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Dossier

Evaluation der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.

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im Aspekt "Sozialplanmaßnahmen"
  • IAB-Projekt

    Begleitforschung zu den Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen nach §§254ff. des Sozialgesetzbuches III (31.08.1998 - 31.07.2000)

    Brinkmann, Christian;

    Projektbeschreibung

    Seit Januar 1998 können mit dem neuen Instrument der "Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen" nach §§ 254ff. SGB III Maßnahmen der aktiven, auf Wiedereingliederung in neue Beschäftigung gerichteten Arbeitsförderung durchgeführt werden, die im Falle von Betriebsänderungen mit Personalabbau unmittelbar vor oder nach dem Verlust des Arbeitsplatzes einsetzen. Diese Maßnahmen werden gemeinsam finanziert von der Bundesanstalt für Arbeit und von Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen, die ihren Personalstand im Rahmen eines Sozialplans oder einer sozialplanähnlichen Vereinbarung reduzieren. Dadurch soll die bisherige, auf Abfindungen und vorzeitige Übergänge in den Ruhestand gerichtete Sozialplanpraxis umgelenkt werden in Richtung auf eine beschäftigungswirksame Nutzung von Sozialplanmitteln. Zuständig für die Förderung sind die Landesarbeitsämter.
    Die Inanspruchnahme des neuen Instruments ist im Jahre 1998 eher langsam angelaufen. Verstärktes Interesse der Betriebe und Betriebsräte war mit dem zunächst geplanten Auslaufen der Übergangsfrist für die Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld zu erwarten. Der Gesetzgeber hat allerdings zwischenzeitlich den alten Rechtszustand wieder hergestellt. Ein gewisser Druck in Richtung auf eine Veränderung der Sozialplanpraxis wird durch die schrittweise Abschaffung der vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entstehen.
    Aufgabe des Projekts ist die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und betrieblichen Nutzung des neuen Instruments. Zentrale Fragestellungen hierbei sind
    -Inanspruchnahme der Förderung nach strukturellen Merkmalen der Betriebe und geförderten Personen
    -Implementationsprozeß im Verhältnis von Betrieben und Landesarbeitsämtern
    -Veränderung der Inhalte von Sozialplänen mit und ohne Förderung unter den veränderten Rahmenbedingungen
    -Veränderung der Verhandlungslogik und -struktur bei der Vereinbarung von Sozialplänen, die gefördert werden sollen
    -veränderte Verteilung der Kosten von Personalabbau zwischen Betrieben und Haushalt der BA
    -Inhalt, Methodik und Organisation der geförderten Maßnahmen
    -Inanspruchnahme und Akzeptanz der Maßnahmen durch die vom Personalabbau Betroffenen
    -Verbleib der geförderten Personen.

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