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Dossier

Rente mit 67 – oder später? Das Renteneintrittsalter in der Diskussion

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Ziel ist es, die Finanzlage der Rentenversicherung zu stabilisieren und die Beschäftigung Älterer zu erhöhen.
Sind damit die Herausforderungen der alternden Gesellschaft zu meistern oder muss über einen noch späteren Berufsausstieg nachgedacht werden? Droht die Altersarmut, da das höhere abschlagsfreie Rentenalter für viele zu einer Kürzung ihrer monatlichen Rente führt? Bleiben Ältere dadurch wirklich länger erwerbstätig und in welchem Ausmaß sind Unternehmen bereit Ältere zu beschäftigen?
Diese IAB-Infoplattform bietet Hintergrundinformationen zum Zusammenhang von Renteneintrittsalter und Beschäftigung und gibt einen Überblick über die Positionen der Akteure.

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67 - Die Voraussetzungen stimmen nicht!: erster Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente (2008)

    Kistler, Ernst; Trischler, Falko; Bäcker, Gerhard; Ebert, Andreas;

    Zitatform

    Kistler, Ernst, Andreas Ebert, Falko Trischler & Gerhard Bäcker (2008): Rente mit 67 - Die Voraussetzungen stimmen nicht! Erster Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente. (Monitoring-Bericht für eine gerechte Rente 1), Berlin, 21 S.

    Abstract

    Der Monitoring-Bericht des 'Netzwerks für eine gerechte Rente', einem Zusammenschluss von Gewerkschaften und Wohlfahrts- und Sozialverbänden, gibt einen mit ausgewählten Daten angereicherten Überblick über (1) die zu erwartenden Probleme am Arbeitsmarkt, (2) die Frage der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis ins höhere Erwerbsalter, (3) die bisherige Entwicklung der Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand sowie (4) die Entwicklung bei den Renteneinkommen. Das Netzwerk kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Rente mit 67 nicht stimmen. Sie stellen fest, dass auch auf mittlere Sicht nicht zu erwarten ist, dass die älteren Beschäftigten in ausreichendem Maße in der Lage sein werden, über das 65. Lebensjahr hinaus in Arbeit zu bleiben. Statt dessen droht verbreitete Altersarmut. Die Experten gehen davon aus, dass auch in Zukunft Arbeitsplätze fehlen werden, die ein ausreichendes eigenes Einkommen und eine eigenständige soziale Sicherung erlauben. Weiter haben sie festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen großer Teile der Beschäftigten ein Arbeiten bis zum 65. Lebensjahr, geschweige denn bis zum 67. Lebensjahr nicht zuließen. Das gravierendste Problem sehen die Autoren des Berichts darin, dass viele Ältere nach wie vor in die Arbeitslosigkeit abgedrängt würden. 'Solange das hohe Arbeitslosigkeitsrisiko andauert und für ältere Arbeitslose jenseits der 60 kaum Chancen auf Vermittlung bestehen, ist es nicht verantwortbar, die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre anzuheben.' Mit jeder längeren Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt wächst das Risiko der Altersarmut. Das Fazit des 'Netzwerkes': Rente mit 67 bestraft alle älteren Arbeitnehmer, die wegen physischer und psychischer Belastung nicht mehr arbeiten können oder die in die Langzeitarbeitslosigkeit abgedrängt sind. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Verteilungsaspekte der Altersgrenzenanhebung (2008)

    Reil-Held, Anette;

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    Reil-Held, Anette (2008): Verteilungsaspekte der Altersgrenzenanhebung. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 63, H. 1, S. 134-145.

    Abstract

    "Die Anhebung der Altersgrenzen ist die angemessene Reaktion auf die steigende Lebenserwartung, die wegen der Ausweitung der Rentenbezugsdauer finanziellen Druck auf die Rentenversicherung verursacht. Sie hilft, den Beitragssatzanstieg in der Sozialversicherung abzumildern und ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll, weil sie den Rückgang der Erwerbstätigenzahlen abschwächt. Die eingeführte Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte ist dabei nicht sachgerecht, da sie sowohl gegen das Beitragsäquivalenzprinzip verstößt als auch mit problematischen Verteilungseffekten verbunden ist. Es profitieren insbesondere Männer und Versicherte mit überdurchschnittlich hohen Rentenanwartschaften. Ein weiterer unerwünschter Verteilungseffekt, der durch die Anhebung der Altersgrenzen verschärft werden kann, betrifft die Versicherten mit geringen Einkommen, da diese eine im Durchschnitt eine geringere Lebenserwartung haben und daher eine verkürzte Rentenbezugsdauer. Da die Rentenversicherung als Sozialversicherung aber gerade nicht nach individuellen Risiken differenzieren kann, ist sie nicht geeignet, um diesen Ausgleich herbeizuführen. Der nächste Schritt, um die Ausweitung der Rentenbezugszeit dauerhaft zu begrenzen, kann eine Dynamisierung der Altersgrenzenanhebung sein. Dies würde wiederholte Diskussionen um eine Anpassung des Rentenalters vermeiden und zur langfristigen Stabilität der Rentenversicherung beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen und Risiken der Festlegung von Altersgrenzen des Ruhestands (2008)

    Sackmann, Reinhold;

    Zitatform

    Sackmann, Reinhold (2008): Chancen und Risiken der Festlegung von Altersgrenzen des Ruhestands. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 41, H. 5, S. 345-351. DOI:10.1007/s00391-008-0005-5

    Abstract

    "In den Lebenslauftheorien von Kohlt und Riley/Riley ist der gesellschaftliche Nutzen einer Lebenslaufpolitik durch Altersgrenzen umstritten. Empirisch zeigt sich in Deutschland zwischen den 1970er und 1990er Jahren eine kurzsichtige Fehladjustierung von Altersgrenzen des Ruhestands, die maßgeblich zu einer Erosion der Rentenversicherung beigetragen hat. Neben Interessenlagen und Mängeln der institutionellen Gestaltung des Zeitmanagements von Ruhestandsregimen trägt auch die Heterogenität von älteren Arbeitnehmern zu Problemen einer Festlegung von Altersgrenzen bei. Seit 1996 bewirken allerdings Institutionelle Innovationen eine Anhebung des Renteneintrittsalters und eine Restandardisierung dieser Altersgrenze. Die Altersgrenze ist als effizientes Mittel der Umweltanpassung von Rentensystemen entdeckt worden, dessen Potential für eine Lebenslaufpolitik nach nicht ausgeschöpft ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Wie lange die Deutschen arbeiten können und wollen (2008)

    Scheubel, Beatrice; Winter, Joachim;

    Zitatform

    Scheubel, Beatrice & Joachim Winter (2008): Rente mit 67: Wie lange die Deutschen arbeiten können und wollen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 61, H. 1, S. 26-32.

    Abstract

    "Unter den Reformplänen der großen Koalition wurde und wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit besonders kontrovers diskutiert. die AutorInnen untersuchen das häufig vorgebrachten Argument, die Menschen seien im Alter gesundheitlich nicht mehr fit genug, um bis 67 arbeiten zu können. Sie analysieren repräsentative Befragungsdaten aus der Mannheimer SAVE-Studie über die Erwartungen der noch arbeitenden Bevölkerung hinsichtlich der individuellen Arbeitsfähigkeit im Alter. Es zeigt sich, dass das Bild, das in der öffentlichen Diskussion gezeichnet wird, zu düster ist. Die verbreitete Ablehnung einer Erhöhung des Rentenalters geht nicht unbedingt mit einer niedrigen individuellen Arbeitsfähigkeit im Alter einher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Socio-economic differences in mortality: implications for pensions policy (2008)

    Whitehouse, Edward R.; Zaidi, Asghar;

    Zitatform

    Whitehouse, Edward R. & Asghar Zaidi (2008): Socio-economic differences in mortality. Implications for pensions policy. (OECD social, employment and migration working papers 71), Paris, 40 S. DOI:10.1787/231747416062

    Abstract

    "The analyses included in the report show that there are big socio-economic differences in mortality, especially for men, and they appear to have become bigger over time. The report discusses implications of mortality differentials for five major areas of pension policy: the progressivity of the pension system, the pension eligibility age, the retirement incentives, future pension expenditures and private pensions. The empirical work shows that the mortality differentials reduce progressivity in pension systems. Moreover, there is empirical evidence that raising retirement age is not more unfair to socio-economic groups with lower life expectancy." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Voraussetzungen für die Weiterarbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen. Zusammenfassung der Projektergebnisse (2008)

    Abstract

    "Im Frühjahr 2007 wurde von der Bundesregierung das Altersgrenzenanpassungsgesetz mit dem beschäftigungs- und rentenpolitischen Ziel erlassen, die Lebensarbeitszeit schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen. Das neue Gesetz stellt sowohl die betroffenen Arbeitskräfte als auch die Betriebe vor besondere Herausforderungen, müssen doch auf beiden Seiten Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Weiterarbeitsfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr und damit das Erreichen der neue Regelrentenaltersgrenze zu gewährleisten. Das Projekt 'Rente mit 67' - Voraussetzungen für die Weiterarbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen', das von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) in Auftrag gegeben und von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie in Kooperation mit TNS Infratest Sozialforschung durchgeführt wurde, zielt vor dem skizzierten Hintergrund auf die Beantwortung folgender Fragen: a) Wie lässt sich die Gruppe der älteren Arbeitnehmerinnen charakterisieren und wie gestaltet sich ihre aktuelle Erwerbssituation? b) Wie schätzt diese Gruppe ihre Chancen der Weiterarbeitsfähigkeit ein? c) Welche spezifischen Problemgruppen lassen sich identifizieren? d) Welchen beruflichen Anforderungen und Belastungen sind ältere Arbeitnehmerinnen ausgesetzt? e) Welche Risikofaktorenkonstellationen lassen sich in Bezug auf die Weiterarbeitsfähigkeit identifizieren? f) Was tun ältere Arbeitnehmerinnen bereits heute, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. auszubauen? g) Wo sehen die beschäftigten Frauen weiteren Handlungsbedarf?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vier von zehn Zugängen in Altersrente erfolgen mit Abschlägen: massive Einbußen beim Rentenanspruch durch vorzeitigen Renteneintritt bei langzeitarbeitslosen Männern (2007)

    Brussig, Martin;

    Zitatform

    Brussig, Martin (2007): Vier von zehn Zugängen in Altersrente erfolgen mit Abschlägen. Massive Einbußen beim Rentenanspruch durch vorzeitigen Renteneintritt bei langzeitarbeitslosen Männern. (Altersübergangs-Report / Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen 2007-01), Gelsenkirchen, 15 S.

    Abstract

    "Die Inkaufnahme von Rentenabschlägen, die bei einem Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze eintreten, hat seit ihrer Einführung (1997) zugenommen. Im Jahr 2005 gingen vier von 10 Rentnerinnen und Rentnern mit Abschlägen in Altersrente (42,0%). Die Anhebung der Altersgrenzen für den abschlagsfreien Rentenbeginn zwischen 1997 und 2004 war stärker als der Anstieg des durchschnittlichen Rentenzugangsalters im gleichen Zeitraum. Die durchschnittliche Anzahl der Abschlagsmonate summierte sich im Jahr 2005 auf über drei Jahre (38,9 Monate). Ob die Rente abschlagsfrei bezogen wird oder nicht, hängt von der Erwerbsbiographie unmittelbar vor Rentenbeginn ab. Mehr als jede/r Fünfte, der oder die in den drei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos, geringfügig beschäftigt oder dauerhaft krank war, ging zum frühestmöglichen Zeitpunkt und damit mit massiven Einbußen in Rente. Diesen Personen fehlen - verglichen mit durchgängig Erwerbstätigen, die mit 65 Jahren in Rente gehen - rein rechnerisch acht Jahre am Aufbau ihrer Alterssicherung. Im Rentenzugangsverhalten spiegeln sich die unterschiedliche Arbeitsmarktlage und unterschiedliche Strukturen der Alterssicherung in Ostdeutschland und Westdeutschland wider: Im Vergleich zu Westdeutschland sind in den neuen Bundesländern bei Arbeitslosen vorgezogene Rentenzugänge häufiger, hingegen arbeiten ostdeutsche Erwerbstätige öfter bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Altersgrenze. Vor allem in Westdeutschland gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern beim vorzeitigen Rentenzugang: Männer nehmen häufiger als Frauen die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenzugangs in Anspruch und weisen im Durchschnitt eine höhere Anzahl von Abschlagsmonaten auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67 - Probleme am Arbeitsmarkt (2007)

    Ebert, Andreas; Kistler, Ernst; Staudinger, Thomas;

    Zitatform

    Ebert, Andreas, Ernst Kistler & Thomas Staudinger (2007): Rente mit 67 - Probleme am Arbeitsmarkt. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 4/5, S. 25-31.

    Abstract

    "Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters setzt nicht nur eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer voraus, sondern auch die Bereitschaft der Betriebe, Ältere zu beschäftigen, und eine Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Unter all diesen Aspekten ist eine Rente mit 67 für viele Arbeitnehmer auch auf lange Frist unrealistisch und wird viele in die Altersarmut führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67 (2007)

    Eichenhofer, Eberhard;

    Zitatform

    Eichenhofer, Eberhard (2007): Rente mit 67. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 62, H. 6, S. 327-338.

    Abstract

    "Der Beitrag versucht, in die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit einzuführen. Beginnend mit der Beobachtung, dass Alter stets eine relative und keine absolute Größe sei, werden zunächst die gesetzgeberischen Beweggründe dargestellt, welche zur Verabschiedung der Rente mit 67 geführt haben. Es werden ferner die Erwägungen nachgezeichnet, welche namentlich aus modelltheoretischer Sicht für diese Lösung sprechen: Es kommt zu einer multiplen Win-Situation - freilich erkauft um einen Verlust gegenüber dem Status quo, der zwar nicht durch finanzielle Einbußen, sondern durch längere Arbeitsphasen wettgemacht werden soll. Gewichtige Einwände gegen dieses Vorhaben kommen aus den praktischen Erfahrungen der gegenwärtigen Arbeitswelt. Die - jedenfalls aus der Anschauung des gegenwärtigen Arbeitsmarktes gewonnenen - Zweifel gegen den Realisierungsgehalt des Vorhabens klingen an. Sie werden indes kontrastiert mit den aus Gerontologie und Alternsforschung gewonnenen Erkenntnissen. Danach ist Altern allen Menschen beschieden; aber die menschliche Kultur ist seit langem im Begriff, den abträglichen Folgen von Altern entgegenzuwirken. Die Vorstellung eines aktiven Alters gewinnt gesellschaftlich an Raum und findet Anklang. In dieses Bild vom Lebensverlauf fügt sich das Projekt Rente mit 67 organisch ein und findet darin auch eine Erklärung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Beschäftigung für Ältere?: die "Initiative 50plus" der Bundesregierung: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein (2007)

    Jakob, Johannes; Kolf, Ingo;

    Zitatform

    Jakob, Johannes & Ingo Kolf (2007): Mehr Beschäftigung für Ältere? Die "Initiative 50plus" der Bundesregierung: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 4, S. 125-130.

    Abstract

    "Bundestag und Bundesrat haben zeitgleich mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz ('Rente mit 67') das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen ('Initiative 50plus') beschlossen, das zum 1. Mai 2007 in Kraft tritt. Die Bundesregierung sieht beide Gesetze als 'Paket'. Sie will mit der Initiative 50plus die insbesondere von den Gewerkschaften kritisierten schlechten Arbeitsmarktchancen Älterer verbessern, damit diese auch tatsächlich länger arbeiten können. Damit soll dem Vorwurf einer verkappten Rentenkürzung durch die Rente mit 67 begegnet werden. Der Beitrag untersucht die Arbeitsmarktlage Älterer und analysiert die mit dem neuen Gesetz verbundenen Chancen und Risiken." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eine Antwort auf die "Rente mit 67": Weiterentwicklung der Altersteilzeit und neue Instrumente zum flexiblen Übergang in den Ruhestand (2007)

    Kerschbaumer, Judith;

    Zitatform

    Kerschbaumer, Judith (2007): Eine Antwort auf die "Rente mit 67": Weiterentwicklung der Altersteilzeit und neue Instrumente zum flexiblen Übergang in den Ruhestand. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 3, S. 104-109.

    Abstract

    "Mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters muss eine erhöhte Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbs- in die Rentenphase einhergehen. Dabei scheint eine Weiterentwicklung der Altersteilzeit unerlässlich. Es müssen aber auch neue Instrumente geschaffen werden. Lösungsansätze werden hier vorgestellt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Älter werden - im Job aktiv bleiben: Dokumentation der Bundestagung des Thematischen Netzwerks "Altersmanagement" der EQUAL-Entwicklungspartnerschaften. Fachaustausch am 24. November 2006 in der Gebläsehalle im Landschaftspark Duisburg-Nord (2007)

    Keuler, Manfred; Bösel, Jochen;

    Zitatform

    (2007): Älter werden - im Job aktiv bleiben. Dokumentation der Bundestagung des Thematischen Netzwerks "Altersmanagement" der EQUAL-Entwicklungspartnerschaften. Fachaustausch am 24. November 2006 in der Gebläsehalle im Landschaftspark Duisburg-Nord. Brüssel u.a., 30 S.

    Abstract

    Mit der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL wurde ein Instrument geschaffen, um neue Wege, Konzepte und Methoden gegen Diskriminierung und Ungleichheiten jeglicher Art am Arbeitsmarkt zu erproben. EQUAL-Entwicklungspartnerschaften, die im gleichen Themengebiet aktiv sind, haben sich zu thematischen Netzwerken zusammengeschlossen, um neue Ansätze und Modelle auszutauschen und weiterzuentwickeln. Im thematischen Netzwerk 'Altersmanagement' der 2. EQUAL-Förderrunde sind 39 Mitglieder aus 25 Entwicklungspartnerschaften vertreten. Die Broschüre dokumentiert die Ergebnisse, das Konzept und das methodische Vorgehen einer bundesweiten Fachtagung für Netzwerkmitglieder und andere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Administration und Projekten in Betrieben. Ziel war es, einen fachlichen Diskurs zur Gestaltung eines längeren Erwerbslebens Älterer insbesondere unter dem Aspekt der Motivationslage der Betroffenen selbst, also der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu führen. Schwerpunkte liegen auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Rothkirch und Partner-Studie und aus der Bertelsmann-Stiftungs-Studie sowie auf Ergebnissen von Publikumsbefragungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Mythos vom demografisch bedingten Arbeitskräftemangel: Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Älterer in vielen Branchen nicht gegeben (2007)

    Kistler, Ernst;

    Zitatform

    Kistler, Ernst (2007): Der Mythos vom demografisch bedingten Arbeitskräftemangel. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Älterer in vielen Branchen nicht gegeben. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 1, S. 15-21.

    Abstract

    "Ältere sollen länger arbeiten. Die Bundesregierung will die Rente mit 67 einführen. Im Dezember 2006 wurde im Bundestag erstmalig über den Entwurf eines 'RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes' beraten, das im Frühjahr 2007 verabschiedet werden soll. Ab 2012 sollen dann die Altersgrenzen für Versicherte, die ab 1947 geboren wurden, stufenweise von 65 auf 67 angehoben werden (siehe Tabelle S. 21). Dies sei 'aus ökonomischen Gründen unerlässlich', schreibt die Regierung. So soll nicht nur die 'nachhaltige Finanzierbarkeit' der gesetzlichen Rente gesichert werden. Damit soll 'auch einem drohenden Fachkräftemangel' im Zuge des demografischen Wandels 'entgegengewirkt' werden. Doch die gängige Vorstellung von einer baldigen und dramatischen demografischen Wende am Arbeitsmarkt beruht auf interessengeleiteten Mythen, wie der Beitrag zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Pro Rente mit 67 (2007)

    Köhler, Lutz;

    Zitatform

    Köhler, Lutz (2007): Pro Rente mit 67. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 62, H. 6, S. 339-346.

    Abstract

    "Auch wenn die Altersgrenze von 65 Jahren in der Regel nicht den Zeitpunkt des tatsächlichen Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente markiert, ist sie in Deutschland doch seit Generationen der Inbegriff des Rentenalters. Daher ist es nicht erstaunlich, dass die jetzt beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre von einer breiten öffentlichen Diskussion begleitet war und angesichts der heutigen Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt auch erhebliche Skepsis hervorgerufen hat. Gleichwohl gibt es angesichts der demografischen Entwicklung zu dieser Maßnahme keine Alternative, die gleichermaßen geeignet wäre, sowohl die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig finanziell zu entlasten als auch dem künftig drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ohnehin darf die aktuelle Arbeitsmarktsituation nicht als Maßstab für die Umsetzbarkeit der erst im Jahr 2029 abgeschlossenen Altersgrenzenanhebung herangezogen werden. Der künftige Arbeitsmarkt für Ältere wird sich schon wegen der demografischen Entwicklung günstiger als heute darstellen. Begleitende Maßnahmen, zum Beispiel die 'Initiative 50plus', aber auch die Entwicklung neuer betrieblicher und tariflicher Modelle für flexible Übergänge in den Ruhestand werden dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: die gewerkschaftliche Ablehnung der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters (2007)

    Nürnberger, Ingo;

    Zitatform

    Nürnberger, Ingo (2007): Rente mit 67. Die gewerkschaftliche Ablehnung der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 62, H. 6, S. 347-357.

    Abstract

    "Der Vortrag begründet, warum die Gewerkschaften die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters so vehement ablehnen. Gleichzeitig beschäftigt er sich mit den Vorwürfen mancher Befürworter, die Gewerkschaften würden die Realität des demografischen Wandels ignorieren und hätten offensichtlich den Willen verloren, künftige Entwicklungen positiv mitzugestalten. Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit auch im nächsten Jahrzehnt nur langsam sinkt. Dies zeigen auch die Modellberechnungen und Annahmen der Bundesregierung selbst. Ältere Arbeitnehmer tragen dabei die Hauptlast und seien überproportional unter den Langzeitarbeitslosen vertreten. In einem solchen Umfeld das Rentenalter anzuheben und damit den Druck zu erhöhen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, ist sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ist sozialpolitisch auch deswegen so bedenklich, weil der Gesetzgeber keine ernst zu nehmende soziale Flankierung beschlossen hat. Arbeitnehmer, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, bis zum 67. Lebensjahr in Arbeit durchzuhalten, werden häufig durch das Raster der engen Kriterien der Erwerbsminderungsrente fallen. Auch die arbeitsmarktpolitische 50-plus-Initiative der Bundesregierung verschafft gesundheitlich belasteten Menschen oder Arbeitnehmern mit niedrigen oder veralteten Qualifikationen in einem viel zu geringen Maße neue Chancen. Das 'Ausfransen' der Erwerbsbiografien zum Ende des Erwerbslebens hin - mit Zeiten der Arbeitslosigkeit, des Krankengeldbezugs, mit dem Rückzug in die 'Stille Reserve' und in prekäre Beschäftigungsverhältnisse - wird zunehmen und erhebliche negative Auswirkungen auf die soziale Lage der älteren Bürger haben. Die Gewerkschaften werden die Prüfung des Arbeitsmarkts, die das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz für das Jahr 2010 vorschreibt, deshalb sehr ernst nehmen. Die Gewerkschaften werden sich an der Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt beteiligen. Abgelehnt wird, den Schaden, den der Gesetzgeber mit der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters selbst anrichtet, zu beheben. Die Tendenz, bislang staatliche und solidarisch geregelte Aufgaben auf die Tarifpartner und Betriebspartner zu überwälzen, ist bereits in den vergangenen 20 Jahren sehr stark gewesen. Der Vortrag zeigt auch auf, dass die gesetzliche Rentenversicherung erheblichen Bedarf an sozialen Reformen hat. Die Erwerbsminderungsrente wird ihrer Schutzfunktion nur noch unzureichend gerecht. Gleichzeitig sichert die gesetzliche Rentenversicherung die flexibler und prekärer werdenden Erwerbsbiografien auch für das Alter nicht mehr umfassend ab. Deshalb müssen der soziale Ausgleich zugunsten von Menschen mit längeren Phasen des Niedrigverdienstes gestärkt, die Zeiten der Arbeitslosigkeit besser abgesichert und die Erwerbstätigenversicherung eingeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Generationenbilanz - Brandmelder der Zukunft: Update 2007: Demografie trifft Konjunktur (2007)

    Raffelhüschen, Bernd; Heidler, Matthias; Schoder, Jörg; Hagist, Christian;

    Zitatform

    Raffelhüschen, Bernd, Christian Hagist, Matthias Heidler & Jörg Schoder (2007): Die Generationenbilanz - Brandmelder der Zukunft. Update 2007: Demografie trifft Konjunktur. (Argumente zu Marktwirtschaft und Politik 100), Berlin, 16 S.

    Abstract

    "Dass die zunehmende Alterung der Bevölkerung Deutschland in den kommenden Dekaden vor große Herausforderungen stellen wird, hat sich inzwischen bei vielen Bürgern und den meisten Politikern herumgesprochen. Über das Ausmaß der zu erwartenden Probleme wie über die Handlungserfordernisse seitens der Politik bestehen gleichwohl häufig keine klaren Vorstellungen. Um die konkreten wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen des doppelten Alterungsprozesses (d.h. einer dauerhaft niedrigen Geburtenrate bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung) zu quantifizieren, hat die Stiftung Marktwirtschaft im Jahr 2006 damit begonnen, in Kooperation mit dem Forschungszentrum Generationenverträge an der Universität Freiburg regelmäßig eine Generationenbilanz für Deutschland zu veröffentlichen. Die vorliegende Studie stellt das erste planmäßige Update dar. Es beinhaltet eine umfangreiche Datenaktualisierung und berücksichtigt die in den letzten Monaten beschlossenen, fiskalisch wirksamen Reformen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungssysteme. Bis zum Jahr 2050 wird sich der sog. Altenquotient, der angibt wie viele über 65-Jährige auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65-Jährige) kommen, von heute 30,5 auf 58,6 fast verdoppeln. Vor allem in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet diese Entwicklung stark steigende Ausgaben bei einer aufgrund der abnehmenden Zahl Erwerbstätiger tendenziell sinkenden Einnahmenbasis. Mit dem Instrument der Generationenbilanzierung, einem intertemporalen Budgetierungssystem, das auch in der Zukunft liegende Zahlungsverpflichtungen erfasst und somit eine implizite Verschuldung aufdecken kann, lässt sich zeigen, dass der Status quo nicht nachhaltig ist. Vielmehr verspricht der Staat den Bürgern mehr Leistungen als mit der bestehenden Einnahmenstruktur auf Dauer zu finanzieren sind. Mit anderen Worten: Es besteht eine gravierende fiskalische Nachhaltigkeitslücke, was nichts anderes bedeutet, als dass zukünftige Generationen finanziell deutlich stärker belastet werden müssen. Insgesamt beläuft sich die Nachhaltigkeitslücke für das Basisjahr 2005 auf 275,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nur knapp ein Viertel davon entfällt auf die explizit ausgewiesene Staatsverschuldung (64,5 % des BIP), während der Löwenteil auf die implizite Staatsverschuldung (211,2 % des BIP), also die schwebenden Ansprüche der Bürger gegen den Staat, entfällt. Um diese Lücke zu beseitigen, müssten entweder ab sofort alle Steuern und Abgaben dauerhaft um 12,5 % angehoben werden, oder sämtliche staatlichen Transferleistungen für alle Generationen um 10,8 % gesenkt werden. Im Vergleich zur im vergangenen Jahr erstellten Generationenbilanz hat sich die gesamtstaatliche Nachhaltigkeitslücke deutlich verringert, und das, obwohl bei den aktuellen Berechnungen entsprechend der neuen 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes eine deutlich höhere Lebenserwartung zugrunde gelegt wurde. Hauptursache ist die derzeit gute konjunkturelle Entwicklung, die die Steuereinnahmen sprudeln lässt. Darüber hinaus zeigt sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung die positive Nachhaltigkeitswirkung der Rente mit 67 und des Nachholfaktors. Aus Sicht der Nachhaltigkeit gibt es trotz der Gesundheitsreform keine nennenswerten Fortschritte bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung, deren isolierte Nachhaltigkeitslücken im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen sind. Allerdings steht Deutschland mit den Problemen im Gesundheitssystem nicht alleine, wie ein Vergleich mit anderen Industrieländern zeigt. Auch bei der Sozialen Pflegeversicherung steht eine Reform noch aus. Zu hoffen ist auf die Einsicht der Verantwortlichen, dass das Fortbestehen des Status quo keine Option für die Zukunft ist und selbst die beste Konjunkturlage die Probleme nicht löst - es muss politisch gehandelt werden!" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erzwingt die demografische Entwicklung die Rente mit 70? (2007)

    Reuter, Norbert; Schlecht, Michael;

    Zitatform

    Reuter, Norbert & Michael Schlecht (2007): Erzwingt die demografische Entwicklung die Rente mit 70? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 97-100. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-94

    Abstract

    "Die Alterung der Bevölkerung in Deutschland dient als Begründung dafür, dass Einschnitte in das Rentensystem unumgänglich seien. Aktuell ist geplant, bis 2029 das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Über weitere Erhöhungen wird in der Bundesregierung bereits nachgedacht. Tatsächlich aber ergibt sich aus der Alterung der Gesellschaft kein Sachzwang, die Lebensarbeitszeit zu verlängern bzw. die Renten zu kürzen. Aus dem Anstieg des Altenquotienten lässt sich kein Rückschluss auf künftige Belastungen ziehen. Sobald die Produktivitätsentwicklung berücksichtigt wird, zeigt sich sogar, dass die finanziellen Spielräume in Zukunft nicht kleiner, sondern größer werden. Das zentrale Problem ist damit ein politisches: Es geht um die gerechte Verteilung der Zuwächse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kriterien zur Beurteilung der weiteren Altersgrenzenanhebung in der GRV (2007)

    Schmähl, Winfried;

    Zitatform

    Schmähl, Winfried (2007): Kriterien zur Beurteilung der weiteren Altersgrenzenanhebung in der GRV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 87, H. 9, S. 592-599.

    Abstract

    Im April 2007 ist die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen worden. Der Beitrag untersucht, ob mit der gleichzeitig eingeführten Prüfklausel Möglichkeiten geschaffen wurden, die beschlossene Altersregelung noch zu modifizieren. Mit der Frage, ob der Prozess der Anhebung der Altersgrenzen im Prinzip noch reversibel ist, werden zugleich Überlegungen zur Konkretisierung der Prüfklausel verbunden. Indikatoren der Arbeitsmarktsituation und der wirtschaftlichen und sozialen Lage Älterer werden als Kriterien für eine Entscheidung, ob die gesetzliche Regelung beibehalten oder geändert werden soll, diskutiert. Aus Sicht des Autors muss die Beurteilung der Altersgrenzenanhebung im Zusammenhang mit der für die GRV insgesamt eingeschlagenen Entwicklungsstrategie gesehen werden. Danach sollen nach dem Willen des Gesetzgebers zusätzliche Steuermittel für die Altersvorsorge allein in die Förderung der privaten und der über Betriebe abgewickelten kapitalfundierten Altersicherung fließen. Der Beitrag entwickelt dazu eine Alternative, in die eine Anhebung der Altersgrenzen 'sozialverträglich' eingebettet werden könnte. Diese geht von einem sachgerechten Ausbau der Steuerfinanzierung in der GRV aus, um das Leistungsniveau zu erhalten und eine starke Verknüpfung zwischen dem eigenen Vorsorgebeitrag und der späteren Rentenleistung zu erreichen. Nach Meinung des Autors sollte die öffentliche Auseinandersetzung nicht auf die Altersgrenzenproblematik verengt, sondern diese Auseinandersetzung auf eine Veränderung der Umbaustrategie in der deutschen Alterssicherung konzentriert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Probleme und Herausforderungen aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht (2007)

    Siegrist, Hans; Dragano, Nico ;

    Zitatform

    Siegrist, Hans & Nico Dragano (2007): Rente mit 67. Probleme und Herausforderungen aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 147), Düsseldorf, 34 S.

    Abstract

    Im ersten Teil des Gutachtens werden die Auswirkungen langjähriger beruflicher Belastungen auf Gesundheit und Arbeitsfähigkeit älterer Beschäftigter an Hand neuer Ergebnisse der internationalen Forschung dargestellt. Es erfolgt eine Zusammenstellung von Ergebnissen aus internationalen epidemiologischen Studien, welche arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in drei Bereichen systematisch untersucht habe: Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und depressive Störungen. Für physische Arbeitsbelastungen, für arbeitsbezogene Belastungen (v.a. Schicht- und Nachtarbeit) sowie für psychosoziale Arbeitsbelastungen werden die relativen Risiken einer Neuerkrankung bei entsprechender Exposition ermittelt, ebenso wie die erhöhten Wahrscheinlichkeiten einer krankheitsbedingten Frühberentung. Die Identifizierung und Messung psychosozialer Arbeitsbelastungen orientiert sich an drei theoretischen Modellen, dem Anforderungs-Kontroll-Modell (Modell 1), dem Modell beruflicher Gratifikationskrisen (Modell 2) und dem Modell der Organisationsungerechtigkeit (Modell 3). Die Ergebnisse verweisen je nach Expositionsart, -dauer und Krankheitsbild auf erhöhte Erkrankungswahrscheinlichkeiten in einem Schwankungsbereich von 30 Prozent bis 150 Prozent. Besonders bedeutsam sind Befunde zu stark erhöhten Krankheitsrisiken bei älteren Beschäftigten, die zugleich physische und psychosoziale Arbeitsbelastungen erfahren. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass mindestens ein Viertel der entsprechenden Krankheitslast bei älteren Beschäftigten auf die untersuchten belastenden Arbeitsbedingungen zurück zu führen ist. Im abschließenden Teil des Gutachtens werden praxisbezogene Vorschläge auf der Basis dargestellter Befunde entwickelt, mit dem Ziel, durch verstärkte Bemühungen um eine verbesserte Qualität der Arbeit zum Erhalt von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit älterer Beschäftigter beizutragen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67 - Folgen für den Arbeitsmarkt? (2007)

    Tiemann, Heinrich; Gunkel, Alexander; Wahl, Stefanie;

    Zitatform

    Tiemann, Heinrich, Stefanie Wahl & Alexander Gunkel (2007): Rente mit 67 - Folgen für den Arbeitsmarkt? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 60, H. 3, S. 3-16.

    Abstract

    "Welche Anforderungen an den Arbeitsmarkt sind mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre verbunden? Heinrich Tiemann, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unterstreicht, dass nicht nur die Bundesregierung und die Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen, sondern auch die Sozialpartner auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene gefordert sind. Stefanie Wahl, Institut für Wirtschaft und Gesellschaft, Bonn, sieht die größte Anpassungslast bei den Unternehmen und Arbeitnehmern: 'Erstere müssen künftig Innovationen und Produktivität, sprich: ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit mit den vorhandenen älter werdenden Mitarbeitern erreichen. Letztere müssen alles daran setzen, dass sie die fachlichen und physisch-psychischen Anforderungen bis zum Erreichen der Altersgrenze erfüllen.' Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, fordert ergänzend beschäftigungsfördernde Reformen, insbesondere im Bereich der Bildung. Und für Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen, ist es entscheidend, die Qualifikation der Erwerbstätigen zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Länger leben - folgenschwer (2007)

    Zick, Michael;

    Zitatform

    Zick, Michael (2007): Länger leben - folgenschwer. In: Bild der Wissenschaft H. 4, S. 91.

    Abstract

    "Die Rente mit 67 kommt und schon sind die Demografen einen Schritt weiter. Sie halten den Rentenbeginn mit 73 Jahren für vertretbar und tüfteln an einer neuen Altersformel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) und zu Anträgen der Fraktionen (Dr. 16/3794, 16/2747, 16/3812, 16/3815) (2007)

    Zitatform

    (2007): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) und zu Anträgen der Fraktionen (Dr. 16/3794, 16/2747, 16/3812, 16/3815). In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 16(11)538 v. 22.02.2007, S. 1-109.

    Abstract

    Die Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 'Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)' und den zugehörigen Anträgen der Fraktion DIE LINKE. 'Nein zur Rente ab 67', der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 'Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an längere Rentenlaufzeiten' und der Fraktion DIE LINKE 'Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) verlängern' umfassen: Themenkatalog und Liste der eingeladenen Sachverständigen, die schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Verbände und Einzelsachverständigen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, DBB Beamtenbund und Tarifunion, Deutsche Rentenversicherung Bund DRV, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See KBS, Bundesagentur für Arbeit BA, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, Sozialverband Deutschland e.V. SoVD, Sozialverband VdK Deutschland e.V., Deutsche Bundesbank, Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH,Ifo Institut für Wirtschaftsforschung, Deutscher Juristinnen Bund, Professor Dr. Eckart Bomsdorf (Köln), Alfred Löckle (Ludwigsburg), Professor Dr. Johann Eekhoff (Köln), Axel Gerntke (Frankfurt/Main), Professor Dr. Helge Sodan (Berlin), Dr. Edith Perlebach (St. Augustin) sowie die schriftlichen Stellungnahmen der nichteingeladenen Verbände Volkssolidarität Bundesverband e. V., Deutscher Führungskräfteverband, Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes AGV und Deutscher Frauenrat. In seiner Stellungnahme bemerkt das IAB, dass das zusätzliche Arbeitskräftepotenzial einer 'Rente mit 67' durch eine starke Arbeitskräftenachfrage absorbiert werden müsse. 'Wenn dies nicht gelingt, würde durch eine Anhebung der Regelaltersgrenze zwischenzeitlich die Arbeitslosigkeit steigen.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 16/4372, 16/4420 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) und andere (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2007): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 16/4372, 16/4420 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) und andere. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/4583 (07.03.2007)), 24 S.

    Abstract

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages empfiehlt als Ergebnis seiner Beratungen und auf der Grundlage des Berichts des Berichterstatters Peter Weiß (Emmendingen) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs 'Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung' (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) (Drucksachen 16/3794, 16/4372 und 16/4420) in unveränderter Fassung. Das Gesetz regelt die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beginnend von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 und entsprechende Anhebungen bei anderen Renten sowie Einführung einer neuen abschlagsfreien Altersrente ab 65 Jahren für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Außerdem ist eine Modifizierung der Schutzklausel bei der Rentenanpassung vorgesehen: Ab 2011 werden seit 2005 unterbliebene Anpassungsdämpfungen realisiert, wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind. Der Ausschuss hat zudem mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags 'Nein zur Rente ab 67' (Drucksache 16/2747) zu empfehlen. Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zudem beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags 'Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an längere Rentenlaufzeiten' (Drucksache 16/3812) zu empfehlen. Schließlich hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags 'Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz - Rente mit 67- verlängern' (Drucksache 16/3815) zu empfehlen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente ab 67 - Ausnahmeregelung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/5351) (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2007): Rente ab 67 - Ausnahmeregelung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/5351). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/5530 (31.05.2007)), 8 S.

    Abstract

    Die Fraktion die Linke bezieht sich auf eine Bestimmung im Gesetz zur Einführung der Rente ab 67 (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), nach der langjährig Versicherte d.h. 'Versicherte mit außerordentlich langjähriger - nicht selten belastender - Berufstätigkeit' privilegiert werden sollen (45er-Regel) und fragt in acht Einzelfragen, ob es sich bei dieser Regelung um eine Umverteilung zu Lasten von Frauen, Arbeitslosen, Erwerbsgeminderten sowie Versicherten mit lückenhaften Versicherungsverläufen mit der Folge des der deutschen und europäischen Rechtslage widersprechenden gleichstellungspolitisch relevanten Umstands einer mittelbaren Diskriminierung von Frauen handelt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass Wartezeitregelungen Ausdruck des das Rentenversicherungsrecht prägenden Versicherungsprinzips sind und dass hinsichtlich des Erfordernisses von 45 Pflichtbeitragsjahren bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte der Tatsache, dass Frauen statistisch gesehen weniger Pflichtbeitragszeiten aufweisen, durch die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Rechnung getragen wird. Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Einführung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden von der Bundesregierung nicht geteilt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente ab 67 - Die Auswirkungen für die Betroffenen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/4952) (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2007): Rente ab 67 - Die Auswirkungen für die Betroffenen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/4952). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/5086 (24.04.2007)), 8 S.

    Abstract

    Die Fraktion Die Linke geht davon aus, dass es sich bei der Anhebung der Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz auf 67 Jahre lediglich um eine verkürzte Rentenbezugszeit oder um eine bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch höhere Abschläge gekürzte Rente handelt und fragt in ihrer Kleinen Anfrage in 9 Einzelfragen nach den Auswirkungen für die Betroffenen. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass der demografische Wandel auch eine Herausforderung für die gesetzliche Rentenversicherung ist. Die längere Lebensdauer bewirkt auch eine längere Rentenbezugsdauer. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist vor diesem Hintergrund aus ihrer Sicht nicht nur richtig, sie ist vor allem im Interesse der Jüngeren auch notwendig. Die Anhebung der Altersgrenzen ist Bestandteil einer langfristig angelegten Strategie, um Deutschland zu modernisieren und für die Zukunft fit zu machen. Die Anhebung der Altersgrenze ist daher nicht nur unter rentenpolitischen Gesichtspunkten notwendig. Sie ist vielmehr ein Element einer umfassenden Modernisierungsstrategie, die die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest machen soll. Die Bundesregierung erklärt, dass Anhebung der Regelaltersgrenze keine Rentenkürzung verursacht, da sie keine Minderung des aktuellen Rentenwerts und damit des konkreten Rentenzahlbetrages herbeiführt. Vielmehr zielt die Altersgrenzenanhebung darauf, Leistungserweiterungen aufgrund der im Verhältnis zu den potenziellen Erwerbs- und Beitragsjahren durchschnittlich länger werdenden Rentenbezugsdauer auszugleichen. Letztlich profitieren Rentner von den aus der Anhebung der Altersgrenzen resultierenden tendenziell höheren Rentenanpassungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ist die Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters nur eine Rentenkürzung? (2006)

    Babel, Bernhard; Bomsdorf, Eckart;

    Zitatform

    Babel, Bernhard & Eckart Bomsdorf (2006): Ist die Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters nur eine Rentenkürzung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 479-484.

    Abstract

    Mit der Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters und der Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors versucht die Bundesregierung dem sich aufgrund der demografischen Entwicklung langfristig abzeichnenden Ungleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenzuwirken. Die Wirkungen beider Maßnahmen bedingen einander: eine Erhöhung des Rentenzugangsalters reduziert die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors. Zusätzlich hängen die Konsequenzen beider Maßnahmen von der zukünftigen demografischen Entwicklung ab. In der politischen Diskussion wird die Behauptung aufgestellt, dass die Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters lediglich eine 'große Rentenkürzung' darstellt. Der Beitrag präsentiert zunächst fünf aktuelle, auf eigenen Modellrechnungen basierende Varianten für die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bis 2050 und untersucht daran anschließend die Entwicklung des Nachhaltigkeitsfaktors in Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung und für unterschiedliche Rentenzugangsalter. Abschließend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Rentenzugangsalters auf die Anzahl der Beitragszahler abgeschätzt. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass der aus den untersuchten Maßnahmen resultierende Anstieg des gesetzlichen Rentenzugangsalters 'nicht zwangsläufig als zusätzliche Rentenkürzung' zu sehen ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Durchschnittliches Renteneintrittsalter steigt weiter: wachsende Differenzierung im Rentenzugangsalter seit 2003 zu beobachten (2006)

    Brussig, Martin; Wojtkowski, Sascha;

    Zitatform

    Brussig, Martin & Sascha Wojtkowski (2006): Durchschnittliches Renteneintrittsalter steigt weiter. Wachsende Differenzierung im Rentenzugangsalter seit 2003 zu beobachten. (Altersübergangs-Report / Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen 2006-02), Gelsenkirchen, 16 S.

    Abstract

    "Zwischen 1996 und 2005 hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Altersrenten um ca. 1 Jahr auf 63,0 Jahre erhöht; allein seit 2003 um ein halbes Jahr. Berücksichtigt man Erwerbsminderungsrenten (ab 50 Jahre), so ist das Zugangsalter niedriger (62,3 Jahre), der Anstieg seit 1996 aber stärker. Dennoch gab es 2004 und 2005 wieder anteilig mehr Personen, die mit 60 Jahren in Rente gegangen sind. Damit zeichnen sich zwei gegensätzliche Trends ab: einerseits - schon seit 1996 - der Trend zum späteren Renteneintritt, und parallel dazu andererseits (ab 2004) wieder mehr Rentenzugänge mit 60 Jahren. Etwa ein Drittel der Männer erreichte 2005 die Rente über die Regelaltersrente ab 65 Jahre. Zugänge in Erwerbsminderungsrenten sind für Männer und Frauen seit 1996 rückläufig, ebenso Altersrenten für Frauen. Nach Jahren zunehmender Inanspruchnahme geht die Bedeutung der Altersrenten nach Altersteilzeit seit 2003 wieder zurück. Etwa vier von fünf Frauen beziehen entweder eine Regelaltersrente oder eine Altersrente für Frauen. Für Männer spielen Altersrenten für langjährig Versicherte, nach Altersteilzeit, aber auch wegen Arbeitslosigkeit eine größere Rolle. Männer gehen öfter mit Abschlägen in Rente als Frauen. In den neuen Bundesländern erfolgen Zugänge in eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor häufiger vorzeitig als in den alten Bundesländern. Hauptgründe sind die schlechte Arbeitsmarktlage und die höhere Frauenerwerbstätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Altersgrenzenpolitik und Arbeitsmarkt: zur Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters (2006)

    Brussig, Martin; Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Brussig, Martin & Matthias Knuth (2006): Altersgrenzenpolitik und Arbeitsmarkt. Zur Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 59, H. 6, S. 307-313.

    Abstract

    "Der Beitrag diskutiert Zusammenhänge zwischen Alterserwerbstätigkeit, Erwerbsaustritt und Renteneintritt. Die jüngsten Veränderungen, die auch durch einen durchschnittlich späteren Erwerbsausstieg und ein durchschnittlich höheres Renteneintrittsalter gekennzeichnet sind, zeigen soziale Unterschiede insbesondere nach Geschlecht, Qualifikation sowie zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen im Altersübergang auf. Dies erlaubt Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen einer angehobenen Rentenaltersgrenze für die soziale Sicherung im Alter: Während ein Teil der künftig älteren Erwerbstätigen gesundheitlich wie qualifikatorisch auch noch in höherem Alter beschäftigungsfähig ist, ist für einen anderen Teil zu erwarten, dass prekäre Altersübergänge länger andauern und gravierende nachteilige Auswirkungen auf die Alterssicherung haben werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Länger arbeiten oder länger arbeitslos?: Probleme einer Heraufsetzung der Altersgrenze (2006)

    Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard (2006): Rente mit 67: Länger arbeiten oder länger arbeitslos? Probleme einer Heraufsetzung der Altersgrenze. In: P. König, G. Bäcker & J. Schmid (2006): Rente mit 67 : Steuerungspotenziale in der Renten- und Beschäftigungspolitik, S. 6-23.

    Abstract

    In einer Stellungnahme zum geplanten Rentenzugang mit 67 Jahren für den Gesprächskreis Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt der Autor zu dem Schluss, dass die Erhöhung der Altergrenze dann nicht zwingend ist, wenn die Einnahme/Ausgabediskrepanz u.a. durch eine präventive Arbeitsmarktpolitik entschärft wird. Im einzelnen wird die Erhöhung des Renteneintrittsalters unter folgenden Aspekten behandelt: Sicherung der Finanzierung der Rentenversicherung, Arbeitsmarktprobleme Älterer aufgrund des späteren Renteneintritts, Langzeitarbeitslosigkeit und Rentenkürzung statt Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Finanzierung der Alterssicherung im demografischen Umbruch, Alter und berufliche Leistungsfähigkeit, Vorrang für eine präventive Arbeitspolitik und Reform der Erwerbsminderungsrente. Mit der Erhöhung des Rentenzugangsalters ist nach Ansicht des Autors keineswegs automatisch sichergestellt, dass alle Arbeitnehmer dadurch auch tatsächlich länger als bisher tätig sein werden. 'Es kann daraus aber nicht unbedingt abgeleitet werden, dass die Anhebung der Altersgrenze deshalb vor allem als getarnte Kürzungsvariante einzustufen ist. Ob dies zutreffen könnte oder nicht, hängt entscheidend von der Entwicklung und Gestaltung in anderen Feldern der Wirtschaft und Politik ab. Eine rentensystemimmanente Betrachtungsweise muss daher durch die Berücksichtigung anderer Stellgrößen wie Beschäftigung, Arbeitsorganisation und neue Formen der Regulierung ergänzt werden.' Immer mehr Unternehmen werden angesichts des demografischen Wandels zukünftig auf eine längere Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer angewiesen sein. Deshalb plädiert der Beitrag für die Entwicklung vorausschauender Konzepte in der Renten- und Beschäftigungspolitik auch unabhängig von der Anhebung der Altersgrenze. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Anmerkungen zur geplanten Anhebung des gesetzlichen Rentenalters (2006)

    Clemens, Johannes;

    Zitatform

    Clemens, Johannes (2006): Anmerkungen zur geplanten Anhebung des gesetzlichen Rentenalters. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 3, S. 163-165.

    Abstract

    "Die Bundesregierung beabsichtigt, das gesetzliche Rentenalter schrittweise bis zum Jahr 2029 von derzeit 65 auf 67 Jahre anzuheben. Sollte wegen der stark zugenommenen ferneren Lebenserwartung eine beschleunigte Anhebung über das Alter von 67 Jahren hinaus in Erwägung gezogen werden? Wäre es zweckmäßiger, anstelle des Rentenalters die relative Rentenbezugsdauer festzuschreiben, um regelmäßig wiederkehrende Diskussionen um eine weitere Anhebung des Rentenalters aus dem Wege zu gehen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausbildung, Erwerbsphase, Renteneintritt: demografischer Wandel und optimale Zeitallokation im Lebenszyklus (2006)

    Debus, Martin; Michaelis, Jochen;

    Zitatform

    Debus, Martin & Jochen Michaelis (2006): Ausbildung, Erwerbsphase, Renteneintritt. Demografischer Wandel und optimale Zeitallokation im Lebenszyklus. (Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 79/06), Kassel, 27 S.

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Determinanten der individuellen Ausbildungs- und Renteneintrittsentscheidung. Unter Verwendung eines OLG-Modells wird gezeigt, wie die Individuen mit ihren Investitionen in Humankapital sowie mit der Entscheidung über den Zeitpunkt des Renteneintritts reagieren, wenn sich a) die heutige Entlohnung des Faktors Humankapital ändert, b) die zukünftige Entlohnung des Humankapitals ändert, c) die antizipierte Rente sinkt, und d) der erwartete Beitragssatz zur Sozialversicherung steigt. Unsere Analyse legt nahe, auf den demografischen Wandel primär mit einer Reduktion des Rentenniveaus zu reagieren, denn im Vergleich zur Alternative Beitragserhöhung werden die Individuen eine längere Lebensarbeitszeit sowie eine vermehrte Humankapitalbildung wählen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeiten bis 65 oder gar bis 67?: die Voraussetzungen fehlen (2006)

    Ebert, Andreas; Fuchs, Tatjana; Kistler, Ernst;

    Zitatform

    Ebert, Andreas, Tatjana Fuchs & Ernst Kistler (2006): Arbeiten bis 65 oder gar bis 67? Die Voraussetzungen fehlen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 59, H. 9, S. 492-499.

    Abstract

    "Auf europäischer wie nationaler Ebene wird eine Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und des faktischen Renteneintrittsalters angestrebt. In Deutschland ist die Rente mit 67 fast schon beschlossene Sache. Als Begründung dienen angebliche demografische Zwänge. Der Beitrag zeigt auf, dass derzeit die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um das politisch gesetzte Ziel zu erreichen - weder mit Blick auf die Arbeitsmarktperspektiven noch von Seiten der Arbeitsbedingungen. Es droht zunehmende Altersarbeitslosigkeit und Altersarmut. Sinnvoll wären eine Modifizierung statt Abschaffung der Frühverrentungsinstrumente sowie ein präventiver Ansatz in Richtung alters- und alternsgerechten Arbeitens. Sinnvoll wäre auch eine Annäherung des faktischen an das gesetzliche Rentenalter und nicht eine Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67 - Gegen den demografischen Trend (2006)

    Fuchs, Johann ; Weber, Brigitte;

    Zitatform

    Fuchs, Johann & Brigitte Weber (2006): Rente mit 67 - Gegen den demografischen Trend. In: IAB-Forum H. 2, S. 42-47.

    Abstract

    Der Beitrag geht der Frage nach, ob die 'Rente mit 67' eine geeignete Maßnahme darstellt, die Auswirkungen des demografischen Wandels zu begrenzen. Er kommt zu dem Schluss, dass eine längere Lebensarbeitszeit dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials entgegenwirken kann, es sich aber bei dieser Maßnahme um eine 'Medizin mit Nebenwirkungen' handelt. So muss die Erhöhung des Anteils Älterer am Erwerbspersonenpotenzial von Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen begleitet werden. Damit es nicht zu einer Verdrängung jüngerer Arbeitnehmer und damit zu einem Ansteigen von offener und verdeckter Arbeitslosigkeit als Folge der Rente mit 67 kommt, müssen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei muss es sich um 'richtige' sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze handeln, damit die Arbeitskräfte davon leben und die Sozialversicherungen gestützt werden können. Andernfalls würde wegen der Rente mit 67 die Arbeitslosigkeit Älterer und auch die der Jüngeren steigen. Nach Ansicht der Autoren ist bei allen 'Nebenwirkungen' langfristig die Anhebung des Rentenalters aber nicht zu vermeiden. Alle Bevölkerungsprojektionen gehen von der Annahme eines sinkenden Erwerbspersonenpotenzials aus. 'Ältere Fachkräfte dürften deshalb quantitativ die wichtigste personelle Reserve bilden.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Neue Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik (2006)

    Fuchs, Johann ;

    Zitatform

    Fuchs, Johann (2006): Rente mit 67: Neue Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik. (IAB-Kurzbericht 16/2006), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Wenn im Jahr 2030 die stufenweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein wird, sind in Deutschland rund 8,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 66 Jahren alt. Für den Bezug einer abschlagfreien Rente müsste bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet werden. Finanzielle und andere Motive werden viele ältere Arbeitskräfte wahrscheinlich veranlassen, nicht frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Dies gilt insbesondere für die 65- und 66-Jährigen, von denen im Augenblick nur knapp 7 Prozent noch erwerbstätig sind. Angesichts der Abschläge werden künftig aber auch die etwas Jüngeren länger arbeiten. Wie viele das sein werden, lässt sich derzeit nicht genau vorhersagen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte für eine Ober- und eine Untergrenze der wahrscheinlichen Entwicklung. Das Wachstum der älteren Bevölkerung und der längere Verbleib Älterer im Erwerbsleben führen zu einem deutlichen Anstieg des Erwerbspersonenpotenzials. Der Höhepunkt wird ungefähr im Jahr 2030 erreicht, wenn wegen der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre zwischen 1,2 Millionen und über 3 Millionen Erwerbspersonen zusätzlich auf den Arbeitsmarkt drängen. Der oft prognostizierte Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials würde sich dadurch deutlich verzögern. Die beschäftigungspolitische Herausforderung liegt dann darin, für dieses zusätzliche Arbeitskräftepotenzial ebenso viele neue Arbeitsplätze zu schaffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 29.-30. November 2005 in Würzburg (2006)

    Gunkel, Alexander; Engelen-Kefer, Ursula; Rische, Herbert; Reimann, Axel;

    Zitatform

    Gunkel, Alexander, Ursula Engelen-Kefer, Herbert Rische & Axel Reimann (2006): Aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 29.-30. November 2005 in Würzburg. (DRV-Schriften 63), Bad Homburg: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation, 58 S.

    Abstract

    Themen des 31. Aktuellen Presseseminars des VDR am 29. und 30. November 2005 in Würzburg waren
    - die finanzielle Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung (Gunkel),
    - die aktuellen rentenpolitischen Herausforderungen - insbesondere die Rente mit 67 (Engelen-Kefer),
    - die Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rische),
    - die Alterssicherung in Deutschland (Reimann). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ein längeres Arbeitsleben für alle?: aktuelle renten- und arbeitsmarktpolitische Entwicklungen im Lichte der Ergebnisse des "Altersübergangs-Reports" (2006)

    Knuth, Matthias; Brussig, Martin; Büttner, Renate;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Renate Büttner & Martin Brussig (2006): Ein längeres Arbeitsleben für alle? Aktuelle renten- und arbeitsmarktpolitische Entwicklungen im Lichte der Ergebnisse des "Altersübergangs-Reports". (Altersübergangs-Report / Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen 2006-01), Gelsenkirchen, 10 S.

    Abstract

    "Zwischen Erwerbsarbeit und Rente haben sich seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend Übergangsphasen eingeschoben. Nur rund ein Fünftel aller Zugänge in Altersrenten erfolgt unmittelbar aus sozialversicherungspflichtiger beruflicher Tätigkeit - wenn man die Altersteilzeitarbeit ausklammert, deren Endphase meistens in Freistellung besteht. Nur knapp ein Drittel eines Geburtsjahrganges nimmt die Regelaltersrente in Anspruch, aber ganz überwiegend nicht im unmittelbaren Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Knapp ein Fünftel aller Neuzugänge in Altersrenten hat unmittelbar vor Renteneintritt Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen. Abschläge auf vorzeitige Renten haben zur Verschiebung der Inanspruchnahme und - zusammen mit demographischen Effekten - zum Anstieg des durchschnittlichen Rentenzugangsalters um ein Jahr (auf 63,1 Jahre) innerhalb von acht Jahren geführt (1996-2004). Die Erwerbstätigkeit Älterer ab 50 hat zugenommen, besonders in der Altersgruppe zwischen dem 56. und dem 62. Lebensjahr. Vor allem die verstärkte Erwerbsbeteiligung älterer Frauen hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Alterserwerbstätigkeit differiert sehr stark nach der beruflichen Qualifikation. Die Sicht der Betriebe auf Ältere ist widersprüchlich: Einerseits werden ihre Tugenden hoch geschätzt, andererseits werden Ältere trotzdem weit unterproportional eingestellt. Sollte sich das nicht grundlegend ändern, birgt die geplante Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters - zusammen mit aktuellen Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik - die verstärkte Gefahr von Altersarmut." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Steuerungspotenziale in der Renten- und Beschäftigunspolitik (2006)

    König, Peter; Schmid, Josef; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    König, Peter, Gerhard Bäcker & Josef Schmid (2006): Rente mit 67. Steuerungspotenziale in der Renten- und Beschäftigunspolitik. Bonn, 36 S.

    Abstract

    "Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte im Rahmen ihres Gesprächskreises Sozialpolitik die Professoren Gerhard Bäcker und Josef Schmid Ende 2005 darum gebeten, für uns eine Stellungnahme zum Rentenzugang in einem Alter von 67 Jahren abzugeben. Mit dieser Veröffentlichung stellen wir jetzt die beiden Beiträge vor. Für Schmid scheint die Erhöhung der Altersgrenze aufgrund fiskalischer Probleme naheliegend zu sein. Bäcker sieht dies dann nicht als zwingend an, wenn die Einnahme/Ausgabediskrepanz u.a. durch eine präventive Arbeitsmarktpolitik entschärft wird. Bei beiden Autoren wird deutlich, dass mit der Erhöhung des Rentenzugangsalters keineswegs automatisch sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer dadurch auch tatsächlich länger als bisher tätig sein werden. Es kann daraus aber nicht unbedingt abgeleitet werden, dass die Anhebung der Altersgrenze deshalb vor allem als getarnte Kürzungsvariante einzustufen ist. Ob dies zutreffen könnte oder nicht, bedarf u.a. einer differenzierten Betrachtungsweise nach Berufen und Erwerbsbiographien und hängt entscheidend von der Entwicklung und Gestaltung in anderen Feldern der Wirtschaft und Politik ab. Entscheidend an beiden Stellungnahmen ist, dass sie nicht bei einer rentensystemimmanenten Betrachtungsweise stehen bleiben. Beide Autoren plädieren dafür, den Blick auch auf andere Stellgrößen zu richten: auf Beschäftigung, Arbeitsorganisation und neue Formen der Regulierung. Welche Konsequenzen sich aus einer Anhebung des Rentenzugangsalters ergeben, wird zukünftig davon abhängen, wie diese Stellgrößen gestaltet werden: so z.B. bei Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitsschutz, Lohn- und Leistungspolitik. Mit einem Hinweis auf die Wissensgesellschaft wird auch dafür plädiert, die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Arbeitnehmer stärker in eine Richtung zu fördern, die ihnen eine flexible Reaktion auf veränderte Marktbedingungen ermöglicht, um so zukünftig Anpassungsprobleme im Alter so weit wie möglich zu vermeiden. Fazit beider Wissenschaftler ist es, dass ein Teil der Unternehmen in Deutschland angesichts des demographischen Wandels zukünftig auf eine längere Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer angewiesen sein wird. Deshalb scheint es unabhängig von der Anhebung der Altersgrenze erforderlich zu sein, vorausschauende Konzepte zu entwickeln. Allerdings darf selbst bei einer solchen Erweiterung der Perspektiven nicht der Schluss gezogen werden, dass allein dadurch renten- wie beschäftigungspolitische Herausforderungen lösbar wären. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Fortschritte im Bereich von Forschung und Entwicklung sowie im Bildungsbereich werden maßgeblichen Einfluss darauf haben, welche Gestaltungsoptionen im Renten- und Beschäftigungssystem an Bedeutung gewinnen könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verlängerung der Lebensarbeitszeit: eine realistische Perspektive? (2006)

    Lehr, Ursula; Kruse, Andreas;

    Zitatform

    Lehr, Ursula & Andreas Kruse (2006): Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Eine realistische Perspektive? In: Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie, Jg. 50, H. 4, S. 240-247.

    Abstract

    "Der Beitrag geht zunächst auf einige zentrale demografische Entwicklungen ein, die eine alternde Gesellschaft kennzeichnen. Er macht deutlich, dass das Altem der Gesellschaft nicht mit einem Rückgang an Innovationsfähigkeit gleichgesetzt werden darf. Vielmehr verfügen viele ältere Menschen über Wissen und Erfahrungen, die sie in die Lage versetzen, sich mit neuen Anforderungen kreativ auseinanderzusetzen. Diese Wissens- und Erfahrungselemente werden hier für den beruflichen Bereich dargestellt. Zugleich werden potenzielle Risiken älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeigt, die bei der Personalplanung besonders berücksichtigt werden müssen Der Beitrag plädiert dafür, eine alternde GeselIschaft auch als eine Chance zu begreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie lange dürfen wir arbeiten?: gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem (2006)

    Lenz, Carl Otto; Mann, Thomas; Nußberger, Angelika; Wulff, Otto; Tettinger, Peter J.;

    Zitatform

    Lenz, Carl Otto, Thomas Mann, Angelika Nußberger, Peter J. Tettinger & Otto Wulff (2006): Wie lange dürfen wir arbeiten? Gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem. (Zukunftsforum Politik 70), Sankt Augustin, 104 S.

    Abstract

    "Die 'gesetzlichen Höchstaltersgrenzen als Verfassungsproblem' war Thema eines Workshops der Konrad-Adenauer-Stiftung. In dem Band werden die Vorträge dieser Expertenrunde dokumentiert. Ziel ist es, den politischen Entscheidungsbedarf zu verdeutlichen und einen konkreten Ansatz für politisches Handeln zu eröffnen, um ältere und alte Menschen auch künftig in das gesellschaftliche Gefüge zu integrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 67: Konsequenzen für Versicherte, Rentensystem und Arbeitsmarkt (2006)

    Ottnad, Adrian; Schnabel, Reinhold;

    Zitatform

    Ottnad, Adrian & Reinhold Schnabel (2006): Rente mit 67. Konsequenzen für Versicherte, Rentensystem und Arbeitsmarkt. Köln, 150 S.

    Abstract

    Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre soll das Rentenversicherungssystem finanziell stabilisieren und eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen herbeiführen. Die Studie geht auf die Hintergründe der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ein und beschreibt mögliche Effekte auf das bestehende Rentensystem. Die Autoren verweisen darauf, dass das künftige Renteneintrittsverhalten von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, sodass eine Prognose sehr riskant erscheint. Weiterhin werden die finanziellen Folgen für die Rentenversicherung und für die öffentlichen Haushalte beschrieben sowie eine Renditeberechnung ohne und mit Berücksichtigung des Bundeszuschusses durchgeführt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Extending working life: problems and prospects for social and public policy (2006)

    Phillipson, Chris ;

    Zitatform

    Phillipson, Chris (2006): Extending working life. Problems and prospects for social and public policy. In: Social Policy Association (Hrsg.) (2006): Social policy review 18 : analysis and debate in social policy, 2006, S. 221-247.

    Abstract

    Der Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand wird in allen Wohlfahrtsstaaten zu einem immer wichtigeren Thema sowohl der Sozial- als auch der Wirtschaftspolitik. Dabei zeichnen sich unterschiedliche Trends ab wie ein möglichst frühes Ruhestandsalter, verschiedene 'Beschäftigungsbrücken' zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand und eine Diversifizierung der Altersversorgung. Während in den 1970er und 1980er Jahren der Trend dahin ging, ältere Arbeitnehmer möglichst früh durch jüngere zu ersetzen, herrscht zu Beginn des 21. Jahrhunderts in allen westlichen Industrieländern der Wunsch auf Seiten der Politik vor, ältere Arbeitnehmer länger und möglichst über das offizielle Renteneintrittsalter in Beschäftigung zu halten. Der Beitrag erläutert am Beispiel Großbritanniens die Maßnahmenbündel, mit denen ein Wiedereintritt in das Berufsleben erleichtert und ein vorzeitiger Austritt aus dem Berufsleben verhindert werden sollen, und beschreibt den zugrundeliegenden politischen Paradigmenwechsel in drei Schritten. Zunächst wird der allgemeine politische Kontext der öffentlichen Debatte um Arbeit und Ruhestand geschildert und danach werden einige der Schlüsselfaktoren, die verantwortlich dafür sind, ältere Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben auszusondern, untersucht. In einem dritten Abschnitt werden die politischen Optionen analysiert und bewertet, die geeignet sind, die Lebensarbeitszeit zu verlängern. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Älter werden - aktiv bleiben: Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland (2006)

    Prager, Jens U.; Schleiter, Andre;

    Zitatform

    Prager, Jens U. & Andre Schleiter (2006): Älter werden - aktiv bleiben. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Gütersloh, 20 S.

    Abstract

    "Die Studie ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage der Bertelsmann Stiftung zum Thema 'Beschäftigungsfähigkeit und Aktivität bis ins Alter'. Ziel dieser repräsentativen Untersuchung ist die Erfassung eines Meinungsbildes von Erwerbstätigen im Alter von 35 bis 55 Jahren, also derjenigen, die von den aktuellen Rentenreformen und der damit verbundenen Anhebung des Renteneintrittsalters betroffen sind. Im Fokus der Untersuchung stehen Fragen nach
    - den Voraussetzungen, die aus Sicht der Erwerbstätigen erfüllt sein müssten, um bis zum 65. Lebensjahr und darüber hinaus einem Beruf nachzugehen,
    - der Bereitschaft der Erwerbstätigen zur Beteiligung an Maßnahmen zur Sicherung bzw. Stärkung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit,
    - den Vorstellungen der Erwerbstätigen bezüglich des Übergangs von der Erwerbs- in die Nacherwerbsphase und
    - nach der Bereitschaft der Erwerbstätigen zu einem über die Erwerbstätigkeit hinausgehenden gesellschaftlichen Engagement." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Anhebung der Rentenaltersgrenze: Pro und Contra Rente mit 67 (2006)

    Promberger, Markus; Wübbeke, Christina;

    Zitatform

    Promberger, Markus & Christina Wübbeke (2006): Anhebung der Rentenaltersgrenze: Pro und Contra Rente mit 67. (IAB-Kurzbericht 08/2006), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    "Unbestritten ist, dass in den nächsten Jahrzehnten immer weniger Beschäftigte immer mehr Rentnern immer länger die Rente bezahlen müssen. Kontrovers ist hingegen, ob die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre der richtige Weg ist, um dieses Problem zu entschärfen. Es spricht zwar eine Reihe guter Gründe für die Anhebung des Rentenalters, zu denen der Geburtenrückgang, die steigende Lebenserwartung, die wachsende Gesundheit und Leistungsfähigkeit Älterer sowie der drohende Fachkräftemangel in gar nicht so ferner Zukunft zählen. Auf der anderen Seite sind ungelöste Arbeitsmarktprobleme ins Feld zu führen, soziale Härten bis hin zur Altersarmut und die eher geringen finanziellen Entlastungseffekte für die Rentenkassen. Wägt man die 'Pros' und 'Contras' sorgfältig gegeneinander ab, so bleibt die Empfehlung, über bestimmte Aspekte der 'Rente mit 67' noch einmal gründlich nachzudenken. So müssten etwa mögliche negative Arbeitsmarkteffekte näher untersucht werden. Auch die Gefahr sozialer Härten bei Arbeitnehmern mit berufsbedingter Erwerbsunfähigkeit sollte bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Länger arbeiten muss sein - aber wie?: konzeptionelle Überlegungen zu einem Rentenzugang bis 67 (2006)

    Schmid, Josef;

    Zitatform

    Schmid, Josef (2006): Länger arbeiten muss sein - aber wie? Konzeptionelle Überlegungen zu einem Rentenzugang bis 67. In: P. König, G. Bäcker & J. Schmid (2006): Rente mit 67 : Steuerungspotenziale in der Renten- und Beschäftigungspolitik, S. 24-31.

    Abstract

    "Im Folgenden soll nun versucht werden, die Verlängerung des Rentenzugangs auf 67 Jahre als eine mögliche Lösungsstrategie auszuloten, was dann auch heißt, die entsprechenden Voraussetzungen und Folgen eines solchen Vorschlags in die Betrachtung mit einzubeziehen. Damit verbunden ist ein Wechsel des Paradigmas, d.h. die Betonung liegt weniger auf einer Analyse von Ausgaben und Einnahmen der Alterssicherung sowie den damit verbundenen fiskalischen Stellgrößen, sondern der Blick richtet sich auf Beschäftigung, Arbeitsorganisation und neue Formen der Regulierung. Plädiert wird dabei nicht für einen großen Wurf, sondern für ein kluges Patchwork anstelle eines radikalen Systemwechsels (in welche Richtung er auch immer gedacht wird)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Potemkins Rente (2006)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2006): Potemkins Rente. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 51, H. 2, S. 203-212.

    Abstract

    Der Beitrag setzt sich kritisch mit den im IV. Kapitel des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD formulierten Grundsätzen zur Rentenpolitik auseinander, deren Ziel es ist, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Um dies zu erreichen sollen das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht und 'nicht realisierte Dämpfungen von Rentenanpassungen' nachgeholt werden. Die daraus resultierenden Leistungskürzungen versuchen Banken und Versicherungen durch Angebote zur privaten Vorsorge auszugleichen. Nach Ansicht des Autors bieten derartige Angebote weder die notwendige langfristige Versorgungssicherheit noch ist die Mehrzahl der Beitragszahler, die damit rechnen muss, in Zukunft mit der gesetzlichen Rente nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, in der Lage, zusätzliche private Leistungen zu finanzieren. Um drohende Altersarmut zu vermeiden, werden drei unterschiedliche Konzepte zum nachhaltigen Erhalt der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt und miteinander verglichen: Steuerfinanzierung, Bürgerversicherung und Wertschöpfungsabgabe. In der Abwägung der Vor- und Nachteile dieser drei Finanzierungsmodelle plädiert der Beitrag für letzteres, d.h. für die Erhebung wertschöpfungsabhängiger Arbeitgeberbeiträge. 'In der Rentenformel müsste eine an der Wertschöpfung orientierte Finanzierung entsprechend abgebildet werden.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Flexiblere Rentenregelungen können Härten der Neuregelung abmildern (2006)

    Thiede, Reinhold;

    Zitatform

    Thiede, Reinhold (2006): Flexiblere Rentenregelungen können Härten der Neuregelung abmildern. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 11, S. 360-368.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung auf 67 Jahre heraufsetzen. Seit dem 1. November 2006 liegt ein Referentenentwurf des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes2 vor, durch das das Regelrentenalter auf 67 Jahre erhöht wird. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie flexiblere Regelungen im Rentenrecht die mit der Erhöhung des Regelrentenalters verbundenen Härten abmildern können und skizziert Möglichkeiten der Flexibilisierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der demographische Wandel: Herausforderung für Politik und Wirtschaft (2006)

    Walla, Wolfgang; Eggen, Bernd; Lipinski, Heike;

    Zitatform

    Walla, Wolfgang, Bernd Eggen & Heike Lipinski (2006): Der demographische Wandel. Herausforderung für Politik und Wirtschaft. Stuttgart: Kohlhammer, 261 S.

    Abstract

    Der demographische Wandel beherrscht die öffentliche und politische Diskussion mit Themen wie Generationenvertrag, künftige Altersvorsorge, Geburtendefizite, Zuwanderung von Ausländern, Alterung der Gesellschaft, Kinderlosigkeit von Akademikerinnen, schrumpfende Städte oder auch Leerstand von Wohnungen. Das Buch unternimmt den Versuch, der Vielzahl der Meinungen die Daten amtlicher Statistiken entgegenzusetzen. Es gibt eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Lebensbereiche (Familie, Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Raum- und Kommunalentwicklung) und die Herausforderungen, die auf diese zukommen. Es wird gezeigt, dass die anstehenden und die zu lösenden Aufgabe weltweit auftreten oder auftreten werden. Im Fokus steht Deutschland. Dabei wird Deutschland im internationalen Zusammenhang betrachtet. Einzelne Sachverhalte werden beispielhaft für Baden-Württemberg detaillierter dargestellt. Dabei wird deutlich: Was für Baden-Württemberg gilt, gilt für alle Bundesländer (für die westlichen mehr als für die östlichen) und was für Deutschland zutrifft, trifft meist auch für andere hoch entwickelte Staaten zu. Die Daten lassen die Autoren zu der Schlussfolgerung kommen, dass im internationalen Vergleich einige Länder die Herausforderungen durch den demographischen Wandel mutiger und tatkräftiger angenommen haben als andere. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3794 (12.12.2006)), 60 S.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sieht der Gesetzentwurf die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr vor, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Flankierend dazu soll die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer in Deutschland weiter verbessert werden. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf eine Modifizierung der Schutzklausel bei der Rentenanpassung: Ab 2011 werden seit 2005 unterbliebene Anpassungsdämpfungen realisiert, wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind. Durch eine Bestandsprüfungsklausel wird die Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten. Darüber hinaus enthält der Entwurf im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung im Wesentlichen Rechtsänderungen hinsichtlich der Frist- und Verfahrensvorschriften zum Rentensplitting unter Ehegatten; der Rücknahmepflicht bei bestandskräftigen Verwaltungsakten und der Einführung einer Übergangsregelung in das Fremdrentengesetz (FRG). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 16/1189) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 16/1189). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1273 (24.04.2006)), 12 S.

    Abstract

    Gegenstand der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung sind arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, welche Personen erhalten, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, aber Renten wegen voller Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung finden konnten. 'Ob ein Arbeitsplatz im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.' Die Bundesagentur für Arbeit erstattet der Rentenversicherung pauschal die Hälfte der Aufwendungen für diese Renten, für den Zeitraum, für den ansonsten ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hätte. Die in der Antwort der Bundesregierung ausgewiesenen Daten zu arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang basieren auf Sonderauswertungen der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dabei wird bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zwischen Altfällen (Fälle mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2001 an arbeitsmarktbedingten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten) und Neufällen (Fälle mit Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2001 an arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten) unterschieden. Im einzelnen dargestellt werden die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten, die jährliche Anzahl der Rentenneuzugänge, die statistische Verteilung des Rentenzahlbetrags, das durchschnittliche Rentenzugangsalter sowie die medizinischen Ursachen nach Diagnosegruppen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2005) (2006)

    Abstract

    Der Rentenversicherungsbericht 2005 gliedert sich in vier Teile: -Teil A: Die gesetzliche Rentenversicherung in den letzten Jahren -Teil B: Vorausberechnung der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens -Teil C: Eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Bundesländern im mittelfristigen Zeitraum 2004 bis 2009 -Teil D: Auswirkungen der Heraufsetzung der Altersgrenzen. Der Anhang enthält Tabellen mit wichtigen Kenngrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel der Regierungspolitik ist es, 'die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung zu stoppen, ohne die gesetzten Beitrags- und Niveausicherungsziele zu gefährden'. Im Rentenversicherungsbericht 2005 schließt die Bundesregierung eine Kürzung der Renten bis 2009 aus. Allerdings werden sie in den nächsten drei Jahren auch nicht steigen. Nicht realisierte Dämpfungen von Rentenanpassungen sind ab dem Jahr 2012 vorgesehen. Der Rentenbeitragssatz soll bis 2020 die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Das Rentenniveau verringert sich von rund 52,7 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens vor Steuern im Jahr 2005 auf nur noch 46,3 Prozent im Jahr 2019. Vom Jahr 2012 bis 2029 soll die Altersgrenze schrittweise von derzeit 65 auf 67 Jahre steigen. (IAB)

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