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Dossier

Minijobs

Seit der Neuregelung der Minijobs im Jahre 2003 ist die Zahl geringfügig beschäftigter Personen kräftig gestiegen. Sie arbeiten vor allem im Dienstleistungsbereich, z.B. im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Minijobs werden im Westen Deutschlands häufiger in Anspruch genommen als im Osten und besonders stark von Frauen genutzt. Konnte durch die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung das Ziel erreicht werden, die Schwarzarbeit einzudämmen und den Weg in legale Beschäftigung zu ebnen? Oder sind vor allem Nebenjobs und prekäre Arbeitsverhältnisse entstanden - womöglich auf Kosten regulärer Arbeitsplätze? Diese Infoplattform erschließt Informationen zum Forschungsstand.

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  • Literaturhinweis

    Geringfügige Beschäftigung und Segmentation auf innerbetrieblichen Arbeitsmärkten des Einzelhandels (2004)

    Voss-Dahm, Dorothea;

    Zitatform

    Voss-Dahm, Dorothea (2004): Geringfügige Beschäftigung und Segmentation auf innerbetrieblichen Arbeitsmärkten des Einzelhandels. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 13, H. 4, S. 354-367. DOI:10.1515/arbeit-2004-0404

    Abstract

    "Das starke Wachstum der geringfügigen Beschäftigung wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf betriebliche Beschäftigungssysteme hat. Am Beispiel von zehn Einzelhandelsunternehmen wird gezeigt, dass der zunehmende Anteil geringfügig Beschäftigter in einigen Unternehmen zu einer vertieften Spaltung in eine Stamm- und eine Randbelegschaft führt. In anderen Unternehmen ist trotz hoher Anteile geringfügiger Beschäftigung eine Spaltung des betrieblichen Arbeitsmarktes nicht festzustellen, denn geringfügig Beschäftigte sind hier Teil der Stammbelegschaft. Die Zunahme der geringfügigen Beschäftigung im Einzelhandel ist durch eine Interessenkoalition zwischen Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot zu erklären: Unternehmen erhalten durch Beschäftigte in kurzen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ein hohes Maß an numerischer Flexibilität und einige Erwerbsgruppen sind in bestimmten Lebensphasen und unter den institutionellen Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit an einer geringfügigen Beschäftigung interessiert. Ob die Regulierung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten sowie unter dem Aspekt einer nur eingeschränkten Partizipation bestimmter Erwerbsgruppen am Erwerbssystem gesellschaftlich wünschenswert ist, bleibt zu diskutieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs in Deutschland: Sonderbericht Dezember 2004 (2004)

    Abstract

    "Für Ende Dezember 2003 liegen erstmals Auswertungen zu den Midijobs vor. Zu diesem Stichtag gab es 26,75 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Darunter waren 669.000 Arbeitnehmer oder 2,5 Prozent, die die Midijob-Regelung in Anspruch genommen haben, davon 155.000 während der gesamten Beschäftigungszeit und 514.000 wenigstens zeitweise (so genannte Mischfälle). Zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit übten 1,44 Mio Beschäftigte oder 5,4 Prozent einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Darüber hinaus waren Ende Dezember 4,54 Mio Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Minijobs finden sich im Westen relativ häufiger als im Osten, während die Inanspruchnahme der Midijob-Regelung gleich groß war. Mini- und Midijobs werden vor allem von Frauen genutzt, besonders ausgeprägt die Midijobs. Während die Altersstruktur bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, den Midi- und den Nebenjobbern recht ähnlich ist, sind bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Jüngere und Ältere überdurchschnittlich vertreten. Jeder achte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte bezieht gleichzeitig Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. Jeder zehnte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte hat im Verlauf eines Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Die Domäne der Miniund Midijobs sind die Dienstleistungsbranchen. Stark vertreten sind sie in privaten Haushalten, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Zudem konzentrieren sich Minijobs in Klein- und Mittelbetrieben. Die Entwicklung bei den Minijobs war seit Einführung der neuen Regelungen im April 2003 sehr dynamisch. Differenzierte Auswertungen liegen bis zum März und Trendschätzungen bis zum Juni 2004 vor. Danach hat die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6 Prozent auf 4.658.900 zugenommen. Bis Juni 2004 gab es einen weiteren Zuwachs auf 4,84 Mio. Daten zu den geringfügig entlohnten Nebenjobbern liegen erst ab Juni 2003 vor, da diese Beschäftigungsform vor der gesetzlichen Neuregelung statistisch nicht erfasst werden konnte; nach einer Schätzung dürften es vor der Gesetzesänderung ca. 700.000 gewesen sein. Ihre Zahl nahm von Quartal zu Quartal erheblich zu; bis März 2004 erhöhte sie sich um ca. 850.000 oder 121 Prozent auf 1.551.700 Beschäftigte. Die Trendschätzung ergibt für Juni ein weiteres Plus auf 1,69 Mio. Insgesamt waren Ende März 6.210.600 Personen in einem Minijob beschäftigt. Im Vergleich mit dem Stand vor der Reform waren das ca. 1,37 Mio oder ca. 28 Prozent mehr. Bis Juni 2004 nahm die Zahl der Minijobs noch auf 6,53 Mio zu. Während Minijobs erheblich zugenommen haben, nahm die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter deutlich ab. Ob und inwieweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch Minijobs verdrängt wurden, bleibt weiterer Forschung überlassen. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Ausweitung ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung zum größeren Teil auf Betriebe mit Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs: eine ex-ante Evaluation (2003)

    Arntz, Melanie ; Feil, Michael; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs. Eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271-290.

    Abstract

    "Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich ge-ändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 EURO auf 400 EURO (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwi-schen 400 EURO und 800 EURO (Midijobs). Der Beitrag untersucht in Form einer ex-ante Evaluation, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von dieser Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 EURO bis 800 EURO statt bisher 325 EURO zu verdienen. Außerdem werden Minijobs für bereits Beschäftigte als Hinzuverdienstmöglichkeit attraktiv. Für Personen, die schon eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausüben, besteht nur Anlass, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 EURO auszuweiten. Auch für bisher unbeschäftigte Ehepartner sind Minijobs interessant. Im empirischen Teil der Untersuchung wird die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Die Datenbasis ist das Sozioökonomische Panel (SOEP). Zunächst werden die im Zuge der Reform veränderten Nettoeinkommen berechnet (Mikrosimulation). Anschließend wird der daraus resultierende Angebotseffekt mit einem konditionalen Logit-Modell prognostiziert. Die Arbeitsangebotsreaktion fällt bei Haushalten ohne Anspruch auf Transfer schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erwartungsgemäß eindeutig vorbei. Es wird evident, dass durch die Reform zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfefalle jedoch bestehen bleibt. Ein starker Effekt auf die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ist nicht zu erwarten. Allenfalls die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug könnte deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (2003)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Feil, Michael;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (ZEW discussion paper 2003-67), Mannheim, 38 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Diskussionspapier untersucht, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von der 2003-Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 Euro bis 800 Euro statt bisher 325 Euro zu verdienen. Für Nebenerwerbstätige besteht nur der Anreiz, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 Euro auszuweiten. Allerdings erhöht sich der Anreiz für bereits Beschäftigte, nebenberuflich einen Minijob als Zweitverdienst anzutreten. Auch für nicht-erwerbstätige Personen in Paarhaushalten mit einem Haushaltseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus wird die Aufnahme eines Minijobs nach der 2003-Reform interessanter. Im Vergleich zu Hauptbeschäftigten sind die Anreize für Nebenerwerbstätige und Zweitverdiener wegen steuerlicher Entlastungen deutlich höher, so dass stärkere Angebotsreaktionen von dieser Gruppe zu erwarten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-Vorschläge: Im Mini aus der Schwarzarbeit (2003)

    Cyprian, Rüdiger;

    Zitatform

    Cyprian, Rüdiger (2003): Hartz-Vorschläge: Im Mini aus der Schwarzarbeit. In: IAB-Materialien H. 1, S. 7-8.

    Abstract

    Der Trend in die Schwarzarbeit ist ungebrochen. In den letzten zwölf Jahren hat sie in Deutschland nach aktuellen Schätzungen um über 38 Prozent zugenommen und ist damit wesentlich stärker gewachsen als die "offizielle" Wirtschaft. In dem Beitrag wird gefragt, worin die Ursachen für diesen Boom liegen und wie die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden könnte. Es wird festgestellt, dass die Nettoeffekte der Vorschläge der Hartz-Kommission zur Reform der geringfügigen Beschäftigung und Förderung von Existenzgründern vermutlich geringer als erwartet sind. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung: die wichtigsten Änderungen für Unternehmen (2003)

    Dröge, Sandra;

    Zitatform

    Dröge, Sandra (2003): Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 3, S. 42-47.

    Abstract

    Der Artikel beschreibt die Änderungen im zustimmungspflichtigen 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Sie betreffen hauptsächlich die so genannten Mini-Jobs. Die diesen zugrunde liegenden Regelungen werden wegen der nötigen Anpassungen erst zum 1.4.2003 in Kraft treten. Es bleibt die Unterscheidung zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Kehrtwende am Arbeitsmarkt durch Mini-Jobs und Reformen im Niedrigeinkommensbereich? (2003)

    Funk, Lothar;

    Zitatform

    Funk, Lothar (2003): Kehrtwende am Arbeitsmarkt durch Mini-Jobs und Reformen im Niedrigeinkommensbereich? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 91-94.

    Abstract

    "Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2002 den Weg für eine Ausweitung der Mini-Jobs und des sogenannten Niedriglohnbereichs frei gemacht. Die Neuregelung, die Beschäftigungsverhältnisse bis 800 Euro Bruttolohn im Monat betrifft, ist zum 1. April 2003 in Kraft getreten. Sie erhöht die Geringfügigkeitsgrenze der rund 4,15 Millionen kleinen Beschäftigungsverhältnisse (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2002, 248) von 325 auf 400 Euro, und Arbeitnehmer zahlen als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung zwischen 400,01 und 800 Euro. Die Bundesregierung hofft auf 320 000 neue Arbeitsplätze durch diese Reformen, indem kleinere Servicedienste etwa in der Industrie und den Kommunen, aber auch im Haushalt und bei der Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft schätzt jedoch die damit verbundenen Belastungen der Staatskasse auf rund 1,6 Milliarden Euro. Der Beitrag beschreibt die Regelungen im Detail und versucht ihre Wirkungen aus volkswirtschaftlicher Perspektive abzuschätzen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Prekäre Beschäftigung im Vereinigten Königreich und Deutschland: welche Rolle spielen unterschiedliche institutionelle Kontexte? (2003)

    Kim, Anna; Kurz, Karin;

    Zitatform

    Kim, Anna & Karin Kurz (2003): Prekäre Beschäftigung im Vereinigten Königreich und Deutschland. Welche Rolle spielen unterschiedliche institutionelle Kontexte? In: W. Müller & S. Scherer (Hrsg.) (2003): Mehr Risiken - mehr Ungleichheit? : Abbau von Wohlfahrtsstaat, Flexibilisierung von Arbeit und die Folgen (Mannheimer Jahrbuch für Europäische Sozialforschung, 07), S. 167-197.

    Abstract

    Der Beitrag vergleicht die Arbeitsmärkte in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Deregulierung in den 1980er- und 1990er-Jahren und die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Ein-Personen-Selbständigkeit) im Mittelpunkt stehen. Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern in Bezug auf Bildungssystem und die Geschlechterdimension des Wohlfahrtsstaates wird dargestellt. Die vergleichende empirische Analyse zeigt, dass prekäre Beschäftigungen auf den ersten Blick sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien überraschend wenig verbreitet zu sein scheinen. Im Jahr 1996 waren lediglich vier Prozent der deutschen und sieben Prozent der britischen Erwerbstätigen von marginaler Teilzeitarbeit betroffen, wobei der Anteil niedrig qualifizierter Frauen dabei hoch ist. Mit neun Prozent ist auch der Anteil befristeter Verträge in beiden Ländern niedrig. Vor allem in Deutschland sind hier auch hoch Qualifizierte betroffen. Hinsichtlich der beruflichen Selbständigkeit unterscheiden sich beide Länder bezüglich der Qualifikation: In Großbritannien sind niedrig Qualifizierte häufiger selbstständig als in Deutschland, wo stärkere Auflagen in Bezug auf Bildung und Berufserfahrung die Ein-Personen-Selbständigkeit einschränken. Aufgrund der institutionellen Besonderheiten in beiden Ländern sind die verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung mit jeweils unterschiedlichem Ausmaß an Unsicherheit verbunden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Hartzschen Mini-Jobs - Eine Chance für Arbeitslose? (2003)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2003): Die Hartzschen Mini-Jobs - Eine Chance für Arbeitslose? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 83, H. 4, S. 245-250.

    Abstract

    Die Vorschläge der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes sehen auch die Ausweitung der geringfügig entlohnten Beschäftigung vor. In dem Beitrag wird untersucht, ob die so genannten Mini-Jobs einen arbeitsmarktpolitischen Fortschritt bedeuten. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass durch die Reform keine neuen Arbeitsplätze entstehen werden und die Arbeitslosigkeit nicht sinken wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit?: die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit? Die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 94-102.

    Abstract

    Der Beitrag beschreibt die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich und vergleicht sie mit den Regelungen aus dem Jahr 1999. Daran anschließend werden die geänderten rechtlichen Bestimmungen analysiert und ihre Auswirkungen bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sie unter Beschäftigungspolitischen Aspekten zu beurteilen und welche sozial- und geschlechterpolitischen Folgen zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik. "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes. (WSI-Diskussionspapier 117), Düsseldorf, 28 S.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich in einer empirischen Analyse auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich setzt die Bundesregierung - unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienstleistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeitsplätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs). Die Studie geht der Fragen nach, wie der Beschäftigungseffekt einzuschätzen ist, welche Annahmen zu den Entwicklungen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sich treffen lassen und welche Rückwirkungen die Förderegelungen auf die nicht-subventionierten Arbeitsverhältnisse haben. Des weiteren wird untersucht, welches (unausgesprochene) geschlechtspolitische Leitbild die Politik prägt und welche Entwicklungen zu prognostizieren sind. Auch werden die Auswirkungen auf das Ziel einer ausreichenden materiellen und sozialen Sicherung beleuchtet. Abschließend wird analysiert, inwieweit arbeitsmarktpolitische, sozialrechtliche und steuerrechtliche Regelungen ineinander greifen. Die Analyse zeigt u.a. unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, dass die Reform kaum zum Abbau von Arbeitslosigkeit sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet ist, da im hohen Maße Mitnahme- und Substitutionseffekte zu erwarten sind. Mit dieser Reform wird die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt fort- und festgeschrieben. Avancieren die "kleinen Jobs" zum beschäftigungspolitischen Hoffnungsträger, beinhaltet dies zum einen eine Abkehr von gesellschaftspolitischen Leitbild des bestehenden Normalarbeitsverhältnisses und zum anderen von einer Perspektive, die dessen geschlechtshierarchische Konstruktion zu überwinden sucht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit (2003)

    Kossens, Michael;

    Zitatform

    Kossens, Michael (2003): Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 2, S. 21-23.

    Abstract

    Im Mittelpunkt des Beitrags stehen die zentralen Inhalte des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das mit Ausnahme der Regelungen über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Geltung ab 1.4.2003) zum 1.1.2003 in Kraft trat. Selten ist ein Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss so grundlegend verändert worden. Die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene "Ich-AG" findet sich nur noch als Zuschussregelung im SGB III wieder. Und schließlich wurde neben der eigentlich nicht geplanten Aufhebung von § 7 Abs. 4 SGB IV (Scheinselbständigkeit) eine Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors bis 800 Euro vorgenommen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini-Jobs und mehr: Hartz-Gesetze in der Praxis (2003)

    Rombach, Wolfgang; Kopp, Joachim; Pelzner, Maren;

    Zitatform

    Rombach, Wolfgang, Maren Pelzner & Joachim Kopp (2003): Mini-Jobs und mehr. Hartz-Gesetze in der Praxis. Frechen: Datakontext Fachverlag, 155 S.

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Mini-Jobs - neue versicherungsrechtliche Maßgaben (2003)

    Stuhlmann, Wolfgang;

    Zitatform

    Stuhlmann, Wolfgang (2003): Mini-Jobs - neue versicherungsrechtliche Maßgaben. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 4, S. 42-45.

    Abstract

    "Die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen ist zum 1. April 2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II-Gesetz) grundlegend geändert worden. Dabei geht es nicht nur um die Anhebung der bislang maßgeblichen Geringverdienergrenze von 325 EURO auf 400 EURO. Vielmehr wurde z.B. auch die Höhe der Pauschalbeiträge geändert und eine neue bundeseinheitliche Einzugstelle für diese - nämlich die Bundesknappschaft - eingerichtet. Der Beitrag enthält klarstellende Beispiele zu den maßgeblichen Änderungen. (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs und Gleitzone: Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (2003)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2003): Minijobs und Gleitzone. Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (IAT-Report 2003-05), Gelsenkirchen, 11 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Minijobs und Gleitzone ('Midijobs') zum 1. April 2003 wird die geringfügige Beschäftigung nach nur vier Jahren wiederum reformiert. Statt einer Eindämmung wird nunmehr die Ausweitung der Minijobs angestrebt. Die von der Bundesregierung geäußerten Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Beschäftigung erscheinen jedoch weit überzogen. Für Arbeitslose bieten Mini- und Midijobs i.d.R. keine Beschäftigungsalternative, weil der erzielbare Verdienst kaum zur Existenzsicherung ausreicht und die Anrechnungsregelungen ungünstig sind. Von der Rückkehr zur Begünstigung geringfügiger Nebentätigkeiten profitieren ausschließlich bereits Beschäftigte, was keine Entlastung des Arbeitsmarktes bringt, aber erhebliche Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen verursacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Haushaltsnahe Mini-Jobs: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333) (2003)

    Zitatform

    Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2003): Haushaltsnahe Mini-Jobs. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/395 (03.02.2003)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundestagsanfrage erörtert verschiedene Aspekte der zum 1.4.2003 in Kraft getretenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten. Darunter fallen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lohnfortzahlung. (IAB)

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    Die Hartz-Reformen - ein Beitrag zur Lösung des Beschäftigungsproblems? (2003)

    Zitatform

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003): Die Hartz-Reformen - ein Beitrag zur Lösung des Beschäftigungsproblems? (BMWA-Dokumentation 518), Bonn, 26 S.

    Abstract

    "Die Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz- Kommission') befinden sich in unterschiedlichen Stadien der legislativen Umsetzung. Der Beirat begrüßt es, dass die Kommission mit ihren Empfehlungen über den ursprünglichen Auftrag hinaus gegangen ist und einige grundlegende Reformen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgeschlagen hat. Er sieht das Erreichen des Beschäftigungsziels allerdings von bisher zu wenig beachteten ökonomischen Nebenwirkungen bedroht. Das Hartz-Konzept ist keine Reform 'aus einem Guss'. Es besteht aus einer Reihe von Reformelementen, die nur teilweise geeignet sind, einen Beitrag zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. Der Beirat hält es daher für erforderlich, dass bei der endgültigen Verwirklichung des Konzepts die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Er beschränkt sich in dieser Stellungnahme auf drei wichtige Teilkomplexe der Hartz-Reformen mit insgesamt sechs einzelnen Maßnahmen: I. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung a) Einrichtung von Personal-Service-Agenturen b) Einrichtung von Job-Centern II. Maßnahmen zur sozialpolitischen Flankierung c) Reform von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe d) Ausweitung der Mini-Jobs im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen e) Entgeltsicherung und Brückengeld für ältere Arbeitnehmer III. Maßnahmen zur Flankierung auf dem Kreditmarkt f) Einführung von Job-Floatern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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