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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Arbeitsmarktpolitische Instrumente"
  • Literaturhinweis

    Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? (2005)

    Boss, Alfred; Elendner, Thomas;

    Zitatform

    Boss, Alfred & Thomas Elendner (2005): Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? In: Die Weltwirtschaft H. 2, S. 168-196.

    Abstract

    Die Arbeitsanreize für verschiedene Gruppen der Beschäftigten werden analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Auswirkungen der Hartz-Reform auf die Arbeitsanreize gerichtet. Der Beitrag zeigt auf, dass die Grenzsteuersätze (explizit und implizit) für die meisten Beschäftigten hoch bleiben. Es wird gefolgert, dass Beschäftigung durch den Teil der Reform, der die Arbeitsanreize stärken sollte, nur wenig angeregt wird. Andere Elemente der Hartz-Reform werden nur angeschnitten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen (2005)

    Bröhling, Rüdiger;

    Zitatform

    Bröhling, Rüdiger (2005): Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen. Marburg, 91 S.

    Abstract

    Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist der massive Ausbau so genannter Zusatzjobs verbunden. Wie sieht die Ausgestaltung dieses Segments öffentlich geförderter Beschäftigung konkret aus? Wie wird das Kriterium der Zusätzlichkeit definiert und überprüft? Wo sind die Jobs angesiedelt? In welcher Weise füllen die kommunalen Grundsicherungsträger die politisch neu abgesteckten Spielräume aus? Wie hat sich durch Hartz IV die öffentlich geförderte Beschäftigung in den Kommunen verändert? Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie untersucht am Beispiel des ländlich geprägten Landkreises Marburg-Biedenkopf (Optionsmodell) und der mit großen Problemen am Arbeitsmarkt konfrontierten Stadt Kassel (Arbeitsgemeinschaft) diese Fragestellungen. Für die lokale Situation relevantes statistisches Material wurde, soweit verfügbar, bei der Auswertung berücksichtigt. Die Datenerhebung bei den Trägern der SGB II-Leistungen und den Maßnahmeträgern durch auf Leitfragen gestützte Expert(inn)en-Interviews erfolgte Mitte des Jahres zwischen Mai und Anfang August 2004. Ergebnisse: Beide lokalen Akteure setzen hinsichtlich der öffentlich geförderten Beschäftigung ausschließlich auf die MAE-Arbeitsgelegenheiten. Jedoch machen sich unterschiedliche lokale Traditionen der kommunalen Beschäftigungspolitik im Umsetzungsprozess deutlich bemerkbar. Die Zusätzlichkeitsproblematik stellt sich in Abhängigkeit vom Arbeitsfeld in sehr unterschiedlicher Weise. Während etwa die gesetzliche Definition des Kriteriums sich in der Praxis der öffentlichen Hand als problematisch weit erweist, kann sie bezüglich der Tätigkeit von Beschäftigungsgesellschaften als zu eng verstanden werden. Wiederum anders stellt sich die Problematik in der Altenhilfe. Beide SGB II-Träger haben seit Anfang 2005 versucht, lokale Akteure stärker einzubeziehen, auch um auf die politische Brisanz des Themas zu reagieren. Sei es durch die regelmäßige Mitwirkung von Betriebsräten und Personalvertretungen oder durch die Einrichtung von Beiräten und anderen Gremien zur Qualitätskontrolle der Zusatzjobs. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant: neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen (2005)

    Cichorek, Anne; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant. Neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen. (IAB-Kurzbericht 07/2005), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Die Möglichkeiten zum anrechnungsfreien Hinzuverdienen entscheiden mit darüber, wie weit sich die Suche nach einer regulären Beschäftigung für ALG II-Empfänger lohnt. Die Regelungen im SGB II führen gegenüber den alten Bestimmungen zu merklichen Verschlechterungen bei der Anrechnung niedriger Einkommen. Der Jobgipfel-Kompromiss würde die Anreize zur Beschäftigungsaufnahme im niedrigen Einkommensbereich wieder leicht erhöhen. Dies erscheint sinnvoll, denn für viele Langzeitarbeitslose dürfte der Sprung von der Transferleistung direkt in sozialversicherungspfl ichtige Vollzeitbeschäftigung zunächst zu groß sein. Ein Mini-Job kann den Einstieg erleichtern. Dann sollte aber ein auf Dauer Existenz sicherndes Einkommen angestrebt werden. Eine Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens ist aus Anreizgründen überlegenswert, würde aber zu massiven Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen, wenn nicht gleichzeitig die Transferleistungen reduziert würden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma sind befristete Zuschüsse. So könnte ein Einstiegsgeld für Hilfeempfänger, die erwerbstätig werden, sinnvoll sein - wenn sie sich dann durch Einkommenssteigerungen dauerhaft vom Transferbezug befreien können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? (2005)

    Geiger, Udo;

    Zitatform

    Geiger, Udo (2005): Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 23, H. 1, S. 13-16.

    Abstract

    Ein ganz zentraler Maßstab zur Beurteilung der Großzügigkeit des Arbeitslosengeldes II im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist der Umfang, in dem Erwerbseinkünfte auf die Sozialleistung angerechnet werden. Wesentliche Stellschrauben sind dabei zum einen Freibeträge, zum anderen die zulässigen Absetzungen vom Bruttoeinkommen.
    "Angesichts der anhaltend schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der gerade vom Gesetzgeber fast dramatisch betonten Eingliederungsschwierigkeiten von Langzeitarbeitslosen, die oftmals nur noch im Minijob-Bereich eine Erwerbsarbeit angeboten bekommen, muss die im Vergleich zum Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilferecht überproportional starke Anrechnung kleiner Hinzuverdienste als grundlegend missglückt und reformbedürftig bezeichnet werden. Die ins Ermessen des Leistungsträgers gestellte Bewilligung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II wird den Menschen, die mit Eintritt des Leistungsfalls den schon zuvor ausgeübten Minijobs weiter fortsetzen, nicht zugute kommen.
    Die bei Ansatz restriktiver Pauschalen konsequente und im Grundsatz richtige Korrekturmöglichkeit über Öffnungsklauseln ist angesichts der völlig unzulänglich ausgestalteten Pauschalen für die berufsbedingten Aufwendungen in § 3 Arg II-VO in die Schieflage einer im Regelfall durchzuführenden sehr aufwändigen Einzelfallprüfung geraten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Workfare: Möglichkeiten und Grenzen (2005)

    Koch, Susanne; Stephan, Gesine ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Gesine Stephan & Ulrich Walwei (2005): Workfare: Möglichkeiten und Grenzen. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2/3, S. 419-440.

    Abstract

    "Einer der weitergehenden Reformvorschläge im Bereich der Arbeitsmarktpolitik besteht darin, den Bezug von Transferleistungen generell an eine 'Gegenleistung' des Empfängers zu koppeln. Dieses Konzept firmiert unter dem Namen Workfare. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten und Grenzen, die Workfare bei der Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme aufweist. Dabei geht es um die Arbeitsangebotseffekte, die Lebenszufriedenheit von Hilfebeziehern und den Arbeitsmarktausgleich unter Berücksichtigung der fiskalischen Konsequenzen. Der Beitrag zeigt, dass eine wesentliche Prämisse für die Wirksamkeit einer breit angelegten Workfare nicht uneingeschränkt gilt. Empirische Befunde legen nahe, dass eine Erwerbstätigkeit die Lebenszufriedenheit auch bei Kontrolle für die Höhe des Einkommens erhöht. Damit muss auch Workfare nicht 'abschreckend' wirken. Zudem ist der arbeitsmarktpolitische Nutzen als Aktivierungsalternative aufgrund der möglichen Verdrängungsrisiken begrenzt. Jedoch haben Elemente von Workfare im Rahmen eines breit gefächerten arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens durchaus Ihren Platz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ; Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung der Zukunft: "Die Freiburger Blaupause II" (2005)

    Krimmer, Pascal; Seiler, Stephan; Raffelhüschen, Bernd;

    Zitatform

    Krimmer, Pascal, Bernd Raffelhüschen & Stephan Seiler (2005): Grundsicherung der Zukunft. "Die Freiburger Blaupause II". (Institut für Finanzwissenschaft. Diskussionsbeiträge 132/05), Freiburg, 35 S.

    Abstract

    "Die Arbeit möchte einen Beitrag zur Betrachtung des Zusammenhangs zwischen sozialer Grundsicherung und Arbeitsmarkt und somit zur Analyse der Wirksamkeit der Reformen liefern. Nach einer Eingrenzung des Begriffs der sozialen Grundsicherung im zweiten Abschnitt werden in Abschnitt 3.1 die Zielgruppenorientierung, in Abschnitt 3.2 die Anreize für die Arbeitsuchenden und in 3.3 schließlich der Vermittlungsapparat behandelt. Dabei werden nach einigen theoretischen Grundüberlegungen jeweils die Vorzüge und Probleme der jüngsten Arbeitsmarktreformen betrachtet und dann vor diesem Hintergrund ein Reformvorschlag vorgestellt, der die verbleibenden Mängel der aktuellen Arbeitsmarktpolitik beheben kann. Eine stichwortartige Zusammenfassung dieses Reformvorschlages folgt anschließend in Abschnitt 3.4. Viele der dabei vorgestellten Veränderungen sind in ähnlicher Art und Weise schon in Raffelhüschen (2002) im Rahmen des Reformszenarios 'Freiburger Blaupause' gefordert worden. Da sich aber in der Zwischenzeit die Gesetzeslage erheblich verändert hat, führen die Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu teilweise neuen Schlussfolgerungen bezüglich notwendiger weiterer Schritte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hilfe zur Arbeit als Instrument zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt: eine exemplarische Untersuchung (2005)

    Sadowski, Gerd;

    Zitatform

    Sadowski, Gerd (2005): Hilfe zur Arbeit als Instrument zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Eine exemplarische Untersuchung. Aachen: Mainz, 198 S.

    Abstract

    "Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob Beschäftigungsgesellschaften in denen Förderinstrumente zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit eingesetzt werden, in bestimmter Weise Selektionen bei der Auswahl der zu fördernden Personen vornehmen und ob der Integrationserfolg von solchen Maßnahmen abhängig ist. Zentrales Element der Forschungsarbeit ist eine differenzierte Kontrollgruppenanalyse zwischen Maßnahmeteilnehmern und Personen, die nicht an Angeboten der Beschäftigungshilfe teilgenommen haben. Die Ergebnisse werden auf der Basis verschiedener Subgruppenanalysen präsentiert. Die Resultate verdeutlichen die Notwendigkeit der Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen und die Nachhaltigkeit der Integration ehemaliger Teilnehmer. Entsprechend diesen verschiedenen Nutzungen und Darstellungen existieren eine Fülle von unterschiedlichen Positionierungen auf dem 'Argumentationsmarkt', die durch entsprechende Untersuchungen und Beschreibungen gestützt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs - Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? (2005)

    Schmid, Günther;

    Zitatform

    Schmid, Günther (2005): Ein-Euro-Jobs - Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 54, H. 3, S. 321-329.

    Abstract

    "Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Ein-Euro-Jobs, stellt deren wesentliche Merkmale und Zielsetzungen dar und zeichnet die Entwicklung der Ein-Euro-Jobs bis zum aktuellen Stand nach. Im Anschluss erfolgt eine ökonomische Bewertung der Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs auf den Arbeitsmarkt. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, dass Ein-Euro-Jobs zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen führen und bei ALG II-Empfängern falsche Arbeitsanreizeffekte auslösen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Über Hartz IV hinaus (2005)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005): Über Hartz IV hinaus. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 7, S. 418-422.

    Abstract

    Der Beitrag geht auf die Hauptgründe der Massenarbeitslosigkeit ein und zeigt, warum die Hartz-Reformen auch dann nicht den erhofften Erfolg bringen werden, wenn die Umstellungsprobleme gelöst sind. Zunächst wird das 'doppelte Sozialstaatsdilemma' näher betrachtet, das sich zum einen durch das derzeitige System der sozialen Grundsicherung und zum anderen durch die Arbeitsnachfrage ergibt. Die arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen, insbesondere Minijobs, Arbeitsgelegenheiten und Einstiegsgeld, werden als wirkungslos und kontraproduktiv betrachtet. Im Mittelpunkt steht der Vorschlag der Magdeburger Alternative, deren Ziel es ist, die Nachfrage nach einfacher Arbeit durch Senkung der Arbeitskosten zu erhöhen und gleichzeitig die Anreizprobleme zu lösen, indem sie Arbeit wieder lohnender als Arbeitslosigkeit macht. Hierbei handelt es sich um einen Vier-Punkte-Plan, der so ausgestaltet ist, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden und Arbeitssuchende diese auch annehmen. Dies soll erfolgen durch a) die Freistellung des Unternehmens von den Sozialabgaben bei Einstellung eines ALG-II-Empfängers mit einem Gehalt unterhalb einer Förderhöchstgrenze; b) Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen; c) Einführung der Stichtagsregelung, die die Verdrängung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens verhindert, indem sie die Freistellung an die Bedingung der Zusätzlichkeit knüpft; d) dauerhafte Umstellung der sozialen Grundsicherung, die es einem Leistungsempfänger erlaubt, zumindest eine Teil seines Einkommens selbst zu erwirtschaften. Abschließend werden die Kosten der Magdeburger Alternative gerechnet: Per Saldo wird mit einer Entlastung der Kassen der öffentlichen Hand um über fünf Milliarden Euro gerechnet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II - oder von den Aporien "moderner" Gesetzgebung (2005)

    Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Spellbrink, Wolfgang (2005): Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II - oder von den Aporien "moderner" Gesetzgebung. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 14, H. 5, S. 231-237.

    Abstract

    "Mit dem am 1. 1. 2005 In Kraft getretenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - in der politischen Öffentlichkeit auch 'Hartz 4' genannt -, hat der Gesetzgeber die durch die Vorschläge der Hartz-Kommission aus dem August 2002 angestoßene und in der Agenda 2010 fortgesetzte Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts vorerst abgeschlossen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der in § 29 SGB II vorgesehenen neuen Sozialleistung eines 'Einstiegsgelds'. Dieses Einstiegsgeld kann der persönliche Ansprechpartner iSd § 14 SGB II (case manager) weitgehend ohne an gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein und zusätzlich zu den ihrerseits aber detailliert normierten Regelleistungen des SGB II an die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auswerfen, um deren dauerhafte Integration in den Erwerbsprozess zu fördern. § 29 SGB II stellt eine äußerst flexible und damit wohl eine 'moderne' Regelung in dem Sinne dar, wie sie der Hartz-Kommission vorschwebte, die ein zu enges normatives Korsett als einen der Hauptverursacher der Massenarbeitslosigkeit betrachtete. Der Beitrag zeigt auf, dass mit dem bloßen Wunsch allein, irgendwie flexibel und modern zu sein, noch kein praktikables Gesetz zu Stande kommt. Vielmehr erweist sich § 29 SGB II trotz - oder vielleicht gerade wegen - des vordergründigen Regelungsverzichts als schwer handhabbar und ungereimt, so dass es äußerst fraglich sein dürfte, ob der Norm und dem Einstiegsgeld insgesamt viel praktischer Erfolg beschieden sein wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Employment services in Germany: developments, recent changes and possible impacts (2005)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2005): Employment services in Germany. Developments, recent changes and possible impacts. In: J. Keum (Hrsg.) (2005): Employment insurance and public employment services in selected countries, S. 486-521.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich auf den Wandel von Arbeitsmarktprogrammen und stellt in diesem Zusammenhang Deutschland als Beispiel für umfassende Arbeitsmarktreformen dar. Der erste Teil widmet sich dem Arbeitsmarkt in Deutschland und diskutiert sowohl aktuelle Probleme als auch Ursachen für jüngste Entwicklungen. Im nächsten Teil werden die Arbeitsmarktreformen seit 2003 vorgestellt. Nach diesem theoretischen Abschnitt wird die Rolle von Arbeitsvermittlern diskutiert und es werden verschiedene Formen der Arbeitsvermittlung kategorisiert. Der Autor gibt einen Überblick über öffentliche und private Arbeitsvermittlungsagenturen in Deutschland. Der Beitrag schließt mit einigen Erkenntnissen aus dem deutschen Beispiel. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)

    Abstract

    Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam (2004)

    Bohrke-Petrovic, Siglinde;

    Zitatform

    Bohrke-Petrovic, Siglinde (2004): Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam. In: dvb-forum H. 2, S. 26-34.

    Abstract

    "Ausgangspunkt für die Verankerung von Fallmanagement/Case Management in der Beschäftigungsförderung, nicht zuletzt auch aktuell im SGB II (Persönlicher Ansprechpartner), war eine mehrjährige Diskussion, angestoßen und immer wieder vorangetrieben von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh. Es ging darum, innovative Konzepte für die Integration von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Bei der Suche nach diesen Ansätzen entdeckte man im europäischen Ausland sowie in den USA bereits Verfahren und Strategien, die in das Hartz-Gutachten Eingang gefunden haben. Gerade die Jobcenter-plus in Großbritannien, eine Zusammenführung von Arbeits- und Sozialamt, sollten modellhaft als Orientierungsrahmen dienen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB III-Leistungen an Arbeitgeber nach den Hartz-Reformen (2004)

    Hoehl, Stefan; Grimmke, Ulf;

    Zitatform

    Hoehl, Stefan & Ulf Grimmke (2004): SGB III-Leistungen an Arbeitgeber nach den Hartz-Reformen. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 13, H. 7, S. 345-350.

    Abstract

    "Ziel der zahlreichen Leistungen der Arbeitsförderung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (§ 1 I 1 SGB III). Hierzu werden Leistungen an Arbeitnehmer, Träger und an Arbeitgeber eingesetzt. Zur aktiven Arbeitsförderung gehören dabei alle Leistungen außer Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§ 3 IV SGB III). Mit dem Ersten bis Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkte sind zahlreiche, zum Teil bedeutende Änderungen im SGB III verbunden. Dies betrifft neben der aktiven Arbeitsförderung das Leistungsrecht der passiven Entgeltersatzleistungen und das Organisationsrecht der Bundesagentur für Arbeit, wie die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit seit 1. 1. 2004 heißt. Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf Änderungen bei Leistungen an Arbeitgeber. Die Gliederung folgt dabei den verschiedenen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von einer geplanten Einstellung eines Arbeitnehmers (I.) über das bestehende Beschäftigungsverhältnis (II.) bis hin zu einer notwendigen Beendigung (III.). In einer Schlussbetrachtung (IV.) wird der Wechsel der Arbeitsmarktpolitik hin zur Wirkungsorientierung der eingesetzten Mittel auch bei Leistungen an Arbeitgeber dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? (2004)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2004): Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 9/10, S. 9-23.

    Abstract

    "Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV') setzt vorrangig auf die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen durch eine Kombination von fordernden und fördernden Elementen. Der Beitrag analysiert, inwieweit die neuen Maßnahmen die Beschäftigungschancen dieses Personenkreises erhöhen und ob die konsequente Aktivierung eine Begrenzung der Arbeitsförderungsleistungen auf solche Personen ermöglicht, die tatsächlich ein Beschäftigungsproblem haben. Abschließend werden die gesamtwirtschaftlichen und verteilungspolitischen Implikationen der neuen Regelungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II: Memorandum (2004)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2004): Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Memorandum. Erlangen u.a., 14 S.

    Abstract

    "Die Absicht der Bundesregierung, für Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II möglichst rasch bis zu 600.000 so genannte Zusatzjobs ('Ein-Euro-Jobs') zu schaffen, ist sehr fragwürdig: Bei den bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Zusatzjobs und weiten Gestaltungsspielräumen der lokalen Akteure, ist ein teilweise unzweckmäßiger 'Wildwuchs' zu erwarten. ... Für das meist vorrangig herausgestellte Ziel einer möglichst raschen Eingliederung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist eine zeitweise Beschäftigung in Zusatzjobs wenig förderlich. Eine schnelle Eingliederung und zugleich auch mehr Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt kann allenfalls über 'Aktivierungseffekte' gefördert werden, wenn Arbeitslose bei längerer Fortdauer der Arbeitslosigkeit mit einer Verpflichtung zu unattraktiven Zusatzjobs rechnen müssten. ... Angesichts vieler noch offener Fragen empfiehlt es sich grundsätzlich, unterschiedliche Konzepte für den Ausbau von Zusatzjobs erst vorsichtig zu erproben, bevor man sie auf breiter Front und in großem Umfang umsetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (2004)

    Abstract

    "Das Kompendium gibt einen Überblick über das 'Fördern im Rahmen des SGB II'. Es bietet eine erste knappe und übersichtliche Darstellung der Instrumente, mit denen die Integration in Arbeit beziehungsweise die Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit ist machbar: die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland (2005; 2006)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005; 2006): Arbeit ist machbar. Die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland. Dössel: Stekovics, 142 S.; 144 S.

    Abstract

    Die Autoren schildern die unaufhaltsame Ausbreitung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 und die bislang vergeblichen Versuche, diese einzudämmen; zu diesen zählen u.a. die Arbeitszeitverkürzungen, die aktive Arbeitsmarktpolitik, das Bündnis für Arbeit, das Hartz-Konzept, die Personal Service Agenturen, Minijobs und die Agenda 2010. Sie ziehen Lehren daraus und entwickeln eine neue Beschäftigungsformel, mit der Deutschland zurück in die Vollbeschäftigung gebracht werden kann. Dies kann gelingen, ohne den seit Jahrzehnten bewährten sozialen Frieden aufzukündigen. Zunächst muss die Situation der immer größer werdenden Gruppe der Geringqualifizierten in Qualifizierte verbessert werden, da dieser Teil des Arbeitsmarktes der einzige Ansatzpunkt für eine Politikwende ist, der einen 'turnover' des gesamten Marktes herbeiführen kann. Hier geht es darum, Strukturen zu verändern. Nur wenn gleichzeitig die Anreizprobleme der Arbeitsanbieter gelöst werden und dafür Sorge getragen wird, dass der Preis für Arbeit für die Nachfrager deutlich sinkt, wird der Arbeitsmarkt wieder auf die Beine kommen. Der vorgestellte Lösungsansatz der beiden Autoren unterscheidet sich von allen Vorschlägen, die auf einen Kahlschlag des Sozialstaates setzen: Das deutsche System der sozialen Grundsicherung muss auf ein System der Hilfe zur Arbeit umgestellt werden. Neue Arbeitsplätze werden dann von den Unternehmen bereitgestellt werden, wenn die Bruttolöhne fallen. (IAB)

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