Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.
- IAB
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)
Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.
Abstract
"Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ; -
Literaturhinweis
Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment (2021)
Bach, Helena; Schröder, Christoph;Zitatform
Bach, Helena & Christoph Schröder (2021): Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 936-939. DOI:10.1007/s10273-021-3064-5
Abstract
"Die Ausgestaltung des Mechanismus zur Mindestlohnfestsetzung, Übergangsregelungen sowie die moderate Mindestlohnhöhe schützten bisher das Tarifsystem. So geht das Tarifautonomiestärkungsgesetz zwar mit einer massiven staatlichen Einflussnahme auf die Lohnfindung einher, unterstreicht jedoch gleichzeitig die Bedeutung der Tarifparteien im Hinblick auf Lohnfragen. Eine politisch motivierte Erhöhung auf 12 Euro stellt die Tarifautonomie infrage und greift tief in das Tarifgefüge ein. Zudem würde sich bei der geplanten sprunghaften Mindestlohnerhöhung und seiner Ausstrahlungseffekte auf darüber liegende Lohngruppen der Lohndruck verstärken. Dies könnte wiederum die aktuell ohnehin hohe Inflationsrate weiter nach oben treiben und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale verschärfen. Auch deshalb sollte sich Deutschland Zeit nehmen, den Mindestlohn anzupassen und die möglichen Auswirkungen genau evaluieren. Dies betrifft nicht nur Einkommens- und Beschäftigungseffekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die empfundene Leistungsgerechtigkeit, auf Bildungsanreize und die Arbeitszufriedenheit unter besonderer Berücksichtigung mindestlohninduzierter Stellenwechsel." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)
Zitatform
Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304
Abstract
"This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;Zitatform
Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.
Abstract
"Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
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Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)
Zitatform
Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.
Abstract
"Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)
Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;Zitatform
Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.
Abstract
"Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The minimum wage, informal pay and tax enforcement (2021)
Bíró, Anikó; Sándor, László; Prinz, Daniel;Zitatform
Bíró, Anikó, Daniel Prinz & László Sándor (2021): The minimum wage, informal pay and tax enforcement. (IFS working paper / Institute for Fiscal Studies 2021,41), London, 77 S.
Abstract
"We study the taxation of the minimum wage in an environment with imperfect enforcement and informality. We leverage an increase in the audit threat for earnings below a reporting threshold at twice the minimum wage in Hungary and estimate reporting and employment responses with administrative panel data. Using bunching estimators and difference-in-differences methods, we show that a substantial share of those who report earning the minimum wage earn at least the same amount off the books. When enforcement is imperfect, a taxed minimum wage serves as a backstop on underreporting and recovers some revenue but also increases informality." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein (2021)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Jan Simon Wiemann (2021): Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein. In: IAB-Forum H. 15.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-11.
Abstract
"Bislang hinkt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns der Entwicklung der Tariflöhne und der allgemeinen Lohnentwicklung hinterher. Mit der ab Mitte 2022 wirksamen Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde dürfte dieser Rückstand überwunden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Wahrscheinlichkeit, Kurzarbeit anzumelden, bei Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben
- Entwicklung der Vakanzen und der erwarteten Beschäftigung nach Mindestlohnbetroffenheit
- Negative Krisenbetroffenheit und Anteil von Mindestlohnbetrieben nach Wirtschaftszweigen
- Unterschiede in der Krisenbetroffenheit zwischen Mindestlohnbetrieben und anderen Betrieben
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Literaturhinweis
The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis (2021)
Zitatform
Dayioglu, Meltem, Muserref Kucukbayrak & Semih Tumen (2021): The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis. (GLO discussion paper / Global Labor Organization 973), Essen, 45 S.
Abstract
"We exploit an age-specific minimum wage rule - which sets a lower minimum wage for workers of age 15 than the adult minimum wage paid to workers of age 16 and above - and its abolition to estimate the causal effect of a minimum wage increase on youth employment and education in Turkey. Using a regression discontinuity design in tandem with a difference-in-discontinuities analysis, we find that increasing the minimum wage reduces the employment probability of young males by 2.5-3.1 percentage points. We also document that, initially, the minimum wage increase does not lead to a major change in high school enrollment, while the likelihood of transitioning into "neither in employment nor in education and training" (NEET) category notably increases. However, in the medium term, the NEET effect is transitory; school enrollment increases over time and absorbs the negative employment effect. We argue that policy effects have mostly been driven by demand-side forces rather than supply side." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? (2021)
Zitatform
Fechter, Charlotte & Werner Sesselmeier (2021): Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? In: D. Buhr, R. Frankenberger, W. Schroeder & U. Zolleis (Hrsg.) (2021): Innovation im Wohlfahrtsstaat, S. 191-208.
Abstract
"Dieser Beitrag untersucht die Prognosefähigkeit von ökonomischer Politikberatung in Deutschland. Dabei liegt das Interesse darin, zu prüfen, inwiefern die verwendeten Modellannahmen der Beratung von verhaltensökonomischen Überlegungen profitieren würden. Unter Anwendung eines dreistufigen Analyseschemas wird festgestellt, ob und inwieweit das Instrumenarium der Politikberatung das primäre Ziel, nämlich die Bekämpfung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt, erreicht. Dafür werden zunächst, anhand des Fallbeispiels Mindestlohn, Diskrepanzen zwischen erwarteten und eingetretenen Effekten untersucht. Die gefundenen Abweichungen von vorausgesagten Entwicklungen werden im zweiten Schritt durch verhaltensökonomische Überlegungen ergänzt. Die analytischen Ergebnisse werden drittens auf das Fallbeispiel der Arbeitsversicherung übertragen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die verwendeten Modelle von Aspekten der Verhaltensökonomik an Prognosefähigkeit gewinnen und leisten einen Beitrag für das Verständnis darüber, welche Defizite im Bereich der ökonomischen Politikberatung trotz gut ausgebauter wissenschaftlicher Basis bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden (2021)
Zitatform
Fedorets, Alexandra (2021): 12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 929-932. DOI:10.1007/s10273-021-3062-7
Abstract
"Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, und auch das Sondierungspapier und nun der Koalitionsvertrag der „Ampel“ formulieren es eindeutig: Der Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro angehoben. Vor der erstmaligen Einführung des allgemeingültigen Mindestlohns im Jahr 2015 warnten mehrere Stimmen vor der möglichen negativen Wirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Sechs Jahre später wird nun betont, dass sich diese skeptischen Warnungen nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsrückgängen geführt hat. Tatsächlich wurden in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche empirische Erkenntnisse über mehrere Wirkungskanäle des Mindestlohns gesammelt – über Beschäftigungseffekte, Lohnverteilung, Armut, Preise, aber auch über die Wirksamkeit der Institutionen hinter dem Mindestlohn. All dieses Wissen kann helfen, die Wirkung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 12 Euro und die dazugehörigen Hürden besser einzuschätzen" (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
How did they get it so wrong? Mindestlöhne und ihre Bedrohung für die Standardökonomie (2021)
Heise, Arne;Zitatform
Heise, Arne (2021): How did they get it so wrong? Mindestlöhne und ihre Bedrohung für die Standardökonomie. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 85), Hamburg, 27 S.
Abstract
"In der Wirtschaftsgeschichte hat es immer wieder Phänomene gegeben, die als unvereinbar mit der herrschenden Ökonomik erschienen. Wenn dies dennoch bis heute zu keinem Paradigmenwechsel in der Dogmengeschichte der Wirtschaftswissenschaften führte, so zeigt sich hierin die besondere Resilienz des herrschenden Paradigmas. In diesem Artikel geht es darum, mit Hilfe der Wissenschaftstheoretiker Thomas Kuhn, Imre Lakatos und, vor allem, Ludwik Fleck die Hintergründe, aber auch Gefahren dieser Resilienz aufzuzeigen und - unter besonderer Betrachtung der Forschungen zur Arbeitsmarktökonomik des Mindestlohnes - zu untersuchen, ob ein zwingend benötigter 'stilgemäßer Denkzwang' nicht doch unter Umständen zu einer 'Harmonie der Täuschungen' entarten kann und deshalb den empirische Anomalien größere Aufmerksamkeiten eingeräumt werden müsste?" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)
Zitatform
Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9
Abstract
"Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland (2021)
Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;Zitatform
Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. (IAQ-Report 2021-06), Duisburg, 17 S. DOI:10.17185/duepublico/74521
Abstract
"Im Jahr 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für einen Niedriglohn von unter 11,50 € brutto pro Stunde. In Deutschland insgesamt waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. In den Jahren 2011 bis 2019 hat sich der Niedriglohnanteil in Ostdeutschland von 39,4 % auf 25,3 % deutlich reduziert. Allein im Jahr 2019 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um sieben Prozentpunkte. In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9 %) und schwankte danach zwischen 19,6 % und 20,6 %. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4 % auf 18,9 % gesunken. Der deutliche Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben (2021)
Zitatform
Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2021): Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 933-936. DOI:10.1007/s10273-021-3063-6
Abstract
"Der dritte Bericht der Mindestlohnkommission fasst die vorliegende empirische Evidenz aus den diversen von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegebenen Evaluierungsprojekten wie folgt zusammen: Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sind die Bruttostundenlöhne am unteren Rand der Lohnverteilung deutlich stärker gestiegen als die Löhne in nicht betroffenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einführung des Mindestlohns hat also Wirkung gezeigt, und die Mindestlohnkommission hat dafür gesorgt, dass Mindestlohnempfangende in den Folgejahren an der allgemeinen Lohnentwicklung sogar überproportional partizipieren konnten. Einen Nachbesserungsbedarf kann man daraus jedenfalls nicht ableiten." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)
Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnanpassung und Living Wage: Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (2021)
Lesch, Hagen; Schneider, Helena; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen, Helena Schneider & Christoph Schröder (2021): Mindestlohnanpassung und Living Wage. Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (IW-Analysen 145), Köln, 72 S.
Abstract
"Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn?: Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank (2021)
Lübker, Malte;Zitatform
Lübker, Malte (2021): Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. (WSI policy brief 59), Düsseldorf, 23 S.
Abstract
"Ein Mindestlohn von 12 Euro würde auch jenseits von Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel eine breite Wirkung entfalten. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa auch Beschäftigte in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und den Büroetagen deutscher Unternehmen erwarten. Frauen würden von einem höheren Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für die Untersuchung wurden Gehaltsangaben von annähernd 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet. Lohnspiegel.de wird vom WSI wissenschaftlich betreut." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung (2021)
Zitatform
Ohlert, Clemens (2021): Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung. (baua: Fokus), Dortmund, 11 S. DOI:10.21934/baua:fokus20210331
Abstract
"Ob und wie stark sich der gesetzliche Mindestlohn auf Betriebe auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Ausmaß diese vom Mindestlohn betroffen sind. Der vorliegende Beitrag nimmt erstmals differenzierte Auswertungen der Verdienststrukturerhebung (VSE) zur betrieblichen Betroffenheit von der Einführung des Mindestlohns vor. Es zeigt sich, dass etwa 37 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens ein Beschäftigungsverhältnis aufwiesen, in dem der Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lag. In diesen überwiegend kleinen Betrieben waren im Durchschnitt 4,3 Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwa 57 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen. Im Vergleich zu den verfügbaren Ergebnissen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigt sich ein höheres Niveau der betrieblichen Mindestlohnbetroffenheit sowie eine ähnliche Struktur betroffener Betriebe je nach Regionen, Branchen und Betriebsgröße." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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