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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Beschäftigung / Arbeitslosigkeit / Turnover"
  • Literaturhinweis

    Indirekte Beschäftigungseffekte branchenspezifischer Mindestlöhne (2014)

    Suntum, Ulrich van;

    Zitatform

    Suntum, Ulrich van (2014): Indirekte Beschäftigungseffekte branchenspezifischer Mindestlöhne. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 3, S. 39-44.

    Abstract

    "Empirische Studien finden oft keine negativen Beschäftigungseffekte branchenbezogener Mindestlöhne. Ulrich van Suntum, Universität Münster, zeigt jedoch, dass eine Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung in der jeweiligen Mindestlohnbranche zu kurz greift. So kommt es bei unelastischer Nachfrage zwangsläufig zu Kaufkraftentzugseffekten und entsprechenden Beschäftigungseinbußen in anderen Sektoren, die selbst von dem Mindestlohn gar nicht betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne: Erschließung neuer Datenquellen (2014)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias; Verbeek, Hans; Fertig, Michael; Bender, Stefan;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Hans Verbeek, Matthias Umkehrer, Michael Fertig & Stefan Bender (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Erschließung neuer Datenquellen. (FDZ-Methodenreport 03/2014 (de)), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Dieser Methodenreport erfasst und untersucht systematisch den aktuell vorhandenen Datenbestand in Deutschland und seine Eignung für die Untersuchung von branchenspezifischen Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Ziel ist es neue Datenquellen für die Evaluation zu erschließen, das Analysepotenzial von bereits für die Evaluation genutzten Datenquellen zu bewerten und mögliche Erweiterungs- bzw. Verbesserungsvorschläge herauszuarbeiten. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass es zwar nicht einen allumfassenden Datensatz für die Evaluation von branchenspezifischen Mindestlöhnen in Deutschland gibt, die existierenden Datensätze insgesamt jedoch eine ausreichende Basis für eine Evaluation darstellen, sofern sie sinnvoll miteinander kombiniert werden (dürfen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage affects them all: evidence on employment spillovers in the roofing sector (2013)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Gregory, Terry;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz & Terry Gregory (2013): The minimum wage affects them all. Evidence on employment spillovers in the roofing sector. In: German economic review, Jg. 14, H. 3, S. 282-315. DOI:10.1111/geer.12012

    Abstract

    "Die Arbeit ergänzt die bisherige Literatur zu Beschäftigungs-Spillover-Effekten von Mindestlöhnen, indem sie sich die Einführung des Mindestlohns und darauf folgende Lohnerhöhungen im Dachdeckerhandwerk zunutze macht. Mit einem Verhältnis von Mindestlohnniveau zu Medianlohn von ungefähr 1 muss die Betroffenheit in Ostdeutschland selbst im internationalen Vergleich als außerordentlich hoch eingestuft werden. Deshalb bietet die Branche die ideale Grundlage, um Beschäftigungseffekte entlang der gesamten Lohnverteilung zu untersuchen. Im Einzelnen betrachtet die Studie die Wahrscheinlichkeit, für Erwerbstätige mit und ohne bindenden Mindestlohn im Dachdeckergewerbe angestellt zu bleiben, und nutzt die Installationsbranche, die nicht von einem Mindestlohn betroffen ist, als einen geeigneten Vergleichssektor. Indem der kontrafaktische Lohn geschätzt wird, den die Vergleichsgruppe der Installateure in der Dachdeckerbranche erhalten würde, können Rückschlüsse auf die Beschäftigungseffekte entlang der gesamten Lohnverteilung gezogen werden. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, auch nach der Mindestlohneinführung in der Dachdeckerbranche weiter beschäftigt zu bleiben, gesunken ist. Dies trifft vor allem für Ostdeutschland zu, wo die Betroffenheit vom Mindestlohn besonders groß war. Allerdings scheint die Wirkung, die durch den Vergleich von Arbeitnehmern mit und ohne bindenden Mindestlohn festgestellt wurde, im intersektoralen Vergleich unterschätzt zu werden, was auf Beschäftigungs-Spillover hinweist. Zudem deutet der intersektorale Vergleich auf negative Beschäftigungsergebnisse für ostdeutsche Arbeitnehmer entlang der gesamten Lohnverteilung hin. Branchenvertreter vermuten, dass dies eher durch die Substitution von Arbeit durch Kapital hervorgerufen werden als durch Skaleneffekte. Unsere Erkenntnisse zu den Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen sollten allerdings nicht mit der Gesamtwirkung des Mindestlohns gleichgesetzt werden, weil beispielsweise Ein- Personen-Unternehmen nicht in unserer Analyse erfasst werden. Außerdem sollte man angesichts der branchenspezifischen Rahmenbedingungen vorsichtig mit der Übertragbarkeit unserer Ergebnisse auf andere Sektoren umgehen. Trotz dieser Vorbehalte machen die vorliegenden Resultate die Notwendigkeit deutlich, die Analyse auch auf Beschäftigte auszuweiten, die nicht direkt vom Mindestlohn betroffen scheinen. Zudem stellen unsere Ergebnisse jegliche Versuche in Frage, Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen durch einen Vergleich von Arbeitnehmern mit und ohne bindenden Mindestlohn innerhalb eines bestimmten Sektors zu identifizieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Turning the switch: An evaluation of the minimum wage in the German electrical trade using repeated natural experiments (2013)

    Boockmann, Bernhard; Krumm, Raimund; Rattenhuber, Pia; Neumann, Michael;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Raimund Krumm, Michael Neumann & Pia Rattenhuber (2013): Turning the switch: An evaluation of the minimum wage in the German electrical trade using repeated natural experiments. In: German economic review, Jg. 14, H. 3, S. 316-348. DOI:10.1111/geer.12016

    Abstract

    "The introduction, abolition and subsequent re-introduction of the minimum wage in the German electrical trade gave rise to series of natural experiments, which are used to study minimum wage effects. We find similar impacts in all three cases on wages, employment and the receipt of public welfare benefits. Average wages are raised by the minimum wage in East Germany, but there is almost no evidence for employment effects. The results also show that the wage effect is quickly undone after the abolition of the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The employment effect of industry-specific, collectively-bargained minimum wages (2013)

    Frings, Hanna ;

    Zitatform

    Frings, Hanna (2013): The employment effect of industry-specific, collectively-bargained minimum wages. In: German economic review, Jg. 14, H. 3, S. 258-281. DOI:10.1111/geer.12009

    Abstract

    "Diese Studie untersucht die Beschäftigungseffekte von Branchen-spezifischen Mindestlöhnen, die durch Tarifverhandlungen gesetzt werden, für zwei Berufsgruppen, die der Baubranche angehören. Im Gegensatz zu den üblichen Ansätzen in der Literatur, wird eine exogene Kontrollgruppe verwendet, die nicht durch das Treatment beeinflusst wird. Des Weiteren stellt ein Differenz-von-Differenzen-von-Differenzen Schätzer einen Robustheitstest dar, der für zeitvariante, unbeobachtbare Heterogenität in der Berufsgruppe oder im Wirtschaftszweig kontrolliert. Ich finde keine signifikanten, negativen Beschäftigungseffekte, obwohl der Mindestlohn in (Ost-)Deutschland bindend ist. Dieses Ergebnis kann durch Substitutionseffekte, Umgehungsstrategien und die moderne Monopsontheorie erklärt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe (2012)

    Apel, Helmut; Bachmann, Ronald ; Paloyo, Alfredo; Bender, Stefan; Möller, Joachim; Umkehrer, Matthias; König, Marion; Schaffner, Sandra; Frings, Hanna ; Tamm, Marcus; Fertig, Michael; Wolter, Stefanie; Vom Berge, Philipp ;

    Zitatform

    Apel, Helmut, Ronald Bachmann, Stefan Bender, Philipp Vom Berge, Michael Fertig, Hanna Frings, Marion König, Joachim Möller, Alfredo Paloyo, Sandra Schaffner, Marcus Tamm, Matthias Umkehrer & Stefanie Wolter (2012): Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 257-277., 2012-09-20. DOI:10.1007/s12651-012-0114-x

    Abstract

    "Zum 1. Januar 1997 wurde im Bauhauptgewerbe ein Mindestlohn eingeführt, der bis heute besteht. Die Studie fasst verschiedene Ergebnisse zu den Folgen dieser Mindestlohnregelung zusammen. In Ostdeutschland war die Betroffenheit durch den Mindestlohn zum Zeitpunkt der Einführung stärker ausgeprägt als in Westdeutschland. Zudem wird seit dessen Einführung ein hoher Anteil der gewerblichen Arbeitnehmer im ostdeutschen Bauhauptgewerbe nahe dieser Untergrenze entlohnt. In Westdeutschland ist dies nicht der Fall. Für die Mindestlohneinführung zeigen sich positive Auswirkungen auf das Lohnwachstum in beiden Landesteilen. Nur sehr geringe oder keine Folgen lassen sich für die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer nachweisen. Auswirkungen auf ausländische Betriebe und deren Beschäftigte sowie Selbständige können kausalanalytisch nicht untersucht werden. Aufgrund der Besonderheiten des Bauhauptgewerbes ist bei der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige bzw. Gesamtdeutschland allerdings Vorsicht geboten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn im Bauhauptgewerbe: Folgen für die Beschäftigung blieben aus (2012)

    Apel, Helmut; Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias; Schaffner, Sandra; Kröger, Hanna; Bachmann, Ronald ; König, Marion; Wolter, Stefanie; Paloyo, Alfredo;

    Zitatform

    Apel, Helmut, Ronald Bachmann, Philipp Vom Berge, Marion König, Hanna Kröger, Alfredo Paloyo, Sandra Schaffner, Matthias Umkehrer & Stefanie Wolter (2012): Mindestlohn im Bauhauptgewerbe: Folgen für die Beschäftigung blieben aus. (IAB-Kurzbericht 04/2012), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "In Deutschland gibt es derzeit elf Branchen, in denen spezifische Mindestlöhne gelten. Die Einführung weiterer Branchenmindestlöhne bzw. eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns wird in der politischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Wie sich der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ausgewirkt hat, wurde nun im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersucht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wirkungen der Mindestlohnregelungen auf Löhne, Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz sowie die Wettbewerbsbedingungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb (2012)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Gregory, Terry; Rammer, Christian;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Terry Gregory & Christian Rammer (2012): Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 233-256., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0112-z

    Abstract

    "Der seit 1997 im Dachdeckerhandwerk eingeführte und seit 2003 bundeseinheitlich geregelte, allgemeinverbindliche Mindestlohn führt vor allem in Ostdeutschland auch im internationalen Vergleich zu einer starken Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn. Die damit einhergehende effektive Kostenbelastung fällt dennoch begrenzt aus. Auf der Basis von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen sowohl im Vergleich zu einer nicht von einem Mindestlohn betroffenen Baunebenbranche als auch auf Basis eines Vergleichs von unterschiedlich stark durch den Mindestlohn betroffenen Beschäftigten des Dachdeckerhandwerks, werden die kausalen Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die mit dem Mindestlohn einhergehenden Lohnzuwächse nur teilweise in Einkommenszuwächse übersetzen. Zudem lassen sich trotz einiger negativer Beschäftigungsergebnisse für die von einem bindenden Mindestlohn betroffenen Beschäftigten keine Veränderung der Gesamtbeschäftigung feststellen. Dies liegt möglicherweise daran, dass mindestlohnbedingte Kostensteigerungen zumindest teilweise über höhere Preise an die Kunden weitergegeben wurden. Eindeutige Effekte auf die Wettbewerbssituation im Dachdeckerhandwerk konnten hingegen nicht nachgewiesen werden, wenngleich sich für Ostdeutschland eine gewisse Verschiebung der Gründungstätigkeit und des Unternehmensbestands in Richtung Ein-Personen-Unternehmen zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lost in transition? Minimum wage effects on German construction workers (2012)

    Bachmann, Ronald ; Schaffner, Sandra; König, Marion;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Marion König & Sandra Schaffner (2012): Lost in transition? Minimum wage effects on German construction workers. (IZA discussion paper 6760), Bonn, 29 S.

    Abstract

    "In dem Papier werden die Auswirkungen der Mindestlohneinführung im deutschen Bauhauptgewerbe auf Arbeitsmarktdynamiken untersucht, wobei die Analyse von Einstellungen und Trennungen sowie der damit zusammenhängenden Arbeitsmarktübergänge auf Betriebsebene erfolgt. Dabei kommt ein einzigartiger Linked Employer-Employee Datensatz zum Einsatz. Da der Mindestlohn zunächst nur im Bauhauptgewerbe eingeführt wurde, können Betriebe in anderen Branchen als Kontrollgruppe in einem Differenz-von-Differenzen-Ansatz genutzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Einstellungen als auch Trennungen in Ostdeutschland durch den Mindestlohn steigen. Die Analyse der verschiedenen Arbeitsmarktübergänge lässt erkennen, dass dieser Anstieg vor allem durch gestiegene Wiedereinstellungen zustande kommt. Hingegen ist die Zahl der Einstellungen und Trennungen aus bzw. in einen anderen Job bei einer anderen Firma (direkte Job-zu-Job-Übergänge) gesunken. Dies kann durch eine komprimiertere Lohnverteilung erklärt werden, da sich in diesem Fall die Jobsuche während einer Beschäftigung weniger lohnt. Für Westdeutschland sind keine eindeutigen Effekte zu erkennen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lost in transition? Minimum wage effects on German construction workers (2012)

    Bachmann, Ronald ; Schaffner, Sandra; König, Marion;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Marion König & Sandra Schaffner (2012): Lost in transition? Minimum wage effects on German construction workers. (Ruhr economic papers 358), Essen, 31 S. DOI:10.4419/86788412

    Abstract

    "In dem Papier werden die Auswirkungen der Mindestlohneinführung im deutschen Bauhauptgewerbe auf Arbeitsmarktdynamiken untersucht, wobei die Analyse von Einstellungen und Trennungen sowie der damit zusammenhängenden Arbeitsmarktübergänge auf Betriebsebene erfolgt. Dabei kommt ein einzigartiger Linked Employer-Employee Datensatz zum Einsatz. Da der Mindestlohn zunächst nur im Bauhauptgewerbe eingeführt wurde, können Betriebe in anderen Branchen als Kontrollgruppe in einem Differenz-von-Differenzen-Ansatz genutzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Einstellungen als auch Trennungen in Ostdeutschland durch den Mindestlohn steigen. Die Analyse der verschiedenen Arbeitsmarktübergänge lässt erkennen, dass dieser Anstieg vor allem durch gestiegene Wiedereinstellungen zustande kommt. Hingegen ist die Zahl der Einstellungen und Trennungen aus bzw. in einen anderen Job bei einer anderen Firma (direkte Job-zu-Job-Übergänge) gesunken. Dies kann durch eine komprimiertere Lohnverteilung erklärt werden, da sich in diesem Fall die Jobsuche während einer Beschäftigung weniger lohnt. Für Westdeutschland sind keine eindeutigen Effekte zu erkennen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnregelungen im Maler- und Lackiererhandwerk: eine Wirkungsanalyse (2012)

    Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael; Rattenhuber, Pia;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Michael Neumann & Pia Rattenhuber (2012): Mindestlohnregelungen im Maler- und Lackiererhandwerk. Eine Wirkungsanalyse. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 331-353., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0120-z

    Abstract

    "Die Einführung des Mindestlohns im deutschen Maler- und Lackiererhandwerk im Jahr 2003 wird als natürliches Experiment genutzt, um die Effekte von Mindestlöhnen auf Löhne und Beschäftigung zu untersuchen. Wir finden einen signifikant positiven Effekt auf den durchschnittlichen Stundenlohn der gelernten Beschäftigten in Ostdeutschland, nicht aber in Westdeutschland und nicht für ungelernte Arbeitskräfte. Dieser Befund entspricht der unterschiedlichen Eingriffsintensität der Mindestlöhne. Signifikant positive oder negative Beschäftigungseffekte werden nicht gefunden. Neuere Befragungsergebnisse deuten auf die fortbestehende Relevanz des Mindestlohns in Ostdeutschland hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen der Mindestlohnregelungen in acht Branchen (2012)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen in acht Branchen. (WISO Diskurs), Bonn, 72 S.

    Abstract

    Der Bericht enthält nach einem allgemeinen Überblick über den Stand der Mindestlohnforschung Evaluationsergebnisse für folgende Branchen: Abfallwirtschaft; Bauhauptgewerbe; Dachdeckerhandwerk; Elektrohandwerk; Gebäudereiniger-Handwerk; Maler- und Lackiererhandwerk; Pflege sowie Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. 'Es wird deutlich, dass die Bedingungen, Voraussetzungen und Regelungen in den acht Branchen jeweils sehr unterschiedlich sind und Mindestlöhne nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Lohnstruktur beeinflussen können. Die Höhe der Mindestlöhne liegt zwischen 11,53 Euro im Bereich der Bergbau-Spezialarbeiten und 7,00 Euro bei den Wäschereidienstleistungen (Ost). Die Eingriffsintensität und damit die Bedeutung von Mindestlöhnen für die Lohnhöhe und die Lohnstruktur ist in Ostdeutschland deutlich stärker. Die Beschäftigten profitieren hier also besonders von Mindestlöhnen.' Ingesamt können keine negativen Effekte der Einführung von Mindestlöhnen festgestellt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Beschäftigung und den Arbeitnehmerschutz in der Abfallwirtschaft (2012)

    Gürtzgen, Nicole; Sprietsma, Maresa; Niefert, Michaela; Gottschalk, Sandra;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Maresa Sprietsma, Michaela Niefert & Sandra Gottschalk (2012): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Beschäftigung und den Arbeitnehmerschutz in der Abfallwirtschaft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 303-330., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0118-6

    Abstract

    "Der Beitrag liefert eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation der Einführung des Mindestlohnes in der Abfallwirtschaft zum 01.01.2010. Die Evaluation setzt sich aus einem Branchenbild sowie einer kausalen Wirkungsanalyse des Mindestlohnes auf Basis einer Unternehmensbefragung zusammen. Auf Basis der Befragungsdaten zeigt sich, dass die Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn mit ca. 23 % der Unternehmen und 6 % der Beschäftigten als gering einzustufen ist. Die Resultate der Wirkungsanalyse mit Hilfe verschiedener Kontrollgruppenansätze deuten darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohnes innerhalb der bisherigen Geltungsdauer auf die Beschäftigung keine messbaren Effekte entfaltet hat. Bezogen auf den Arbeitnehmerschutz lässt sich als Folge des Mindestlohnes eine Tendenz zur Verdichtung der Arbeit sowie zur Zunahme ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse feststellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn in der Pflegebranche: Die Folgen eines Mindestlohns in einer Wachstumsbranche (2012)

    Harsch, Katrin; Verbeek, Hans;

    Zitatform

    Harsch, Katrin & Hans Verbeek (2012): Der Mindestlohn in der Pflegebranche. Die Folgen eines Mindestlohns in einer Wachstumsbranche. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 355-378., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0122-x

    Abstract

    "Mit der Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche im August 2010 wurde erstmals in einem Gesundheitssektor ein Mindestlohn eingeführt. Zudem ist die Pflegebranche im Unterschied zu anderen Branchen mit Mindestlöhnen in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Unsere Ergebnisse zeigen, dass insbesondere ostdeutsche Einrichtungen vom Mindestlohn betroffen waren, während in den meisten westdeutschen Einrichtungen die Löhne bereits vor Einführung deutlich höher waren. Daher können für Ostdeutschland Lohneffekte gefunden werden, während keine Auswirkungen auf die Beschäftigung identifiziert werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2012)

    Mesaros, Leila; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Mesaros, Leila & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 279-302., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0116-8

    Abstract

    "Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe: Gutachten (2012)

    Möller, Joachim; König, Marion; Tamm, Marcus; Dony, Elke; Wolter, Stefanie; Vom Berge, Philipp ; Fertig, Michael; Bender, Stefan; Güttler, Detlef; Fausel, Gudrun; Hense, Christine; Frings, Hanna ; Apel, Helmut; Umkehrer, Matthias; Daumann, Volker; Paloyo, Alfredo; Kleinemeier, Rita; Bachmann, Ronald ; Puhe, Henry; Janßen-Timmen, Ronald; Broszeit, Sandra; Schaffner, Sandra; Seth, Stefan; Fausel, Gudrun; Voit, Alfons;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Stefan Bender, Marion König, Philipp Vom Berge, Matthias Umkehrer, Stefanie Wolter, Sandra Schaffner, Ronald Bachmann, Hanna Frings, Ronald Janßen-Timmen, Alfredo Paloyo, Marcus Tamm, Michael Fertig & Helmut Apel (2012): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe. Gutachten. (IAB-Bibliothek 336), Bielefeld: Bertelsmann, 567 S. DOI:10.3278/300783w

    Abstract

    "Die Wirkungen von Mindestlöhnen sind in Politik und Wissenschaft gleichermaßen umstritten. Dies gilt auch für die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in einer empirisch und methodisch sehr breit angelegten Studie die Wirkungen des 1997 im Bauhauptgewerbe eingeführten Mindestlohns untersucht. Dabei wurden die Effekte der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung von Löhnen, Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Wettbewerbsfähigkeit - jeweils getrennt für West- und Ostdeutschland - analysiert. Während die Auswirkungen auf die Löhne in Ostdeutschland demnach ausgeprägter waren als in Westdeutschland, lassen sich generell keine gravierenden Folgen für die Beschäftigung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn im Bauhauptgewerbe: Beschäftigungseffekte nicht nachweisbar (2012)

    Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe (2012): Mindestlohn im Bauhauptgewerbe. Beschäftigungseffekte nicht nachweisbar. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 79, H. 47, S. 16-21.

    Abstract

    "Die Debatte um einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland hält an. Mittlerweile sind die branchenbezogenen Mindestlöhne umfassend evaluiert worden. In diesem Beitrag werden die empirischen Untersuchungen zu den Lohn- und Beschäftigungswirkungen des Mindestlohnes im deutschen Bauhauptgewerbe diskutiert. Insgesamt konnten kaum Beschäftigungseffekte nachgewiesen werden. Schwierigkeiten bei Evaluationsstudien bereiten die Datenlage sowie die generelle Beschäftigungsentwicklung der Branche; seit Mitte der 90er Jahre ist die Zahl der Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe um die Hälfte zurückgegangen. Aus den bisher vorliegenden Ergebnissen von Evaluationen branchenspezifischer Mindestlöhne lassen sich keine zuverlässigen Einschätzungen über die Beschäftigungswirkungen eines allgemeinen Mindestlohns ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Dachdeckerhandwerk: Endbericht (2011)

    Aretz, Bodo; Gottschalk, Sandra; Niefert, Michaela; Gregory, Terry; Schröder, Helmut; Schütz, Holger; Arntz, Melanie ; Rammer, Christian;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Sandra Gottschalk, Terry Gregory, Michaela Niefert, Christian Rammer, Helmut Schröder & Holger Schütz (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Dachdeckerhandwerk. Endbericht. Mannheim, 454 S.

    Abstract

    "Der Geltungsbereich des Mindestlohns erstreckt sich laut Tarifvertrag auf alle gewerblichen, sozialversicherungspflichtigen und volljährigen Arbeitnehmer von Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Dies umfasst entgegen dem Wortlaut des Tarifvertrages auch geringfügig Beschäftigte, da es bei der Anwendung des Mindestlohns auf die Tätigkeit und nicht den Umfang der Beschäftigung ankommt. Trotz der ein oder anderen nicht intendierten Wirkung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk steht die Branche einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn weitgehend positiv gegenüber. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter sind einhellig der Meinung, dass der Mindestlohn eine wichtige untere Haltelinie für den Preiswettbewerb darstellt, der somit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Arbeitnehmer/Innen reduziere. Die Durchführung von Kontrollen stellt dafür jedoch eine Grundvoraussetzung dar. Aus der Sicht der Verbände reichen die Bemühungen der Kontrollinstanzen und die Sanktionsmöglichkeiten bislang nicht aus. Angesichts der sich vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels zukünftig verändernden Rahmenbedingungen ist es denkbar, dass sich auch die Wirkungen des Mindestlohns in der Branche verändern. Eine fortgesetzte wissenschaftliche Begleitung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk ist daher sinnvoll und wünschenswert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
    Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael; Krumm, Raimund; Verbeek, Hans; Koch, Andreas; Späth, Jochen ; Klempt, Charlotte; Rattenhuber, Pia; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald; Klee, Günther; Weber, Regina; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Harsch, Katrin;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 256 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
    Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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