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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Sanktionen"
  • Literaturhinweis

    SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen: sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? (2006)

    Wunder, Annett; Diehm, Alexander;

    Zitatform

    Wunder, Annett & Alexander Diehm (2006): SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen. Sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 195-199.

    Abstract

    "Der Bundestag hat am 1. Juni 2006 das 'Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende' beschlossen. Es soll - sofern der Bundesrat zustimmt - in seinen zentralen Teilen zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Unter der Zielsetzung, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, soll im SGB II insbesondere eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung von Arbeits- und Eingliederungsangeboten erfolgen: Wer künftig drei 'Pflichtverletzungen' begeht, muss mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen. In diesem Punkt wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch Änderungsanträge der CDU/CSU und SPD vom 30. Mai 2006 während der Ausschussberatungen noch einmal verschärft. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die geplanten Sanktions-Änderungen auswirken und ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Schließlich geht es hier um grundlegende Fragen des Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Familien." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1696 (31.05.2006)), 36 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales bezieht sich a) auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 16/1410): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende; b) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV; c) auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau; d) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohnungslosigkeit vermeiden - Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-I-Bezieher; e) auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG. Bis auf den unter a) genannten Entwurf wurden alle Anträge abgelehnt. Der angenommene Gesetzesentwurf enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Klarstellung, dass weitergehende, von den im SGB II vorgesehenen Bedarfen abweichende Leistungen ausgeschlossen sind; den Leistungsausschluss für Personen, die sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten; eine Verschärfung der Sanktionsregelung; Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen; der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden; die Regelungen zur Übermittlung statistischer Daten an die Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert; für Existenzgründer wird der neue Gründungszuschuss eingeführt; Präzisierung der Regelungen zur Rehabilitation im SGB II: Künftig muss jeder betroffene Behinderte über den festgestellten Rehabilitationsbedarf einschließlich Eingliederungsvorschlag schriftlich unterrichtet werden. Der Träger der Grundsicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1a: Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2006 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006)

    Abstract

    Das Evaluationsmodul 1a - durchgeführt vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft - untersucht die Umsetzung der Reformelemente der Vorschläge der Hartz-Kommission im Rahmen von Implementationsanalysen und ökonometrischen Wirkungsanalysen. Ziele des Vorhabens sind: a) den Stand der Umsetzung der veränderten Vermittlungsprozesse systematisch in seiner Unterschiedlichkeit über die Agenturen für Arbeit zu erfassen und b) die Auswirkungen veränderter Vermittlungsprozesse auf die Vermittlungsqualität und die Arbeitsmarktwirkung zu evaluieren. Die Untersuchung der Neuausrichtung der Vermittlung beinhaltet folgende Elemente: Einführung der Reorganisation der Vermittlung im neuen Kundenzentrum; Neugestaltung der Vermittlungsdienstleistungen an Arbeitnehmer im Organisationsmodell; Bewerberaktivierung; Neugestaltung der arbeitgeberorientierten Vermittlung; Einsatz und Wirkung der vermittlungsnahen Dienstleistungen; Einschaltung Dritter, Eingliederungsmaßnahmen, Personal-Service-Agenturen und Vermittlungsgutscheine; Vermittlungsprozesse der Arbeitsgemeinschaften. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik: zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen (2005)

    Bothfeld, Silke; Seibel, Kai; Gronbach, Sigrid;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke, Sigrid Gronbach & Kai Seibel (2005): Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik. Zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen. (WSI-Diskussionspapier 134), Düsseldorf, 43 S.

    Abstract

    "Das öffentliche Plädoyer für eine verstärkte Eigenverantwortung der Arbeitslosen basiert auf zwei zweifelhaften Grundannahmen, nämlich der Betrachtung der Arbeitslosigkeit als friktionell und der Unterstellung einer mangelnden Arbeitsmotivation der Erwerbslosen. Sicherlich sind die Wirkungen der jüngsten Arbeitsmarktreformen noch nicht vollends abzuschätzen, aber schon jetzt deutet sich an, dass ohne die Veränderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen die Ansätze der Aktivierung keine nachhaltigen Wirkungen bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entfalten können. Dennoch scheint die Frage berechtigt, inwiefern das Verhältnis zwischen arbeitslosen Bürgerlinnen und Arbeitsverwaltung so gestaltet werden kann, dass jene nicht mehr als hilfsbedürftige Objekte staatlichen Handelns betrachtet und behandelt werden, sondern ihnen ermöglicht wird, eigene Initiativen zu entwickeln. Die Annahme dieser Zielsetzung gründet jedoch nicht auf der Annahme mangelnder Motivation der erwerbslosen BürgerInnen, sondern auf der Ineffizienz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Der Beitrag versucht eine differenzierte Betrachtung der Angemessenheit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Dabei stellt sich die Frage, wie die Neukonzeption der Arbeitsmarktpolitik an die bisherigen Entwicklungen der Arbeitsförderung anschließt und inwiefern durch die jüngsten arbeitsmarktpolitischen Reformen eine Stärkung der Eigenverantwortung im Sinne einer größeren Handlungsautonomie erreicht wird. Hinsichtlich der neuesten Regelungen können die Wirkungen zwangsläufig zunächst nur abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Arbeitslosigkeit den Nachwuchs entziehen: Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit (2005)

    Kepper, Andreas;

    Zitatform

    Kepper, Andreas (2005): Der Arbeitslosigkeit den Nachwuchs entziehen. Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. In: Bundesarbeitsblatt H. 6, S. 15-17.

    Abstract

    "2004 war das Jahr der Trendwende am Ausbildungsmarkt. Erstmals seit 1999 haben wieder mehr Jungen und Mädchen eine Lehrstelle gefunden als im Vorjahr. Insgesamt stellten die Unternehmen in Deutschland 573.000 Ausbildungsplätze bereit, 15.300 mehr als im Jahr zuvor. In der Bundesverwaltung hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze um mehr als 30 Prozent erhöht. Damit haben Bundesregierung und Wirtschaft den Ausbildungspakt übererfüllt, den sie im Juni 2004 für drei Jahre geschlossen haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Activating Germany (2005)

    Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang;

    Zitatform

    Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2005): Activating Germany. In: T. Bredgaard & F. Larsen (Hrsg.) (2005): Employment policy from different angles, S. 95-114.

    Abstract

    Die Reformen der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland seit dem Jahr 2002 hin zu einer Politik der Aktivierung werden vom Autor als eine der bemerkenswertesten sozialpolitischen Entwicklungen in Westeuropa in dieser Zeit eingeschätzt. Um den Charakter der Reformen und ihre Auswirkungen zu verstehen, werden die arbeitsmarktpolitischen Reformen bis zum Jahr 2002 und seit dem Jahr 2002 skizziert und gegenübergestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Politik des 'Forderns und Förderns' grundsätzlich das Verhältnis zwischen Sozialstaat und Arbeitslosen bzw. Bürgern verändert, zu einer Spaltung zwischen Kurz- und Langzeitarbeitslosen führt, und dass die Bedeutung des Staates trotz marktwirtschaftlicher Orientierung eher zu- als abnimmt. Der durch die arbeitsmarktpolitischen Reformen bewirkte Wandel des Sozialstaats wird allerdings nicht als Paradigmenwandel dritter Ordnung eingestuft, sondern lediglich als ein Wandel zweiter Ordnung, bei dem die übergeordneten Ziele unverändert bleiben und nur die politischen Instrumente angepasst werden. Kritisiert wird die mangelnde Kohärenz der Ideen, die den Arbeitsmarktreformen zugrunde liegen. Zudem ist es unklar, welche Rolle die Arbeitsverwaltung bei der Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt überhaupt spielt. Die verwaltungstechnischen und legislativen Probleme der Reformen der Arbeitsmarktpolitik sind enorm, nicht zuletzt aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland. Gleichzeitig werden den Reformen in Hinblick auf die Senkung der Arbeitslosigkeit keine großen Erfolgschancen eingeräumt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)

    Abstract

    Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1a: Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2005 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005)

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im September 2004 mit dem Evaluationsvorhaben Arbeitspaket 1, 'Modul 1a Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse' beauftragt. Im Mittelpunkt steht die zentrale Frage, ob eine 'Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung' nachgewiesen werden kann, die auf die Reformgesetze und -maßnahmen zurückzuführen sind. Implementationsanalysen untersuchen die Praxis der Agenturen bezüglich Bewerberdifferenzierung, Kundenmanagement, Aktivierung sowie Neuregelung von Zumutbarkeit und Sperrzeiten sowie die Vermittlungsdienstleistungen an Arbeitgeber. Auch der Einsatz vermittlungsnaher Dienstleistungen (Einschaltung Dritter nach §37, Eingliederungsmaßnahmen durch Träger §421i, Vermittlungsgutscheine, Personal- Service-Agenturen (PSA)) wird unter Umsetzungsgesichtspunkten untersucht. Über die Vermittlungsorganisation in Arbeitsgemeinschaften nach §44b SGB II liegen erste Ergebnisse einer Grunderhebung vor. Die mittels Fallstudien, Dokumentenanalyse, schriftlichen und telefonischen Erhebungen gewonnenen Ergebnisse umreißen den Stand der Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Die Wirkung der neu ausgerichteten Vermittlungsprozesse werden unter zwei Gesichtspunkten untersucht. Mittels multivariater Auswertungen wird zum einen die Wirkung des Kundenzentrums auf die Abgänge aus Arbeitslosigkeit geprüft. In einer instrumentenspezifisch angelegten Wirkungsanalyse wird zum anderen die Effektivität von vermittlungsnahen Dienstleistungen (Beauftragung Dritter, Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, Personal Service Agenturen, Vermittlungsgutschein) analysiert und eine entsprechende Kosten-Nutzen-Bewertung vorgenommen. Der Bericht 2005 legt die Ergebnisse nach neun Monaten Laufzeit des Evaluationsvorhabens vor. Er ist vom Bemühen getragen, bereits belastbare Ergebnisse nach diesem vergleichsweise kurzen Zeitraum vorzulegen. Die Berichterstattung steht allerdings unter dem deutlichen Hinweis, dass die Organisation der Vermittlungsprozesse in den Agenturen und Arbeitsgemeinschaften weiterhin im Fluss ist. Die Implementationsstudien versuchen deswegen über die Momentaufnahme hinaus, grundlegende Konstruktionsfragen und -probleme aufzuzeigen. Wegen des vergleichsweise kurzen Beobachtungszeitraums seit Einführung der Kundenzentren und der vermittlungsnahen Dienstleistungen stehen auch die Wirkungsanalysen noch unter Vorbehalten." (Textauszug, IAB-Doku)

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