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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen (2024)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2024): Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 73, H. 2, S. 131-150. DOI:10.3790/sfo.73.2.131

    Abstract

    "Mit Regelbedarfen im deutschen Sozialhilfe- und Grundsicherungssystem soll das soziokulturelle Existenzminimum, soweit es pauschalierbar ist, gewährleistet werden. Allerdings ist die gesetzliche Umsetzung strittig, nicht nur hinsichtlich der Ermittlung der Beträge, sondern auch der Dynamisierung. Letztere folgt einem ausschließlich vergangenheitsorientierten Verfahren. Potenzielle inflationäre Tendenzen am aktuellen Rand werden systematisch ausgeblendet, was zu Unterdeckungen des soziokulturellen Existenzminimums führt. So haben sich 2021 und 2022 erhebliche inflationsbedingte Einbußen bei Grundsicherungsbeziehenden ergeben – trotz punktueller Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung. An der Problematik ändert die neue Anpassungsformel, die mit dem Übergang zum Bürgergeld eingeführt wurde, grundsätzlich nichts. Sie führt allenfalls zufällig – wie zum Januar 2023 – zu einem Ergebnis, das der aktuellen Preisentwicklung ungefähr entspricht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020 (2024)

    Dummert, Sandra ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Grunau, Philipp ;

    Zitatform

    Dummert, Sandra, Philipp Grunau, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2024): Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020. In: International Journal of Social Welfare online erschienen am 16.01.2024, S. 1-8. DOI:10.1111/ijsw.12640

    Abstract

    "The Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) provides comprehensive administrative data on the labor market participation, household composition and financial situation of welfare benefit recipients and their household members in Germany between 2007 and 2020. The SIG data enables research on the dynamics of welfare receipt and labor market participation of welfare recipients. The aim of the article is to introduce the SIG and to showcase its analytical potential by empirically examining benefit loans that can be granted by welfare agencies when unexpected expenses cannot be covered by welfare recipients themselves. Loans and detailed further financial information available can be used to assess the severity of financial restrictions during welfare receipt. We found that 2% of welfare recipients received loans at least once during their benefit episode and that loans were most likely to be granted right at the beginning of a benefit episode. Moreover, the likelihood of loans increased with higher benefit needs and when a parallel employment episode started." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 07/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023 (2023)

    Anger, Silke ; Wiemers, Jürgen ; Bruckmeier, Kerstin ; Trahms, Annette; Gellermann, Jan; Brücker, Herbert ; Sandner, Malte ; Promberger, Markus; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Anger, Silke, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Jan Gellermann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Malte Sandner, Annette Trahms, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. (IAB-Stellungnahme 08/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2308

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung (2023)

    Bach, Stefan; Haan, Peter; Schill, Wolf-Peter; Felder, Lars;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Lars Felder, Peter Haan & Wolf-Peter Schill (2023): Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 16, S. 179-185. DOI:10.18723/diw_wb:2023-16-1

    Abstract

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlich anfallenden Heizungsrechnungen übernommen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind. Dagegen werden Ausgaben für Strom lediglich pauschal im Regelsatz berücksichtigt. Somit haben Grundsicherungsbeziehende weniger Anreize, ihre Ausgaben für Heizenergie zu reduzieren als ihre Ausgaben für Strom. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass Haushalte in der Grundsicherung trotz dieser Anreize hohe Stromausgaben haben. Im Durchschnitt geben Grundsicherungsbeziehende im Monat fünf Euro mehr für die Heizung und neun Euro mehr für Strom aus als vergleichbare Haushalte außerhalb der Grundsicherung. Dies kann daran liegen, dass die Haushalte nicht ausreichend über ihre Ausgaben und Einsparmöglichkeiten für Energie informiert sind oder dass sie aufgrund einer schlechten technischen Ausstattung sowie längeren Aufenthaltszeiten zu Hause nicht sparen können. Eine Klimapolitik, die Sparanreize durch eine steigende CO2-Bepreisung setzen möchte, sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Sie kann nur wirksam sein, wenn Haushalte auf Preisanreize reagieren können. Daher sind neben steigender CO2-Bepreisung zielgerichtete Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen sowie Informationskampagnen für Haushalte erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien: Abschlussbericht (2023)

    Baisch, Benjamin; Zollner, Corinna; Boll, Christina ; Castiglioni, Laura; Müller, Dagmar;

    Zitatform

    Baisch, Benjamin, Dagmar Müller, Corinna Zollner, Laura Castiglioni & Christina Boll (2023): Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien. Abschlussbericht. München, 108 S. DOI:10.36189/DJI202305

    Abstract

    "Die vorliegende Studie ist das zweite Teilprojekt des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Familien mit Migrationshintergrund (migfam)“. Ein bis zwei Drittel der Haushalte, die in Deutschland zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt sind, nehmen diese nicht in Anspruch. Auch familienpolitische Leistungen erreichen häufig nicht die Zielgruppen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen ist ein politisches Problem, weil die mit den Leistungen verbundenen Ziele, etwa die Bekämpfung von Armut oder der Ausgleich familienbedingter Lasten, schwerer erreicht werden. Daher ist es wichtig, die Gründe zu verstehen, die zur Nichtinanspruchnahme führen, um darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, die Menschen die Verwirklichung ihrer sozialen Rechte erlauben. Das Projekt, dessen Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden, hat sich vor diesem Hintergrund eingehend mit der Literatur zur Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen befasst und dabei insbesondere die Barrieren der Inanspruchnahme für Migrantinnen und Migranten in den Blick genommen. Diese liegen teils schon im rechtlichen Ausschluss von bestimmten Leistungen, der Fokus im Projekt lag jedoch auf der Nichtinanspruchnahme von Leistungen trotz Anspruchsberechtigung. Hauptziel der Studie war es, den Forschungsstand zu (migrationsspezifischen) Barrieren der Inanspruchnahme zu sichten, das Potenzial vorhandener Surveys für weitergehende Analysen zu prüfen und Ideen für anschlussfähige Forschungen zu entwickeln. Aus der Literatur lässt sich ableiten, dass es vor allem bürokratische Hürden sind, die Menschen an der Inanspruchnahme von Leistungen hindern, z.B. komplexe Antragsverfahren, zu erbringende Nachweise oder die unzureichende Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Hinzu kommen Unkenntnis und mangelnde Information über Rechtsansprüche, Sprachbarrieren, Schamgefühle sowie stigmatisierende und diskriminierende Erfahrungen der Antragstellenden. Teilweise wird auch kein Bedarf gesehen, etwa, weil die Leistungshöhe im Vergleich zum Beantragungsaufwand zu gering erscheint. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen sind allerdings noch nicht hinreichend erforscht. Beispielsweise ist unklar, wie die einzelnen Einflussfaktoren zusammenwirken. Auch über regionale und gruppenspezifische Unterschiede der (Nicht-)Inanspruchnahme ist wenig bekannt. Die Auswertung vorhandener Bevölkerungssurveys führt nur bedingt weiter, weil relevante Informationen teils gar nicht erhoben werden und die Repräsentativität und Aussagekraft der Daten begrenzt ist. Sinnvoll wären, je nach Fragestellung, auch qualitative und experimentelle Studien. Insgesamt empfiehlt sich daher ein Mixed Methods-Ansatz, der die Seite der Anspruchsberechtigten ebenso wie die der Verwaltung in den Blick nimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags: Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2023)

    Jackwerth-Rice, Deborah;

    Zitatform

    Jackwerth-Rice, Deborah (2023): Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“. (Working paper / HdBA, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik 3), Mannheim ; Schwerin, 19 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine familienbezogene Leistung, die zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden kann, um ein geringes Haushaltseinkommen über das Grundsicherungsniveau zu heben und damit eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden. Hierzu wird neben einer finanziellen Zuwendung auch eine KiTa-Gebührenbefreiung und ein Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Allerdings wissen Familien mit geringem Einkommen oft nicht von ihrem KiZ-Anspruch oder sind mit der Antragstellung überfordert. Dies hat nicht nur individuelle Ursachen, sondern wird auch durch ein komplexes Leistungssystem begünstigt, das für Familien ‚undurchdringlich‘ sein kann. Dieses Arbeitspapier geht näher auf institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags ein. Dabei wird insbesondere auf die Antragstellung, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, erschwerte Zugangsbedingungen nach Beendigung eines Bürgergeldbezugs und den Mangel an Anlaufstellen für eine rechtskreisübergreifende Leistungsberatung eingegangen. Das Arbeitspapier basiert auf den Ergebnissen einer Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2020-2022) der PHOENIX Beschäftigung und Bildung e.G. in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Baden-Württemberg Ost und West" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern (2023)

    Löhr, Tillmann;

    Zitatform

    Löhr, Tillmann (2023): Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 54, H. 2, S. 4-15.

    Abstract

    "Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter bestimmten Umständen von Leistungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und vom Kindergeld ausgeschlossen. Sie haben nur Anspruch auf vorübergehende, im Leistungsniveau abgesenkte Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII, in Härtefällen auch auf weitergehende Leistungen. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der komplexen Regelungen beitragen. Er gibt einen Überblick über die rechtliche Grundstruktur, ergänzt um ausgewählte Einzelfragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren (2023)

    Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Mense, Andreas (2023): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. In: IAB-Forum H. 23.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230123.01

    Abstract

    "Die Kosten der Unterkunft sind in den Ballungsräumen wesentlich höher als in der Peripherie. Das liegt auch an den Mietsteigerungen der letzten Jahre. Hohe Kosten der Unterkunft können die Vermittlung von Grundsicherungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschweren. Anpassungen beim Bürgergeld, die über das bereits in Kraft Getretene hinausgehen, und ein größeres Angebot an gefördertem Wohnraum könnten das Problem verringern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)

    Raab, Miriam;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01

    Abstract

    "Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits (2023)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2023): The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits. In: Population Research and Policy Review, Jg. 42, H. 2, 2022-12-12. DOI:10.1007/s11113-023-09757-3

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunde lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wenn ein Rechtsanspruch nicht reicht (2023)

    Wilke, Felix; Sielaff, Mareike;

    Zitatform

    Wilke, Felix & Mareike Sielaff (2023): Wenn ein Rechtsanspruch nicht reicht. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 76, H. 4, S. 261-270. DOI:10.5771/0342-300X-2023-4-261

    Abstract

    "Trotz einer breiten Zustimmung zum im Grundsicherungssystem verankerten sozialstaatlichen Auftrag werden Leistungen wie Arbeitslos II oder Grundsicherung im Alter häufig nicht beantragt. Eine wichtige Ursache dafür sind legitimatorische Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme: Ein Rechtsanspruch allein ist für viele nicht ausreichend ; zusätzlich muss eine gesellschaftlich anerkannte Hilfebedürftigkeit vorliegen. Mit der Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung im aktivierenden Sozialstaat wurden entsprechende Vorbehalte systematisch verstärkt. Der Beitrag untersucht anhand des SOEP-Innovationssamples der Welle 2020 / 2021, wie sich Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen empirisch äußern. Mittels multivariater Analyse wird aufgezeigt, dass eine Delegitimierung der Inanspruchnahme mit individuellen Interessenlagen, Normen der Eigenverantwortung und der allgemeinen politischen Einstellung korrespondiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende: Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand (2022)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand. Riedstadt, 36 S.

    Abstract

    "Im Oktober 2022 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund den Auftrag erteilt, die Folgen des seit einigen Monaten starken Anstiegs der Verbraucherpreise für Grundsicherungsbeziehende zu untersuchen. Dabei sollen Berechnungen zur Ermittlung eines Inflationsausgleichs für Grundsicherungsbeziehende, der zur Erhaltung des realen Lebensstandards erforderlich wäre, durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Studie sind nicht nur unter Aspekten des sozialen Ausgleichs, sondern insbesondere aus verfassungsrechtlicher Perspektive relevant. Denn nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2010 und 2014 hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt ist. Ob dieser Vorgabe mit bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung entsprochen wurde, wird mit der vorliegenden Arbeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Aktualisierte Studie (Stand 22.03.2023)
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Jürgen Wiemers (2022): Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study. (IAB-Discussion Paper 06/2022), Nürnberg, 48 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2206

    Abstract

    "Wir untersuchen hypothetische Reformen der wichtigsten Transferleistungen für Kinder in Deutschland: eine Reform des nicht bedarfsgeprüften Kindergeldes, eine Reform der Kinderregelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung und eine Kombination aus beiden Leistungen. Mit Hilfe eines statischen Steuer-Transfer Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM), das auch endogene Arbeitsangebots- und Inanspruchnahmeentscheidungen abbildet, untersuchen wir die Auswirkungen der Reformen auf die Einkommensverteilung, relative Armut und das Arbeitsangebot von Eltern. Da die Reformen mit unterschiedlichen fiskalischen Kosten verbunden sind, verwenden wir zwei alternative Ansätze zum Ausgleich des Staatshaushalts: eine Erhöhung der Einkommensteuer oder eine erhöhte Konsumsteuer. Wir zeigen, dass eine Erhöhung der Kinderregelbedarfe zu einer erheblichen Verringerung der relativen Armut bei gleichzeitig relativ geringen fiskalischen Kosten führt. Allerdings ist die Erhöhung der Kinderregelbedarfe mit einem Rückgang des Arbeitsangebots von Familien mit niedrigem Einkommen verbunden. Eine alternative Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich vergleichsweise stärker auf den Rückgang der Einkommensungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) aus, allerdings auf Kosten geringerer Arbeitsanreize für Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Die Gegenfinanzierung der Reformkosten - insbesondere bei einer progressiv wirkenden Einkommensteuererhöhung - verstärkt den Rückgang der relativen Armut und der Einkommensungleichheit, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot erheblich reduziert wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula ; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Lohnabstandsgebot: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind (2022)

    Haak, Denis; Schmidt, Ulrich;

    Zitatform

    Haak, Denis & Ulrich Schmidt (2022): Bürgergeld und Lohnabstandsgebot. Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind. (IfW-Kurzbericht / Kiel Institut für Weltwirtschaft), Kiel, 5 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn in Deutschland ist vor wenigen Wochen auf 12 Euro pro Stunde gestiegen ist, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Ulrich Schmidt und Denis Haak berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 04/2022), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2204

    Abstract

    "Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits (2022)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2022): The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits. (IAB-Discussion Paper 01/2022), Nürnberg, 57 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2201

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunden lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung: (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier) (2022)

    Schludi, Martin; Bruckmeier, Kerstin ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Kerstin Bruckmeier, Claudia Wenzig & Torsten Lietzmann (interviewte Person) (2022): Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung. (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier). In: IAB-Forum H. 20.04.2022 Nürnberg, 2022-04-19. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220420.01

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Sie soll die bisherigen finanziellen Unterstützungen in der Familienförderung in einer Förderleistung bündeln – mit dem Ziel, Familien zu stärken und mehr Kinder aus der Armut zu holen. In der praktischen Umsetzung stellen sich allerdings zahlreiche Fragen. Die Redaktion des IAB-Forum hat daher die fachlich einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem IAB um eine erste Bewertung des Reformvorhabens gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie (2022)

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;

    Zitatform

    Wydra-Somaggio, Gabriele (2022): Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2022), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.RERPS.2202

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen im Saarland von der Corona-Pandemie betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;
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  • Literaturhinweis

    Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie (2022)

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;

    Zitatform

    Wydra-Somaggio, Gabriele (2022): Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 01/2022), Nürnberg, 34 S. DOI:10.48720/IAB.RERPS.2201

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen in Rheinland-Pfalz von der Corona-Pandemie betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.

    Abstract

    Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2453) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/2453). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3089 (11.08.2022)), 10 S.

    Abstract

    Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt das Jobcenter den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt den Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Hierzu zählen z.B. Darlehen für Kleidung, Möbel und Haushaltsgeräte. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion enthält Aussagen zur Gesamthöhe der bewilligten Darlehen für die Jahre 2015 bis 2020 und deren Tilgungsdauer. Weiterhin geht es um Darlehen für die Erbringung von Mietsicherheiten und zur Begleichung von Mietschulden sowie die Staatsangehörigkeit der Darlehensnehmer. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie (2021)

    Beckmann, Fabian; Schupp, Jürgen ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 10/11, S. 651-669. DOI:10.3790/sfo.70.10-11.651

    Abstract

    "Im Zuge der Corona-Pandemie wurden der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht und die Zugangsvoraussetzungen zur Gewährung von Sozialleistungen sowie die Disziplinierung der Leistungsbeziehenden abgeschwächt. Bislang ist unklar, welche Erfahrungen Leistungsbeziehende mit diesem vereinfachten Zugang gemacht haben. Der Beitrag untersucht dies auf Basis einer quantitativen Erhebung unter Grundsicherungsbeziehenden des Kreises Recklinghausen. Im Fokus stehen die Beurteilung der Interaktion mit den Jobcenter-Beschäftigten seitens der Leistungsbeziehenden, die Zufriedenheit mit dem Hartz IV-System und die Einstellungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung im Jahr 2020. Die Befunde zeigen: Leistungsbeziehende nehmen das Jobcenter mehrheitlich nicht als Ort der Angst und Disziplinierung wahr, obgleich Scham ebenso Teil der Realität ist. Positive Erfahrungen mit dem Jobcenter gehen einher mit positiven Effekten auf die Beurteilung des Hartz IV-Systems, was die Bedeutung der Jobcenter als street-level bureaucracy unterstreicht. Eine Verstetigung wesentlicher Elemente des vereinfachten Zugangs wird mehrheitlich befürwortet, allerdings mit der Ausnahme einer dauerhaften Aussetzung von Sanktionen. Der Beitrag diskutiert abschließend sozialpolitische Implikationen für eine neujustierte Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)

    Beste, Jonas ; Wiederspohn, Jens; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.

    Abstract

    "Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht (2021)

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas & Mark Trappmann (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht. In: IAB-Forum H. 17.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-15.

    Abstract

    "Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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