SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
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Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
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Statistik zum "Modellprojekt Bürgerarbeit" (10.10.2011)
Bundesagentur für ArbeitBeschreibung
Monatliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu dem Modellprojekt Bürgerarbeit
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Kinderarmut: Große Herausforderungen für Kommunen (11.04.2011)
Bertelsmann StiftungBeschreibung
Bertelsmann Stiftung veröffentlicht Daten für alle Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohner. Hier finden Sie eine Grafik und eine Deutschlandkarte zum SGB-II-Bezug von unter 15jährigen und eine Übersicht zur Kinderarmut in Deutschland nach Bundesländern.
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Wissenschaftliche Begleitung, Durchführung und Auswertung einer Datenerhebung zur Umsetzung der sog. ergänzenden Leistungen gem. Paragraf 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4-SGB II (01.11.2007)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationWorthmann, GeorgQuelle: Projektinfo des IAQBeschreibung
Mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden zum 1.1.2005 die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende" zusammengeführt. In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von 44 Arbeitsgemeinschaften und 10 zugelassenen kommunalen Trägern umgesetzt.>> Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, wenn sie zwischen 15 und 64 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zählen u.a. Maßnahmen, die auf die Aufnahme einer (geförderten) Tätigkeit oder Vermittlung in den Arbeitsmarkt abzielen. Zu den Leistungen zur Eingliederung zählen außerdem jene Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II, die auch als "flankierende Leistungen" bezeichnet werden. Das SGB II zählt hierzu insbesondere:>> - Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II)>> - häusliche Pflege von Angehörigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II)>> - Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II)>> - psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II)>> - Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II)>> Die Zuständigkeit für die Leistungen zur Eingliederung, die auf die Aufnahme einer Tätigkeit oder Vermittlung in den Arbeitsmarkt abzielen, liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Zuständigkeit für die "flankierenden Leistungen" liegt hingegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Während die Bundesagentur für Arbeit in öffentlichen Statistiken die Zahl der Eingliederungsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ausweist, liegen zu den "flankierenden Leistungen" keine Angaben vor, die eine vergleichende Analyse der Umsetzung in NRW zulassen. Methoden: Im Auftrag der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) wurde ein Erhebungsbogen zu den Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2
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Ein-Euro-Jobs – eine Zwischenbilanz im Mai 2007 (11.06.2007)
MonApoli - Monitor ArbeitsmarktpolitikBeschreibung
Der Beitrag von Alexandra Wagner fasst aktuelle Forschungsergebnisse zu den Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante zusammen, die die Indizien bestätigen, dass es häufig zu einem nicht sachgemäßem Einsatz kommt.
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Studie zum Einsatz von so genannten Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen (01.01.2005)
Bröhling, RüdigerBeschreibung
1. Kontext / Problemlage: Vor dem Hintergrund fortdauernder Probleme auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere angesichts der auf hohem Niveau verharrenden Langzeitarbeitslosigkeit, wird im Zuge von Hartz IV die Zahl der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II deutlich ausgeweitet. Damit erfahren Elemente einer Workfare-Strategie in der öffentlich geförderten Beschäftigung einen spürbaren Bedeutungszuwachs. Daneben weist die Arbeitsmarktreform den Kommunen eine größere Verantwortung und umfangreichere Kompetenzen für die lokale Arbeitsmarktpolitik zu. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Zusatzjobs (Höhe der Entschädigung und der Fallpauschalen, Prüfung der Zusätzlichkeit u. a.) obliegt weit gehend den kommunalen Akteuren. Mit dieser Kommunalisierung und der Umstrukturierung des öffentlich geförderten Arbeitsmarktes verschiebt Hartz IV das System der kommunalen Beschäftigungsförderung gleichzeitig an zwei relevanten Punkten.>> 2. Fragestellung: In welcher Weise also füllen die kommunalen Grundsicherungsträger die politisch neu abgesteckten Spielräume aus? Wie hat sich durch Hartz IV die öffentlich geförderte Beschäftigung in den Kommunen verändert? Inwieweit wird die Schwerpunktverlagerung auf MAE-Beschäftigungsvarianten umgesetzt und welche Funktionen werden den Zusatzjobs auch im Verhältnis zu anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zugewiesen? Daneben ist jener Prozess von Interesse, in dem die Rahmenbedingungen der Arbeitsgelegenheiten festgelegt werden. Welche arbeitsmarktpolitischen Akteure spielen dabei eine Rolle und wie sehen die Ergebnisse aus? Insbesondere stellt sich die Frage nach der Zusätzlichkeit der Tätigkeiten. Wo liegen die Schwierigkeiten der Zusätzlichkeits-Definition, der Bewertung und der Kontrolle? Welche formalisierten Verfahren gibt es, um mit dieser Problematik umzugehen? Methoden: Die Studie untersucht am Beispiel des ländlich geprägten Landkreises Marburg-Biedenkopf
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Studie zu Ursachen für ein erhöhtes Armutsrisiko bei Alleinerziehenden, insbesondere in Rheinland-Pfalz
Heid, Sabine -
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Evaluation und wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes "Aufbau, Erprobung und Weiterentwicklung von Angebotsformen des Selbstvermittlungscoachings im SGB II" (SVC)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
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