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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt ist, also zwischen 450 und maximal 1.300 Euro liegt. Mit der Midijob-Reform von 2019 ist diese Gehaltsgrenze von 850 Euro (Gleitzone) auf 1.300 Euro (Übergangsbereich) pro Monat gestiegen. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Diese Infoplattform erschließt Informationen zum Forschungsstand.

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  • Literaturhinweis

    Förderstrukturen im Mainzer Modell (2004)

    Krug, Gerhard ; Hollederer, Alfons ; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Krug, Gerhard, Helmut Rudolph & Alfons Hollederer (2004): Förderstrukturen im Mainzer Modell. In: T. Gewiese, J. Hartmann, G. Krug & H. Rudolph (2004): Das Mainzer Modell aus Sicht der Arbeitnehmer und Betriebe : Befunde aus der Begleitforschung, S. 17-48.

    Abstract

    "Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines arbeitsmarktpolitischen Programms ist die Kenntnis der erreichten Zielgruppen und der Förderstrukturen unabdingbar. Dem wird in dem Beitrag zuerst nachgegangen. Danach werden Befristung, Dauer und Beendigung der Förderungen sowie Mehrfachförderungen untersucht. Für die Bewertung der Anreizwirkungen nach dem Mainzer Modell werden sowohl die individuellen Löhne und das förderrechtliche Gesamteinkommen der Beschäftigten als auch die Förderbeträge in ihren Komponenten (Sozialversicherungszuschuss, Kindergeldzuschlag) einer Analyse unterzogen. Abschließend erfolgt eine Betrachtung zu den Überschneidungsbereichen des Mainzer Modells mit den Midi-Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Bremen 2003: Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): IAB-Betriebspanel Bremen 2003. Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche. Bremen, 49 S.

    Abstract

    "lm Zuge der Flexibilisierung gewinnen neue Formen der Erwerbstätigkeit, die zum Teil erst durch Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen ermöglicht wurden, wie Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit an Bedeutung. Aber nicht nur die Formen der abhängigen Beschäftigung, sondern auch die Möglichkeiten der Selbständigkeit wandeln sich, so z.B. durch Verbreitung von Franchising und Einführung der Ich-AG.
    Einleitend wird auf Basis der Daten der amtlichen Statistik ein Überblick über die Erwerbstätigenstruktur gegeben und um Informationen zu befristeten Einstellungen aus dem IAB-Betriebspanel ergänzt.
    Entsprechend dem Schwerpunkt des IAB-Betriebspanel-Fragebogens 2003 wird in der Auswertung ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Leiharbeitern gelegt. Leiharbeit stellt für Betriebe eine besonders flexible Form der Personalwirtschaft dar. Personal wird nicht mehr selbst vorgehalten, sondern bei Bedarf entliehen. Für die größere Flexibilität werden vom Entleiher Abstriche hinsichtlich Betriebskenntnissen und -treue in Kauf genommen.
    Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Höhe der Lohnnebenkosten sowie die Förderung geringfügiger Beschäftigung und die Vermeidung von Schwarzarbeit wurden die Soziallasten für Mini- und Midi-Jobs neu geregelt. Seit April 2003 gelten für die sogenannten Midi-Jobs (Verdienst zwischen 400 und 800 EURO) niedrigere Steuersätze, um den Übergang von geringfügiger in Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Das Ausmaß der Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesem unteren Einkommensbereich wurde mit der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 erfasst.
    Flexible Arbeitsgestaltung ermöglicht es, auf Schwankungen in der Produktion bzw. Geschäftstätigkeit einzugehen. Anhand einer Sonderfrage wird untersucht, welche Maßnahmen vorrangig eingesetzt werden, um Produktionsschwankungen auszugleichen.
    Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zeigt sich nicht nur in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge, sondern auch in der Personalfluktuation. Nach dem Aufzeigen der Dynamik der Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt werden die Gründe für Personalabgänge analysiert. Auch die Möglichkeiten der Personalrekrutierung haben sich verändert. Die Diskussion um die Arbeitsvermittlungsleistungen der Arbeitsämter hat zur Einrichtung von privaten Arbeitsvermittlungen und von Personal-Service-Agenturen geführt. Im abschließenden Kapitel wird mittels einer Sonderfrage des Panels 2003 betrachtet, welche Möglichkeiten der Personalsuche Unternehmen bevorzugen und speziell welche Bedeutung den Vermittlungsleistungen der Arbeitsämter aus Sicht der Betriebe zu kommt. Erkenntnisse über die Verhaltensweise der Betriebe bei der Personalsuche geben für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen wichtige Hinweise." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben: Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003 (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben. Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003. In: BAW-Monatsberichte H. 6, S. 1-12.

    Abstract

    "Der Schwerpunktsetzung des Fragebogens folgend wurde die Auswertung des IAB-Betriebspanels 2003 auf die Themen 'Weiterbildung' sowie 'Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und -suche' konzentriert und in separaten (Teil-) Berichten präsentiert, deren wichtigste Ergebnisse in diesem Monatsbericht zusammenfassend dargestellt werden.
    Ansätze zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes:
    -Erwerbstätigenanteil der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten unter 60 %;
    -4 von 10 Neueinstellungen befristet; aber ca. 60 % später in Dauerbeschäftigung übernommen;
    -geringfügige Beschäftigung und Midi-Jobs (401bis 800 EURO) auf kleinere Betriebe konzentriert;
    -jeder 4. Midi-Job in Vollzeitbeschäftigung;
    -Leiharbeit in Großstädten und größeren Betrieben häufiger, aber vor allem kurzfristig und auf geringere Qualifikationen beschränkt; -Ausgleich von Produktionsschwankungen vorwiegend durch Urlaub und Überstunden;
    -Personalsuche von Zeitungsanzeigen und Mund-zu-Mund-Propaganda dominiert.
    Potenziale der betrieblichen Weiterbildung:
    -Anteile weiterbildender Betriebe und weitergebildeter Arbeitskräfte deutlich gestiegen, aber
    -höhere Priorität im europäischen Ausland;
    -jeder 10. Betrieb bildet grundsätzlich nicht weiter;
    -jeder 4. Betrieb sieht kein Qualifizierungsbedarf;
    betriebliche Weiterbildung bei Kurzarbeit und für gekündigte Beschäftigte wenig genutzt;
    -gering Qualifizierte und Ältere in betrieblicher Weiterbildung unterrepräsentiert;
    -betriebliche Weiterbildung im EDV-Bereich in Bremen auch dank t.i.m.e. intensiviert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ende der Verschiebebahnhöfe: die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (2004)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2004): Ende der Verschiebebahnhöfe. Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform. (Loccumer Protokolle 2003,61), Loccum, 256 S.

    Abstract

    Der Sammelband dokumentiert die Beiträge zur Tagung der Evangelischen Akademie Loccum im Oktober 2003. Die Teilnehmer diskutierten die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in der - vorwiegend kommunalen - Praxis. Themen waren das Arbeitslosengeld II, PSA und Zeitarbeit, öffentlich geförderte Beschäftigung, Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs. Außerdem wurden kommunale Modelle vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen: ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels (2004)

    Loose, Brigitte; Ludwig, Udo;

    Zitatform

    Loose, Brigitte & Udo Ludwig (2004): Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen. Ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 10, H. 12, S. 325-331.

    Abstract

    "An regionale und überregionale Nachfrageschwankungen passen sich die Industriebetriebe mit neuen und alten Handlungsweisen an. Während die produktionstechnischen Voraussetzungen für die betriebliche Flexibilität im ostdeutschen Verarbeitenden Gewerbe etwas schwächer ausgeprägt sind, unterscheidet sich der Anteil 'standardisierter' und flexibler Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Industriebetrieben in Ost und West kaum. Größere Unterschiede können hier eher zwischen verschiedenen Betriebsgrößen und Ertragstypen ausgemacht werden. So heben sich insbesondere kleinere Betriebe mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil flexibler Erwerbsformen ab. Das betrifft in Ost wie West vor allem Mini- und Midi- Jobs. Betriebe mit sehr guter Ertragslage nutzen besonders intensiv Überstunden, Teilzeitanstellungen und befristete Beschäftigungsverhältnisse. Betriebe mit unzureichender Ertragslage greifen dagegen eher auf kurzfristig aktivierbare Instrumente flexibler Arbeitsangebote wie Kurzarbeit und Mini-Jobs zurück. Die geringere tarifliche Orientierung bei Arbeitszeit und Löhnen sowie der über das ganze Jahr ausdehnbare, überwiegend unentgeltliche Abbau von Überstunden erweisen sich als Wettbewerbsvorteile für die ostdeutsche Industrie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. In: Zeitschrift für Evaluation H. 2, S. 223-240.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. (Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 61/04), Kassel, 22 S.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Report Hessen: besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003 (2004)

    Schmid, Alfons; Baden, Christian;

    Zitatform

    Schmid, Alfons & Christian Baden (2004): Betriebspanel Report Hessen. Besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003. In: ABF aktuell.

    Abstract

    "Der Bericht ist der vierte Report im Rahmen der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 und befasst sich mit 'besonderen Beschäftigungsformen'. Die Ausführungen basieren auf der Befragung von 1.024 Betrieben in Hessen vom Sommer 2003. Diese Stichprobe ist repräsentativ; die Ergebnisse wurden auf alle Betriebe in Hessen hochgerechnet. Der Begriff 'besondere Beschäftigung' definiert sich dabei durch die Abgrenzung zum 'Normalarbeitsverhältnis': Es werden somit alle Beschäftigungsformen hierunter subsumiert, die nicht dem unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnis entsprechen: Teilzeitbeschäftigung, Mini- oder Midijobs, Leiharbeit, freie Mitarbeiter, befristete Beschäftigung. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Zahl der Mini-Jobs als auch der Midi-Jobs und Leiharbeitsverhältnisse leicht gestiegen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik: empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg (2004)

    Strotmann, Harald; Vogel, Alexander;

    Zitatform

    Strotmann, Harald & Alexander Vogel (2004): Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik. Empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. (IAW-Kurzbericht 2004,06), Tübingen, 23 S.

    Abstract

    Ziel der am 1. April 2003 beschlossenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist eine Ausweitung derartiger Beschäftigungsverhältnisse. Einerseits verspricht sich die Politik erhebliche Beschäftigungswirkungen durch die Änderung, andererseits soll es durch die Reform gelingen, Schwarzarbeit insgesamt und gerade im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen einzudämmen. Wesentliche Merkmale der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro sowie die Aufhebung der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden. Neu eingeführt wurde eine Gleitzone zwischen Einkommen von 400,01 Euro und 800 Euro, in welcher der arbeitnehmerseitige Beitragssatz von 4 Prozent sukzessive ansteigt und bei 800 Euro den Wert von knapp 21 Prozent erreicht (Midijobs). Der Beitrag verfolgt das Ziel, über die Verbreitung von Beschäftigung im unteren Lohnsegment in Baden-Württemberg zu informieren. Die empirische Analyse stützt sich dabei auf das IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. Die Ergebnisse belegen, dass in baden-württembergischen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. Juni 2003 insgesamt rund 538.000 Personen in Minijobs und weitere 138.000 Personen in Midijobs beschäftigt waren. Dies entspricht einem Beschäftigungsanteil von 11% bzw. 3%. Knapp ein Fünftel der Midijobs sind dabei Vollzeitstellen, vier Fünftel der Jobs in der Gleitzone sind jedoch als Teilzeitarbeitsplätze vergeben. Überdurchschnittlich verbreitet sind Mini- und Midijobs in Kleinbetrieben, in den Branchen des Dienstleistungssektors und im Handel, unterdurchschnittlich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Berlin: Ergebnisse der achten Welle 2003 (2004)

    Abstract

    Das IAB-Betriebspanel Berlin gibt einen Überblick über: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigung, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende,5. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 8. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Mittelpunkt der achten Welle des Betriebspanels 2003 standen unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' die Themenkomplexe Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Die Anzahl der in Berlin bestehenden Betriebe ist zwischen 1999 und 2002 im Unterschied zum negativen ostdeutschen Trend relativ konstant geblieben. Demgegenüber haben sich die Beschäftigtenzahlen leicht verringert. Zwischen Mitte 2002 und Mitte 2003 war ein Beschäftigungsrückgang von zwei Prozent zu verzeichnen. Fast jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Ausbildungsquote der Berliner Betriebe liegt bei 24 Prozent. 36 Prozent aller Betrieb förderten im ersten Halbjahr 2003 Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung. Öffentliche Förderung erfolgte in den Bereichen Investitionen und Sachmittel und berufliche Ausbildung. Der Bruttolohndurchschnitt in Berlin lag 2003 gegenüber Westdeutschland bei 97 Prozent und gegenüber Ostdeutschland bei 124 Prozent. Die Tarifbindung ist in Berlin deutlich niedriger als in Westdeutschland. Das Produktivitätsniveau der Berliner Betriebe liegt etwa 20 Prozent unter dem westdeutschen und 30 Prozent über dem ostdeutschen Niveau. Im Vergleich zwischen Berlin und den Stadtstaaten Bremen und Hamburg ergibt sich eine vergleichsweise hohe Identität von Berlin-West mit Hamburg und Bremen, wohingegen Berlin-Ost im Bereich der ostdeutschen Werte liegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs in Deutschland: Sonderbericht Dezember 2004 (2004)

    Abstract

    "Für Ende Dezember 2003 liegen erstmals Auswertungen zu den Midijobs vor. Zu diesem Stichtag gab es 26,75 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Darunter waren 669.000 Arbeitnehmer oder 2,5 Prozent, die die Midijob-Regelung in Anspruch genommen haben, davon 155.000 während der gesamten Beschäftigungszeit und 514.000 wenigstens zeitweise (so genannte Mischfälle). Zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit übten 1,44 Mio Beschäftigte oder 5,4 Prozent einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Darüber hinaus waren Ende Dezember 4,54 Mio Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Minijobs finden sich im Westen relativ häufiger als im Osten, während die Inanspruchnahme der Midijob-Regelung gleich groß war. Mini- und Midijobs werden vor allem von Frauen genutzt, besonders ausgeprägt die Midijobs. Während die Altersstruktur bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, den Midi- und den Nebenjobbern recht ähnlich ist, sind bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Jüngere und Ältere überdurchschnittlich vertreten. Jeder achte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte bezieht gleichzeitig Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. Jeder zehnte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte hat im Verlauf eines Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Die Domäne der Miniund Midijobs sind die Dienstleistungsbranchen. Stark vertreten sind sie in privaten Haushalten, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Zudem konzentrieren sich Minijobs in Klein- und Mittelbetrieben. Die Entwicklung bei den Minijobs war seit Einführung der neuen Regelungen im April 2003 sehr dynamisch. Differenzierte Auswertungen liegen bis zum März und Trendschätzungen bis zum Juni 2004 vor. Danach hat die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6 Prozent auf 4.658.900 zugenommen. Bis Juni 2004 gab es einen weiteren Zuwachs auf 4,84 Mio. Daten zu den geringfügig entlohnten Nebenjobbern liegen erst ab Juni 2003 vor, da diese Beschäftigungsform vor der gesetzlichen Neuregelung statistisch nicht erfasst werden konnte; nach einer Schätzung dürften es vor der Gesetzesänderung ca. 700.000 gewesen sein. Ihre Zahl nahm von Quartal zu Quartal erheblich zu; bis März 2004 erhöhte sie sich um ca. 850.000 oder 121 Prozent auf 1.551.700 Beschäftigte. Die Trendschätzung ergibt für Juni ein weiteres Plus auf 1,69 Mio. Insgesamt waren Ende März 6.210.600 Personen in einem Minijob beschäftigt. Im Vergleich mit dem Stand vor der Reform waren das ca. 1,37 Mio oder ca. 28 Prozent mehr. Bis Juni 2004 nahm die Zahl der Minijobs noch auf 6,53 Mio zu. Während Minijobs erheblich zugenommen haben, nahm die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter deutlich ab. Ob und inwieweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch Minijobs verdrängt wurden, bleibt weiterer Forschung überlassen. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Ausweitung ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung zum größeren Teil auf Betriebe mit Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2004)

    Zitatform

    Brandenburg, Ministerium fürArbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (2004): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Reihe Forschungsberichte 23), Berlin, 130 S.

    Abstract

    Vorgestellt werden Ergebnisse der achten Welle des IAB-Betriebspanels Brandenburg zur Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung aus dem Jahre 2003. Abgefragt wurden Daten zu: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigten, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende, 5.. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 7. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Die Anzahl der bestehenden Betriebe in Brandenburg ist weiter auf achtundsechzigtausend gesunken; gleichzeitig hat sich die Beschäftigtenzahl von Mitte 2002 bis Mitte 2003 nicht wesentlich verändert. Hervorzuheben sind der deutliche Beschäftigtenrückgang im Baugewerbe sowie eine Zunahme der Beschäftigtenzahl bei den unternehmensnahen Dienstleistungen. Schwerpunktthemen der achten Welle waren unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnisse. So kam es in Brandenburg zu einem deutlichen Anstieg der Minijobs auf 53.000 im Jahr 2003, 7.000 mehr als im Vorjahr. Dadurch wird der Brandenburger Arbeitsmarkt nur gering entlastet, da a) bisherige Vollzeitarbeitsplätze in Minijobs umgewandelt und b) viele Minijobs als Nebentätigkeit sowie von Rentnern und Studenten ausgeübt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt in Sachsen, Betriebspanel 2003: Ergebnisse der achten Welle (2004)

    Abstract

    "Das Betriebspanel wurde als mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene im Jahr 2003 in Sachsen zum achten Mal durchgeführt. Insgesamt wirkten ca. 16 Tsd. Betriebe aller Branchen und Größen mit. Das Ziel dieses Panels ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung und deren Bestimmungsgrößen in Sachsen zu erhalten. In der Auswertung sind - ausgehend von der Frage nach stärkeren Schwankungen der Produktion bzw. der Geschäftstätigkeit - die verschiedensten Instrumente zur Bewältigung dieser Schwankungen gebündelt worden. Unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' wurden Fragenkomplexe zur Leiharbeit, zur Teilzeitbeschäftigung, befristeten Arbeitsverhältnissen, geringfügiger Beschäftigung (400 Euro-Kräften), Midi- Jobs, Kurzarbeit und Überstunden schwerpunktmäßig gebündelt und ausgewertet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs: eine ex-ante Evaluation (2003)

    Arntz, Melanie ; Feil, Michael; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs. Eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271-290.

    Abstract

    "Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich ge-ändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 EURO auf 400 EURO (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwi-schen 400 EURO und 800 EURO (Midijobs). Der Beitrag untersucht in Form einer ex-ante Evaluation, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von dieser Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 EURO bis 800 EURO statt bisher 325 EURO zu verdienen. Außerdem werden Minijobs für bereits Beschäftigte als Hinzuverdienstmöglichkeit attraktiv. Für Personen, die schon eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausüben, besteht nur Anlass, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 EURO auszuweiten. Auch für bisher unbeschäftigte Ehepartner sind Minijobs interessant. Im empirischen Teil der Untersuchung wird die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Die Datenbasis ist das Sozioökonomische Panel (SOEP). Zunächst werden die im Zuge der Reform veränderten Nettoeinkommen berechnet (Mikrosimulation). Anschließend wird der daraus resultierende Angebotseffekt mit einem konditionalen Logit-Modell prognostiziert. Die Arbeitsangebotsreaktion fällt bei Haushalten ohne Anspruch auf Transfer schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erwartungsgemäß eindeutig vorbei. Es wird evident, dass durch die Reform zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfefalle jedoch bestehen bleibt. Ein starker Effekt auf die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ist nicht zu erwarten. Allenfalls die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug könnte deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (2003)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Feil, Michael;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (ZEW discussion paper 2003-67), Mannheim, 38 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Diskussionspapier untersucht, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von der 2003-Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 Euro bis 800 Euro statt bisher 325 Euro zu verdienen. Für Nebenerwerbstätige besteht nur der Anreiz, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 Euro auszuweiten. Allerdings erhöht sich der Anreiz für bereits Beschäftigte, nebenberuflich einen Minijob als Zweitverdienst anzutreten. Auch für nicht-erwerbstätige Personen in Paarhaushalten mit einem Haushaltseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus wird die Aufnahme eines Minijobs nach der 2003-Reform interessanter. Im Vergleich zu Hauptbeschäftigten sind die Anreize für Nebenerwerbstätige und Zweitverdiener wegen steuerlicher Entlastungen deutlich höher, so dass stärkere Angebotsreaktionen von dieser Gruppe zu erwarten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit?: die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit? Die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 94-102.

    Abstract

    Der Beitrag beschreibt die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich und vergleicht sie mit den Regelungen aus dem Jahr 1999. Daran anschließend werden die geänderten rechtlichen Bestimmungen analysiert und ihre Auswirkungen bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sie unter Beschäftigungspolitischen Aspekten zu beurteilen und welche sozial- und geschlechterpolitischen Folgen zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik. "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes. (WSI-Diskussionspapier 117), Düsseldorf, 28 S.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich in einer empirischen Analyse auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich setzt die Bundesregierung - unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienstleistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeitsplätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs). Die Studie geht der Fragen nach, wie der Beschäftigungseffekt einzuschätzen ist, welche Annahmen zu den Entwicklungen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sich treffen lassen und welche Rückwirkungen die Förderegelungen auf die nicht-subventionierten Arbeitsverhältnisse haben. Des weiteren wird untersucht, welches (unausgesprochene) geschlechtspolitische Leitbild die Politik prägt und welche Entwicklungen zu prognostizieren sind. Auch werden die Auswirkungen auf das Ziel einer ausreichenden materiellen und sozialen Sicherung beleuchtet. Abschließend wird analysiert, inwieweit arbeitsmarktpolitische, sozialrechtliche und steuerrechtliche Regelungen ineinander greifen. Die Analyse zeigt u.a. unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, dass die Reform kaum zum Abbau von Arbeitslosigkeit sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet ist, da im hohen Maße Mitnahme- und Substitutionseffekte zu erwarten sind. Mit dieser Reform wird die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt fort- und festgeschrieben. Avancieren die "kleinen Jobs" zum beschäftigungspolitischen Hoffnungsträger, beinhaltet dies zum einen eine Abkehr von gesellschaftspolitischen Leitbild des bestehenden Normalarbeitsverhältnisses und zum anderen von einer Perspektive, die dessen geschlechtshierarchische Konstruktion zu überwinden sucht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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