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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Wissenschaftliche Stellungnahmen"
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt: Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt. Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Focus Online H. 27.12.2023.

    Abstract

    "Arbeit lohne sich oftmals nicht mehr, beklagen Kritiker der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024. Für sie ist der Staats-Zuschuss zu hoch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg fordert das „richtige Maß“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 049/23), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der im sozialpolitischen Kontext immer wieder erhobenen Forderung, dass Arbeit sich lohnen müsse, wird nicht selten auf das sogenannte Lohnabstandsgebot hingewiesen, das der Gefahr begegnen soll, dass aus Steuermitteln finanzierte Transferleistungen „strukturell zu einem höheren verfügbaren Einkommen führ[en] als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit.“ Damit soll sichergestellt werden, dass die (Wieder-)Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit für Leistungsberechtige hinreichend attraktiv bleibt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II (2022)

    Bernhard, Sarah ; Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Gesine Stephan, Arne Uhlendorff & Gerard J. van den Berg (2022): Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II. (IAB-Forschungsbericht 16/2022), Nürnberg, 22 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2216

    Abstract

    "In der Grundsicherung sollen die Jobcenter mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Die Vereinbarung legt Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest. Fraglich ist, inwieweit Eingliederungsvereinbarungen zur Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt beitragen. In einem Modellprojekt wurde in sieben Jobcentern daher zufällig festgelegt, ob Arbeitslose in den ersten sechs Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld II a) eine übliche Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung, b) eine Eingliederungsvereinbarung ohne Rechtsfolgenbelehrung oder aber c) noch keine Eingliederungsvereinbarung erhalten sollten. Die Auswertungen weisen nicht darauf hin, dass die Gruppenzuweisung – und damit die Wahrscheinlichkeit des frühen Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung – signifikante Wirkungen auf die hier betrachteten Arbeitsmarktergebnisse gehabt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? (2022)

    Blömer, Maximilian; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2022): Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 78-81. DOI:10.1007/s10273-022-3104-9

    Abstract

    "Zu Hartz IV wurde in den vergangenen Jahren schon viel gesagt: sowohl seitens der Wissenschaft (siehe z. B. Walwei et al., 2019 oder Blömer, Fuest und Peichl, 2019c) als auch seitens der Politik, zuletzt im Koalitionsvertrag (SPD et al., 2021). Wie soll es mit Hartz IV, also dem Arbeitslosengeld II und letztlich dem gesamten Transfersystem in Deutschland weitergehen? Laut Koalitionsvertrag steht zumindest fest, dass es einen neuen Namen geben soll – aus Hartz IV wird jetzt das Bürgergeld. Darüber hinaus sollen, weniger konkret festgelegt, die Hinzuverdienstregeln verbessert werden und ein Sanktionsmoratorium eingeführt werden. Die Regelsätze sollen aber nicht gesondert erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Jürgen Wiemers (2022): Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study. (IAB-Discussion Paper 06/2022), Nürnberg, 48 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2206

    Abstract

    "Wir untersuchen hypothetische Reformen der wichtigsten Transferleistungen für Kinder in Deutschland: eine Reform des nicht bedarfsgeprüften Kindergeldes, eine Reform der Kinderregelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung und eine Kombination aus beiden Leistungen. Mit Hilfe eines statischen Steuer-Transfer Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM), das auch endogene Arbeitsangebots- und Inanspruchnahmeentscheidungen abbildet, untersuchen wir die Auswirkungen der Reformen auf die Einkommensverteilung, relative Armut und das Arbeitsangebot von Eltern. Da die Reformen mit unterschiedlichen fiskalischen Kosten verbunden sind, verwenden wir zwei alternative Ansätze zum Ausgleich des Staatshaushalts: eine Erhöhung der Einkommensteuer oder eine erhöhte Konsumsteuer. Wir zeigen, dass eine Erhöhung der Kinderregelbedarfe zu einer erheblichen Verringerung der relativen Armut bei gleichzeitig relativ geringen fiskalischen Kosten führt. Allerdings ist die Erhöhung der Kinderregelbedarfe mit einem Rückgang des Arbeitsangebots von Familien mit niedrigem Einkommen verbunden. Eine alternative Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich vergleichsweise stärker auf den Rückgang der Einkommensungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) aus, allerdings auf Kosten geringerer Arbeitsanreize für Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Die Gegenfinanzierung der Reformkosten - insbesondere bei einer progressiv wirkenden Einkommensteuererhöhung - verstärkt den Rückgang der relativen Armut und der Einkommensungleichheit, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot erheblich reduziert wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Materielle und soziale Teilhabe: Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job (2022)

    Gundert, Stefanie ; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Gundert, Stefanie & Laura Pohlan (2022): Materielle und soziale Teilhabe: Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job. (IAB-Kurzbericht 02/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2202

    Abstract

    "Erwerbsarbeit gilt als eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Autorinnen gehen der Frage nach, wie sich ein Arbeitsplatzverlust kurzfristig auf die materielle und soziale Teilhabe sowie das individuelle Wohlbefinden der Betroffenen auswirkt. Dabei werden sowohl objektive Teilhabeindikatoren als auch subjektive Einschätzungen untersucht. Arbeitslosigkeit hat zunächst Einfluss auf die materiellen Ressourcen: Das verfügbare Haushaltseinkommen sinkt, und dies geht mit einer Verschlechterung des Lebensstandards einher. Darüber hinaus sind auch psychosoziale Folgen zu beobachten, etwa auf die subjektive Einschätzung der eigenen Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz, den wahrgenommenen sozialen Status und das gesellschaftliche Zugehörigkeitsempfinden. Dabei sind Personen mit geringen bis mittleren Qualifikationen stärker von den negativen sozialen und materiellen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit betroffen als höher Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gundert, Stefanie ; Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander (2022): Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 100-103. DOI:10.1007/s10273-022-3109-4

    Abstract

    "Mit dem Ende 2003 verabschiedeten vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) fanden die Arbeitsmarktreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ihren bis heute umstrittenen Abschluss. Das bis dahin bestehende Versicherungs- und Transfersystem im Falle von Arbeitslosigkeit wurde grundlegend verändert. Die am letzten Arbeitsgehalt orientierte Arbeitslosenhilfe und die bedarfsorientierte Sozialhilfe wurden durch die bedarfsorientierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Die Höhe des Arbeitslosengelds II entsprach in etwa dem Leistungsniveau der bisherigen Sozialhilfe. Im Vergleich zur Arbeits- und Sozialhilfe wurde zudem ein umfassendes arbeitnehmerseitiges Kombilohnelement durch die nur teilweise Anrechnung von Erwerbseinkommen geschaffen (SVR, 2006). Zusätzlich wurde mit dem ebenfalls Ende 2003 verabschiedeten Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds im Rahmen der Arbeitslosenversicherung stark verkürzt." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren (2022)

    Hohmeyer, Katrin; Hedewig, Matilda;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin & Matilda Hedewig (2022): Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren. (IAB-Forschungsbericht 07/2022), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2207

    Abstract

    "Erwerbsfähige Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie können dem Arbeitsmarkt aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Im vorliegenden Forschungsbericht wird untersucht, inwieweit erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren in den Jahren 2012 und 2016 für den Arbeitsmarkt verfügbar waren. Der Bericht basiert auf administrativen Daten der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien. Die Information zur Verfügbarkeit beruht auf Angaben aus den Jobcentern. Dort wird die Verfügbarkeit nicht direkt erfasst, sondern lediglich die Gründe für eine mögliche Nichtverfügbarkeit. Personen, für die keine Nichtverfügbarkeitsmeldung vorliegt, sind daher nicht unbedingt verfügbar, sondern ihre Nichtverfügbarkeit könnte auch lediglich nicht erfasst sein. Die Informationen werden daher in einem ersten Schritt plausibilisiert, indem sie mit dem Arbeitsuchestatus abgeglichen werden. Deskriptive Auswertungen zeigen, dass vor allem Mütter als nicht verfügbar für den Arbeitsmarkt registriert sind. Auf Väter trifft dies nur selten zu. Im Weiteren werden daher die Determinanten der Verfügbarkeit der Mütter mit Kindern unter drei Jahren für den Arbeitsmarkt auf individueller, Haushalts- und regionaler Ebene untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verfügbarkeit von nicht erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen für den Arbeitsmarkt mit der Kinderbetreuungssituation (d.h. der Zahl der Kinderbetreuungsplätze in der Region sowie der Zahl und dem Alter der Kinder im Haushalt) und der Arbeitsmarktnähe der Betroffenen (d.h. der beruflichen Bildung und Erwerbserfahrung) korreliert. Ein Vergleich zwischen den Jahren 2012 und 2016 zeigt, dass die Verfügbarkeit insgesamt in beiden Jahren ähnlich hoch war. Im Jahr 2012 waren allerdings die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland noch ausgeprägter und erwerbslose Mütter kleiner Kinder mit Arbeitslosengeld-II-Bezug standen in Westdeutschland seltener dem Arbeitsmarkt zur Verfügung als in Ostdeutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit. (IAB-Forschungsbericht 17/2022), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2217

    Abstract

    "Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Soweit erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ohnehin ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen, sollen Sanktionen sie zur Mitwirkung bewegen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen bzw. fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Diese belief sich im Zeitraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019 bis vor dem Eintreten des Sanktionsmoratoriums im Juli 2022 auf grundsätzlich 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate; allerdings konnte nach dem Urteil die Dauer bei nachträglicher Erfüllung der Pflichten verkürzt werden. Vor November 2019 waren hingegen für unter 25-Jährige schon bei einer ersten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres und für ab 25-Jährige bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sehr viel höhere Minderungsbeträge vorgesehen. Dieser Bericht geht anfangs auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein. Sodann werden zentrale Erkenntnisse der Forschung zu Sanktionswirkungen zusammengefasst. Zudem wird diskutiert, welche Personengruppen häufiger und welche weniger häufig sanktioniert werden. Zuletzt werden noch Möglichkeiten einer Reform der Sanktionsregeln vorgestellt. Die Studien, die hier zusammengefasst werden, untersuchen dabei nahezu alle Zeiträume vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019. Eine Reihe von Kausalanalysen nutzte Befragungen und/oder Prozessdaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die am IAB für Forschungszwecke aufbereitet werden. Die Befunde dieser Analysen auf Basis von Individualdaten zu Wirkungen der Sanktionierung weisen einen beschleunigten Übergang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung aufgrund verhängter Sanktion nach. Eine Studie kommt aber zu dem Schluss, dass Sanktionen, die wegen anderer Pflichtverletzungen als Meldeversäumnissen verhängt wurden, längerfristig nachteilige Beschäftigungswirkungen für die Betroffenen haben. Für diese Sanktionen wurden in zwei Studien auch nachteilige Wirkungen auf die Qualität der Beschäftigung der Betroffenen nachgewiesen. Neben diesen Kausalanalysen ergeben sich auch einige wichtige Hinweise auf Sanktionswirkungen und weitere Erkenntnisse zu Sanktionen im SGB II aus qualitativen und quantitativen Befragungen. Dabei werden vor allem einige Nebenwirkungen deutlich. So schränkt die Sanktionierung die materiell begründete Lebensqualität und die finanziellen Spielräume ein – und zwar tendenziell umso stärker, je höher die Leistungsminderung ausfällt. Angaben von Sanktionierten zufolge führen Sanktionen zum Teil zu einer Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung. Sie können auch arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Folgen haben. So geben Leistungsberechtigte teils an, dass sie den Kontakt zum Jobcenter aufgrund einer Sanktion abbrechen oder Sanktionen zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Beratungskräften im Jobcenter führen. Einige Studien haben untersucht, welche Personengruppen häufiger oder weniger häufig von Sanktionen betroffen sind. Dabei wird deutlich, dass Frauen weit seltener sanktioniert werden als Männer. Unter 25-Jährige sind zudem häufiger betroffen als Ältere. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden seltener sanktioniert als deutsche Staatsbürger und weniger Gebildete häufiger als höher Gebildete. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig; so führen beispielsweise unter Umständen Kinderbetreuungspflichten dazu, dass bestimmte gesetzlich geregelte Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen werden können, was zum Teil für die Unterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich ist. Auf Basis dieser empirischen Befunde wird abschließend diskutiert, wie die Sanktionsregeln und damit auch die gesetzlich definierten Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte reformiert werden können, um allzu starke Einschnitte in die Lebensbedingungen der Betroffenen aufgrund von Sanktionen zu vermeiden, und zugleich einen Anreiz für das Befolgen von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Pflichten zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (2022)

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Lietzmann, Torsten & Katrin Hohmeyer (2022): Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (IAB-Discussion Paper 18/2022), Nürnberg, 28 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2218

    Abstract

    "Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die integrierte Sozialleistung "Arbeitslosengeld II" für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familien eingeführt. Im Einklang mit internationalen Trends ist das Leistungssystem durch eine breite Definition der Anspruchsberechtigung und einen Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktintegration durch Aktivierung gekennzeichnet. Die heterogenen Empfängergruppen umfassen nicht nur Arbeitslose, sondern z.B. auch Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und größere Familien. Nicht nur die individuelle Aufnahme einer Beschäftigung kann den Ausstieg aus dem Leistungsbezug ermöglichen, sondern auch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung oder im Haushaltseinkommen. Ein beträchtlicher Teil der Ausstiege ist nur vorübergehend, d. h. ehemalige Leistungsbeziehende sind nach kurzer Zeit wieder auf Leistungen angewiesen. Unter Verwendung umfangreicher administrativer Daten und durch Schätzung diskreter Verweildauermodelle analysieren wir die Chancen von nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, aus dem Leistungsbezug auszusteigen und unabhängig davon zu bleiben, wobei wir verschiedene Ausstiegswege berücksichtigen. Wir stellen fest, dass beschäftigungsbezogene Ausstiege aus dem Leistungsbezug stabiler sind als andere. Arbeitsmarktressourcen sind vor allem für einen beschäftigungsbezogenen Ausstieg wichtig, schützen ehemalige Leistungsbeziehende aber nicht unbedingt vor einer Rückkehr in den Leistungsbezug. Unter den soziodemografischen Merkmalen zeigen sich kumulative Nachteile für ausländische Staatsangehörige und für die Arbeitsmarktintegration älterer Leistungsempfänger, da sie mit niedrigen Ausstiegs- und hohen Rückkehrwahrscheinlichkeiten verbunden sind. Die Ergebnisse erfordern differenzierte Maßnahmen, die nicht nur auf bestimmte Untergruppen, sondern auch auf unterschiedliche Ausstiegsstrategien abzielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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