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Dossier

Atypische Beschäftigung

Vollzeit, unbefristet und fest angestellt - das typische Normalarbeitsverhältnis ist zwar immer noch die Regel. Doch arbeiten die Erwerbstätigen heute vermehrt auch befristet, in Teilzeit- und Minijobs, in Leiharbeitsverhältnissen oder als Solo-Selbständige. Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für die Erwerbstätigen, die Arbeitslosen und die Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Infoplattform bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung"
  • Literaturhinweis

    Leiharbeit in Europa: zwischen Flexibilität und Sicherheit (2013)

    Voss, Eckhard; Vitols, Katrin;

    Zitatform

    Voss, Eckhard & Katrin Vitols (2013): Leiharbeit in Europa. Zwischen Flexibilität und Sicherheit. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 66, H. 8, S. 580-587. DOI:10.5771/0342-300X-2013-8-580

    Abstract

    "Aufgrund gewerkschaftlicher Kampagnen, aber auch infolge des Handlungsdrucks durch die EU-Leiharbeitsrichtlinie und ihres Equal-Pay-Grundsatzes, sind Probleme wie die Einkommensungerechtigkeit und die fehlende Beschäftigungssicherheit in der Leiharbeit wieder in den Fokus beschäftigungs- und verteilungspolitischer Debatten gerückt. Der Beitrag untersucht, ausgehend von Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, inwieweit es dort besser als in Deutschland gelungen ist, Leiharbeit weitergehender zu regulieren. Dabei wird deutlich, dass es in anderen EU-Ländern tarifpolitische Regelungen gibt, die erfolgreich darauf zielen, durch die Förderung der Weiterbildung Leiharbeitsbeschäftigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und auch Nachteile in der sozialen Sicherung zumindest abzumildern. Angesichts derartiger Erfahrungen kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Deutschland auf ein verlorenes Jahrzehnt hinsichtlich der Einkommensungerechtigkeit in der Leiharbeit zurückblickt und dass die Sozialpartner ihre Gestaltungsfunktion noch zu wenig wahrgenommen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von der Sonderregelung zur Beschäftigungsnorm: Minijobs im deutschen Sozialstaat (2012)

    Bäcker, Gerhard; Neuffer, Stefanie;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard & Stefanie Neuffer (2012): Von der Sonderregelung zur Beschäftigungsnorm: Minijobs im deutschen Sozialstaat. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 13-21. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-13

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird das sozial- und steuerrechtliche Anreizgeflecht geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse für unterschiedliche Personengruppen und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsangebot beschrieben. Es wird argumentiert, dass die sozialrechtliche Sonderstellung der Minijobs im deutschen Sozialstaat ein spezifisches Arbeitsangebot konstituiert. Im Mittelpunkt steht eine Betrachtung der rechtlichen Regelungen solcher Beschäftigungsformen sowie der Verbreitung und Bedeutung geringfügig beschäftigter Personengruppen, die sich in ihrem sozialen und sozialrechtlichen Status deutlich unterscheiden. Die Anreizstrukturen zur Aufnahme von Minijobs sowie die sozialpolitischen Folgen für die soziale Sicherung hinzuverdienender Ehefrauen, arbeitsloser und hilfebedürftiger Leistungsbezieher sowie Rentner, Schüler und Studierenden werden analysiert. Es wird dafür plädiert, bei einer Diskussion um die Reform der geringfügigen Beschäftigung die Heterogenität des Beschäftigtenklientels verstärkt zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geringfügige Beschäftigung: Situation und Gestaltungsoptionen (2012)

    Eichhorst, Werner; Hinz, Tina ; Pestel, Nico; Tobsch, Verena; Thode, Eric; Marx, Paul; Peichl, Andreas ; Siegloch, Sebastian;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner, Tina Hinz, Paul Marx, Andreas Peichl, Nico Pestel, Sebastian Siegloch, Eric Thode & Verena Tobsch (2012): Geringfügige Beschäftigung. Situation und Gestaltungsoptionen. (IZA research report 47), Bonn, 74 S.

    Abstract

    "Gegenstand der Studie ist die Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungssituation im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ('Minijobs') sowie die Abschätzung der Wirkung verschiedener Reformoptionen, die auch Varianten zum derzeitigen Ehegattensplitting in der Einkommensteuer beinhalten. Das Segment geringfügiger Beschäftigung hat nach der Reform im Jahr 2003 enorm an Bedeutung gewonnen. Gegenwärtig sind mehr als sieben Millionen Menschen in so genannten 400 Euro-Jobs oder auch Minijobs beschäftigt. Geringfügige Beschäftigung als Sonderform der abhängigen Erwerbstätigkeit besteht von der Grundstruktur her aber bereits seit den 1960er Jahren. Maßgebliche Motive für die Einführung dieser Beschäftigungsform bestanden in der Vermeidung von Kleinstansprüchen in der Rentenversicherung sowie in der Linderung des damaligen Arbeitskräftemangels, um bislang auf dem Arbeitsmarkt Inaktiven eine Erwerbstätigkeit in geringem Umfang zu ermöglichen. Die Intention besteht darin, die Aufnahme einer Tätigkeit mit geringer Stundenzahl für das Individuum finanziell attraktiver zu gestalten, indem diese von der Einkommensteuer und Sozialversicherung freigestellt wird. Aktuell besteht die folgende Regelung: Einkommen aus unselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 400 Euro im Monat unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt sowohl für einen Minijob als alleinige Beschäftigung als auch für Nebentätigkeiten. Darüber hinaus ist geringfügige Beschäftigung auch für Zweitverdiener in Paarhaushalten steuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens des anderen Partners. Ebenso können in Paarhaushalten auch beide Partner einen Minijob ausüben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Solo-Selbstständige: Die Förderung bewährt sich, der soziale Schutz nicht immer (2012)

    Gerner, Hans-Dieter; Wießner, Frank;

    Zitatform

    Gerner, Hans-Dieter & Frank Wießner (2012): Solo-Selbstständige: Die Förderung bewährt sich, der soziale Schutz nicht immer. (IAB-Kurzbericht 23/2012), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Neu gegründete Unternehmen treiben Innovationen und Strukturerneuerungen voran, sie stärken den Wettbewerb und schaffen Arbeitsplätze - seit Jahrzehnten basiert die Gründungsförderung in Deutschland auf diesem Credo. Vor allem geförderte Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sind mit der Hoffnung auf eine 'doppelte Dividende' verbunden: Der Neugründer lässt die Arbeitslosigkeit - und damit den Leistungsbezug - hinter sich und wird im Idealfall als Arbeitgeber aktiv. Ein Kalkül, das nur bedingt aufgeht, wie die wachsende Zahl der Solo-Selbstständigen zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Alternativen zu Mini- und Midijobs? Die Beispiele Frankreich und Vereinigtes Königreich (2012)

    Herzog-Stein, Alexander ; Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander & Werner Sesselmeier (2012): Alternativen zu Mini- und Midijobs? Die Beispiele Frankreich und Vereinigtes Königreich. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 41-49. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-41

    Abstract

    "Mit den 2003 eingeführten Minijobs waren die Zielvorstellungen verbunden, näher an die Normalarbeitsverhältnisse heranzurücken, zudem Übergänge zu diesen zu schaffen, aber auch im Unterschied zu den Normalarbeitsverhältnissen so attraktiv für die Arbeitnehmer zu sein, dass damit schattenwirtschaftliche Tätigkeiten abgebaut würden. Trotz des hohen Umfangs an Minijobs scheint man den damit verbundenen Zielen nicht näher gekommen zu sein. Der Beitrag untersucht vergleichbare Instrumente im Vereinigten Königreich und in Frankreich. In beiden Ländern existieren explizite Lohnzuschüsse, die im Unterschied zu Deutschland im Einkommensteuersystem verankert sind, in Kombination mit Förderschwellen und Mindestlöhnen. Die vorliegenden Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Brückenfunktion mit dieser Instrumentenkombination effektiver funktioniert als die Minijob-Regelungen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexible forms of employment: boon and bane (2012)

    Jahn, Elke ; Riphahn, Regina T.; Schnabel, Claus ;

    Zitatform

    Jahn, Elke, Regina T. Riphahn & Claus Schnabel (2012): Flexible forms of employment. Boon and bane. (LASER discussion papers 62), Erlangen, 11 S.

    Abstract

    "In recent decades, economic policy makers across Europe have sought to increase labour market flexibility by promoting the use of temporary employment. Four articles in a Feature forthcoming in the Economic Journal (which is based on a IAB/LASER workshop) provide new results on how fixed-term and agency work contracts affect firm productivity and how the segments of two-tier labour markets interact. This paper points to a possible trade-off between efficiency and equity when deregulating labour markets. Taken together, the evidence presented in this Feature suggests that flexible forms of employment can be both a boon and a bane for labour markets and for society as a whole." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Jahn, Elke ;
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  • Literaturhinweis

    Tarifverträge zur Begrenzung der Leiharbeit und zur Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes: Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (2012)

    Krause, Rüdiger;

    Zitatform

    Krause, Rüdiger (2012): Tarifverträge zur Begrenzung der Leiharbeit und zur Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht. Frankfurt, Main, 147 S.

    Abstract

    Untersucht wird in diesem Rechtsgutachten, ob Tarifverträge mehr Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitern festschreiben dürfen. Gefragt wird, ob erweiterte Rechte für den Betriebsrat die unternehmerische Freiheit auf unzulässige Weise beeinträchtigen. Ergebnis: Tarifverträge dürfen sämtliche Regelungen enthalten, 'die auf der Entleiherseite den Umfang der Leiharbeit unmittelbar oder mittelbar begrenzen wollen'. Dazu zählt der Autor Höchstquoten, Höchstüberlassungszeiten, Übernahmepflichten und auch eine Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Die Unternehmensautonomie bleibt gewahrt, wenn etwaige Blockaden seitens des Betriebsrats über die Anrufung der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder eines Arbeitsgerichts aufgelöst werden können. Zudem zielen die angestrebten Regelungen lediglich auf eine Eindämmung der Leiharbeit ab. Die Grundrechte der Verleiher bilden ebenfalls keine Schranke für tarifliche Bestimmungen zur Begrenzung des Umfangs der Leiharbeit, zeigt die Analyse. Dasselbe gilt für die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Auch im Spannungsverhältnis von Kartellrecht und Tarifautonomie sieht der Autor weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene Probleme: Alle firmentariflichen Bestimmungen sind kartellrechtlich unbedenklich, da sie lediglich die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten einzelner Entleiher steuern. 'Verbandstarifverträge verstoßen jedenfalls dann nicht gegen das Kartellverbot, wenn sie sich eindeutig auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränken', stellt der Autor klar. Und dies ist bei mehr Mitbestimmung für den Betriebsrat in Sachen Leiharbeit eindeutig der Fall. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Public plans and short-term employees (2012)

    Munnell, Alicia; Aubry, Jean-Pierre; Quinby, Laura; Hurwitz, Joshua;

    Zitatform

    Munnell, Alicia, Jean-Pierre Aubry, Joshua Hurwitz & Laura Quinby (2012): Public plans and short-term employees. (NBER working paper 18448), Cambridge, Mass., 64 S. DOI:10.3386/w18448

    Abstract

    "Public sector defined benefit pension plans are based on final earnings. As such, these plans are back-loaded; those with long careers receive substantial benefits and those who leave early receive little. The analysis consists of three parts. The first section discusses the design of state and local defined benefit plans, documents the extent to which traditional public sector final earnings plans are back-loaded, and explores the extent to which the incentives may reflect the preferences of employers. The second section shows how participation in final earnings plans affects the lifetime resources of state and local workers of various tenures compared to private sector workers. The third section presents plan-level data on the flows of participants out of the plan by age and tenure and explores the extent to which plan design - specifically, vesting periods, mandatory participation in a defined contribution plan, and Social Security coverage - affects the probability of vesting and the probability of remaining to the earliest full retirement age once vested. The findings suggest that complete reliance on delayed vesting and final earnings plans results in minimal benefits for most short-service public employees. Hence, the recent trend towards hybrid arrangements is a positive development not only for risk sharing between taxpayers and participants but also for a more equitable distribution of benefits between short-term and career employees." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Soziale Sicherung für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (2012)

    Rosemann, Martin; Koch, Andreas; Bieback, Karl-Jürgen; Fachinger, Uwe;

    Zitatform

    Rosemann, Martin, Andreas Koch, Karl-Jürgen Bieback & Uwe Fachinger (2012): Soziale Sicherung für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft. (WISO Diskurs), Bonn, 56 S.

    Abstract

    "Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Vor allem in Großstädten und Ballungsräumen arbeiten immer mehr Menschen in diesem Bereich, allerdings überdurchschnittlich häufig als Soloselbstständige und in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Der Gesprächskreis Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung hat drei Expertisen zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung der sozialen Sicherung im Bereich der Kreativwirtschaft in Auftrag gegeben." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhaltsverzeichnis:
    Martin Rosemann, Andreas Koch: Zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme (Arbeitslosenversicherung) für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (5-24);
    Karl-Jürgen Bieback: Kreativwirtschaft und die Absicherung des Risikos Krankheit in einer Erwerbstätigen-/Bürgerversicherung (27-37);
    Uwe Fachinger: Zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme (Rentenversicherung) für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (39-55).

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  • Literaturhinweis

    Leiharbeit und Werkvertrag: rechtliche Grundlagen des AÜG, Rechte der Leiharbeitnehmer, Rechte des Betriebsrats, Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag (2012)

    Scheriau, Karl Michael;

    Zitatform

    Scheriau, Karl Michael (2012): Leiharbeit und Werkvertrag. Rechtliche Grundlagen des AÜG, Rechte der Leiharbeitnehmer, Rechte des Betriebsrats, Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag. Berlin: Autorenverl. Scheriau, 111 S.

    Abstract

    "Der erste Teil des Buches behandelt die verschiedenen Aspekte der Leiharbeit:
    - Vertragsbeziehungen in der Leiharbeit
    - Leiharbeit - gesetzliche Grundlagen
    - Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Arbeitnehmerüberlassung
    - Rechte der Leiharbeitnehmer
    - Leiharbeitnehmer und Betriebsratswahl
    - Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Leiharbeit.
    Der zweite Teil des Buches behandelt die Probleme in der Abgrenzung von Leiharbeit, Werkvertrag und selbständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter:
    - Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen durch das Arbeitsrecht
    - Abgrenzung von Leiharbeit und Werkvertrag
    - Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdfirmenmitarbeitern
    - Checklisten zur Prüfung von Werkvertrag und freier Mitarbeit." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Atypische Beschäftigung und der staatliche Schutz vor Altersarmut: ein europäischer Vergleich (2012)

    Schulze Buschoff, Karin;

    Zitatform

    Schulze Buschoff, Karin (2012): Atypische Beschäftigung und der staatliche Schutz vor Altersarmut. Ein europäischer Vergleich. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 66, H. 1, S. 58-70.

    Abstract

    "In vielen Ländern bilden die atypisch Beschäftigten mit einem Anteil von jeweils deutlich über einem Drittel an allen Beschäftigten einen beachtlichen Teil der Gesamtbeschäftigten. Das deutsche System der staatlichen Altersvorsorge ist aufgrund der starken Lohnzentrierung und der Orientierung am Äquivalenzprinzip nur unzureichend auf atypische Beschäftigungsverhältnisse und weitere Flexibilisierungstendenzen eingestellt. Fraglich bleibt, ob ein Festhalten an der traditionellen deutschen Rentenpolitik den durch zunehmend diskontinuierlicher Erwerbsverläufe entstehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Als zukunftsfähiger und überzeugender in Hinblick auf die Bewältigung dieser Herausforderungen stellen sich Grundrentensysteme dar, z. B. die Systeme in Dänemark oder in den Niederlanden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Abgrenzung und Identifikation im deutschen Recht und in ausländischen Rechtsordnungen. Abschlussbericht (2012)

    Waas, Bernd;

    Zitatform

    Waas, Bernd (2012): Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Arbeitsvertrag. Abgrenzung und Identifikation im deutschen Recht und in ausländischen Rechtsordnungen. Abschlussbericht. Düsseldorf, 72 S.

    Abstract

    "- Zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) besteht ein weiter Überschneidungsbereich.
    - Insbesondere erweist sich die verbreitete Unterscheidung von Erfolg (Werkvertrag) und Tätigkeit (Dienstvertrag) für die Abgrenzung als nicht tragfähig, da zum einen auch das Wirken erfolgsbezogen und zum anderen auch dem Werkvertrag eine Tätigkeitspflicht eigen ist.
    - Ein (scheinbarer) Werkvertrag sollte als Arbeitsvertrag identifiziert werden, wenn der Vertrag - durch Begründung eines ausreichend starken 'Tätigkeitsbezugs' - eine ähnliche weitreichende Bindung des Verpflichteten bewirkt wie dies im 'Normalfall' eines Arbeitsvertrags zu beobachten ist.
    - Unter derselben Voraussetzung sollte ein (scheinbarer) Werkvertrag unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen als Fall der Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert werden.
    - In manchen ausländischen Rechtsordnungen ist das Bemühen um eine Präzisierung der Kriterien zur Abgrenzung des Arbeitsvertrags vom Werkvertrag erkennbar. Vielfach bestehen überdies Vermutungsregeln.
    - Schließlich finden sich im Ausland auch Beispiele dafür, arbeitsrechtliche Bestimmungen teilweise gegenüber Nichtarbeitnehmern zur Anwendung zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen (2012)

    Zimmer, Reingard;

    Zitatform

    Zimmer, Reingard (2012): Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 50-57. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-50

    Abstract

    "Die abgabenprivilegierte geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung und der Entlohnung missbrauchsanfällig. Rechte der Beschäftigten - wie z. B. das auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - werden flächendeckend missachtet, diskriminierende Praktiken sind keine Seltenheit. Zum Teil werden (nur) mit Minijobbern Nettolohnabreden getroffen - eine unzulässige Umgehung sozialrechtlicher Bestimmungen, da der Arbeitgeber die Sozialabgaben bei geringfügiger Beschäftigung nicht auf die Minijobber abwälzen darf. Diese Praktik stellt zudem eine Diskriminierung geringfügig Beschäftigter dar. Auch die im Teilzeit- und Befristungsgesetz normierten Regularien zu Arbeit auf Abruf werden oftmals nicht eingehalten. Insbesondere hier können Betriebs- und Tarifvertragsparteien zum Schutz von Minijobbern tätig werden. Diese Möglichkeiten werden im Artikel dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A case study of temporary work agencies in the Norwegian construction sector: a growing informal market beyond regulation? (2012)

    Ødegård, Anne Mette; Alsos, Kristin; Berge, Øyvind;

    Zitatform

    Ødegård, Anne Mette, Øyvind Berge & Kristin Alsos (2012): A case study of temporary work agencies in the Norwegian construction sector. A growing informal market beyond regulation? In: Transfer, Jg. 18, H. 4, S. 461-470. DOI:10.1177/1024258912458875

    Abstract

    "Die Zeitarbeitsbranche in Norwegen ist vielfältig und wächst. Seit den EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 ist es in diesem Sektor auch zu einem großen Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gekommen, die meist im Baugewerbe arbeiten. Dies hat dazu geführt, dass informelle Geschäftspraktiken und Schwarzarbeit in der Zeitarbeitsbranche zugenommen haben. Dieser Beitrag zeigt einige Folgen dieser Entwicklung auf und befasst sich mit den Auswirkungen der verschiedenen nationalen Regelungen in diesem Sektor sowie mit der Frage, ob die neuen EU-Rechtsvorschriften, d.h. die EU-Richtlinie über Leiharbeit, die Situation verbessern könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku

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  • Literaturhinweis

    Schwerpunkt Zeitarbeit - Balance von Flexibilität und Stabilität (2011)

    Bouncken, Ricarda B.; Bornewasser, Manfred;

    Zitatform

    Bouncken, Ricarda B. & Manfred Bornewasser (Hrsg.) (2011): Schwerpunkt Zeitarbeit - Balance von Flexibilität und Stabilität. (Beiträge zur Flexibilisierung 01), Bayreuth: Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Strategisches Management und Organisation, 228 S.

    Abstract

    "'Flex4Work' ist ein vom BMBF gefördertes Projekt der Universitäten Bayreuth und Greifswald. Wissenschaftler verschiedener Disziplinen (Betriebswirtschaftslehre, Psychologie, Rechtswissenschaft und Medizin) sowie Praktiker erforschen im Zeitraum von September 2009 bis Juli 2012 den Einsatz, die Erfolgsfaktoren, die Limitationen und zukünftige Perspektiven von Flexibilisierungsinstrumenten der Arbeit mit dem Schwerpunkt Zeitarbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG): Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2011)

    Jongmanns, Georg;

    Zitatform

    Jongmanns, Georg (2011): Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. (Forum Hochschule 2011,02), 116 S.

    Abstract

    Mit Inkrafttreten des WissZeitVG im Jahr 2007 wurde das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft teils geändert und teils erweitert. Drei Erweiterungen bzw. Änderungen sind Gegenstand der Gesetzesevaluation: 1. die familienpolitische Komponente, wonach sich die sachgrundlose Höchstbefristungsdauer um 2 Jahre verlängert, wenn die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Kinder betreuen; 2. der wissenschaftsspezifische Befristungstatbestand, der unter bestimmten Bedingungen sowohl für wissenschaftliche als auch für nichtwissenschaftliche Beschäftigte in Drittmittelprojekten gilt; sowie 3. die Änderung des personellen Geltungsbereichs. Gegenstand der Studie sind die Schlüssigkeit des Regelwerks, die Handhabung der Vorschriften in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die auf Grundlage der neuen Regelungen entstandenen Beschäftigungsmöglichkeiten und schließlich die Einschätzungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu diesen Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Fazit wird festgehalten: 'Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die mit Inkrafttreten des WissZeitVG neu eingeführten Vorschriften geeignete und überwiegend belastbare Instrumente sind, um befristete Beschäftigungsverhältnisse mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingehen zu können. Die Untersuchung hat Ansatzpunkte identifiziert, an denen eine Harmonisierung von gesetzgeberischer Zielsetzung und Befristungspraxis angestrebt werde könnte, um das Spannungsfeld von Innovations- und Nachwuchsförderung auf der einen und Beschäftigungsbedingungen auf der anderen Seite ausgewogener zu gestalten.' (IAB2)

    Weiterführende Informationen

    Zusammenfassung der Ergebnisse
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  • Literaturhinweis

    Soloselbstständige in Deutschland: Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (2011)

    Koch, Andreas; Rosemann, Martin; Potjagailo, Galina; Beurer, Anne-Katrin; Späth, Jochen ;

    Zitatform

    Koch, Andreas, Martin Rosemann & Jochen Späth (2011): Soloselbstständige in Deutschland. Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. (WISO Diskurs), Bonn, 60 S.

    Abstract

    "Ziel der Expertise ist es, den Handlungsbedarf im Hinblick auf die soziale Absicherung von Soloselbstständigen im Fall der Arbeitslosigkeit zu untersuchen. Handlungsbedarf ergibt sich einerseits aus einem wachsenden quantitativen Umfang einer Erwerbsform, andererseits aus ihrem Schutzbedürfnis. Letzteres steht in einem engen Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation der betroffenen Personen. Zudem spielen auch die Übergänge zwischen unterschiedlichen Erwerbsformen eine zentrale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge am Arbeitsmarkt: Arbeit, nicht nur Arbeitslosigkeit versichern (2011)

    Schmid, Günther;

    Zitatform

    Schmid, Günther (2011): Übergänge am Arbeitsmarkt. Arbeit, nicht nur Arbeitslosigkeit versichern. Berlin: Edition Sigma, 174 S.

    Abstract

    "Übergänge auf dem Arbeitsmarkt sind unvermeidlich. Bisher wurde allerdings nur der Übergang von der Arbeit in die Arbeitslosigkeit als kritisches Ereignis im Erwerbsleben angesehen und durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Eine den zunehmenden Erwerbsrisiken im Lebensverlauf angepasste Arbeitsversicherung ist allenfalls in Umrissen erkennbar. Der Autor plädiert in dieser Studie für eine Neuordnung des Arbeitsmarkts, in der die Risiken aller Erwerbsformen einbezogen sind. Das bedeutet nicht nur Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit, sondern auch die Absicherung von Risiken bei kritischen Übergängen im Lebensverlauf, etwa beim Übergang von der Bildung in den Beruf, von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung, von der abhängigen in die selbständige Beschäftigung, von einem Beruf zum anderen oder von unbegrenzter zur begrenzten Erwerbsfähigkeit. Der Autor analysiert die Risiken der neuen Arbeitswelt, insbesondere der atypischen Beschäftigung, im europäischen Vergleich. In der Auseinandersetzung mit modernen Gerechtigkeits-, Verhaltens- und Entscheidungstheorien legt er die normativen wie institutionellen Grundlagen der neuen Arbeitsmarktordnung. Gute Praktiken anderer Länder erweitern den Horizont." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Atypisch beschäftigt = typisch arm im Alter? Die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und der staatliche Schutz vor Altersarmut: ein europäischer Vergleich (2011)

    Schulze Buschoff, Karin;

    Zitatform

    Schulze Buschoff, Karin (2011): Atypisch beschäftigt = typisch arm im Alter? Die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und der staatliche Schutz vor Altersarmut. Ein europäischer Vergleich. Berlin, 28 S.

    Abstract

    "In vielen Ländern bilden die atypisch Beschäftigten mit einem Anteil von jeweils deutlich über einem Drittel aller Beschäftigten einen beachtlichen Teil der Gesamtbeschäftigten. Insgesamt ist seit Ende der 1990er Jahre europaweit eine Zunahme atypischer Beschäftigung zu verzeichnen. Im Ländervergleich findet die auf der EU-Ebene verfolgte Flexicurity-Strategie in Deutschland relativ wenig Anwendung. Das deutsche System der staatlichen Altersvorsorge ist aufgrund der starken Lohnzentrierung und der Orientierung am Äquivalenzprinzip nur unzureichend auf atypische Beschäftigungsverhältnisse und weitere Flexibilisierungstendenzen eingestellt. Davon sind vor allem Frauen betroffen, da sie den Großteil der atypischen Beschäftigungen stellen. Vergleicht man die verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung, dann bestehen die größten Sicherungslücken derzeit für die Soloselbstständigen und für die geringfügig Beschäftigten. Eine der größten Herausforderungen für die deutsche Rentenversicherung besteht entsprechend in der Ausweitung der Pflichtversicherung auf alle Erwerbstätigen. Fraglich bleibt, ob ein Festhalten an der traditionellen deutschen Rentenpolitik den durch die Zunahme atypischer, häufig niedrig entlohnter Beschäftigungsformen und zunehmend diskontinuierlicher Erwerbsverläufe entstehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Als zukunftsfähiger und überzeugender in Hinblick auf die Bewältigung dieser Herausforderungen erweisen sich Grundrentensysteme wie zum Beispiel die Systeme in Dänemark oder in den Niederlanden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leiharbeiter im sozialen Abseits: Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland (2011)

    Seigis, M. Christian;

    Zitatform

    Seigis, M. Christian (2011): Leiharbeiter im sozialen Abseits. Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Marburg: Tectum, 100 S.

    Abstract

    "Leiharbeiter sind scheinbar die Sklaven der neuen Arbeitswelt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Leiharbeiter auf über 600 000 angewachsen - mit steigender Tendenz. Ihre Arbeitsbedingungen sind gleich, doch das Prinzip 'Gleiche Arbeit - gleiches Geld' greift hier nicht. Oft reicht das Gehalt selbst bei einer vollen Stelle nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Der Steuerzahler subventioniert diese Jobs zugunsten der Arbeitgeber über Sozialleistungen. Dabei gilt für Leiharbeit- oder Zeitarbeitnehmer bereits seit 2004 gesetzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Autor untersucht, wie die gesetzlichen Vorgaben teilweise umgangen werden, und zeigt Wege auf, wie dies zu ändern wäre, etwa durch Kombi- oder gesetzliche Mindestlöhne. Darüber hinaus beleuchtet er das Thema Leiharbeit von seiner Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte über die Rechtsbeziehungen bis zu den gravierenden Auswirkungen der Hartz-Reformen sowie zu den Folgen der europäischen Implikationen. Auch die Auswirkungen auf das deutsche Rentenversicherungssystem kommen zur Sprache." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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