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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize"
  • IAB-Projekt

    Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben (31.12.2019 - 30.12.2025)

    Hiesinger, Karolin;

    Projektbeschreibung

    Das Projekt untersucht die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und die damit verbundene Ausgleichsabgabe aus Sicht der Betriebe. Noch immer erfüllen viele Betriebe nicht die Vorgabe, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderungen zu besetzen. Mit Hilfe der IAB-Stellenerhebung erfasst dieses Projekt aus betrieblicher Sicht Gründe für die nicht ausreichende Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Zudem untersucht das Projekt, wie Betriebe die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen einschätzen und welche Erfahrungen sie damit bisher gemacht haben. Die Befragungsdaten werden um Auswertungen von administrativen Daten ergänzt, wie der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM), dem Betriebs-Historik-Panel und den Integrierten Erwerbsbiografien. Dabei werden die im Gesetz definierten betrieblichen Schwellenwerte für die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen in den Blick genommen: So müssen beispielsweise Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen eine Person mit Schwerbehinderungen beschäftigen, Betriebe mit mehr als 40 Arbeitsplätzen zwei Personen mit Schwerbehinderungen. Es wird analysiert, ob Betriebe oberhalb der Schwellenwerte tatsächlich mehr Personen mit Schwerbehinderungen beschäftigten und ob manche Betriebe unterhalb der Schwellenwerte bleiben und ihre Beschäftigtenstruktur entsprechend anpassen, um die Ausgleichsabgabe bzw. einen Anstieg der Ausgleichsabgabe zu vermeiden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Hiesinger, Karolin; Kubis, Alexander;
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