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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp & Martin Dietz (2022): Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.01

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, um die Befunde aus seiner Begleitforschung, die seit der Vorlage des Zwischenberichts Ende 2020 entstanden sind, in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell (2022)

    Rieder, Kurt;

    Zitatform

    Rieder, Kurt (2022): Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 68-77.

    Abstract

    "Beschäftigte, Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld müssen zueinander passen, damit eine langfristige soziale und arbeitsplatzbezogene Integration gelingt. Hierfür benötigen Arbeitgeber/innen verlässliche Rahmenbedingungen und erfahrene Ansprechpartner/innen an ihrer Seite. Gut ausgebildete und erfahrene Betriebsakquisiteure und Coaches sind dabei der Schlüssel zum Erfolg beim Zustandekommen und bei der Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen nach § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits (2022)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2022): The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits. (IAB-Discussion Paper 01/2022), Nürnberg, 57 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2201

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunden lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Schiele, Maximilian ; Tübbicke, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke & Joachim Wolff (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.02

    Abstract

    "Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung: (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier) (2022)

    Schludi, Martin; Bruckmeier, Kerstin ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Kerstin Bruckmeier, Claudia Wenzig & Torsten Lietzmann (interviewte Person) (2022): Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung. (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier). In: IAB-Forum H. 20.04.2022 Nürnberg, 2022-04-19. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220420.01

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Sie soll die bisherigen finanziellen Unterstützungen in der Familienförderung in einer Förderleistung bündeln – mit dem Ziel, Familien zu stärken und mehr Kinder aus der Armut zu holen. In der praktischen Umsetzung stellen sich allerdings zahlreiche Fragen. Die Redaktion des IAB-Forum hat daher die fachlich einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem IAB um eine erste Bewertung des Reformvorhabens gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff) (2022)

    Schludi, Martin; Wolff, Joachim; Gellermann, Jan F. C.; Promberger, Markus; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Joachim Wolff, Jan F. C. Gellermann, Markus Promberger & Peter Kupka (interviewte Person) (2022): Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.03

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die amtierende Bundesregierung darauf verständigt, das derzeit bis Ende 2024 befristete Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu verstetigen. Damit würde dauerhaft ein Sozialer Arbeitsmarkt für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose etabliert. In ihrem jüngst bekannt gewordenen Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung für das Jahr 2023 jedoch zugleich, die Mittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro zu kürzen. Dieses Vorhaben wurde von der Opposition und einem Teil der Medien scharf kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion des IAB-Forum vier einschlägige Experten im IAB um ihre Einschätzung gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet: (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Claudia Wenzig & Sebastian Hülle (interviewte Person) (2022): Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet. (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig). In: IAB-Forum H. 29.06.2022 Nürnberg, 2022-06-27. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220629.01

    Abstract

    "Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Durch die Längsschnittbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ versucht das IAB herauszufinden, ob diese Hilfen die Situation der Geförderten auch tatsächlich verbessern. Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit der Durchführung der Befragung verbunden sind, erläutern Sebastian Hülle und Claudia Wenzig im Interview für das IAB-Forum." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld statt Hartz IV (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Bürgergeld statt Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 82-85. DOI:10.1007/s10273-022-3105-8

    Abstract

    "Mit dem „Bürgergeld“ unternimmt die Ampelkoalition einen erneuten Versuch, die Grundsicherung für Arbeitssuchende vom ungeliebten inoffiziellen Namen „Hartz IV“ zu lösen. Angesichts des negativen Images erscheint dies nachvollziehbar. Aber die Grundsicherung soll nicht nur einen neuen Namen bekommen. Im Koalitionsvertrag werden auch inhaltliche Änderungen in Aussicht gestellt – wenngleich vieles noch im Ungefähren bleibt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fairness perceptions regarding in-work benefits: a survey experiment (2022)

    Senghaas, Monika ; Osiander, Christopher ; Stephan, Gesine ; Struck, Olaf ;

    Zitatform

    Senghaas, Monika, Christopher Osiander, Gesine Stephan & Olaf Struck (2022): Fairness perceptions regarding in-work benefits: a survey experiment. In: The international journal of sociology and social policy, Jg. 42, H. 13/14, S. 30-49., 2022-06-14. DOI:10.1108/IJSSP-04-2022-0101

    Abstract

    "In many countries, individuals can receive welfare support whilst simultaneously being employed. The level of earned income that welfare recipients are allowed to keep has long been a subject of debate. Core issues include whether in-work benefit regulations provide incentives for individuals to expand labour market participation and are thus also socially effective and whether the population perceives welfare benefits for individuals who earn own income as fair. This article contributes to the debate about the social legitimacy of in-work benefit regulations by shedding light on the principles guiding judgements about an adequate amount of in-work benefit receipt. The authors use a factorial survey experiment to investigate which factors guide judgements about an adequate level of in-work benefit receipt. In the authors' factorial survey, the household composition, health status, and monthly earnings of a hypothetical in-work benefit recipient were varied experimentally. The study investigates Germany's basic income support programme, a means-tested social policy programme that targets both unemployed and employed individuals. The results show that respondents consider higher earnings retention rates for lower-income earners to be fair. This preference mirrors the German legislation, which is based on the principle of need. Furthermore, the presence of children and of physical as well as mental health impairments are associated with support for higher earnings retention rates. The findings suggest that citizens support the core features of in-work benefit regulations but do not consider in-work benefit recipients as a homogenous group when assessing the adequate level of benefit receipt." (Author's abstract, IAB-Doku, © Emerald) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen (2022)

    Singer, Kirsten; Delfs, Silke;

    Zitatform

    Singer, Kirsten & Silke Delfs (2022): Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 16-27.

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Anhand von Daten der amtlichen Statistik werden in diesem Beitrag die Umsetzung dieser Förderung seit 2019 und die Struktur der durch sie geförderten Personengruppen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen: Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. (2022)

    Tobsch, Verena; Holtmann, Doris; Schmidt, Tanja; Brandt, Claudia;

    Zitatform

    Tobsch, Verena, Doris Holtmann, Tanja Schmidt & Claudia Brandt (2022): Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen. Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. Berlin, 111 S.

    Abstract

    "Die Studie Hartz Plus ist eine in Deutschland einmalige, repräsentative Studie zur Wirkung von Hartz IV-Sanktionen unter Anwendung eines Mixed-Methods-Ansatzes. Sie startete im Januar 2019 und endete im Januar 2022. Die Besonderheit des Designs besteht im Vergleich zweier Gruppen (Experimentaldesign) über den Verlauf von drei Jahren. Aus rund 4.500 Bewerber*innen wurden 585 Teilnehmende zufällig ausgewählt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Gruppe erhielt quasi eine Versicherung gegen Sanktionen. Im Falle von finanziellen Kürzungen hat Sanktionsfrei e.V. diese bedingungslos ersetzt (Interventionsgruppe). Die andere Gruppe (Kontrollgruppe) hat keinen Sanktionsausgleich bekommen. Mit allen Teilnehmenden wurden insgesamt sieben Online-Befragungen durchgeführt. Schwerpunkte der Befragungen waren das psychosoziale Wohlbefinden, die finanzielle Situation, Erwerbsneigung und Erwerbstätigkeit, Wünsche, Sorgen und Ängste. Darüber hinaus wurden 16 Einzelinterviews mit Teilnehmenden aus beiden Gruppen durchgeführt. Zentrale Fragen waren: 1. Wie wirken sich Sanktionen und deren Androhung auf die psychosoziale Gesundheit und auf die sozio-ökonomische Lage von Menschen in Hartz IV aus? 2. Welche Ressourcen benötigen Menschen in Hartz IV, um im Sinne des Capability-Ansatzes von Amartya Sen ihre Wünsche gesellschaftlicher Teilhabe realisieren zu können? Zentrale Ergebnisse: Menschen, die aktuell auf Hartz IV angewiesen sind, fühlen sich weniger sozial integriert und schätzen ihre psychischen Ressourcen schlechter ein als Personen, die aktuell nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Bezogen auf Renitenz, Erwerbstätigkeit und -neigung zeigen sich zwischen den beiden Gruppen keine statistisch signifikanten Unterschiede. Ob Sanktionen finanziell ausgeglichen werden oder nicht, ist irrelevant. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sanktionen nicht als Motivator wirken. Sanktionen und ihre Androhung können schwerwiegende psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Für einen Teil der Hartz IV Beziehenden dieser Studie ist eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt als (zeitnah) nicht realisierbar einzustufen. Das hängt mit der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, ihrer bisherigen Erwerbs- und Berufsbiografie, ihrer im Zeitverlauf entwerteten Qualifikation oder ihrer Gesundheit zusammen. Die Befunde der qualitativen Studie zeigen, dass eine auf die Problemlage der Betroffenen orientierte Beratung und Öffnung von Qualifizierungsangeboten zu einer Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    zugehöriges Policy Paper
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  • Literaturhinweis

    Do Active Labor Market Policies for Welfare Recipients in Germany Raise their Regional Outflow into Work? (2022)

    Wapler, Rüdiger; Wolf, Katja; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wapler, Rüdiger, Katja Wolf & Joachim Wolff (2022): Do Active Labor Market Policies for Welfare Recipients in Germany Raise their Regional Outflow into Work? In: Journal of Policy Modeling, Jg. 44, H. 3, S. 550-563., 2022-05-30. DOI:10.1016/j.jpolmod.2022.05.006

    Abstract

    "While many studies estimate the effects of active labor market programs (ALMPs) on the participants’ labor market outcomes, far fewer studies are concerned with the effects of these policies on the regional job-matching process. We analyze which ALMPs are particularly effective at the regional level, as well as the role local labor market conditions play for their effectiveness. We find positive effects for a number of ALMPs, but for some of these the effects differ considerably between regions with high and low unemployment. This has important policy implications." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert) (2022)

    Winters, Jutta; Englert, Kathrin;

    Zitatform

    Winters, Jutta & Kathrin Englert; Kathrin Englert (sonst. bet. Pers.) (2022): Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert). In: IAB-Forum H. 09.12.2022, 2022-12-08. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221209.01

    Abstract

    "Im Video-Statement berichtet IAB-Wissenschaftlerin Kathrin Englert von den positiven Erfahrungen der Jobcenter mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. In ihrer Forschung kam sie zu dem überraschenden Ergebnis, dass Jobcenter selbst für die Zielgruppe mit oft multiplen Vermittlungshemmnissen die Integration in den Arbeitsmarkt als zentralen Bezugspunkt sehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Winters, Jutta;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie (2022)

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;

    Zitatform

    Wydra-Somaggio, Gabriele (2022): Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 01/2022), Nürnberg, 34 S. DOI:10.48720/IAB.RERPS.2201

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen in Rheinland-Pfalz von der Corona-Pandemie betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;
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  • Literaturhinweis

    Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie (2022)

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;

    Zitatform

    Wydra-Somaggio, Gabriele (2022): Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2022), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.RERPS.2202

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen im Saarland von der Corona-Pandemie betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;
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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2453) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2453). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3089 (11.08.2022)), 10 S.

    Abstract

    Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt das Jobcenter den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt den Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Hierzu zählen z.B. Darlehen für Kleidung, Möbel und Haushaltsgeräte. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion enthält Aussagen zur Gesamthöhe der bewilligten Darlehen für die Jahre 2015 bis 2020 und deren Tilgungsdauer. Weiterhin geht es um Darlehen für die Erbringung von Mietsicherheiten und zur Begleichung von Mietschulden sowie die Staatsangehörigkeit der Darlehensnehmer. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/2608 (05.07.2022)), 130 S.

    Abstract

    Die Antworten auf die Kleine Anfrage zum Thema 'Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit' enthalten in der Vorbemerkung Klarstellungen zu den Begriffen 'Aufstocker' und 'Ergänzer', die fälschlicherweise eine Gleichsetzung mit Vollbeschäftigten suggerieren, und auf der landläufigen Vorstellung beruhen, das Einkommen einer Vollbeschäftigung nicht ausreicht und durch Leistungen nach SGB II aufgestockt werden muss. 'Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende spricht [hingegen] neutral von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. kürzer von erwerbstätigen ELB'. Auf dieser Statistik basieren nahezu alle Aussagen der Stellungnahme. Dieser Datenpool wurde nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik ausgewertet, wobei Eckwerte ab dem Jahr 2005 verfügbar, Auswertungen zum verfügbaren Einkommen ab dem Jahr 2007, Auswertungen zu Verweildauern ab dem Jahr 2012, eine berufsfachliche Differenzierung ab Dezember 2012 möglich waren. Die Tabellen differenzieren nach Minijobbern, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Bedarfsgemeinschaften mit Anrechnung des Erwerbseinkommens mindestens eines Mitglieds und beziffern jeweils die Anzahl der Leistungsempfänger, die Verweildauer im Leistungsbezug, die Anzahl der Sanktionierten aufgrund von Meldeversäumnissen, sowie den Umfang der gesamten öffentlichen Ausgaben. Darüber hinaus geht es in den Antworten um die Absicht der Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und entsprechender Änderungen zu erneuern sowie um die Einschätzung der Bundesregierung, wie sich die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 auf die Personengruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch auswirkt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    SGB-II-Quote und Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Ausländern auf Ebene der Bundesländer: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2041 ) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): SGB-II-Quote und Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Ausländern auf Ebene der Bundesländer. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2041 ). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/2507 (29.06.2022)), 45 S.

    Abstract

    Die Kleine Anfrage zielt auf eine Beurteilung des Gelingens einer Integration von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt insbesondere aus Herkunftsländern mit den höchsten Zahlen anhand der Indikatoren Arbeitslosen-, Beschäftigungs- und SGB-II-Quoten. In der Antwort stellt die Bundesregierung klar, dass für die Berechnung des Anteils der Leistungsberechtigten - SGB II-Quoten (Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch), ELB-Quoten (Quoten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) und der Beschäftigungsquoten als Bezugsgrößen -'ausschließlich für diesen Zweck der Quotenberechnungen Informationen aus dem Ausländerzentralregister verwendet' werden. Nach Bundesland differenzierte spezifische Daten zu den SGB II-Quoten, ELB-Quoten und der Beschäftigungsquoten werden soweit möglich in der Antwort nach ca. 50 Herkunftsländern aufgeschlüsselt. Einschränkungen in der Datenverfügbarkeit gibt es bei den ELB- und Beschäftigungsquoten nach Bundesländern. Unter dem Link 'Migration und Arbeitsmarkt' der Statistik der BA werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2022 voraussichtlich erst Ende Juli 2022 verfügbar sein. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3302 (05.09.2022)), 34 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' sowie 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen habe. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist der bisherige Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2019 bis 2022, differenziert nach Arbeitslosigkeitsdauer, demografischen Merkmalen und Wirtschaftszweigen. Weiterhin geht es um den Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmenende. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit während der Corona-Krise (2022)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2022): Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit während der Corona-Krise. (Arbeitsmarkt aktuell 2022,01), Berlin, 23 S.

    Abstract

    "Während der Corona-Krise kam es zu einer besorgniserregenden Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit. Zuletzt lässt sich zwar ein leicht positiver Trend beobachten, Ende 2021 sind jedoch immer noch fast 980.000 Personen zwölf Monate oder länger arbeitslos. Der Anteil unter allen Arbeitslosen liegt bei 42 Prozent. Das Übertrittsrisiko, bei Arbeitslosigkeit langzeitarbeitslos zu werden, lag im Krisenjahr 2021 bei 17,6 Prozent. Rund 120.000 Arbeitslosen drohte im Dezember 2021 weiterhin der Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit in der nahen Zukunft (zehn bis unter zwölf Monate arbeitslos). Damit liegt der Wert zwar deutlich unter dem Höchstwert während der Corona-Krise im Februar 2021, dennoch zeigt sich die Dringlichkeit, durch individuell zugeschnittene Maßnahmen zusätzliche Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig zu vermeiden. Handlungsbedarf zeigt sich vor allem im Bereich der Weiterbildung. Denn: 66 Prozent des Anstiegs der Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Vorkrisenniveau sind auf Personen ohne Berufsausbildung zurückzuführen. Auch bei den Arbeitslosen im Anforderungsniveau „Helfer“ gab es einen starken Anstieg. Langzeitarbeitslosigkeit zeichnet sich durch vielfältige Lebenssituationen aus. Das gilt sowohl für den Zeitraum vor als auch nach Eintritt der Corona-Pandemie. Es kann daher keine Patentlösung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit geben, sondern bedarf individueller und bedarfsgerechter Lösungsansätze. Für Langzeitarbeitlose gestaltet sich der Weg zurück in den Arbeitsmarkt besonders schwierig. Laut Daten der BA waren sie während der Pandemie mit besonders geringen Abgangschancen konfrontiert und nur ein Bruchteil der Langzeitarbeitslosen hat einen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt geschafft. Von den nahezu 980.000 Langzeitarbeitlosen im Dezember 2021 fallen knapp 88 Prozent unter den Rechtskreis SGB II. Aber auch im Rechtskreis SGB III ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen merklich angestiegen. Es zeigt sich dementsprechend vor allem im Rechtskreis SGB II, aber auch im SGB III Handlungsbedarf. Es bedarf hier insbesondere der Verhinderung von Wechseln aus dem Versicherungssystem in die Grundsicherung mit Bedürftigkeitsprüfung. Als wesentliche Gründe für die Verfestigung gelten neben mehr Entlassungen und weniger Beschäftigungsaufnahmen auch die geringere Zahl an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der DGB fordert von der Bundesregierung die schnelle Umsetzung wirksamer Maßnahmen, um die bestehende Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen und drohende Übertritte in die Langzeitarbeitslosigkeit sowie Rechtskreiswechsel frühzeitig zu verhindern. Der DGB begrüßt daher die vorgesehenen Verbesserungen im Koalitionsvertrag zu den Weiterbildungsförderungen für Arbeitslose sowie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Jobcentern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.

    Abstract

    Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht (2021)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Coban, Mustafa ; Trappmann, Mark ; Friedrich, Martin; Stockinger, Bastian ; Gellermann, Jan; Schmucker, Alexandra; Gottwald, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Raab, Miriam; Dietz, Martin; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Gricevic, Zbignev; Kupka, Peter; Zins, Stefan; Kiesel, Markus; Fuchs, Philipp ; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Mustafa Coban, Martin Dietz, Martin Friedrich, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Zbignev Gricevic, Sebastian Hülle, Markus Kiesel, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Alexandra Schmucker, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht. (IAB-Forschungsbericht 03/2021), Nürnberg, 197 S.

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen haben. Damit rückt eine Teilgruppe unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der arbeitsmarktpolitischen Förderung, die über Jahre hinweg faktisch von regelmäßiger Erwerbstätigkeit und den darüber vermittelten Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen ist. Entsprechend besteht das Kernanliegen beider Instrumente darin, den Geförderten die Beteiligung am Arbeitsleben zu eröffnen und dadurch zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, ihrer Arbeitsmarktchancen und ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten beizutragen. Zusammen mit der Einführung beider Förderinstrumente hat der Gesetzgeber auch deren umfassende wissenschaftliche Evaluation beschlossen. Die Evaluation erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Fokus der Studie stehen insbesondere die Implementation der Maßnahmen auf Ebene der Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Geförderten. Der vorliegende Bericht dokumentiert den aktuellen Arbeits- und Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2021)

    Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Dietz, Martin; Fuchs, Philipp ; Zabel, Cordula ; Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp; Promberger, Markus; Gottwald, Markus; Nivorozhkin, Anton ; Kupka, Peter; Bennett, Jenny; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Martin Dietz, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2021): Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 16.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-03.

    Abstract

    "Das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde durch das Teilhabechancengesetz grundlegend erweitert. Seither stehen zwei neue Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung, um die Erwerbsbeteiligung besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zu fördern. Zwei Jahre nach ihrer Einführung legt das IAB erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik (2021)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2021): "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 19-39., 2020-11-09. DOI:10.3790/sfo.70.1.19

    Abstract

    "Der Beitrag befasst sich mit der „Beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ von Arbeitnehmern in öffentlich geförderter Beschäftigung und zeigt, dass es sich dabei um eine anspruchsvolle Dienstleistung an der Schnittstelle von aktiver Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik handelt. Sie soll gleichermaßen beschäftigungsstabilisierende Aufgaben übernehmen und mittelfristig wirksame Veränderungs- und Bildungsprozesse initiieren und flankieren. In soziologischer Perspektive wird sowohl die Situationslogik für die geförderten Arbeitnehmer und ihre Unterstützer begrifflich-empirisch rekonstruiert und die folgenden Fragen adressiert: Worin besteht die Aufgabe der „ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ im Rahmen geförderter Beschäftigung, durch welche Kontextfaktoren werden sie geprägt und was sind ihre Chancen und Risiken?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? (2021)

    Beckmann, Fabian; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Dominik Schad (2021): Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 3-18. DOI:10.3790/sfo.70.1.3

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz hat der Gesetzgeber 2019 auf das Problem einer persistierenden Langzeitarbeitslosigkeit reagiert. Konstruiert in Zeiten der Prosperität, haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen im Zuge der Corona-Pandemie auch für die Förderung arbeitsmarktferner Langleistungsbeziehender schlagartig verändert. Der Beitrag nimmt eine Zwischenbilanz des so­zialen Arbeitsmarktes in Zeiten der Corona-Krise vor. Auf Basis bundesweiter Daten zur Entwicklung der Förderfälle sowie einer vertiefenden Beleuchtung der regionalen Struktur des sozialen Arbeitsmarktes im Ruhrgebiet werden aktuelle Befunde präsentiert sowie Perspektiven dieses arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instruments umrissen. Neben der Exklusivität der Förderstruktur werden eine drohende Legitimationskrise, finanzielle Umschichtungen in Richtung pandemiebedingter Arbeitsmarktfolgen sowie eine abgeschwächte Aufstiegsmobilität in ungeförderte Beschäftigung als zentrale Herausforderungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie (2021)

    Beckmann, Fabian; Schupp, Jürgen ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 10/11, S. 651-669. DOI:10.3790/sfo.70.10-11.651

    Abstract

    "Im Zuge der Corona-Pandemie wurden der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht und die Zugangsvoraussetzungen zur Gewährung von Sozialleistungen sowie die Disziplinierung der Leistungsbeziehenden abgeschwächt. Bislang ist unklar, welche Erfahrungen Leistungsbeziehende mit diesem vereinfachten Zugang gemacht haben. Der Beitrag untersucht dies auf Basis einer quantitativen Erhebung unter Grundsicherungsbeziehenden des Kreises Recklinghausen. Im Fokus stehen die Beurteilung der Interaktion mit den Jobcenter-Beschäftigten seitens der Leistungsbeziehenden, die Zufriedenheit mit dem Hartz IV-System und die Einstellungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung im Jahr 2020. Die Befunde zeigen: Leistungsbeziehende nehmen das Jobcenter mehrheitlich nicht als Ort der Angst und Disziplinierung wahr, obgleich Scham ebenso Teil der Realität ist. Positive Erfahrungen mit dem Jobcenter gehen einher mit positiven Effekten auf die Beurteilung des Hartz IV-Systems, was die Bedeutung der Jobcenter als street-level bureaucracy unterstreicht. Eine Verstetigung wesentlicher Elemente des vereinfachten Zugangs wird mehrheitlich befürwortet, allerdings mit der Ausnahme einer dauerhaften Aussetzung von Sanktionen. Der Beitrag diskutiert abschließend sozialpolitische Implikationen für eine neujustierte Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ansätze zur psychosozialen Bewältigung von Jugendarbeitslosigkeit (2021)

    Beelmann, Gert;

    Zitatform

    Beelmann, Gert (2021): Ansätze zur psychosozialen Bewältigung von Jugendarbeitslosigkeit. In: A. Hollederer (Hrsg.) (2021): Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, S. 334-347.

    Abstract

    "Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über verschiedene Ansätze zur Bewältigung von Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. In Forschung und Praxis besteht Einigkeit darüber, dass für arbeitslose Jugendliche gezielte Programme und Interventionen nötig sind, damit eine Integration in den Arbeitsmarkt gelingt. In der kurzen Einführung wird die Problematik arbeitsloser Jugendlicher verdeutlicht. Bei der Darstellung von Interventionsmaßnahmen wird auf Ergebnisse einer umfangreichen Interviewstudie Bezug genommen, in der erfolgreiche Projekte und innovative Strategien analysiert wurden. Eine wesentliche Strategie besteht darin, arbeitslose Jugendliche durch gezielte Qualifizierung und Fort- und Weiterbildung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wobei oftmals der Aspekt der psychosozialen Stabilisierung vernachlässigt wird. Am Beispiel von Handlungsstrategien langzeitarbeitsloser Jugendlicher wird deutlich, welche unterschiedlichen, zum Teil multiplen Problemlagen die Jugendlichen aufweisen und welche Interventionsstrategien und Maßnahmekonzeptionen sinnvoll erscheinen, um eine Arbeitsmarktintegration zu realisieren. Anhand von Projektbeispielen wird gezeigt, dass neben einer strukturellen Verankerung eines Übergangsmanagements für Jugendliche auch gezielte Angebote bereitstehen sollten, in denen die Stärkung und Förderung der seelischen Gesundheit integraler Bestandteil der Projektkonzeption ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
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  • Literaturhinweis

    Mandatory Integration Agreements for Unemployed Job Seekers: A Randomized Controlled Field Experiment in Germany (2021)

    Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Stephan, Gesine ; Hofmann, Barbara;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Barbara Hofmann, Gesine Stephan & Arne Uhlendorff (2021): Mandatory Integration Agreements for Unemployed Job Seekers. A Randomized Controlled Field Experiment in Germany. (IZA discussion paper 14026), Bonn, 53 S.

    Abstract

    "In the German unemployment insurance system, Integration Agreements (IA) are mandatory contracts between the employment agency and the unemployed, jointly signed by the latter and the caseworker. IAs stipulate rights and obligations but are generally perceived as instruments to control search behavior. We designed and implemented a Randomized Controlled Trial involving thousands of newly unemployed workers, where we randomize the timing of the IA as well as the extent to which this timing is announced prior to the meeting. Randomization is at the individual level. We use administrative registers to observe outcomes. A theoretical analysis of anticipation of prior announcements provides suggestions to empirically detect this. The results show that IAs early in the spell have on average a small positive effect on entering employment within a year. When classifying individuals using an employability indicator, we find that this result is driven by individuals with adverse prospects. Among them, being assigned to an early IA increases the probability of re-employment within a year from 45% to 53%." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne; Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    A Structural Analysis of Vacancy Referrals with Imperfect Monitoring and the Strategic Use of Sickness Absence (2021)

    Berg, Gerard J. van den; Foerster, Hanno; Uhlendorff, Arne;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Hanno Foerster & Arne Uhlendorff (2021): A Structural Analysis of Vacancy Referrals with Imperfect Monitoring and the Strategic Use of Sickness Absence. (Boston College working papers in economics 1042), Chestnut Hill, MA, 44 S.

    Abstract

    "This paper provides a structural analysis of the role of job vacancy referrals (VRs) by Employment Agencies in the job search behavior of unemployed individuals, incorporating institutional features of the monitoring of search behavior by the agencies. Notably, rejections of VRs may lead to sanctions (temporary benefits reductions) while workers may report sick to avoid those. We estimate models using German administrative data from social security records linked with caseworker recorded data on VRs, sick reporting and sanctions. The analysis highlights the influence of aspects of the health care system on unemployment durations. We estimate that for around 25% of unemployed workers, removing the channel that enables strategic sick reporting reduces the mean unemployment duration by 8 days." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne;
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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Eingliederungsvereinbarungen im Jobcenter schaffen Verbindlichkeit, aber die Mitwirkungspflichten dominieren (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Bernhard, Sarah ; Senghaas, Monika ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah & Monika Senghaas (2021): Eingliederungsvereinbarungen im Jobcenter schaffen Verbindlichkeit, aber die Mitwirkungspflichten dominieren (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 07.07.2021, o. Sz., 2021-07-05.

    Abstract

    "Jobcenter sollen laut Gesetz mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sie regelt, welche Bemühungen Arbeitsuchende erbringen müssen und mit welchen Leistungen das Jobcenter sie dabei unterstützt. Die Eingliederungsvereinbarung soll die Kooperation stärken, Mitwirkungspflichten verbindlich festhalten und eine Erinnerungshilfe für die im Beratungsgespräch getroffenen Vereinbarungen bieten. Aus Sicht von Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern erfüllt sie diese Anforderungen in unterschiedlichem Ausmaß." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bernhard, Sarah ; Senghaas, Monika ;
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  • Literaturhinweis

    Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht (2021)

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas & Mark Trappmann (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht. In: IAB-Forum H. 17.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-15.

    Abstract

    "Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)

    Beste, Jonas ; Wiederspohn, Jens; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.

    Abstract

    "Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Why a Labour Market Boom Does Not Necessarily Bring Down Inequality: Putting Together Germany's Inequality Puzzle (2021)

    Biewen, Martin ; Sturm, Miriam;

    Zitatform

    Biewen, Martin & Miriam Sturm (2021): Why a Labour Market Boom Does Not Necessarily Bring Down Inequality. Putting Together Germany's Inequality Puzzle. (IZA discussion paper 14357), Bonn, 32 S.

    Abstract

    "After an economically tough start into the new millennium, Germany experienced an unprecedented employment boom after 2005 only stopped by the COVID-19 pandemic. Persistently high levels of inequality despite a booming labour market and drastically falling unemployment rates constituted a puzzle, suggesting either that the German job miracle mainly benefitted individuals in the mid- or high-income range or that other developments offset the effects of the drastically improved labour market conditions. The present paper solves this puzzle by breaking down the observed changes in the distribution of disposable incomes between 2005/06 and 2015/16 into the contributions of eight different factors, one of them being the employment boom. Our results suggest that, while the latter did have an equalising impact, it was partially offset by the disequalising impact of other factors and substantially dampened by the tax and transfer system. Our results point to a strong role of the German tax and transfer system as a distributional stabilizer implying that, if the COVID-19 shock were to persistently reverse all the employment gains that occurred during the boom, this would only have a moderately disequalising effect on the distribution of net incomes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Endbericht (2021)

    Boockmann, Bernhard; Brändle, Tobias ; Fuchs, Philipp ; Verbeek, Hans; Sippli, Khira; Kugler, Philipp; Laub, Natalie; Klee, Günther;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Tobias Brändle, Philipp Fuchs, Günther Klee, Philipp Kugler, Natalie Laub, Khira Sippli & Hans Verbeek (2021): Evaluation des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Endbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 576), Berlin, 313 S.

    Abstract

    "Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichte es den teilnehmenden Jobcentern, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Frauen und Männer durch eine gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie Lohnkostenzuschüsse zu unterstützen. Insgesamt wurden rund 20.400 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Programms gefördert (2015-2020). Den Ergebnissen der Evaluation zufolge sind die Elemente des Programms erfolgreich. Das soziale Teilhabeempfinden der Geförderten pendelte sich nach anfänglich überraschend hohen Werten auf einem Niveau zwischen dem von Erwerbslosen und Erwerbstätigen ein und konnte somit insgesamt gesteigert werden. Kausalanalysen belegen weiterhin, dass durch das Programm die Wahrscheinlichkeit von potenziell Förderberechtigten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, signifikant erhöht wurde. Die durch die Förderung geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse erweisen sich im Vergleich zu anderen Beschäftigungsverhältnissen als überdurchschnittlich stabil. Zudem sind sie zusätzlich, d.h. sie wären ohne das Programm nicht zustande gekommen. Die Höhe der positiven Beschäftigungseffekte führen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit dazu, dass spätestens bis zum Oktober 2023 eine positive fiskalische Gesamtbilanz erwartet wird. Ergänzende Wirkungsanalysen zur Nachhaltigkeit der Beschäftigungseffekte folgen Ende 2021." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wage as a social policy instrument: evidence from Germany (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Oliver Bruttel (2021): Minimum wage as a social policy instrument. Evidence from Germany. In: Journal of Social Policy, Jg. 50, H. 2, S. 247-266., 2020-01-22. DOI:10.1017/S0047279420000033

    Abstract

    "The minimum wage is often considered a social policy instrument that can help reduce both poverty and welfare receipt. The introduction of the statutory minimum wage in Germany in 2015 provides an interesting case study to analyse not only the potential but also the limitations of minimum wages as an instrument to achieve socially desirable goals such as reduced welfare receipt or poverty. Based on the results of simulation models, descriptive analyses and causal effects studies of the short-term effects, we argue that minimum wages are a rather badly targeted measure when attempting to reduce poverty and welfare receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ;
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  • Literaturhinweis

    Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Grundsicherungsbeziehende und Wechselwirkungen mit vorrangigen Leistungen: Auswirkungen auf Arbeitsangebot und Empfängerzahlen (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2021): Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Grundsicherungsbeziehende und Wechselwirkungen mit vorrangigen Leistungen: Auswirkungen auf Arbeitsangebot und Empfängerzahlen. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 67, H. 1, S. 29-58., 2020-07-15. DOI:10.1515/zsr-2021-0002

    Abstract

    "In diesem Papier simulieren wir die Auswirkungen einer deutlichen Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher/-innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) auf das Arbeitsangebot, die öffentlichen Haushalte und die Zahl der Leistungsbeziehenden. Die Analyse beruht auf einem statischen Mikrosimulationsmodell (IAB-MSM), das ein ökonometrisches Arbeitsangebotsmodell beinhaltet und Daten des Sozioökonomischen Panel (SOEP) verwendet. Bei der Ermittlung der Effekte werden Wechselwirkungen mit den vorgelagerten Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeitsangebotseffekte moderat ausfallen, während die Effekte auf die Empfängerzahlen beim SGB II und bei Kinderzuschlag ebenso wie auf die Kosten dieser Leistungen deutlich sind. Die Ergebnisse legen nahe, dass eine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwerbstätige aus einkommensschwachen Haushalten, ohne gleichzeitig die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden deutlich auszuweiten, nur durch umfassende Reformen gelingen kann, die das gesamte Steuer- und Transfersystem betrachten." (Autorenreferat, © De Gruyter)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aus Erwerbstätigkeit kommen mehr Personen als aus dem Arbeitslosengeldbezug (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2021): Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aus Erwerbstätigkeit kommen mehr Personen als aus dem Arbeitslosengeldbezug. (IAB-Kurzbericht 17/2021), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Erwerbsfähige und ihre Angehörigen werden in Deutschland bei Bedürftigkeit durch Grundsicherungsleistungen abgesichert, wobei die Ursachen für Bedürftigkeit sehr unterschiedlich sein können. In dem Kurzbericht wird untersucht, welche Personengruppen zwischen 2010 und 2017 in den Bezug von Arbeitslosengeld II zugingen und welche Bedeutung dabei ein vorhergehender Arbeitslosengeldbezug sowie der Verlust einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hatten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Misreporting of program take-up in survey data and its consequences for measuring non-take-up: new evidence from linked administrative and survey data (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Riphahn, Regina T.;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Regina T. Riphahn & Jürgen Wiemers (2021): Misreporting of program take-up in survey data and its consequences for measuring non-take-up. New evidence from linked administrative and survey data. In: Empirical economics, Jg. 61, S. 1567-1616., 2020-07-29. DOI:10.1007/s00181-020-01921-4

    Abstract

    "The international literature studies non-take-up behavior of eligible populations to evaluate the effectiveness of government programs. A major challenge in this literature is the measurement error regarding benefit take-up. In our data, we observe both actual welfare receipt and respondents’ survey information on their program take-up. This allows us to observe the measurement errors that other researchers must estimate. We describe survey misreporting and investigate how it biases the estimates of the magnitude and patterns of benefit take-up among eligible households. Our findings suggest that the extent of measurement error can be substantial. It varies with the characteristics of the misreporting population and is associated with the drivers of misreporting. This indicates that survey-based analyses of take-up behavior are likely subject to severe biases." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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