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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/99) und Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 (Drucksache 16/120): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/99) und Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 (Drucksache 16/120). Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/688 (15.02.2006)), 16 S.

    Abstract

    Das Dokument beinhaltet die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 'Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch'. Die Regelleistung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in den neuen Bundesländern (bisher 331 Euro) soll an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern (345 Euro) angeglichen werden. Als Begründung wird die Förderung der überregionalen Mobilität aller Arbeitssuchenden durch eine bundeseinheitliche Regelleistung angegeben. Im Zuge der Ausschussberatungen wurden unter weiterhin folgende Änderungen beschlossen: 1. Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. Zustimmung des Leistungsträgers als Voraussetzung für die Leistungsgewährung an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und umziehen wollen. Jugendliche, die ohne Zustimmung umziehen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur 80 Prozent der Regelleistung, keine Leistungen für Unterkunft und Heizung. und die Erstausstattung der Wohnung wird nicht übernommen. 3. Ausschluss von Leistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die zuvor nicht in Deutschland gearbeitet haben, sondern zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisen. 4. Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages für Arbeitslosengeld II-Bezieher. 5. Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher und Arbeitslosengeld-Aufstocker. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD angenommen. Abgelehnt wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 vorsah. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/429 (24.01.2006)), 20 S.

    Abstract

    Das Gesetz soll in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen mit hohen saisonbedingten Arbeitsausfällen zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beitragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenwirken. Das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung wird weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, wird künftig das Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ergänzende Leistungen an Arbeitnehmer bei Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Ausfallstunden und an Arbeitgeber zur Entlastung von den Kosten der Kurzarbeit setzen weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Finanzierung dieser ergänzenden Leistungen erfolgt durch eine branchenspezifische Umlage, deren Einführung eine Mitwirkung der Tarifpartner erfordert und diese damit aktiv an der Beschäftigungssicherung in ihrer Branche beteiligt. Die Neuausrichtung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung führt auch zu einer Verfahrenserleichterung auf Arbeitgeberseite und auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 2006: Beurteilung der Wirtschaftslage (2006)

    Zitatform

    (2006): Die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 2006. Beurteilung der Wirtschaftslage. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 12, H. Sonderausgabe 2, S. 1-69.

    Abstract

    Der Bericht gibt einen Überblick über die Lage der Weltwirtschaft, die wirtschaftliche Lage in der Europäischen Union und in Deutschland im Herbst 2006 aus der Sicht der Wirtschaftsforschungsinstitute. Es wird eine anhaltender Aufschwung der Weltwirtschaft konstatiert, der sich jedoch im Verlauf des Jahres etwas verlangsamt hat. Ausschlaggebend dafür war, dass die konjunkturelle Dynamik in den USA, und in geringerem Maße auch in Japan, nachließ. Dies wurde durch eine Beschleunigung der Expansion im Euroraum und in Großbritannien nicht aufgewogen. In den Schwellenländern blieb der Produktionsanstieg kräftig. Die Rohstoffpreise stiegen in den ersten Monaten 2006 auch aufgrund der lebhaften Weltkonjunktur weiter stark. Die Preisbewegung auf den Rohstoffmärkten schlug auf die Verbraucherpreise durch; die Lohnkosten erhöhten sich in den Industrieländern zumeist moderat. Die Expansion der Weltwirtschaft wird sich im Prognosezeitraum etwas abschwächen, aber im längerfristigen Vergleich kräftig bleiben. Für die deutsche Wirtschaft wird ebenfalls ein verstärkter Aufschwung konstatiert, basierend auf weiterhin kräftig steigenden Exporten, aber auch auf einer zunehmenden Binnennachfrage. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Mai 2006 zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Drucksache 16/1410 -: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Mai 2006 zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Drucksache 16/1410 -. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16(11)258 (26.05.2006)), 85 S.

    Abstract

    Bei der 20. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Mai 2006 geht es um die Weiterentwicklung der Hartz-Reform. Gegenstand der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen ist der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ferner werden ein Antrag der Fraktion Die Linke 'für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV' diskutiert sowie ein Antrag verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema 'Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsicherung, individuell, passgenau'. Die Sachverständigen neben Peter Beck, Dr. Elisabeth Preuß, Erika Biehn und Marlis Bredehorst gehören dem Deutschen Gewerkschaftsbund an, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB auf der Basis wissenschaftlicher Befunde zur Verbesserung der Eingliederung und Optimierung des Leistungsrechts, zu einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und zur Verbesserung der Verwaltungspraxis. Aus der Sicht des IAB sind die mit dem Fortentwicklungsgesetz verbundenen Einsparungsziele 'ehrgeizig und ihre Erreichung ist aus wissenschaftlicher Sicht unsicher'. Grundsätzlich wird eine Aktivierung der Leistungsbezieher begrüßt, es wird jedoch betont, dass für eine Verbesserung der bestehenden Gesetze bisher noch belastbare empirische Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitforschung fehlen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2006 (2006)

    Zitatform

    Bundesregierung (2006): Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2006. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2467 (25.08.2006)), 76 S.

    Abstract

    In diesem Umsetzungs- und Fortschrittsbericht informiert die Bundesregierung über Vorhaben, die seit Präsentation des Nationalen Reformprogramms (NRP) 2005 auf den Weg gebracht und zum Teil mittlerweile durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden. Im NRP 2005 hat die Bundesregierung sechs Prioritäten für den Zeitraum 2005 bis 2008 formuliert: im Mittelpunkt steht der Ausbau der Wissensgesellschaft als zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit moderner Gesellschaften, für Teilhabe und soziale Gerechtigkeit. Hinzu kommen die wettbewerbsfähige Gestaltung der Märkte und die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit durch den Abbau von Hemmnissen für private Initiative, die Stärkung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur und die Unterstützung des Mittelstands. Kernpriorität ist die Ausrichtung der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik auf mehr Beschäftigung. Der Bericht besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beschreibt die Reformstrategie in Deutschland, im zweiten Teil werden in tabellarischer Form die konkreten Maßnahmen und der Stand ihrer Umsetzung dargelegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005): Unterrichtung durch die Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    Bundesrechnungshof (2006): Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005). Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3200 (13.11.2006)), 244 S.

    Abstract

    Der Bericht enthält Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005, zur finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes (Stabilisierung der Einnahmen bei fortbestehenden strukturellen Belastungen auf der Ausgabenseite) und zu Schwachstellen bei Hartz IV. "Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Gesetz) erhebliche Mängel festgestellt. Sie betrafen insbesondere den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende das SGB II in zahlreichen Punkten nachgebessert. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind jedoch weitere Regelungen notwendig, um die Leistungen der Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich zu erbringen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Bericht 2006 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ohne Grundsicherung für Arbeitsuchende). Langfassung (2006)

    Abstract

    "Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2002 aufgefordert, die Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Kommission) zu evaluieren und nach drei Jahren erste belastbare Ergebnisse vorzulegen. Dieser Aufforderung wurde bezogen auf die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch Zuleitung des Berichts 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' am 1. Februar 2006 nachgekommen. Der Bericht 2006 - ebenfalls mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' - beruht auf einer eigenständigen Entscheidung des damaligen BMWA, den Beobachtungszeitraum der Evaluation im Rahmen der Ressortforschung um ein Jahr zu verlängern. Deshalb ist der Bericht nunmehr als Ressortforschungsbericht des BMAS am 20. Dezember 2006 im Kabinett behandelt worden. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war nicht Gegenstand der dem Bericht zugrunde liegenden Untersuchungen. Dazu werden gesonderte Untersuchungen durchgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Langfassung des Berichts
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  • Literaturhinweis

    Jahreswirtschaftsbericht 2006: reformieren, investieren, Zukunft gestalten. Politik für mehr Arbeit in Deutschland (2006)

    Abstract

    Die Bundesregierung rechnet im Jahreswirtschaftsbericht mit einer Fortsetzung der Konjunkturerholung im Jahr 2006. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll im Jahresdurchschnitt um rund 1,5 Prozent zunehmen, nach 0,9 Prozent im vergangenen Jahr. Mit der günstigeren konjunkturellen Entwicklung soll sich gleichfalls die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Verlauf dieses Jahres verbessern. Im Jahresdurchschnitt wird sich die Zahl der Arbeitslosen voraussichtlich um rund 350.000 gegenüber dem Vorjahresniveau verringern. Die Erwerbstätigkeit, die 2005 bei einem nur leichten Anstieg der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse noch abwärts gerichtet war, wird sich 2006 im Jahresverlauf allmählich beleben. Die Bundesregierung setzt in ihrer wirtschaftspolitischen Strategie auf eine Kombination aus Sanieren, Reformieren und Investieren. Tragfähige Staatsfinanzen, höheres Wachstum, strukturelle Reformen insbesondere in den sozialen Sicherungssystemen sind die Ziele. Damit inländische und ausländische Unternehmen in Deutschland wieder mehr investieren, werden die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für Unternehmen weiter verbessert. Mittelständler und Existenzgründer werden im Rahmen eines Mittelstandsentlastungsgesetzes von bürokratischen Vorschriften entlastet. Im Rahmen einer Mittelstandsinitiative wird die Bundesregierung darüber hinaus die Finanzierungsbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen weiter verbessern. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)

    Abstract

    "Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nationaler Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 Deutschland (2006)

    Abstract

    Der Nationale Strategiebericht im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung ist der erste Bericht im Rahmen der gestrafften Offenen Methode der Koordinierung (OMK) und umfasst den Zeitraum von 2006 bis 2008. Er vereint die Berichterstattung zu den gestrafften gemeinsamen Zielen in den Bereichen soziale Integration, Alterssicherung sowie Gesundheitsschutz und Langzeitpflege und soll die OMK Sozialschutz und soziale Eingliederung auf europäischer Ebene sichtbarer machen. Geschildert werden die ökonomischen, sozialen und demografischen Rahmenbedingungen sowie die Strategien zur Erreichung der drei übergeordneten Ziele: a) Sozialer Zusammenhalt, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle fördern, b) Effektive Wechselwirkung zwischen den Lissabonzielen und c) Governance verbessern. Als Schwerpunkte der nationalen Sozialpolitik werden Reformschritte zur Stärkung des Vertrauens in die Funktionsfähigkeit der Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Erhöhung des Stellenwerts der Bildung als entscheidender Zukunftsfaktor für den Zusammenhalt und die soziale Entwicklung der Gesellschaft und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen, älteren Menschen, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen sowie Migrantinnen und Migranten definiert. In einzelnen Kapiteln wird auf den Nationalen Aktionsplan soziale Integration, auf den Nationalen Strategiebericht Altersicherung sowie auf den Nationalen Plan Gesundheit und Langzeitpflege eingegangen. Im Anhang werden die gemeinsamen Ziele der OMK Sozialschutz und soziale Eingliederung genannt. Aus dem Bereich soziale Integration werden positive Beispiele vorgestellt: Das Modellprojekt 'Betrieb und Schule' (BUS) in Nordrhein-Westfalen und verschiedene Einzelprojekte im Rahmen des Handlungsprogramms 'Soziale Stadt NRW' sowie das Bundesmodellprojekt 'Sozialräumliche Familien- und Jugendarbeit'. Zudem wird auf positive Beispiele im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege eingegangen. Eine Beschreibung der Pflegeversicherung und eine Übersicht über Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz schließen den Bericht ab. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Abschlussbericht des Ombudsrates Grundsicherung für Arbeitsuchende (23. 6. 2006) (2006)

    Abstract

    Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch wurden zum 1. Januar 2005 die Hilfesysteme von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Ferner sollte ein integriertes System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung geschaffen werden, durch das jede einzelne bedürftige Person individuelle und passgenaue Hilfen erhält, die es ihr ermöglichen, seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und ein von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu führen. Die Mitglieder des Ombudsrates sind auch vor dem Hintergrund der andauernden intensiven Debatten über Hartz IV und seine Folgen davon überzeugt, dass die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ein System der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen richtig war. Sie stellen fest, dass dieser Grundgedanke für das SGB II nach wie vor breite Zustimmung findet. Die für das SGB II zuständigen Verwaltungseinrichtungen benötigen eine eindeutige und klare Rechtsgrundlage, um in eigener Verantwortung und möglichst flexibel im räumlichen Zuständigkeitsbereich handeln zu können. Die Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in der Praxis durch eindeutige Zuweisung von Verantwortungsbereichen zu verbessern, hat nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Der Ombudsrat bezweifelt, dass die damaligen Vereinbarungen, die nun im Fortentwicklungsgesetz vergleichbar festgeschrieben werden, den gewünschten Erfolg bringen. Es wird bemängelt, dass bezüglich des Personals in den Verwaltungen zur Grundsicherung unverändert arbeits-, dienst- und tarifrechtlich offene Fragen bestehen. Die steigenden Kosten für das System der Grundsicherung nach dem SGB II werden als eine Gefahr für das Solidarbewusstsein in unserer Gesellschaft betrachtet. Der Ombudsrat sieht auch in Zukunft die Spaltung des Arbeitsmarktes. Über Qualität, Art und Umfang öffentlich geförderter Beschäftigung bedarf es neuer gesellschaftlicher Übereinkünfte. Hier bietet die Große Koalition aus Sicht des Ombudsrates eine große Chance. Zusätzlich zu den Einschätzungen und Vorschlägen des Ombudsrates wird auf die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Zwischenbericht eingegangen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Widerstreitende Interessen - ungenutzte Chancen: Jahresgutachten 2006/07 (2006)

    Zitatform

    Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2006): Widerstreitende Interessen - ungenutzte Chancen. Jahresgutachten 2006/07. (Jahresgutachten / Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2006/07), Wiesbaden, 594 S.

    Abstract

    Das Jahresgutachten 2006/07 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt fest, dass im Jahre 2006 die zuvor weitgehend von der Auslandsnachfrage getragene konjunkturelle Belebung erstmals in größerem Umfang die Binnenwirtschaft erreichte und sogar auf den Arbeitsmarkt übergriff. Auch mit Blick auf die voraussichtliche Entwicklung im Jahr 2007 wird nicht mit einem Einbruch der Konjunktur gerechnet, sondern mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 vH. Der Sachverständigenrat bringt mit dem Titel des Gutachtens zum Ausdruck, dass trotz der guten konjunkturellen Entwicklung und vielversprechender erster Schritte wie der Anhebung des Renteneintrittsalters und der Verabschiedung der ersten Stufe der Föderalismusreform die Anstrengungen auf wichtigen Politikfeldern im Dickicht widerstreitender Interessen stecken blieben. In der Summe wird die wirtschaftspolitische Bilanz daher als durchwachsen betrachtet. Hoffnungen richten sich auf weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen, eine überfällige Reform der Pflegeversicherung und die Fortführung der Föderalismusreform. Das Gutachten behandelt in einzelnen Kapiteln folgende Themen: Die wirtschaftliche Lage in der Welt und in Deutschland, globale Ungleichgewichte, Geldpolitik, soziale Sicherung, Finanzpolitik, Arbeitsmarkt und analysiert die Entwicklung der personellen Nettoeinkommensverteilung in Deutschland. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher machen: eine Strategie für die neue Bundesregierung (2005)

    Franz, Wolfgang;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang (2005): Den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher machen. Eine Strategie für die neue Bundesregierung. In: ZEW news H. September, S. 1-16.

    Abstract

    Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung warnt angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl vor übertriebenem Pessimismus, sieht aber auf vielen Gebieten der Wirtschaftspolitik Handlungsbedarf. Als Kernproblem wird das der Arbeitslosigkeit diskutiert, wobei Vorschläge zum Beschäftigungsaufbau im Niedriglohnbereich, einem beschäftigungsfreundlichen Arbeitsrecht, Flexibilisierung der Flächentarifverträge, Reformierung des Kündigungsschutzes sowie Reform der Mitbestimmung diskutiert werden. Ferner werden Reformvorstellungen in den Bereichen Bildung, Soziale Sicherung (Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) angemahnt. Zur Haushaltskonsolidierung und der dafür notwendigen Steuerreform werden Vorschläge unterbreitet sowie eine Strategie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze vorgestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Privatisierung der Arbeitslosenversicherung: ein Konzept für Deutschland (2005)

    Glismann, Hans H.; Schrader, Klaus;

    Zitatform

    Glismann, Hans H. & Klaus Schrader (2005): Privatisierung der Arbeitslosenversicherung. Ein Konzept für Deutschland. (Kieler Studien 332), Berlin u.a.: Springer London, 332 S.

    Abstract

    "In dem Buch wird ein System privater Arbeitslosenversicherungen entwickelt, das Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Anreize zur Verminderung von Arbeitslosigkeit gibt. Der Übergang zu diesem anreizkompatiblen System wird Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht schlechter stellen als zuvor. Für Arbeitnehmer wird ein Modell zur Bestimmung des individuellen Risikos und der darauf basierenden individuellen Prämien bei alternativen Leistungen privater Arbeitslosenversicherungen entworfen. Für die Arbeitgeberseite wird eine modifizierte Form des amerikanischen 'experience rating' vorgeschlagen: Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags wird an das Entlassungsverhalten gekoppelt, um über Rückkopplungseffekte Beschäftigungsanreize zu geben. Simulationsanalysen für Deutschland zeigen, dass das im Buch entwickelte System die Arbeitslosigkeit auf Dauer verringern hilft sowie die Kosten der Arbeitslosenversicherung und damit die Versicherungsbeiträge senken wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialpolitik in Post-Hartz Germany (2005)

    Trampusch, Christine ;

    Zitatform

    Trampusch, Christine (2005): Sozialpolitik in Post-Hartz Germany. In: Europäische Arbeitspolitik, Jg. 13, H. 47, S. 77-90.

    Abstract

    Die Ereignisse seit der Einrichtung der Hartz-Kommission zeigen, dass in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ein Prozess der Autonomisierung des Parteiensystems gegenüber dem Verbändesystem stattfindet. Der Staat ist hoch aktiv geworden und interveniert in einen Politikbereich, der bislang weitgehend den Sozialpartnern und den mit diesen verbundenen Sozialpolitikern überlassenen war. Der soziale Ort sozialpolitischer Verhandlungs- und Aushandlungsprozesse hat sich von den Verbänden zu den Parteien bzw. zu den Parteiführungen verlagert: Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sind zur Chefsache geworden. Diese Verlagerung wird auf die selbstverschuldete Finanzkrise des Sozialstaates und die Überforderung des Sozialstaats infolge der deutschen Wiedervereinigung zurückgeführt. Auch der Stellenwert, den Kommissionen - wie z.B. der Hartz- oder Rürup-Kommission - als politischen Akteuren beigemessen wird, trägt zur Schwächung der Verbände bei. Auf vielfältige innerparteiliche Konfliktkonstellationen antworten die Parteien mit einer informellen Großen Koalition. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung: Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern (2005)

    Zitatform

    Bundesregierung (2005): Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung. Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4700 (26.01.2005)), 93 S.

    Abstract

    Die Eckpunkte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland werden für das Jahr 2004 (Vergleichsdaten 2003 und Projektion 2005) dargestellt und interpretiert. Danach ist mit einer konjunkturellen Belebung und einem Wachstum von real 1,6 Prozent zu rechnen. Im einzelnen werden die Situation auf dem Arbeitsmarkt erörtert, die Reformen im Zusammenhang mit der Agenda 2010, die Finanzierungsgrundlagen von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Reformen auf den Gebieten der Rentenanpassung sowie im Gesundheitswesen erläutert. Mit der erneuten Absenkung des Spitzen- und Eingangssteuersatzes bei der Einkommenssteuer ist die im Jahre 2000 begonnene Steuerreform abgeschlossen, die eine Steuerentlastung von rund 7 Mrd. Euro bringt. Mit dem Abbau von Subventionen soll im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes das Kriterium der 3-Prozent-Defizitgrenze eingehalten werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen in Deutschland: Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht (2005)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2005): Lebenslagen in Deutschland: Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht. (Lebenslagen in Deutschland. Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung 02), Berlin, LII, 317 S.

    Abstract

    Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nimmt eine Bestandsaufnahme vor und analysiert die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. Beschrieben werden die Lebenslagen der Menschen in Deutschland auf der Basis objektiver statistischer Daten zu Einkommen, Vermögen, Erwerbstätigkeit und Bildungsbeteiligung. Im Mittelpunkt des ersten deskriptiv-analytischen Berichtsteils 'Zentrale Trends und Herausforderungen' steht eine Bestandsaufnahme von 1998 bis 2002/2003. Im zweiten Teil 'Maßnahmen der Bundesregierung' werden die Politik und die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen und zur Verminderung sozialer Ausgrenzung und von Armutsrisiken vor allem seit dem Jahr 2001 dargestellt. Zudem wird auf die Lebenssituation von besonders armutsgefährdeten und begrenzt selbsthilfefähigen Menschen im Sinne extremer Armut eingegangen und es werden die Möglichkeiten der gesellschaftlichen und politischen Partizipation thematisiert. Der Bericht stellt fest, dass eingeschränkte Verwirklichungschancen und ein höheres Armutsrisiko auch durch unzureichende Ausbildung, fehlende Bildungsabschlüsse sowie einen erschwerten Zugang zu Erwerbstätigkeit - beispielsweise aufgrund familiärer Pflichten oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Behinderung - bedingt sind. Arbeitslosigkeit bleibt jedoch die wesentliche Ursache für ein erhöhtes Armutsrisiko. Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Armutsrisikoquote. Der deutsche Sozialstaat wird als erfolgreich bei der Armutsbekämpfung eingeschätzt. Neben dem Ausgleich ökonomischer Ungleichheiten insbesondere durch Sozialleistungen und steuerliche Maßnahmen steht die Förderung von Teilhabe im Vordergrund. Mit den Reformen der Agenda 2010 strebt die Bundesregierung eine Förderung von Wachstum und Beschäftigung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, eine bessere schulische und berufliche Bildung sowie einen Ausbau der Infrastruktur bei der Kinderbetreuung an. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Bundestagsdrucksache
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 16/109 - (2005)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeitund Soziales, Ausschuss für Arbeit und Soziales (2005): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 16/109 -. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/245 (14.12.2005)), 12 S.

    Abstract

    Seit dem Jahr 2001 wurden mehrere arbeitsmarktpolitische Instrumente in das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen und bis Ende des Jahres 2005 befristet. Da die Arbeitsmarktlage aber weiterhin ein breites Bündel von Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Wettbewerbsnachteilen - vor allem von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - in den Arbeitsmarkt erfordert, empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag, den Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze anzunehmen. Die Geltungsdauer der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Dritten Sozialgesetzbuch, die bis Ende des Jahres 2005 befristet sind, soll mit Ausnahme des Existenzgründungszuschusses und der Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer bis zum 31.Dezember 2007 verlängert werden. Existenzgründungszuschüsse können noch bis zum 30. Juni 2006 beantragt werden; die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer soll bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden. Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetztesentwurf des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes für erledigt zu erklären. Die Übergangsfrist beim Arbeitszeitgesetz im Hinblick auf Bereitschaftsdienst läuft am 31. Dezember 2005 aus. Da noch nicht in allen Bereichen Tarifabschlüsse auf Basis des neuen Rechts erfolgt sind, soll die Übergangsregelung für bis zum 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Nationales Reformprogramm Deutschland. Innovation forcieren - Sicherheit im Wandel fördern - Deutsche Einheit vollenden: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2005)

    Zitatform

    Bundesregierung (2005): Nationales Reformprogramm Deutschland. Innovation forcieren - Sicherheit im Wandel fördern - Deutsche Einheit vollenden. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/313 (21.12.2005)), 32 S.

    Abstract

    Für das Reformprogramm werden sechs Prioritäten genannt und beschrieben. Im Mittelpunkt steht der Ausbau der Wissensgesellschaft als zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit moderner Gesellschaften, für Teilhabe und soziale Gerechtigkeit. Hinzu kommen die wettbewerbsfähige Gestaltung der Märkte und die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit durch den Abbau von Hemmnissen für private Initiative, die Stärkung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur und die Unterstützung des Mittelstands. Die Bundesregierung legt dabei Wert auf die konjunkturgerechte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und die Wahrung der sozialen Sicherheit. Die Nutzung ökologischer Innovation als Wettbewerbsvorteil soll durch die Förderung von Synergien zwischen Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz vorangetrieben werden. Kernpriorität ist zudem die Ausrichtung der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik auf mehr Beschäftigung. Mit dem Nationalen Reformprogramm konzentriert sich die Bundesregierung auf zentrale Problemfelder, die sich für Wachstum und Beschäftigung unter den Bedingungen von Globalisierung und verändertem Altersaufbau der Gesellschaft ergeben. Da das Reformprogramm in der Übergangszeit des Regierungswechsels entstanden ist, umfasst es sowohl Maßnahmen, die in von der alten Bundesregierung bereits eingeleitet wurden, als auch die politischen Handlungsfelder, die sich die neue Bundesregierung für ihre erste Legislaturperiode vorgenommen hat. Die Länder waren an der Erstellung des Berichtes beteiligt und haben für das nationale Reformprogramm von allen Ländern gemeinsam getragene Zielsetzungen formuliert. (IAB)

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