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Dossier

Arbeitsmarktpolitik für Ältere

Die Förderung der Beschäftigung Älterer steht auf der politischen Agenda. Wir benötigten angesichts des demografischen Wandels eine betriebliche Arbeitsmarktpolitik, die der Arbeitskräfteknappheit vorausschauend entgegenwirkt.

Die Infoplattform geht auf die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Aspekte der Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere ein.

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im Aspekt "vorgezogene Altersrente"
  • Literaturhinweis

    Policy-making in ageing labour markets: the case of hidden early retirement in Germany. Paper for the 2nd European Workshop on Labor Markets and Demographic Change, Rostock, May 10-11, 2007 (2007)

    Brussig, Martin; Wübbeke, Christina;

    Zitatform

    Brussig, Martin & Christina Wübbeke (2007): Policy-making in ageing labour markets. The case of hidden early retirement in Germany. Paper for the 2nd European Workshop on Labor Markets and Demographic Change, Rostock, May 10-11, 2007. Rostock, 28 S.

    Abstract

    "This paper discussed a special pathway between employment and retirement in Germany which is available for unemployed persons of age 58 and more. For the first time ever, our paper describes socio-economic characteristics of persons who benefit from the regulation for a FRB and reports their motivation why they took it up. Based on a logit analysis, we analyse factors which influence whether people opt for or against the opportunity of FRB. We discuss the question, whether people under the arrangement of § 428 SGB III regard themselves already as 'retired' or still as 'job seeking' without pressure - and assistance - from Public Employment Services (PES). The empirical research is based on data from 2006. From the perspective of institutional theory, the results show for the German case (i) inherent contradictions in labour market policies aiming at coping with an ageing labour force and mass unemployment especially among the older workers, and (ii) the maze of institutionalised inter-ests which result in prolonging early exits despite 'espoused theories' - and substantial political reforms - of main political actors aiming at the opposite. The paper is structured as follows: First, the institutional background for transitions after work life and their reforms will be introduced. The regulation for the 'facilitated receipt of benefits' (FRB) will be explained as well. Next, we present recent developments of unemployment among older persons and the effect of the FRB on the volume and structure of registered unem-ployment. We turn then from the aggregate level to the micro level to analyse socio-economic characteristics of the persons making use of this regulation and determinants which influence individual choices to opt for the opportunity of a FRB. We present the data set, provide some descriptions, discuss theoretical considerations about the effects of characteristics which will be integrated in a logit analysis. We then discuss the results of our logit analysis. Our paper con-cludes with a summary." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die fiskalischen Kosten der SGB-Regelungen zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld für Ältere (58er-Regelung) (2007)

    Schneider, Hilmar; Stuhler, Jan;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar & Jan Stuhler (2007): Die fiskalischen Kosten der SGB-Regelungen zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld für Ältere (58er-Regelung). (IZA research report 15), Bonn, 16 S.

    Abstract

    "Die sogenannte 58er-Regelung stellt einen staatlichen Anreiz zur Frühverrentung dar. Sie erleichtert Unternehmen die Entlassung von älteren Mitarbeitern, indem sie geringere Abfindungszahlungen ermöglicht als ohne die Regelung erforderlich wäre. Für die betroffenen Arbeitnehmer resultiert trotz Einkommensverlust ein Wohlfahrtsgewinn durch den früheren Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Kosten für diese Art von Frühverrentung von der Solidargemeinschaft in Form von Sozialversicherungsbeiträgen getragen werden - damit handelt es sich hier um den klassischen Fall von Verträgen zu Lasten unbeteiligter Dritter in Form der Solidargemeinschaft. Freilich verursacht die 58er-Regelung beträchtliche fiskalische Kosten. Nach den hier vorgelegten Berechnungen könnte der Staat durch eine Abschaffung der 58er-Regelung selbst dann etwa 850 Millionen Euro pro Jahr einsparen, wenn die Regelung keine Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit der Betroffenen hat. Wird hingegen davon ausgegangen, dass etwa 20 Prozent der Betroffenen ohne die 58er-Regelung in Erwerbstätigkeit wechseln würden, belaufen sich die potenziellen fiskalischen Einsparungen bereits auf 2,6 Milliarden Euro pro Jahr. Im Extremfall, wenn alle der Betroffenen ohne die 58er-Regelung in Erwerbstätigkeit wechseln würden, beliefen sich die potenziellen fiskalischen Einsparungen auf 9,5 Milliarden Euro pro Jahr. Selbst bei Verwendung vorsichtiger Schätzungen über den Einfluss der 58er-Regelung auf die Erwerbsquote verursacht die Regelung also derzeit fiskalische Kosten in Milliardenhöhe. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt weitgehend über Sozialversicherungsbeiträge. In dem Maße, wie diese infolge der 58er-Regelung überhöht sind, verursacht die Regelung indirekt einen Verlust von Arbeitsplätzen, der sich in einem angenommenen Extremfall auf bis zu 310.000 Jobs belaufen kann. Die von einem solchen Effekt der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich ausgehenden Kosten sind in den vorliegenden Rechnungen noch gar nicht eingerechnet. Die geplante Neuregelung wird immerhin mindestens 548 Millionen Euro an fiskalischen Einsparungen pro Jahr erbringen. Allerdings können auch dann noch Kosten in Milliardenhöhe verbleiben. Wie hoch das Einsparpotenzial wirklich ist, bleibt letztlich eine Frage der Vermittlungs- und Aktivierungsstrategie der Arbeitsverwaltung. Sollte die Neuregelung nur einen geringen Teil der negativen Erwerbsanreize der 58er-Regelung beseitigen, bleibt der weit größere Teil der fiskalischen Kosten der 58er-Regelung bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt 2006: Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland (2007)

    Zitatform

    (2007): Arbeitsmarkt 2006. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. In: Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Jg. 55, H. Sonderheft Arbeitsmarkt, S. 1-218.

    Abstract

    Nach einem Überblick über den Arbeitsmarkt in Deutschland im Jahr 2006 wird im Hauptteil auf das Arbeitskräfteangebot, die Arbeitskräftenachfrage, die Arbeitslosigkeit und Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Danach folgen Informationen zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und ein Tabellen-Anhang. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2007): Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/7460 (11.12.2007)), 21 S.

    Abstract

    Ausgehend von der Feststellung, dass sich auch nach den Reformen am Arbeitsmarkt die berufliche Wiedereingliederung für ältere Arbeitnehmer nach wie vor schwierig gestaltet, legen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vor, der die soziale Sicherung der älteren Arbeitnehmer und ihre Integration in den Arbeitsmarkt verbessern soll. Dazu wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, stufenweise verlängert. Gleichzeitig werden zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Eingliederung älterer Arbeitnehmer getroffen. Ältere Arbeitnehmer sollen einen Eingliederungsgutschein erhalten, der für potenzielle Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss in Aussicht stellt; in Eingliederungsvereinbarungen mit den betroffenen älteren Arbeitnehmern werden gleichzeitig deren Eigenbemühungen festgehalten. Darüber hinaus wird einheitlich für alle Hilfebedürftigen festgelegt, dass sie erst ab der Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen haben. Zudem enthält der Gesetzentwurf die Bestimmung, die Höhe der maximal förderfähigen Vergütung bei einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung junger Menschen im Hinblick auf die durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BaföGÄndG) bewirkten Verbesserungen anzuheben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik ist aus demographischer Sicht problematisch (2006)

    Kannegießer, Christoph; Bucerius, Angelika;

    Zitatform

    Kannegießer, Christoph & Angelika Bucerius (2006): Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik ist aus demographischer Sicht problematisch. In: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik H. 2, S. 35-38.

    Abstract

    In den nächsten Jahrzehnten wird die Erwerbsbevölkerung aufgrund des demografischen Wandels deutlich schrumpfen; vor allem in Ostdeutschland wird ein dramatischer Rückgang erwartet. Im Jahr 2050 werden die 50- bis 64-Jährigen fast vierzig Prozent der Erwerbsvölkerung stellen. Vor diesem Hintergrund wird kritisiert, dass diese Altergruppe 'die Manövriermasse für einen vermeintlich sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau ist'. Im internationalen Vergleich scheiden Erwerbstätige in Deutschland früher aus dem Erwerbsleben aus als in anderen europäischen Ländern. Abeitsmarktpolitische Maßnahmen für Ältere zielen nicht immer auf eine Förderung der Beschäftigung von über 50-Jährigen, sondern ein Großteil der Maßnahmen dient nach wie vor eher der Entlastung des Arbeitsmarktes und bietet älteren Arbeitskräften Anreiz zum Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. Dies gilt zum Beispiel für die 58er-Regelung und die Altersteilzeit. Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen haben sich zur beruflichen Reintegration älterer Arbeitsloser als wenig geeignet erwiesen; der Eingliederungszuschuss war hier erfolgreicher. Entgeltsicherung und die Kostenerstattung für Weiterbildungsmaßnahmen für Altere werden wenig genutzt. Die beschlossene Verkürzung der Bezugszeit des Arbeitslosengelds I auch für über 55-Jährige wird als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitsoser betrachtet. Es wird dafür plädiert, 'den Widerspruch der gleichzeitigen Förderung von frühem Erwerbsaustritt und längeren Erwerbsbiographien zu beseitigen' und 'alle direkt oder indirekt die Frühverrentung fördernden Instrumente zu streichen'. Diese Reformen sollten durch sozial-, gesundheits-, bildungs- und personalpolitische Maßnahmen flankiert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungslosigkeit Älterer in NRW: Hinausschieben des Renteneintritts ohne Verbesserung der Beschäftigungschancen führt zu längeren "Altersbrücken" (2005)

    Dahlbeck, Elke; Wojtkowski, Sascha;

    Zitatform

    Dahlbeck, Elke & Sascha Wojtkowski (2005): Beschäftigungslosigkeit Älterer in NRW. Hinausschieben des Renteneintritts ohne Verbesserung der Beschäftigungschancen führt zu längeren "Altersbrücken". (IAT-Report 2005-05), Gelsenkirchen, 13 S.

    Abstract

    "Die registrierte Arbeitslosigkeit der 50- bis unter 65-Jährigen ist seit 1999 zwar insgesamt rückläufig, in der Gruppe der 'jungen Alten' (50 bis unter 55) nimmt sie aber wieder zu. Seit 2001 wird die sog. '58er Regelung' (Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III) verstärkt in Anspruch genommen. Rechnet man diese Personen mit, so weist die Beschäftigungslosigkeit Älterer in NRW seit 2003 einen steigenden Trend auf. Damit steht NRW im Vergleich zu Westdeutschland deutlich schlechter da, denn in Westdeutschland nimmt die Beschäftigungslosigkeit Älterer insgesamt weiter ab. Im größten Bundesland sind anteilig nicht nur mehr Ältere beschäftigungslos, sondern sie bleiben es auch länger und kehren weniger häufig in die Erwerbstätigkeit zurück. Um Abschlagsregelungen zu vermeiden, verschieben die Versicherten ihren Renteneintritt sowohl in NRW als auch in Westdeutschland. Da ein Großteil der Älteren nach wie vor vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, ver-längert sich der Altersübergang. Bei den Rentenzugängen steigt seit 1999 der Anteil, der aus Altersteilzeit erfolgt. Altersteilzeit und der erleichterte Leistungsbezug nach § 428 SGB III sind heute die wichtigsten Brücken zwischen Arbeit und Ruhestand." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung Älterer: bislang noch kein Paradigmenwechsel (2005)

    Sproß, Cornelia; Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Sproß, Cornelia & Werner Eichhorst (2005): Beschäftigung Älterer. Bislang noch kein Paradigmenwechsel. In: Bundesarbeitsblatt H. 11, S. 4-12.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktsituation für ältere Arbeitnehmer ist gekennzeichnet von einem unterdurchschnittlichem Beschäftigungsniveau, hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit sowie geringen Reintegrationschancen. In dieser Analyse werden die verantwortlichen Faktoren für die schlechte Arbeitsmarktperspektive untersucht. Insbesondere geht es um die Rolle von Einkommensersatzleistungen und aktiven Fördermaßnahmen. Dabei wird geprüft, inwieweit das in den letzten Jahren veränderte arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dazu beigetragen hat, die Integration Älterer in das Erwerbsleben zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Übergang in den Rentenbezug im Spannungsfeld betrieblicher Personal- und staatlicher Sozialpolitik. Textband und Anhangband (2005)

    Wübbeke, Christina;

    Zitatform

    Wübbeke, Christina (2005): Der Übergang in den Rentenbezug im Spannungsfeld betrieblicher Personal- und staatlicher Sozialpolitik. Textband und Anhangband. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 290), Nürnberg, 269 S.; 189 S.

    Abstract

    "Die prognostizierte Verdoppelung des Altenquotienten bis 2050 stellt das Sozialversicherungssystem vor fortschreitende Finanzierungsprobleme und die Solidarität der Generationen vor eine harte Zerreißprobe. Um diese Problemlage zu entschärfen, hat der Gesetzgeber die Altersgrenzen für den abschlagsfreien Rentenbezug angehoben und die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere verkürzt, mit dem Ziel, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit zu verlängern und das mittlere Renteneintrittsalter zu erhöhen. Wissenschaftlich umstritten ist, wie sich diese Maßnahmen auswirken werden: Hängt die Entwicklung der Lebensarbeitzeit vor allem davon ab, welche finanziellen Anreize von den jeweiligen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen auf die individuellen Arbeitsangebotsentscheidungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgehen, müssten die Reformmaßnahmen tatsächlich zu einer erheblichen Verlängerung der durchschnittlichen Erwerbsdauer führen. Bestimmt hingegen vorrangig die betriebliche Beschäftigungspolitik die Entwicklung des Ruhestandsalters, ist bei unverändertem Interesse der Betriebe an der frühzeitigen Ausgliederung Älterer eher mit einer Verschlechterung der materiellen Lebenslage vieler Betroffener als mit einem deutlichen Anstieg der Erwerbsdauer zu rechnen. Vor dem Hintergrund dieser Problematik untersucht die Arbeit auf Basis der IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975-1995 mit Ergänzungsteil I, welche Faktoren im Zeitraum von 1975 bis 1995 auf Zeitpunkt und Form des Ausscheidens älterer Beschäftigter aus dem Erwerbsleben einwirkten. Insgesamt weisen die Ergebnisse darauf hin, dass das Arbeitsnachfrageverhalten der Betriebe sowie gesundheitliche Einschränkungen der Betroffenen zum Trend des frühzeitigen Übergangs in den Ruhestand wesentlich beigetragen haben. Dies spiegelt sich wider in dem ausgeprägten Effekt der betrieblichen Beschäftigungsentwicklung, der branchenspezifischen Altersstrukturentwicklung, der Betriebsgröße, des Wirtschaftsbereichs sowie von Langzeiterkrankungen auf Zeitpunkt und Form des individuellen Erwerbsausstiegs. Aus der großen Bedeutung, die der betrieblichen Nachfrage nach der Arbeitskraft Älterer in den letzten Jahrzehnten für den Zeitpunkt des Erwerbsendes zukam, lässt sich schließen, dass die Erhöhung der Arbeitsanreize für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die jüngeren sozialrechtlichen Reformen keinesfalls automatisch zu einer spürbaren Verlängerung der durchschnittlichen Lebensarbeitzeit führen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Early-retirement reform *can it and will it work? (2002)

    Dalen, Hendrik P. van; Henkens, Kène ;

    Zitatform

    Dalen, Hendrik P. van & Kène Henkens (2002): Early-retirement reform *can it and will it work? In: Ageing and society, Jg. 22, H. 2, S. 209-231. DOI:10.1017/S0144686X02008656

    Abstract

    "Early retirement from the labour force has become standard practice for most employees in the industrialised world. However, as a result of the rising costs of early-retirement schemes, curbing the outflow of older workers from the labour force has become a central government policy objective. Early-retirement reforms under which benefits are financed on a more actuarially neutral basis are currently being implemented in The Netherlands. At present it is not clear how older workers will react to these policy reforms. In this article we examine the extent to which (Dutch) older workers are inclined to change their retirement intentions in response to new early-retirement arrangements. On the basis of a labour market and a population survey we examine retirement intentions under alternative early-retirement policies. The overall conclusion is that the retirement reform may lead to a substantial delay of the retirement date, but that in practice factors other than financial incentives are powerfully at work. This is also reflected in the long-run early-retirement trend. This trend presents demographers and economists with a puzzle, because while a break can be identified in the time series, it set in before the early-retirement reforms were put into practice." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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