats". In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 1, S. 1-40.

    Abstract

    Die in Paragraph 15 SGB II geregelte Eingliederungsvereinbarung ist das zentrale Instrument des Fallmanagements von Arbeitslosen: 'Das Ermitteln der konkreten Bedarfslage beim Hilfebedürftigen und das dann erfolgende individuelle Angebot der Arbeitsagentur unter Mitwirkung des Hilfebedürftigen fließen in der Eingliederungsvereinbarung zusammen und finden dort ihre rechtliche Verkörperung.' Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwieweit dieses Instrument tatsächlich dem Konzept des aktivierenden Sozialstaats entspricht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei näherer Betrachtung erhebliche Mängel und Defizite in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung im SGB II offenbaren. Für eine 'Kooperation unter Zwang' spricht u. a. die Abschlusspflicht mit entsprechender Sanktionsandrohung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik: Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland (2011)

    Schünemann, Wolf J.; Boyle, Nigel;

    Zitatform

    Schünemann, Wolf J. & Nigel Boyle (2011): Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik. Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 189-196. DOI:10.3790/sfo.60.9.189

    Abstract

    "Der Artikel leistet einen politikwissenschaftlichen Vergleich der so genannten Hartz-Reformen, die von der SPD-geführten deutschen Bundesregierung in den Jahren 2002-2005 umgesetzt wurden, mit drei bedeutenden Arbeitsmarktreformen in europäischen Partnerstaaten, die ebenfalls unter Mitte-Links-Regierungen zu Stande gekommen sind: nämlich in den Niederlanden (Poldermodel, 1990-1996), Irland (Community Employment, 1992-1994) und Großbritannien (New Deal, 1997-2000). Während die Reformen in Deutschland und Großbritannien eine sanktionierende Aktivierungspolitik verfolgten, wobei Langzeitarbeitslosigkeit eher als soziales Vergehen denn als Marktversagen angesehen wird, hielten die Niederländer und Iren an einem assistierenden Aktivierungsparadigma fest. Die beobachteten Differenzen werden in erster Linie auf den geschlossenen Charakter des Elitendiskurses im deutschen und britischen Reformprozess zurückgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2011)

    Zitatform

    (2011): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)538 v. 01.06.2011, S. 1-42.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum Thema Sanktionen in der sozialen Grundsicherung (SGB II und SGB XII).
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.; Diakonisches Werk der EKD e. V.; Deutscher Richterbund; Klaus Lauterbach, Halle; Dr. Markus Schmitz, Nürnberg; Norbert Maul, Duisburg; Lara Schwarzlos, Schleswig; Prof. Dr. Stephan Lessenich, Jena; Stellungnahme nichteingeladener Verbände: Netzwerk Grundeinkommen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519) (2011)

    Zitatform

    Bundesregierung (2011): Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/6833 (23.08.2011)), 24 S.

    Abstract

    "Im Jahr 2010 wurden 828.300 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten ausgesprochen, im Jahresdurchschnitt waren 136.000 Menschen von mindestens einer Sanktion betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6833) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6519). Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent). Die Regierung verteidigt in dem Schreiben das Mittel der Leistungskürzungen. Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern. Dieses Mitwirken entspreche einem allgemeinen Prinzip im Sozialleistungsrecht. Deshalb sei es richtig, an dieser Mitwirkungspflicht festzuhalten. Mit den im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) formulierten Sanktionsmöglichkeiten existiere ein Mechanismus, um auf Pflichtverletzungen zu reagieren, argumentiert die Regierung. Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern (2010)

    Grießmeier, Nicolas;

    Zitatform

    Grießmeier, Nicolas (2010): Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern. München, 34 S.

    Abstract

    "Als Auswirkungen von Totalsanktionen konnten bei den befragten Personen folgende Problematiken festgestellt werden:
    - Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung - 3 von 8 Personen benannten Probleme bei der medizinischen Versorgung.
    - Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens - 5 von 8 Personen litten nach Selbstseinschätzung als Folge mindestens unter Schlafstörungen oder Depressionen.
    - Gefahr des Verlustes der Wohnung - bei 2 von 8 Personen wurde in Folge mit einer Zwangsräumung gedroht.
    - Verschärfung der sozialen Lage durch neue Schulden - 8 von 8 Personen.
    - Die Totalsanktion führte nach Selbsteinschätzung in 7 von 8 Fällen weder zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ARGE noch zu einer Annäherung an den Arbeitsmarkt.
    - Sanktionsgründe sowie Möglichkeiten die Minderung der Auswirkungen durch die Beantragung von Wertgutscheinen und dem damit verbundenen Wiederaufleben der Krankenversicherung waren in der Hälfte der Fälle für die Betroffenen nicht transparent.
    Die Ergebnisse der mittels leitfadengestützten Betroffeneninterviews durchgeführten Explorationsstudie sind nicht repräsentativ, können aber auf bestehende Problematiken hindeuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards (2010)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2010): Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 59, H. 10/11, S. 264-272. DOI:10.3790/sfo.59.10-11.264

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Ausgangssituation problematischer Gespräche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen Mitarbeiter prüfen müssen, inwieweit ihre Kunden den rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Der Autor entwickelt ein Modell, mit dem derartige Gespräche für grundlegende beraterische Aufgaben anschlussfähig werden und welches sich im Beratungstraining umsetzen lässt. Die Anwendung auf Gespräche in der Praxis zeigt eine starke Orientierung auf eine rasche und überwiegend eher direktive Erledigung der anfallenden Aufgabe. Es zeigen sich allerdings auch Beispiele, die den schmalen Grad von Beratung und hoheitlichem Handeln gekonnt bewältigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven: Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover (2010)

    Spellbrink, Wolfgang; Lauterbach, Klaus; Hölzer, Dirk; Düring, Ruth; Knickrehm, Sabine; Meßling, Miriam;

    Zitatform

    (2010): Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven. Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover. (DSGT Praktikerleitfäden), Stuttgart: Boorberg, 153 S.

    Abstract

    "Die Reihe DSGT-Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte war das Thema auf dem Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstags am 10. November 2009 in Hannover unter Diskussionsleitung von Prof. Dr. Peter Udsching. Den Auftakt der Veranstaltung bildete das Referat 'Die Absenkung von Leistungen nach Par. 31 SGB II' von Klaus Lauterbach, gefolgt vom Vortrag des Leiters der Kommission SGB II und SGB XII Dr. Wolfgang Spellbrink 'Die Eingliederungsvereinbarung nach Par. 15 SGB II und ihre Sanktionierung'. Dr. Ruth Düring behandelte im Anschluss daran 'Die Mehrbedarfe nach Par. 21 SGB II' und Sabine Knickrehm referierte über die aktuellen Entwicklungen beim Thema 'Kosten von Unterkunft und Heizung nach Par. 22 SGB II'. Schließlich trug Dirk Hölzer zur 'Richterlichen Kontrolldichte bei Rechtsstreitigkeiten im SGB II' vor. Der Bericht über die Abschlussdiskussion der Veranstaltung und die Darstellung der zu erwartenden Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende stammen von Dr. Miriam Meßling." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1837 (26.05.2010)), 8 S.

    Abstract

    Auf die Fragen der Bundestagsfraktion Die Linke zu Sanktionen im SGB II antwortet die Bundesregierung und stellt Tabellen zur Verfügung zu: Bestand an sanktionierten Hilfebedürftigen, neu festgestellte Sanktionen nach Gründen und Altersgruppen, Widersprüche und Klagen SGB II im Bereich Sanktionen (§§ 31, 32 SGB II), Sperrzeiten nach Dauer und Gründen, Widersprüche und Klagen zu Sperrzeiten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II (2009)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 242), Düsseldorf, 188 S.

    Abstract

    "In der explorativen Studie wurden 30 sanktionierte ALG II-Betroffene in intensiven problemzentrierten Interviews zu ihrer Lebenssituation, den Gründen für ihr sanktioniertes Verhalten, zu ihren Möglichkeiten der Bewältigung der Leistungskürzungen und zu den Auswirkungen der Sanktionen auf ihr nachfolgendes Verhalten befragt. Die Auswertung der Interviews macht deutlich, dass die vielfältigen Motive, die behindernden Lebensumstände und/oder die Kompetenzdefizite, die der Erfüllung bestimmter behördlicher Anforderungen entgegenstehen, sich nicht in Begriffen wie 'Inaktivität', mangelnde Eigenverantwortung oder mangelnde Arbeitsbereitschaft erfassen lassen. Die Sanktionen haben in einigen Fällen schwerwiegende negative Folgen für die Lebenslagen der Betroffenen. Häufiger als eine 'aktivierende' ist eine lähmende Wirkung auf das Verhalten der Sanktionierten erkennbar. In wenigen Fällen erhöhen Sanktionen die resignative Anpassungsbereitschaft an behördliche Erwartungen, die jedoch keine Hoffnungen auf verbesserte Arbeitsmarktchancen wecken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intensifying the use of benefit sanctions: an effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (2009)

    Boockmann, Bernhard; Walter, Thomas; Thomsen, Stephan L. ;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen & Thomas Walter (2009): Intensifying the use of benefit sanctions. An effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (IZA discussion paper 4580), Bonn, 34 S.

    Abstract

    "Mit der Umsetzung der sogenannten Hartz IV-Reform im Januar 2005 hat sich in Deutschland ähnlich wie in anderen Ländern Europas und Nordamerikas ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Anstatt Hilfebedürftige primär ausschließlich monetär abzusichern, wird seither die Eigenverantwortung dieser Personen stärker betont und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und gefordert. Zur Erreichung der Ziele werden vermehrt Sanktionen eingesetzt, wenn die Hilfebedürftigen ihren Pflichten während des Aktivierungsprozesses nur unzureichend nachkommen. Sanktionen sind Kürzungen der monetären Leistungen. In Deutschland dauern sie drei Monate an und betragen je nach Schweregrad der Pflichtverletzung entweder 10% oder 30%. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres können die Sanktionen schrittweise auf bis zu 100% erhöht werden. Trotz einer zunehmenden Anzahl an empirischen Untersuchungen für verschiedene Länder ist der Kenntnisstand über die Wirkung von Sanktionen auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung noch gering; die Ableitung belastbarer arbeitsmarktpolitischer Handlungsempfehlungen ist daher schwierig. Die wesentlichen Defizite der bisherigen Studien sind zum einen die beschränkte Aussagekraft der verwendeten Datensätze, zum anderen inadäquate Schätzverfahren zur Identifikation der interessierenden Wirkungen. Besonders zu kritisieren sind hierbei Ansätze, die lediglich auf individuelle Merkmale der Ersatzleistungsbezieher abstellen. Sie ignorieren die Tatsache, dass die Verhängung einer Sanktion nicht nur von den Charakteristika eines Hilfebedürftigen abhängt, sondern auch von den Eigenschaften der Grundsicherungsstelle, bei der der Hilfebedürftige registriert ist und die letztlich entscheidet, ob eine Sanktion ausgesprochen wird oder nicht. Sanktionen werden nicht automatisch verhängt, sobald ein Hilfebedürftiger eine Pflichtverletzung begeht. Vielmehr hat die Grundsicherungsstelle erheblichen Entscheidungsspielraum und kann selbständig und unabhängig über den Vollzug einer Leistungskürzung befinden. Dabei sind einige Grundsicherungsstellen eher zurückhaltend im Umgang mit Leistungskürzungen und sanktionieren kaum, während andere Grundsicherungsstellen Sanktionen häufig einsetzen. Diese Unterschiede in den Sanktionsstrategien und - raten zwischen den Grundsicherungsstellen nutzen wir, um den Effekt einer Sanktion auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung zu bestimmen. Konkret berechnen wir den Sanktionseffekt für diejenigen Hilfebedürftigen, die in einer Grundsicherungsstelle mit moderater Sanktionspolitik nicht sanktioniert werden, aber eine Leistungskürzung hinnehmen müssten, wenn sich die Grundsicherungsstelle entscheiden würde, Sanktionen häufiger einzusetzen. Dieser Effekt beschreibt die Wirkung einer intensivierten Sanktionstätigkeit seitens der Grundsicherungsstellen. Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Intensivierung des Einsatzes von Sanktionen stark positive Effekte hat. Eine Leistungskürzung erhöht die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von acht Monaten nach der Sanktion aus dem Leistungsbezug abzugehen, um etwa 70 Prozentpunkte. Ebenso steigt die Wahrscheinlichkeit, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, um mehr als 50 Prozentpunkte. Ein verstärkter Einsatz von Sanktionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würde somit zu einer effektiveren Aktivierung der Hilfebedürftigen beitragen und die Übergangsraten aus der Hilfebedürftigkeit hinaus in Beschäftigung deutlich erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende: Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen (2009)

    Daseking, Claudia; Wernick, Angelika; Jäger, Rosmarie; Koitz, Solveig; Freier, Jürgen; vom Stein, Anja;

    Zitatform

    Daseking, Claudia, Jürgen Freier, Solveig Koitz, Anja vom Stein, Angelika Wernick & Rosmarie Jäger (2009): Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin, 99 S.

    Abstract

    "Seit Einführung von Hartz IV sind zigtausende Erwerbslose wegen 'Fehlverhaltens' bestraft worden, indem man ihnen - beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit - die notwendigsten Mittel für ein menschenwürdiges Leben entzog. Für das Jahr 2008 weist die Statistik bundesweit 730.763 Sanktionen aus. Wie kommt es, dass diese Kürzungen bis hin zur Streichung des Existenzminimums keinen allgemeinen Aufschrei auslösen?
    Wo das 'Hauptsache-Arbeit!-Denken' unreflektiert in den Köpfen vorherrscht, ist auch der Ruf nach Sanktionen gegen 'Untätige' nicht weit: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht ...'
    Der bekannte Satz ist in den vergangenen Jahren manchem Politiker nicht nur unbedacht aus dem Munde gerutscht - er hat vielmehr schon bei der Formulierung und Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes Pate gestanden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beratung im Sanktionskontext: Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung (2009)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2009): Beratung im Sanktionskontext. Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung. (Beratung 11), Tübingen: DGVT-Verl., 404 S.

    Abstract

    "Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. ... Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche 'Sanktionsgespräche' genannt. Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? (2009)

    Kumpmann, Ingmar;

    Zitatform

    Kumpmann, Ingmar (2009): Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 15, H. 6, S. 236-239.

    Abstract

    Die im Jahr 2007 verschärften Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger führten zu einer leicht steigenden Sanktionsquote bei arbeitslosen Empfängern von Grundsicherung (etwa bei 2,6 Prozent). Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der betreffenden Person liegen. Der Autor bezweifelt überdies, dass ein treffgenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht wohl darin, dass eine allgemeine Atmosphäre des Drucks erzeugt wird, um die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen zu erhöhen. Angesichts der besonderen Härte von Sanktionen wird empfohlen, auf diese zu verzichten und statt dessen andere Arbeitsanreize (z.B. bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten) zu bevorzugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340) (2009)

    Zitatform

    Bundesregierung (2009): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13577 (30.06.2009)), 8 S.

    Abstract

    In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung nach den Sanktionen auf bestimmten Sanktionsstufen. In zehn Einzelfragen geht es dabei um die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen, den Kreis der davon Betroffenen (Zahl, Alter, Geschlecht, Familienstand), die Zahl der eingelegten Widersprüche sowie die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf Lebensunterhalt und Mietzahlungen der Betroffenen. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass 2007 und 2008 insgesamt 806.000 beziehungsweise 789.000 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen wurden, davon 275.000 beziehungsweise 256.000 an unter 25-Jährige und 531.000 beziehungsweise 533.000 an 25-Jährige und Ältere. Eine Unterteilung dieser Ergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Leistungskürzungen oder nach der Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 Prozent ist nicht möglich. Die Regierung betont, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass hilfebedürftige Personen immer ein Mindestmaß an Hilfe erhalten: Sollte wegen ruhenden Arbeitslosengeldes Hilfebedürftigkeit eintreten, kann der Arbeitslose einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Bad Boll, 148 S.

    Abstract

    "Knapp eine viertel Million Menschen in Baden-Württemberg sind offiziell als erwerbslos registriert, fast eine halbe Million Menschen im Land sind auf 'Hartz IV'-Leistungen angewiesen. Doch sagen solche Zahlen kaum etwas über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen aus, die Grundsicherung zum Lebensunterhalt bekommen. Wenig bekannt ist, wie passgenau und nachhaltig Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung wirken. Ebenfalls wenig weiß man über die Perspektiven und die Absicherung von Menschen, die Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen. Für die vorliegende Studie haben 429 Personen einen umfangreichen Fragebogen ausgefüllt. Die gesammelten Daten geben u. a. Auskunft über ihre finanzielle Situation, die Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie, über Qualifizierungswünsche und die Behandlung durch die Arbeitsverwaltung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht. Düsseldorf, 146 S.

    Abstract

    "Ungeachtet der Meldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 und die besonders niedrige Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg sind im Land auch in diesem Jahr 5,5 Prozent der unter 65-Jährigen von 'Hartz IV' betroffen. Ziel der Studie ist es, das mangelhafte öffentliche Wissen über die Auswirkungen des SGB II und seiner Umsetzung auf die Lebenslagen, insbesondere die soziale Integration der Adressaten, und ihre Erfahrungen mit den gewährten Leistungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen zu erweitern und zu vertiefen. Die Befragungsteilnehmer/-innen haben Auskunft zu ihrer persönlichen Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, zur Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, zu ihrem Erleben von Arbeitslosigkeit und Armut, zur Intensität ihrer Arbeitsuche und zu ihren Gründen für die unter Umständen aufgegebene oder reduzierte Arbeitsuche gegeben. Sie haben ihre Erfahrungen mit der Leistungsgewährung und den Arbeitsweisen der Leistungsabteilungen der SGB II-Träger mitgeteilt und angegeben, ob und in welchem Umfang ihre Wohnkosten als angemessen anerkannt und von der zuständigen Behörde übernommen werden. Sie haben differenzierte Fragen zu ihren Wünschen nach Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen und zu den so genannten Eingliederungsleistungen, die ihnen tatsächlich gewährt werden, beantwortet. Schließlich haben Sie auch Auskunft darüber gegeben, ob und, wenn ja, aus welchen Gründen sie Leistungskürzungen als Sanktionen nach § 31 SGB II hinnehmen mussten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivieren als Form sozialer Kontrolle (2008)

    Behrend, Olaf;

    Zitatform

    Behrend, Olaf (2008): Aktivieren als Form sozialer Kontrolle. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 40/41, S. 16-21.

    Abstract

    "Dieser Beitrag hat die Handlungskonstellation zwischen Arbeitnehmervermittlern (bzw. persönlichen Ansprechpartnern), denen die Beratung bzw. Betreuung der arbeitslosen Leistungsempfänger obliegt (und nicht die Dienstleistung der eigentlichen Stellenvermittlung, das erledigen die Arbeitgebervermittler), und Arbeitslosen zum Gegenstand, und zwar im Hinblick auf die Realisierung der rechtlichen Neuregelungen der so genannten ' Hartz-Reformen ' sowie deren Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Sanktionensystem des SGB II (2008)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2008): Das Sanktionensystem des SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 47, H. 1, S. 3-20.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das Sanktionensystem des SGB II. Das Sanktionensystem geht von einer Selbstverantwortung des Einzelnen auch für die negativen Folgen seines eigenen Handelns aus. Mit den zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind zusätzliche Elemente von Verhaltenssteuerung eingefügt worden, die darauf abzielen, ein obliegenheitskonformes Verhalten der Hilfebedürftigen herbeizuführen. Nach Meinung des Autors dient das Sanktionensystem nicht allein der Abwehr missbräuchlicher Inanspruchnahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sondern enthält auch erzieherische Elemente. Der Beitrag ist wie folgt gegliedert: I. Grundsatzfragen ( Sanktionsziele, Verfassungsrechtliches, Systematik, Personaler Anwendungsbereich), II. Allgemeine Sanktionsvoraussetzungen des Abs. 1 (Weigerung, 'Wichtiger Grund', Rechtsfolgenbelehrung), III. Die Sanktionstatbestände des Abs. 1 (Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung, Nichterfüllung von Pflichten, Nichtannahme/Abbruch Arbeit etc., Nichtannahme/Abbruch einer Arbeitsgelegenheit, Maßnahmenabbruch), IV. Rechtsfolgen von Verstößen nach Abs. 1 (Überblick über das Sanktionssystem ab 1.1.2007, 'Wiederholte Pflichtverletzung', Sanktionsverschärfung, Sachleistungen nach Abs. 3 Satz 6 und 7, Abs. 5 Satz 5), V. Weitere Sanktionstatbestände (Verstoß gegen Meldepflichten nach Abs. 2, Kürzungstatbestände des Abs. 4), VI. Sonderregelungen für junge Erwachsene nach Abs. 5 (Verfassungskonformität, Anwendungs-/Einzelprobleme), VII. Verfahrensrechtliches (Sanktionszeitraum und -verfahren; Absenkungsbescheid, Sozialgerichtliches Verfahren, Anordnungsstufe bei einer Leistungsabsenkung in der 1. Stufe). (IAB)

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