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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Langzeitarbeitslose"
  • IAB-Projekt

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen (31.07.2016 - 04.02.2017)

    Klingert, Isabell;

    Projektbeschreibung

    Jeder Dritte der aktuell arbeitslosen Personen in Deutschland ist bereits mehr als ein Jahr erwerbslos und gilt somit nach § 18 SGB III als langzeitarbeitslose Person. Die Zahl an Langzeitarbeitslosen stagniert seit 2008 auf einem nahezu unverändert hohen Niveau. Häufig sieht sich dieser Personenkreis Vermittlungshemmnissen gegenüber, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Es kommt die Frage auf, wie Langzeitarbeitslose effektiver und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Auf Basis bereits vorhandener qualitativer Daten aus dem Projekt „Mindestlohnbegleitforschung – Überprüfung der Ausnahme für Langzeitarbeitslose“ soll die vorliegende Fragestellung aus Sicht der Jobcentermitarbeitenden eruiert werden. Im Fokus dieses Projekts wird zunächst die Situation der Langzeitarbeitslosen dargestellt. Darauf aufbauend soll den Fragen nachgegangen werden, wie die Betreuung und Beratung Langzeitarbeitsloser aktuell erfolgt und wie diese aus Sicht der Jobcenter verbessert werden könnte. Zudem sollen notwendige Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration beschrieben werden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Strien, Karsten;
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  • IAB-Projekt

    Mindestlohnbegleitforschung Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose (14.10.2014 - 30.07.2016)

    Bender, Stefan; Berge, Philipp; Klingert, Isabell;

    Projektbeschreibung

    Mit der Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wurde zum 01. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der – von wenigen Ausnahmen abgesehen – flächendeckend 8,50 Euro beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Folgen dieser Ausnahmeregelung werden im Rahmen des vorliegenden Projektes untersucht. Die Studie gliedert sich dazu in zwei Teilprojekte:  Im ersten Teilprojekt werden die Folgen der Ausnahmeregelung auf die Vermittlungs- und Förderpraxis von Langzeitarbeitslosen untersucht. Dazu werden Fach- und Führungskräfte ausgewählter Jobcenter qualitativ befragt. Im zweiten Teilprojekt stehen die Übergänge von Langzeitarbeitslosen und ihr Verbleib in Beschäftigung im Vordergrund, die auf Basis von Prozessdaten und einer standardisierten Befragung von Arbeitslosen statistisch analysiert werden.

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